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Vorsicht bei Wasserschäden
Hochwasser oder Unwetter können zu Schäden am Auto führen/ ADAC Informiert auch über Schäden bei Elektroautos

München (ots)

Um keine Folgeschäden zu riskieren, sollten von Hochwasser oder Sturmfluten beschädigte Fahrzeuge nicht gestartet werden sondern bei Bedarf erst zum nächsten trockenen Ort geschoben oder abgeschleppt werden. Dann die Fahrzeugbatterie abklemmen und den Wagen zur Werkstatt bringen lassen. Grundsätzlich gibt es laut ADAC keinen Unterschied zwischen Elektroauto und Verbrenner. Alle Stecker und Kontakte sowie die Hochvoltbatterie sind wasserdicht verbaut und es besteht auch kein erhöhtes Stromschlagrisiko. Wichtig bei Wasserschäden ist zu wissen, wie weit das Wasser am oder ins Fahrzeug vorgedrungen ist.

  • Wasser bis unterhalb des Türschwellers: Auch hier können Schäden nicht ausgeschlossen werden. Sofern das Fahrzeug Auffälligkeiten zeigt, empfehlen die Technik-Experten des ADAC alle Funktionsbauteile im Bodenbereich des Pkw checken zu lassen.
  • Wasser über dem Türschweller oder im Innenraum: Dann sind Schäden sehr wahrscheinlich. Alle Funktionsbauteile, die mit Wasser in Kontakt gekommen sind, sollte man in der Werkstatt überprüfen und gegebenenfalls austauschen lassen. Schmutz unter den Bodenbelägen und Dämmmatten lässt sich normalerweise auch mit einem Sprüh- oder Nasssauger nicht entfernen. In aller Regel müssen diese Teile deshalb ersetzt werden. Auch Tür -und Seitenverkleidungen sollten entfernt werden, um Hohlräume und das Innere der Türschweller auf Nässe und Verschmutzung durch Schlamm zu kontrollieren.
  • Wasser im Auto bis zur Unterkante der Fensterscheibe: Das kann einen wirtschaftlichen Totalschaden zur Folge haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle elektrischen und elektronischen Bauteile einschließlich der Kabelbäume beschädigt wurden, ist hoch. Außerdem kann Wasser in Motor und Getriebe eingedrungen sein.

Für Schäden an Autos, die abgestellt waren und durch Hochwasser oder ähnliche Ereignisse beschädigt wurden, kommt die Teilkaskoversicherung auf. Die Kaskoversicherung kann die Leistung aber verweigern, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gefahren wurde, obwohl die Möglichkeit dazu bestand. Aber für jede Antriebsart gilt: Nicht durch Hochwasser fahren, da nicht immer vorauszusehen ist, wie tief das Wasser wirklich ist und ob sich darin Hindernisse befinden. Konventionelle Pkw (auch die meisten SUV) sind nur für eine maximale Wassertiefe von rund 20 bis 25 Zentimetern bei langsamer Geschwindigkeit ausgelegt. Steht das Wasser höher, kann das Fahrzeug liegen bleiben und Schaden nehmen. Bei extremen Überschwemmungen kann zudem das Auto von den Wassermassen mitgerissen werden.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

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