Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Biolandbau: Neue Vorschriften zur Unterstützung der Ökobranche 

Am Donnerstag stehen neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Bioprodukten zur Abstimmung. Damit soll die Produktion solcher Erzeugnisse in der EU gefördert werden. Die Debatte findet am Mittwoch statt.

Die Neufassung der EU-Verordnung über den Biolandbau, auf die sich die Verhandlungsführer des Parlaments und der EU-Regierungen im Juni 2017 geeinigt hatten, soll die Kontrollen entlang der Lieferkette verbessern und sicherstellen, dass alle importierten Bioprodukte den strengen EU-Normen entsprechen. Außerdem soll sie Kleinerzeugern eine Gruppenzertifizierung ermöglichen, die ihnen Zeit und Geld beim Umsatteln auf ökologischen Landbau spart, und das Angebot an Saatgut und Tieren aus ökologischer Produktion erhöhen.


Um eine Verunreinigung von Bioprodukten mit chemischen Pestiziden oder synthetischen Düngemitteln zu vermeiden, müssen die Landwirte ausreichende Vorsorge treffen oder riskieren, dass ihre Produkte das Bio-Etikett verlieren. Wie in der Vergangenheit können die Mitgliedstaaten für ihre Erzeuger Grenzwerte für die Belastung von Bioprodukten mit Pestiziden einführen.


Gemischte landwirtschaftliche Betriebe, d.h. solche, die sowohl konventionelle als auch biologische Lebensmittel erzeugen, dürfen weiterhin auf diese Weise arbeiten, vorausgesetzt, dass der konventionelle Landbau klar und deutlich vom ökologischen Landbau getrennt und unterschieden wird.


Weitere Einzelheiten zu den neuen Vorschriften befinden sich in dieser Pressemitteilung und in den entsprechenden Hintergrundinformationen (auf Englisch). Sollten sie sowohl von den Abgeordneten und den EU-Ministern gebilligt werden, gelten sie ab Januar 2021.



Debatte: Mittwoch, den 18. April

Abstimmung: Donnerstag, den 19. April


Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in erster Lesung


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