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HZA-KA: ZOLL stellt 46 Liter unversteuerte E-Liquide sicher/ Steuerschaden in Höhe von 7.500 Euro

HZA-KA: ZOLL stellt 46 Liter unversteuerte E-Liquide sicher/ Steuerschaden in Höhe von 7.500 Euro
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Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Der Zoll entdeckte bei einer Kontrolle eines Einzelhandelsgeschäftes im Rhein-Neckar-Kreis rund 46 Liter E-Liquide sowie E-Basen, sogenannte Substitute für Tabakwaren.

Die insgesamt 2099 Behältnisse wurden ohne ein vorgeschriebenes, gültiges Steuerzeichen zum Verkauf angeboten. Zudem konnten 40 gefälschte Markenprodukte E-Zigaretten sowie drei Behältnisse mit E-Liquide mit gefälschten Steuerzeichen festgestellt werden.

Der dadurch entstandene Steuerschaden beläuft sich auf rund 7.500 Euro.

Die 32-jährige Inhaberin wird sich nun im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen die Abgabenordnung i.V.m. dem Tabaksteuergesetz verantworten müssen.

Hintergrundinformationen:

Mit Änderung des Tabaksteuergesetzes werden seit dem 01.07.2022 auch Liquids (Substitute für Tabakwaren) versteuert. Die Steuer gilt pro ml und wird per Steuerbanderole ausgewiesen. Die Abverkaufsfrist von Altbeständen ohne Tabaksteuer ist zum 12.02.23 geendet.

Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Nicht dazu gehören Wasserpfeifentabak oder den Zigaretten oder dem Rauchtabak gleichgestellte Erzeugnisse. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Anne Deubel
Telefon: 0721/1833 - 1070
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de

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