Wie werden die Vizepräsidenten und die Quästoren gewählt? 

 
 

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Nach der Wahl des Präsidenten wählt das Parlament die beiden anderen wesentlichen politischen Gremien, die für den reibungslosen Ablauf der Tätigkeiten des Parlaments notwendig sind, und zwar in dieser Reihenfolge: 14 Vizepräsidenten und anschließend fünf Quästoren.


Die Ernennungen erfolgen auf der gleichen Grundlage wie für den Präsidenten (Artikel 15 GO). Die 14 Vizepräsidenten werden in einer einzigen Abstimmung mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (Artikel 17 GO). Wenn die Anzahl der erfolgreichen Kandidaten weniger als 14 beträgt, wird eine zweite Abstimmung durchgeführt, um die restlichen Sitze unter den gleichen Bedingungen zu vergeben. Ist eine dritte Abstimmung erforderlich, genügt eine einfache Mehrheit, um die restlichen Sitze zu besetzen.


Die Rangfolge der Vizepräsidenten wird durch die Reihenfolge ihrer Wahl und bei Stimmengleichheit durch das Lebensalter bestimmt. Bei einer Abstimmung durch Akklamation bestimmt eine geheime Abstimmung die Rangfolge. Die Quästoren werden nach demselben Verfahren wie im Fall der Vizepräsidenten gewählt (Artikel 18). In der Praxis achten die Fraktionen darauf, dass die Vizepräsidenten und die Quästoren die zahlenmäßige Stärke der Fraktionen ungefähr widerspiegeln und berücksichtigen das Ergebnis der Wahl zum Präsidenten.

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