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Polizeidirektion Kiel

POL-KI: 221130.2 Kiel: Polizei und Staatsanwaltschaft leiteten rund 450 Verfahren wegen gefälschter Corona-Impf- und Testnachweisen ein

Kiel (ots)

   - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der 
     Polizeidirektion Kiel -

Die Kieler Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Kiel führten in den Jahren 2021 bis 2022 bislang rund 450 Ermittlungsverfahren gegen Personen, die Impfpässe oder Testzertifikate gefälscht haben sollen.

Nach dem starken Anstieg der festgestellten Fälschungen im Jahr 2021 konzentrierte sich das Kommissariat 14 der Kriminalpolizei im November des vergangenen Jahres in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft auf die Ermittlungen entsprechender Taten, insbesondere Urkundsdelikte. Im April 2022 richteten sie eine Ermittlungsgruppe ein. Diese beendet mit Ablauf dieses Monats ihre Arbeit, so dass die weiteren Ermittlungen im Regelbetrieb fortgeführt werden.

Insgesamt leiteten die Strafverfolgungsbehörden Verfahren gegen ca. 450 Personen ein. Diese sollen überwiegend zum Eigengebrauch Impfpässe gefälscht beziehungsweise sich beschafft haben. Im Zuge der Ermittlungen wurden auf richterliche Anordnung 225 Wohnungen durchsucht. Hierbei konnten die Einsatzkräfte (Blanko-)Impfpässe, gefälschte Impfstoffaufkleber, Stempel, Zertifikate sowie über 200 Handys sicherstellen und auswerten.

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat bislang in 133 Verfahren Anklage erhoben bzw. den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Bereits in 79 dieser Verfahren liegen rechtskräftige Verurteilungen der Amtsgerichte zu Geldstrafen vor.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich in der Mehrheit um polizeilich bislang nicht aufgefallene männliche Personen aus allen Gesellschaftsschichten im Alter zwischen 35 und 55 Jahren. Die vorgetragenen Gründe für das strafbare Handeln waren neben der grundsätzlichen Ablehnung der Corona-Maßnahmen teilweise auch eine Furcht vor Nebenwirkungen der Impfungen.

In ca. 200 Fällen meldeten sich Angestellte von Apotheken bei der Polizei, nachdem diese Unstimmigkeiten bei der Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten bemerkten. In ca. 100 Fällen informierten Arbeitgeber oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden oder Geschäften die Polizei, da bei ihnen gefälschte Impfpässe vorgelegt wurden.

Rechtliche Hintergründe:

Seit Einführung einer Gesetzesänderung im November 2021 ist bereits die Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen strafbar, zum Beispiel das Präparieren von Blanko-Impfausweisen, der Handel mit und das Sich verschaffen von solchen Produkten. Das Strafmaß dieser Taten erstreckt sich nach dem Gesetz (§ 275 StGB) von Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Die Herstellung falscher Impfausweise sowohl durch Ärzte als auch durch Privatpersonen sanktioniert das Gesetz gem. §§ 277, 278 StGB mit Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

Auch die Nutzung eines gefälschten Impfausweises zur Täuschung im Rechtsverkehr, zum Beispiel in einer Apotheke, stellt eine Straftat dar. Vorrangig kommt in diesen Fällen jedoch eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB in Betracht, für die das Gesetz im Regelfall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht. Im Übrigen steht ein Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 279 StGB im Raum, welcher mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird.

Dr. Henning Hadeler / Staatsanwaltschaft Kiel

Matthias Arends / Polizeidirektion Kiel

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