24Okt2018 Verbraucher & Recht

    Online-Inserate: Fotos können Einbrecher anlocken

    R+V-Infocenter. Ob Möbel, Kleidung oder Spielzeug: Wer erfolgreich Gegenstände online verkaufen möchte, dekoriert die Anzeigen mit attraktiven Fotos. Doch das kann gefährlich werden, wenn sich Kriminelle so Einblicke in Haushalt und Wohnraum verschaffen, warnt das R+V-Infocenter zum „Tag des Einbruchschutzes“.

    Fotos können viel „verraten“

    Kriminelle finden immer neue Wege, um mögliches Diebesgut auszukundschaften. „Dazu gehört auch die Suche nach aussagekräftigen Fotos auf den zahlreichen Verkaufsplattformen und Auktionsseiten im Internet“, sagt Udo Wolf, Sicherheitsexperte bei der R+V Versicherung. Gefährlich wird es zum Beispiel, wenn ein Foto nicht nur das zu verkaufende Sofa zeigt, sondern auch den großen Flachbild-Fernseher und das hochwertig ausgestattete Wohnzimmer.

    R+V-Experte Wolf rät deshalb, wirklich nur den Artikel zu fotografieren, um den es geht und nicht zu viel vom Wohnraum preiszugeben. „Denn ist das Interesse von Kriminellen erst einmal geweckt, können sie die Adresse über die Anzeige leicht in Erfahrung bringen. Schließlich bieten Verkäufer oft die Besichtigung oder Abholung des Artikels an – und geben in diesem Zusammenhang dann auch die Kontaktdaten preis.“

    Nur eigene Fotos verwenden

    Manche Verkäufer machen es sich besonders einfach und verwenden ungefragt vorhandene Produktfotos aus dem Internet. „Das geht natürlich gar nicht, weil sie dadurch das Urheberrecht anderer Fotografen verletzen. Und das kann eine teure Abmahnung nach sich ziehen“, so Wolf.

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters
    • Am besten eignet sich für das Fotoshooting ein „neutraler“ Raum, etwa ein Keller oder die Garage. Auch im Garten lassen sich manche Gegenstände gut fotografieren. Kleine Gegenstände platziert der Verkäufer gut auf einer schlichten Decke oder einem ungedeckten Tisch.
    • Beim Fotografieren ist es zudem wichtig, den Hintergrund im Auge zu haben. Wertvolle Gegenstände außer Sichtweite bringen und Bilder abhängen.
    • Auch für Soziale Medien gilt: Am besten keine Wertsachen ablichten und auf die unverfängliche Umgebung achten.
    • Bei der Vermietung einer Immobilie gilt: Fotos der bewohnten Wohnung dürfen nur mit Zustimmung des Mieters ins Internet.