Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Sicherer Straßenverkehr: Lebensrettende Technik für Neufahrzeuge 

Ab Mai 2022 sind Sicherheitseinrichtungen wie intelligente Geschwindigkeitsunterstützung und Notbrems-Assistenzsysteme in Neufahrzeugen Pflicht.

Nach den neuen Vorschriften müssen neue Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse mit den Sicherheitssystemen ausgestattet werden, mit denen Leben gerettet werden sollen. Das entsprechende Gesetz wurde bereits informell mit den EU-Ländern (Rat) vereinbart.


Eines der Systeme ist die intelligente Geschwindigkeitsunterstützung, die Schätzungen zufolge die Zahl der Verkehrstoten auf den Straßen der EU um 20% senken könnte. Das System gibt dem Fahrer Rückmeldungen auf der Grundlage von Karten und Verkehrszeichen, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Das System ist kein Geschwindigkeitsbegrenzer und kann vom Fahrer ausgeschaltet werden.


Weitere lebensrettende Systeme, die in Neufahrzeuge eingebaut werden müssen, sind:

  • Notbrems-Assistenzsysteme
  • fortgeschrittene Ablenkungserkennung
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
  • Notbremslicht
  • Unfalldatenspeicher ("Black Box")

Im Jahr 2018 waren in der EU etwa 25.100 Todesfälle bei Straßenverkehrsunfällen zu verzeichnen. Schätzungen zufolge kamen zu jedem Toten auf den Straßen der EU im vergangenen Jahr ungefähr fünf Mal so viele Schwerverletzte (rund 135.000) hinzu, so die vorläufigen Zahlen der Kommission.


Abstimmung: Dienstag, den 16. April

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in erster Lesung