Vertrag über die Europäische Union (VEU) / Vertrag von Maastricht 

Vertrag über die Europäische Union („Vertrag von Maastricht“) mit den Unterschriften der Außenminister und Finanzminister der seinerzeit 12 Mitgliedstaaten 

Der Vertrag über die Europäische Union wurde im Beisein von Egon Klepsch, Präsident des Europäischen Parlaments, in Maastricht unterzeichnet. Im Einklang mit diesem Vertrag gründet sich die Union auf die Europäischen Gemeinschaften (erste Säule) und umfasst zudem zwei weitere Bereiche der Zusammenarbeit (zweite und dritte Säule): die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Justiz und Inneres (JI).

Mit Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union wird die EWG zur Europäischen Gemeinschaft (EG). Die Legislativ- und Kontrollbefugnisse des EP werden mit der Einführung des Verfahrens der Mitentscheidung und der Erweiterung des Verfahrens der Zusammenarbeit ausgeweitet.

In Bereichen, in denen das Parlament einen Gemeinschaftsrechtsakt für notwendig erachtet, hat es im Rahmen des neuen Vertrags das Recht, die Kommission zur Ausarbeitung eines legislativen Vorschlags aufzufordern. Die gesamte Kommission muss nun auch vom EP bestätigt werden. Das EP ernennt auch den Europäischen Bürgerbeauftragten.

  • Unterzeichnung: Maastricht (Niederlande) am 7. Februar 1992
  • Datum des Inkrafttretens: 1. November 1993