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Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

POL-LG: ++ Bade- und Schwimmverbote ++ (Warn-) Hinweise der Wasserschutzpolizei zum Verhalten im Bereich von Elbe und Elbe-Seiten-Kanal (ESK)/Bundeswasserstraße ++

POL-LG: ++ Bade- und Schwimmverbote ++ (Warn-) Hinweise der Wasserschutzpolizei zum Verhalten im Bereich von Elbe und Elbe-Seiten-Kanal (ESK)/Bundeswasserstraße ++
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Lüneburg (ots)

++ Bade- und Schwimmverbote ++ (Warn-) Hinweise der Wasserschutzpolizei zum Verhalten im Bereich von Elbe und Elbe-Seiten-Kanal (ESK)/Bundeswasserstraße ++

Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen/Elbe/ESK

Bei aktuell steigenden Temperaturen bis zu 30 Grad Celsius wird es wohl auch in diesem Jahr wieder einige übermütige Schwimmer, Badegäste und Brückenspringer im Bereich der Bundeswasserstraßen - Elbe und Elbe-Seitenkanal (ESK) in unserer Region geben. Zum Schutz von Leib und Leben mahnt die Polizei gerade jetzt zu umsichtigen Verhalten und gibt dazu einige rechtliche Hinweise, damit das vermeintliche Schwimmvergnügen nicht zum "Reinfall" wird:

Das Baden in Bundeswasserstraßen fällt grundsätzlich unter den Gemeingebrauch und ist nicht verboten. Dennoch stellt es, auch wenn niedrige Wasserstände anderes vermuten lassen, ein gegebenenfalls gefährliches Verhalten dar. Insbesondere tückische Strömungen im Bereich der Elbe (auch und gerade innerhalb der Buhnen) und die Berufsschifffahrt auf dem ESK mit teilweise eingeschränktem Sichtfeld stellen für Schwimmer und Badende ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential da, so dass die Polizei in der Vergangenheit desöfteren mahnende Worte aussprechen musste.

Parallel gibt es an Elbe und Elbe-Seiten-Kanal (Bundeswasserstraßen) diverse Bereiche, in denen das Baden oder Schwimmen verboten ist. Gemäß des Paragraphen 8.10 Binnenschifffahrtsstraßenordnung besteht u.a. im Bereich von Schleusen und Häfen, aber auch bis 100 m vor und hinter Brücken ein Badeverbot. Neben dem entsprechenden Platzverweis, kann diese Ordnungswidrigkeit nach dem für die Wasserstraßen gültigen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBinSee) mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro bzw. mit einem Bußgeld zwischen 50 bis zu 200 Euro geahndet werden

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang diese Regeln und verweist parallel auf die Hinweise des DLRG zum Baden/Schwimmen in offenen Gewässern:

   1) Nur an bewachten Badestellen schwimmen gehen und die 
      Warnhinweise beachten.
   2) Eltern sollten kleine Kinder am und im Wasser nie aus den Augen
      lassen und immer in Griffweite bleiben.
   3) Kinder nie alleine schwimmen lassen.
   4) Die eigene Leistungsfähigkeit kritisch einschätzen; nicht 
      übermütig werden.
   5) Unbekannte Gewässer bergen Gefahren. Erkundigen Sie sich vor 
      dem Bad bei einheimischen Fachleuten über besondere Gefahren 
      und die örtlichen Notrufmöglichkeiten.
   6) Auch nach mehreren warmen Tagen ist zurzeit nur die 
      Wasseroberfläche angenehm warm. Tiefe Gewässer wie Baggerseen 
      sind immer noch kalt. Das kann zu Unterkühlung und Krämpfen 
      führen und lebensgefährlich werden.
   7) Nie in unbekannte Gewässer springen. Nur an ausgewiesenen 
      Sprungbereichen ins Wasser springen. Kopfsprünge im Ufer- und 
      Flachwasserbereich können lebensgefährlich sein oder schwerste 
      dauerhafte Schäden nach sich ziehen.
   8) Luftmatratzen, Schlauchboote und Gummitiere sind gefährliches 
      Spielzeug und können leicht abgetrieben werden. Hier ist also 
      erhöhte Vorsicht geboten.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/

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