Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Parlament zu künftigen Beziehungen der EU zu Russland 

Die EU sollte die Verhängung weiterer Sanktionen nicht ausschließen, wenn Russland weiterhin gegen das Völkerrecht verstößt, heißt es in dem Resolutionsentwurf, der zur Abstimmung steht.

Die Abgeordneten schlagen vor, dass die EU ihr derzeitiges Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) überprüft und die Zusammenarbeit mit Russland auf Bereiche von gemeinsamem Interesse beschränkt, wie beispielsweise die Bekämpfung von Terrorismus und der Klimawandel.


Engere Beziehungen wären nur möglich, wenn Russland die sogenannten Minsker Abkommen zur Beendigung des Krieges in der Ostukraine vollständig umsetzt und beginnt, das Völkerrecht zu achten.


In der Zwischenzeit muss die EU bereit sein, weitere Sanktionen zu erlassen, insbesondere gegen Einzelpersonen. Die Abgeordneten stellen in dem Entschließungsentwurf auch fest, dass die Sanktionen in einem angemessenen Verhältnis zu den von Russland ausgehenden Gefahren stehen sollten.


Im Dezember vergangenen Jahres verlängerte der Rat die Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Juli 2019.


Debatte: Montag, den 11. März

Abstimmung: Dienstag, den 12. März

Verfahren: Nichtlegislative Entschließung