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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bundespolizei zieht insgesamt 2.649 Euro Geldstrafe am Flughafen Düsseldorf ein

Düsseldorf (ots)

Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 2.649,50 Euro verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.

Eine 36-Jährige wurde bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Essen die Frau zur Festnahme wegen Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Führen eines nicht versicherten Kraftfahrzeuges ausgeschrieben hatte. Die Deutsche konnte die Geldstrafe in Höhe von 500,- Euro zunächst nicht aufbringen. Deshalb kontaktierte sie ihre Mutter, um die Summe auftreiben zu können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank der Mutter gelang ihr dies, da die Geldstrafe bei einer Polizeiwache in Oelde eingezahlt wurde. Dadurch konnte die in Gelsenkirchen lebende Frau die Freiheitsstrafe von 50 Tagen doch noch umgehen. Bei der Einreisekontrolle aus Kiew wurde eine 32-Jährige festgenommen, da sie von der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Verstoßes gegen das AufenthG und der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Diebstahls zur Festnahme ausgeschrieben war. Die chinesische Staatsangehörige konnte die gesamte Geldstrafe in Höhe von 914,- Euro aufbringen, so dass sie nicht die nächsten 78 Tage in der Justizvollzugsanstalt verbringen muss. Des Weiteren wurde ein 22-Jähriger im Rahmen der Einreisekontrolle aus Erbil kontrolliert. Dabei wurde der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Diebstahls sowie gemeinschaftlich versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall festgestellt. Der irakische Staatsangehörige konnte die Restfreiheitsstrafe von 35 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 350,- Euro bei der Bundespolizei beglich und konnte somit seine Heimreise nach Datteln fortsetzen. Bei der Ausreisekontrolle nach Bangkok wurde ein 30-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Kleve wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln verurteilt wurde. Zunächst konnte der Deutsche die Freiheitsstrafe von 20 Tagen nicht abwenden, da er nur einen Teil der geforderten Geldstrafe (385,50 Euro) aufbringen konnte. Jedoch kontaktierte der in Kempen lebende Mann einen Bekannten, um die restliche Summe (500,- Euro) auftreiben zu können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Einen Teil der Geldstrafe wurde somit bei einer Polizeiwache in Moers eingezahlt. Dadurch konnte der Mann seine Reise nach Thailand fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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