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Keine größeren Widerstände im Bundesrat beim Migrationspaket.

© Michael Kappeler/dpa

Bundesrat billigt Migrationspaket: Grüne helfen Koalition über die Hürde

Das umstrittene Asylbewerberleistungsgesetz kommt durch die Länderkammer – dank Baden-Württemberg und Hessen, beides Landesregierungen mit Grünen-Beteiligung.

Die große Koalition hat ihr Migrationspaket am Freitag durch den Bundesrat bekommen. Auch den heiklen Teil: Mit den Stimmen von Baden-Württemberg (grün-schwarz regiert) und Hessen (schwarz-grün) passierte das umstrittene Asylbewerberleistungsgesetz die Länderkammer. Hier war die Zustimmung des Bundesrats zwingend, bei den anderen Gesetze im Paket war nur der aufschiebende Einspruch samt Vermittlungsverfahren möglich, wofür sich aber keine Mehrheiten fanden.

Die Grünen waren gespalten in der Abstimmung – keine Unterstützung für das Asylbewerberleistungsgesetz fand sich in Berlin und Thüringen (rot-rot-grün regiert), im rot-grünen Hamburg und durch die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein. 2016 war eine Reform noch an den Grünen im Bundesrat gescheitert, im Bundestag hatte die Partei zuletzt gegen das Vorhaben votiert.

Entscheidend war auch , dass das schwarz-gelb regierte Nordrhein-Westfalen zustimmte, obwohl die FDP Bedenken bei einzelnen Regelungen hat. Mit dem Migrationspaket wird das Asylrecht teils verschärft, Arbeitsmigration dagegen teils erleichtert.

Mit der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes werden die Kosten für Strom und die Wohnungsinstandhaltung nur noch als Sachleistungen gewährt. Zudem sinken die Geldleistungen leicht, bei Alleinstehenden um zehn auf 344 Euro im Monat, bei Paaren von 636 auf 620 Euro. Asylbewerber in Sammelunterkünften bekommen künftig generell nur noch 310 Euro.

Leichtere Einwanderung, leichtere Abschiebung

Umgesetzt werden können nun eine ganze Reihe von Vereinbarungen der großen Koalition im Bund: das neue Abschieberecht – von der Regierung „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ genannt -, die erleichterten Duldungsregelungen bei Asylbewerbern, die in Ausbildung oder Beschäftigung sind, außerdem die Fortführung der Wohnsitzauflagen für Asylbewerber, die bisher bis August 2019 befristet waren.

Der Bundesrat ließ auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz passieren, mit dem Deutschland für Zuwanderer aus Staaten außerhalb der EU attraktiver gemacht werden soll. Die Zuwanderungsmöglichkeit wird erweitert – es geht nicht mehr nur um Branchen mit dringendem Arbeitskräftebedarf, sondern schafft die Möglichkeit der Einwanderung für alle Qualifizierten, sofern sie einen Arbeitsvertrag nachweisen können. Die Prüfung, ob nicht Deutsche oder EU-Bürger für den betreffenden Job zur Verfügung stehen, entfällt. Ausländische Fachkräfte mit qualifizierter Ausbildung sollen zudem für sechs Monate nach Deutschland kommen können, um sich hier einen Job zu suchen. Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts.

"Herz und Härte"

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) nannte das Migrationspaket einen gelungenen Kompromiss. „Herz und Härte, beides wird heute Gesetz“, sagte er. Abschiebungen stünden nicht im Widerspruch zum Rechtsstaat. Es sei wichtig, hier Abläufe zu verbessern, zumal nur rund jede dritte Abschiebung erfolgreich sei. Bayerns Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) verteidigte die schärferen Abschieberegeln. „Wer kein Bleiberecht hat und nicht freiwillig ausreist, verstößt eben gegen unsere Rechtsgrundsätze“, sagte er. „Wir wollen legale Migration stärken und illegale Migration und Anreize dafür schwächen.“ Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) lobte vor allem das neue Einwanderungsgesetz. "Das ist ein wichtiger und längst überfälliger Meilenstein", sagte er. Es ziehe einen Schlussstrich unter die Debatte, ob Deutschland ein Einwanderungsland sei. Zuwanderung sei auch zur Absicherung des Wohlstands nötig.

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