25.07.2019 | Statement

GESETZGEBUNG ZU GENOM-EDITING BRAUCHT UPDATE

Wissenschaftler/innen fordern in einer öffentlichen Stellungnahme von der EU Gesetzesänderungen, um Nahrungsversorgung und nachhaltige Landwirtschaft für die Zukunft zu sichern. Die aktuell geltende GVO-Gesetzgebung ist bereits 20 Jahre alt.

© ÖAW/Klaus Pichler

Zahlreiche namhafte europäische Wissenschaftler/innen haben am 25. Juli 2019 an die EU appelliert, die Nutzung neuer präziser Zuchtmethoden zur Verbesserung von Kulturpflanzen zu vereinfachen. Dadurch soll eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion auch in Zeiten des Klimawandels und des Bevölkerungswachstums ermöglicht werden, heißt es in einer öffentlichen Stellungnahme an das neu gewählte EU-Parlament und die EU-Kommission. In Österreich haben das Statement das GMI – Gregor-Mendel-Institut für Molekulare Pflanzenbiologie und das CeMM – Forschungszentrum für Molekulare Medizin – beides Institute der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) – unterzeichnet ebenso wie das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute of Science and Technology Austria (IST) und die Universität für Bodenkultur (BOKU), Wien.

Umstrittenes EuGH-Urteil

Der Appell kommt exakt ein Jahr nach einem umstrittenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Dieser hatte entschieden, dass auch mit Präzisionsmethoden wie CRISPR/Cas9 erzeugte Pflanzen als gentechnisch veränderte Organismen einzustufen sind. Damit fallen Kulturpflanzen selbst mit der Mutation einer einzigen Base durch die Genschere CRISPR/Cas9 unter die GVO-Gesetzgebung aus dem Jahr 2001. Sie sind dadurch in der EU einem aufwändigen und teuren Zulassungsverfahren unterworfen, das sich nur noch große multinationale Konzerne leisten können. Die Forscher/innen fürchten, dass Investitionen in Forschung in der EU zurückgehen und Züchtung durch kleinere Betriebe verhindert würden.

Gleichzeitig sind Pflanzen, die mit den weit weniger präzisen konventionellen Methoden der Genveränderung – zum Beispiel durch Chemikalien oder Bestrahlung – hergestellt wurden, von der Regulierung ausgenommen. Diese Mutationsverfahren erzeugen zufällige Variationen in den Genomen der Pflanze, die zu neuen Eigenschaften führen und seit langer Zeit in der menschengemachten Züchtung eigesetzt werden. Sie erfordern aber anschließend aufwändige, zeit- und kostenintensive Selektion und Rückkreuzungen, um die neuen Variationen von hunderten unerwünschten Mutationen zu trennen. „Die neuen Verfahren wie CRISPR/Cas erlauben die präzise Züchtung, bei der die gleichen positiven Genomveränderungen ohne die begleitenden Genomschäden erzielt werden können“, so Ortrun Mittelsten Scheid, Gruppenleiterin am Gregor-Mendel-Institut der ÖAW.

Diese minimalen Veränderungen durch die neuen Präzisionsverfahren können nachträglich nicht mehr von den gleichen Mutationen aus den Zufallsverfahren unterschieden werden. Eine Einfuhr von außerhalb der EU genomeditierten Kulturpflanzen in die EU ist daher problemlos möglich, während innerhalb der EU die Zulassung eigener Züchtungen erschwert wird.

Weltbevölkerung wächst, Klimawandel schreitet voran

Die Weltbevölkerung wächst, und zahlreiche Pflanzenarten sind durch den Klimawandel mit längeren Phasen der Trockenheit bedroht. Die Unterzeichnenden fordern daher eine Anpassung der veralteten GVO-Gesetzgebung und eine Harmonisierung mit anderen Staaten, um auch kleineren Forschungsinstituten und Produzenten in der EU die Züchtung zu erleichtern. Dies sei ein wichtiger Beitrag Europas zur Nahrungssicherheit und zu den auch von der UNO formulierten Zielen, den Sustainable Development Goals.