Wie wird der Präsident gewählt? 

 
 

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Kandidaten können nur von einer Fraktion oder von einer Gruppe von mindestens 38 Mitgliedern („niedrige Schwelle”) vorgeschlagen werden. Die Abstimmung ist geheim. (Artikel 15 GO)


Bei dieser Wahl stimmen die Abgeordneten ab, indem sie einen Stimmzettel mit dem Namen eines Kandidaten in die Urne werfen. Dieser Vorgang wird von acht Wahlhelfern beaufsichtigt, die unter den Abgeordneten ausgelost werden. Um gewählt zu werden, muss ein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten, also 50% plus eine Stimme (Artikel 16).


Leere oder ungültige Stimmzettel zählen nicht. Wird im ersten Wahlgang kein Kandidat gewählt, können derselbe oder andere Kandidaten unter den gleichen Bedingungen für einen zweiten Wahlgang nominiert werden. Dies kann bei Bedarf in einer dritten Runde wiederholt werden, wiederum mit den gleichen Regeln.


Hat nach drei Wahlgängen kein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten, können beim vierten Wahlgang nur die beiden Mitglieder Kandidaten sein, die im dritten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.


Sobald der neue Präsident gewählt ist, übernimmt er den Vorsitz und kann eine Eröffnungsansprache halten, bevor die Wahl der Vizepräsidenten und Quästoren beginnt.

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