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Weitreichende Konsequenzen: Hammer-Regelung im Diesel-Skandal: Daimler muss vor Gericht Abgas-Steuerung offenlegen
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Wie sauber sind Daimler-Fahrzeuge? Bei der Nachprüfung des Kraftfahrt-Bundesamtes fiel jetzt ein Modell negativ auf: Der Mercedes Vito
Viehmann / Archivbild Nach Volkswagen geht das Kraftfahrt-Bundesamt auch bei vielen Daimler-Fahrzeugen von einer illegalen Funktion aus, die die Abgasreinigung von Dieselautos zu stark reduziert hat

Das könnte teuer werden für Daimler, aber auch andere Autobauer: In einem wichtigen Prozess entschieden Richter, dass nicht Diesel-Besitzer eine Manipulation belegen müssen, sondern der Hersteller, dass alles "sauber" ist. Das berichtet das FOCUS-Magazin.

Richter des Oberlandesgerichts Stuttgarts stärken Besitzern von Diesel-Pkw mit möglicherweise illegaler Abgas-Software den Rücken. Sie fordern in einem Verfahren gegen Daimler , der Hersteller möge detailliert darlegen, wie die Abgasregulierung funktioniert. „Damit kehren sie die Beweislast um. Nicht mehr der Kunde muss beweisen, dass die Software problematisch ist, sondern der Hersteller, dass sie korrekt funktioniert. Anwälte sprechen von einem Durchbruch im Sinne geschädigter Pkw-Halter", so das FOCUS-Magazin.

Diesel-Besitzer kommen leichter an Schadensersatz

Besitzern von Diesel-Autos dürfte es damit künftig leichter fallen, Schadensersatz von den Herstellern zu erhalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart stellte in einem Verfahren gegen Daimler fest, der Hersteller selbst müsse darlegen, wann die Abgasreinigung verringert oder abgeschaltet wird. Noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen, trotzdem folgen andere Gerichte dieser Rechtsauffassung, etwa das Landgericht Ingolstadt in einer Klage gegen Audi.

Auch das Landgericht Stuttgart ordnete vor Kurzem im Fall eines Mercedes E 250 CDI an, Daimler möge detailliert erklären, warum, bei welchen Temperaturen und wie die Abgasregulierung zurückgefahren oder abgeschaltet werde und wie sich das auf Stickoxidemissionen auswirke. Cüneyt Sali von der Kanzlei Korumtas, die nach eigenen Angaben mehr als 2000 Diesel-Verfahren betreut, spricht von einer „erheblichen Entlastung“ für Pkw-Besitzer durch die Beweislastumkehr.

VW widerspricht dieser Darstellung: Die Rechtsauffassung des Stuttgarter OLG habe „keine unmittelbaren Auswirkungen” auf Verfahren, an denen Volkswagen beteiligt ist.

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Der Eindruck von Illegalität könnte schon zur Verurteilung reichen

Thorsten Krause von der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft sieht dagegen in den Ausführungen der OLG-Juristen von einem „Durchbruch“ auch für anderen Verfahren: „Entsteht der Eindruck, dass außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs die Abgasreinigung nur sehr eingeschränkt funktioniert, werden die Gerichte von einer illegalen Abschalteinrichtung ausgehen.“

Auch das TV-Eingeständnis von VW -Chef Herbert Diess, der Konzern habe betrogen, macht Anwälten Mut. Seine Aussage „wird es den getäuschten Kunden sehr erleichtern, zu ihrem Recht zu kommen“, so Wolf von Bernuth von der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Nach Auffassung von Cüneyt Sali hat sich durch das Geständnis „die Verjährung verlängert“. Das hieße, Besitzer von VW-Autos mit dem Motor EA 189 könnten bis Ende 2022 Ansprüche anmelden.

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Volkswagen ist auch in Bezug auf Diess’ Äußerungen anderer Meinung als die Anwälte: „Die Äußerung war eindeutig im Kontext einer früheren Bestrafung in den USA gefallen”, so ein Konzernsprecher. „Sie ändert deswegen nichts an der rechtlichen Position von Volkswagen. In den USA hat Volkswagen zugestanden, ein unzulässiges Defeat Device verwendet zu haben. Die in Deutschland und der EU verwendete Umschaltlogik ist hingegen nach unserer Rechtsauffassung legal.“

 

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