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Kommunalwahlrecht für betreute Behinderte nicht in Sicht

  • dpa

  • Do, 17. Januar 2019, 06:45 Uhr
    Südwest

Behinderte mit Betreuern dürfen nicht an den Kommunalwahlen im Mai teilnehmen. Das ist ein Verstoß gegen Grundrechte, kritisiert die Landesbehindertenbeauftragte - und dringt auf Abhilfe.

Stephanie Aeffner:   „Viele Betreuungen sind unnötig.“  | Foto: dpa
Stephanie Aeffner: „Viele Betreuungen sind unnötig.“ Foto: dpa
Tausende Menschen mit Behinderung im Südwesten können aller Voraussicht nach nicht an den bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen teilnehmen. "Bund und Land haben die erforderlichen Wahlrechtsänderungen auf die lange ...

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