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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 7. Januar 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

den 37-jährigen syrischen Staatsangehörigen Hamad A.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Hamad A. schloss sich Ende des Jahres 2012 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra (JaN)" an. Dort stieg er innerhalb kurzer Zeit in eine führende Position auf. Unter anderem war er als persönlicher Assistent eines Gründungsmitglieds der "JaN" eingesetzt. Zudem übernahm der Angeschuldigte nach der Einnahme der Stadt Tabka in Syrien durch die "JaN" und andere Gruppierungen am 10. Februar 2013 die Leitung der örtlichen "Scharia-Polizei". In dieser Eigenschaft war der Angeschuldigte neben der Bewachung des eroberten Euphrat-Staudammes sowie des Krankenhauses von Tabka vor allem für die Umsetzung der Befehle der von der "JaN" eingesetzten "Scharia-Richter" verantwortlich. Hierzu gehörten insbesondere die Verhaftungen von Personen, die Ahndung von Diebstählen sowie die Absicherung von öffentlichen Auspeitschungen. Vor diesem Hintergrund führten die schwer bewaffneten Mitglieder der "Scharia-Polizei" auch regelmäßig Kontrollfahrten in Tabka durch.

Darüber hinaus beteiligte sich Hamad A. auf Seiten der "JaN" aktiv an Kampfhandlungen gegen die Regierungstruppen des syrischen Machthabers Assad. Insbesondere wirkte er an der Eroberung eines großen Depots des syrischen Militärs bei Mahin in Syrien mit. Dabei erbeutete die "JaN" erhebliche Mengen an Waffen und Munition. Bei mindestens zwei Kampfhandlungen war der Angeschuldigte mit einem Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow nebst dazugehöriger Munition bewaffnet.

Die Mitgliedschaft des Angeschuldigten in der "Jabhat al-Nusra" endete Ende März/Anfang April 2014, nachdem der "Islamische Staat im Irak und Großsyrien (ISIG)" das Gebiet um Tabka erobert und den Angeschuldigten gefangen genommen hatte. Bereits Anfang Mai 2014 kam der Angeschuldigte wieder auf freien Fuß und reiste unmittelbar in die Türkei aus. Dort hielt er sich, unterbrochen durch einen neunmonatigen Aufenthalt in Libyen, bis zu seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im November 2015 auf.

Der Angeschuldigte wurde am 2. August 2018 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 41 vom 2. August 2018).

Pressekontakt:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

Original-Content von: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), übermittelt durch news aktuell

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