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POL-WE: "Sie sind zu breit" - Verkehrsschilder und ihre Bedeutung

POL-WE: "Sie sind zu breit" - Verkehrsschilder und ihre Bedeutung
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Friedberg (ots)

Autobahn 5: Nein, es handelt sich um keine Gesundheitskontrollen, die die Autobahnpolizei Mittelhessen am Mittwochmorgen auf der A 5 durchführte. Die geahndete Überbreite hatte rein gar nichts mit den Fahrzeuginsassen zu tun, sondern ausschließlich mit deren Gefährten. Und da galt es für die Beamten viel Aufklärungsarbeit zu leisten.

Im Baustellenbereich zwischen Friedberg und Ober-Mörlen gilt derzeit auf den linken Spuren, die auf der Gegenfahrbahn geführt werden, eine Höchstbreite von 2,10 m für Fahrzeuge, wie es vielfach in Baustellen üblich ist. Wie breit das eigene Fahrzeug ist, dass wissen aber viele Fahrzeugführer offensichtlich nicht. Insgesamt 22 Fahrzeuge zogen die Kontrolleure wegen Überbreite zwischen 09 und 11 Uhr aus dem fließenden Verkehr auf die Raststätte Wetterau Ost. Die wenigsten von ihnen waren sich darüber bewusst, dass ihre Fahrzeuge breiter als 2.10 m waren. Nicht nur Fahrer von Kleintransportern, auch PKW-Fahrer zählten zu den überraschten Kontrollierten, die mit einem Maßband noch einmal verdeutlicht bekamen, welche Breite ihr Fahrzeug tatsächlich hat. Dabei ist nämlich nicht die Fahrzeugbreite aus dem Fahrzeugschein ausschlaggebend, sondern die tatsächliche Breite, zu der auch die Spiegel dazuzählen.

Mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro für ihren Verstoß kamen die Fahrzeugführer recht günstig davon. Viel wichtiger als eine Strafe war es den Kontrolleuren aber auch auf die Problematik aufmerksam zu machen. Viele schätzen ihre Fahrzeugbreite falsch ein, was dann eine Ursache für Unfälle im Baustellenbereich sein kann. Die Beamten ermuntern daher dazu, gerne einmal selbst von einer Seite Außenspiegel zur anderen Seite Außenspiegel nachzumessen, um demnächst bei Beschilderungen in Baustellenbereich zu wissen, welche Spur sie erlaubter Weise und damit sicher nutzen können.

Im Rahmen der Kontrollen konnten die Beamten auch einen Fahrzeugführer aus dem Verkehr ziehen, der mit zur Blutentnahme musste, weil er im Verdacht steht unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Drei weitere Fahrer müssen sich wegen des Überholens im Überholverbot verantworten und einer wegen der Nutzung des Handys während der Fahrt.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

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