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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe
Festnahmen und Verstöße bei Prüfungen in Bremen und bei Bremerhaven

HZA-HB: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe / Festnahmen und Verstöße bei Prüfungen in Bremen und bei Bremerhaven
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Bremen (ots)

Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des 
Hauptzollamts Bremen kontrollierten am 16. April 2021 Arbeitgeber der
Baubranche und die auf vier Baustellen tätigen Arbeitnehmer*innen.
Die Prüfungen finden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung 
statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem 
Schwarzarbeitsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der
Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.
In Bremen nahmen Zöllnerinnen und Zöllner drei auf einer Baustelle 
arbeitenden Männer vorübergehend vorläufig fest, die sich als 
Staatsbürger eines Nicht-EU-Staates auswiesen und daher in Verdacht 
stehen, nicht zur Arbeitsaufnahme in der Europäischen Union 
berechtigt zu sein. Zwei der festgenommenen Personen führten zudem 
gefälschte Ausweise eines EU-Mitgliedstaates mit. Die drei Männer 
wurden der Polizei zur erkennungsdienstlichen Behandlung übergeben 
und müssen sich in der nächsten Woche beim Migrationsamt vorstellen, 
da bei ihnen der Verdacht des illegalen Aufenthalts besteht.
Bei Prüfungen von Baustellen in den Gemeinden Loxstedt und Schiffdorf
bei Bremerhaven konnten Anhaltspunkte auf Vorenthalten und 
Veruntreuen von Arbeitsentgelten sowie für Melde- und 
Mindestlohnverstöße festgestellt werden. Die gewonnenen Daten werden 
jetzt an Amtsstelle ausgewertet. Sofern sich Verdachtsmomente 
erhärten, schließen sich Ermittlungsverfahren an.
"Wir konzentrieren uns bei unseren Prüfungen auf die von 
Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen. Die Vergangenheit hat 
gezeigt, dass vor allem in Branchen, in denen der Kostendruck hoch 
ist, manche Arbeitgeber zu illegalen Mitteln greifen", erläutert 
Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Die durch das 
Hauptzollamt Bremen aufgedeckte Rekordschadenssumme von über 26 
Millionen Euro im Jahr 2020 gibt uns in unserer Prüfausrichtung 
recht. Das sind Gelder, die dem Sozialstaat und damit der 
Allgemeinheit vorenthalten wurden", so Tödter weiter.
Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung 
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug 
von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale 
Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im 
Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der 
Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem 
Ar-beitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte 
Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine 
bedeutende Rolle. 
Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und 
Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die 
einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob 
dieser auch gezahlt wird.
In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes bis auf den Garten-, 
Landschafts- und Sportplatzbau sind grundsätzlich spezielle 
Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 
2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe 
von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und 
Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt
werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere 
einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen 
des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine 
gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS
dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- 
und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu 
Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben 
halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, 
Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig
regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen
mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen 
präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten 
Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung 
der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler 
Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Bremen, übermittelt durch news aktuell

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