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HZA-SB: Zoll stellte Covid-19-Maske aus Krokodil-Leder sicher

HZA-SB: Zoll stellte Covid-19-Maske aus Krokodil-Leder sicher
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Saarbrücken/Speyer (ots)

Eine Covid-19-Maske aus Krokodil-Leder stellte der Zoll bei der internationalen Frachtstation in Speyer sicher.

Das Päckchen kam aus den USA. Auf der Zollinhaltserklärung stand, dass es sich um eine "Face Mask" handele. Ein routinemäßiger Check ergab, dass sich in der Postsendung eine Covid-19-Maske aus Krokodil-Leder befand.

Die Krokodile sind durch den internationalen Handel bedroht und werden deshalb vom Washingtoner Artenschutzabkommen besonders geschützt. Der Handel mit diesen Tieren sowie allen daraus erzeugten und verarbeiteten Produkten ist nur mit den entsprechenden Genehmigungen möglich.

Die Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz lag der Postsendung nicht bei und konnte auch in den letzten vier Wochen nicht vorgelegt werden. Damit ist die Einfuhr der Krokodil-Maske nicht möglich - auch nicht zu privaten Zwecken.

Ob den Berliner Paketempfänger straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen erwarten, entscheidet das Bundesamt für Naturschutz.

Zusatzinformation:

Bei der Internationalen Frachtstation Speyer werden Postsendungen, 
die auf dem Landweg über Spanien, Portugal, Frankreich und die 
Schweiz nach Deutschland kommen sowie Postsendungen aus den USA 
überprüft.

Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten 
Tieren und Pflanzen, bzw. Teile oder Erzeugnisse daraus, nach den 
Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als 
auch im Reiseverkehr. Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen 
verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder 
ausgeführt, werden sie vom Zoll beschlagnahmt.

Das Krokodil unterliegt - je nach Art - mindestens dem Schutzstatus 
nach Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Dadurch 
ist eine Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat ohne Einfuhrgenehmigung des
Bundesamts für Naturschutz ausgeschlossen. 

Mit WISIA-online (Wissenschaftliches Informationssystem zum 
Internationalen Artenschutz, eine Artenschutzdatenbank des Bundesamts
für Naturschutz) können Interessierte schnell und einfach 
recherchieren, welche Tier- und Pflanzenarten nach den in Deutschland
geltenden Artenschutzregelungen geschützt sind.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecherin
Diana Becker
Telefon: 0681-8308-0030
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
www.zoll.de

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