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BPOLD-H: Gemeinsame Kontrollen der Bundespolizei und der Polizei Bremen im und am Hauptbahnhof Bremen

BPOLD-H: Gemeinsame Kontrollen der Bundespolizei und der Polizei Bremen im und am Hauptbahnhof Bremen
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Bremen (ots)

Für das vergangene Wochenende hatte die Bundespolizeidirektion Hannover für den Hauptbahnhof Bremen vom 12. auf den 13., von 19:00 - 03:00 Uhr, sowie am 13. auf den 14. November 2021, von 19:00 - 03:00 Uhr, eine Allgemeinverfügung erlassen.

Diese Allgemeinverfügung richtete sich gegen ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für alle Personen, die sich im Geltungsbereich/Gültigkeitszeitraum der Allgemeinverfügung im Hauptbahnhof Bremen aufhielten bzw. diesen betraten.

Hintergrund war die Entwicklung der Gewaltdelikte insbesondere auch mit gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bremen gegenüber dem Vergleichszeitraum Januar - September 2020. Bei verschiedensten Sachverhalten wurden Messer mitgeführt, bzw. im Zusammenhang mit Gewaltdelikten eingesetzt.

Die Maßnahmen der zurückliegenden beiden Wochenendnächte verfolgten insbesondere zwei Ziele: 1. Der Entwicklung von Gewaltdelikten entgegenzuwirken, um die Sicherheit für Bahnhofsbesucher und Reisende zu erhöhen 2. Das tatsächliche Lagebild durch intensive Kontrollen zu vervollständigen.

Hierfür waren rund 100 Polizeibeamte/-innen der Bundespolizei am und im Bremer Hauptbahnhof in enger Kooperation mit verstärkten Kräften der Polizei Bremen im Einsatz.

Im Hauptbahnhof überprüfte die Bundespolizei insgesamt 750 Personen. Bei den festgestellten 14 Verstößen gegen die Verbotsverfügung handelte es sich überwiegend um das Mitführen von Messern (z.B. Butterflymesser), aber auch eine Softair-Pistole (Anscheinswaffe) wurde durch einen 15-jährigen Deutschen mitgeführt.

"Die Anzahl der festgestellten Verstöße von 14 ist im Vergleich zu den kontrollierten Personen zwar gering, dennoch ist jede einzelne Feststellung eine zu viel." sagt Behördensprecher Jörg Ristow.

Neben einigen Platzverweisen wurden insgesamt 26 Ermittlungsverfahren eingeleitet, hauptsächlich wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es kam aber auch zu zwei Beleidigungen gegenüber eingesetzten Polizeivollzugsbeamten.

Weiterhin konnten 25 Fahndungstreffer erzielt werden. Überwiegend handelte es sich dabei um Aufenthaltsermittlungen (Ausschreibung der Staatsanwaltschaft zur Ermittlung des aktuellen Wohnortes), aber auch um zwei Haftbefehle: Ein 24-jähriger Deutscher konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung von 2.195,70 EUR abwenden. Hintergrund ist eine Verurteilung aufgrund des Erschleichens von Leistungen (Fahren ohne gültigen Fahrschein). Gegen einen 25-jährigen Deutschen wurde hingegen ein U-Haftbefehl vollstreckt, dieser erschien trotz Ladung nicht zur Hauptverhandlung (Hintergrund ist hier ein Körperverletzungsdelikt).

Bereits am Freitag konnte ein 13-Jähriger im Hauptbahnhof festgestellt werden, der in Schutzgewahrsam genommen und im weiteren Verlauf durch einen Betreuer abgeholt wurde.

"Bereits die Veröffentlichung der Verbotsverfügung und die darin enthaltenen Konsequenzen scheinen die beabsichtigte Wirkung entfaltet zu haben. Uns war es wichtig, dem festgestellten "Trend des Mitführens gefährlicher Gegenstände" mit einem deutlichen Signal entgegen zu wirken. Die von den Einsatzkräften wahrgenommenen Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürger waren überaus positiv." resümiert Ristow.

Die Einsatzmaßnahmen am Hauptbahnhof wurden wie gewohnt durch einen engen "Schulterschluss" zwischen der Polizei Bremen und der Bundespolizei ergänzt. Neben einem eigenen Einsatz der Landespolizei wurden die Maßnahmen durch gemeinsame Streifen flankiert. Die Zusammenarbeit dabei war wieder sehr gut.

Im Bahnhofsumfeld und an der Diskomeile kontrollierte die Polizei Bremen mit verstärkten Kräften zahlreiche Personen und führte Verkehrskontrollen durch. Dabei stellten die Einsatzkräfte fast 100 Ordnungswidrigkeiten fest, insbesondere nach Verstößen gegen das Glasflaschenverbot. Zudem wurden Verkehrsordnungswidrigkeiten unter anderem nach Park- und Geschwindigkeitsverstößen geahndet. Im Rahmen dieser Maßnahmen fertigte die Polizei Bremen außerdem mehrere Strafanzeigen beispielsweise nach Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Eigentums- und Gewaltdelikten und vollstreckte einen Haftbefehl.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
-Pressestelle-
Jörg Ristow
Mobil: 0160-96964896
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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