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Polizeidirektion Kiel

POL-KI: 220613.1 Kreis Plön: Zwei Schwerverletzte bei Verkehrsunfällen im Kreis Plön

Kreis Plön (ots)

Am vergangenen Wochenende kam es im Kreis Plön zu zwei Verkehrsunfällen, bei denen mindestens eine Fahrzeugführerin beziehungsweise ein Fahrzeugführer alkoholisiert waren. Bei einem der zwei Unfälle kam es zu einem Frontalzusammenstoß, wodurch zwei Person schwerverletzt wurden.

Sonntagmorgen, um 06:05 Uhr, befuhr ein 43-jähriger Mann mit seinem Audi A4 die B202 aus Kiel kommend in Richtung Selent. In einer Linkskurve geriet der Fahrer des Fahrzeugs auf den Grünstreifen, überfuhr einen Leitpfosten und touchierte ein Verkehrszeichen, bevor er, beim vermutlich zurück auf die Fahrbahn lenken, auf die Gegenfahrbahn fuhr. Hierbei kollidierte der Audi mit einer entgegenkommenden 64-jährigen Hyundai Fahrerin. Durch den Zusammenstoß verletzten sich beide Beteiligten schwer. Zwei Rettungswagenbesatzungen verbrachten die Verletzten in Krankenhäuser. Da die eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Polizeistation Lütjenburg beim Unfallverursacher Atemalkoholgeruch wahrnahmen und ein Atemalkoholtest einen Wert von 3,00 Promille ergab, entnahm ein Arzt auf Anordnung eine Blutprobe zur genauen Feststellung der Alkoholkonzentration im Blut. Die B202 war, während der Unfallaufnahme, komplett gesperrt. Die Polizeistation Lütjenburg hat die Ermittlungen aufgenommen.

Noch am gleichen Tag, gegen 16:50 Uhr, wurde eine Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Schwentinental nach Laboe, auf die K30, gerufen. Dort sollte ein Peugeot von der Fahrbahn abgekommen und in einen Knick gefahren sein. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten fanden den PKW auf dem Grünstreifen im Knick vor. Eine 19-jährige Frau und ein 32-jähriger Mann standen neben dem Fahrzeug. Beide Personen wollten nicht angeben, wer von ihnen den PKW gefahren hat. Die Polizistinnen und Polizisten nahmen Atemalkoholgeruch bei den angetroffenen Personen wahr. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei der männlichen Person einen Wert von 0,77 Promille, bei der weiblichen Person war die Durchführung eines Testes nicht möglich. Eine Blutprobe wurde auf richterliche Anordnung durch einen Polizeiarzt entnommen. Der Peugeot wurde zur Spurensicherung eingeschleppt. Die Polizeistation Schönberg übernimmt, auch im Hinblick auf den noch nicht feststehenden Unfallfahrer beziehungsweise die Unfallfahrerin, die Ermittlungen.

Eva Rechtien

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