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Landessozialgericht Celle

Zu viel Gehalt: MDK-Vorstände müssen haften

Urteil gefallen: Zwei ehemalige Verwaltungsratsvorsitzende des MDK müssen zusammen rund 118 000 Euro zurückzahlen.

Urteil gefallen: Zwei ehemalige Verwaltungsratsvorsitzende des MDK müssen zusammen rund 118 000 Euro zurückzahlen.

Hannover. Nach mehreren Gerichtsverfahren ist die illegale Gehaltserhöhung für den ehemaligen Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) juristisch aufgearbeitet. Von 2001 bis 2009 hatte MDK-Chef Jürgen Vespermann zu viel Geld kassiert. Die beiden Vorsitzenden des MDK-Verwaltungsrates, einer von ihnen ein ehemaliger SPD-Bundestagsabgeordneter, hatten die Gehaltserhöhung im Alleingang durchgewunken. Der Verwaltungsrat wurde umgangen.

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118 000 Euro müssen beglichen werden

Das Landessozialgericht (LSG) in Celle urteilte nun: „Die ehemaligen Vorsitzenden des MDK-Verwaltungsrates sind zum Schadensersatz verpflichtet.“ Das Gericht bezifferte die Summe des zuviel gezahlten Gehalts auf 410 000 Euro. Davon habe Vespermann mehr als 290 000 Euro zurückbezahlt. Die beiden ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden müssten noch etwa 118 000 Euro begleichen, sagt LSG-Sprecher Carsten Kreschel. Das LSG hat kein Rechtsmittel zugelassen. Ihnen bleibt nur noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht.

Bei Betrachtung der Fakten erscheint das Ganze als große Mauschelei. Denn laut LSG-Urteil sei eine Erhöhung des Geschäftsführergehaltes „auf politischer Ebene nicht durchsetzbar“ gewesen. Sprich das Sozialministerium hatte die Erhöhung des Entgelts abgelehnt. Insofern hätte es auch keine Mehrheit im Verwaltungsrat gegeben.

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Beschuldigte: „Wir hatten keine Kenntnis der Rechtsmaterie“

Vor dem LSG hatten die Ex-Verwaltungsratsvorsitzende argumentiert, sie hätten keine Kenntnisse von der Rechtsmaterie gehabt und Vespermann vertraut. Zudem hätten sie die ehrenamtlichen Positionen im MDK-Verwaltungsrat auf Grund ihrer politischen Aktivitäten wahrgenommen. Das LSG meinte hingegen, dass zu erwarten sei, dass die Beklagten sich mit der Übernahme des Amtes mit ihren Pflichten vertraut machten. Kreschel: „Unkenntnis befreit nicht von Haftung.“

Ex-MDK-Chef lebt von 1000 Euro Rente

Im Mai 2013 hatte Vespermann wegen Anstiftung zur Untreue vor dem Amtsgericht Hannover eine Geldstrafe (5400 Euro) auf Bewährung erhalten. Die milde Bestrafung hing mit den Folgen der Tat zusammen. So hatte der Angeklagte damals schon 150 000 Euro zurückbezahlt. Er wurde zum 31. März 2013 aus dem Beamtenverhältnis entlassen und hatte damit auch seine Pensionsansprüche verloren. Nach Auskunft seines Anwalt müsse der Ex-MDK-Chef von 1000 Euro Rente im Monat leben.

Gegen die Verwaltungsratsvorsitzenden wurde das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Der ehemalige SPD-Abgeordnete musste 5000 Euro zahlen, der andere 2500 Euro.

Von Thomas Nagel

NP

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