Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Terrorpropaganda im Internet: Eine Stunde zum Löschen 

Internetunternehmen müssen Online-Terrorpropaganda binnen einer Stunde nach Eingang einer Meldung entfernen. Es besteht aber keine Pflicht, alle Inhalte, die sie hochladen, zu filtern.

Die Abgeordneten wollen ihre Verhandlungsposition zu den neuen Regeln für die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet in der EU bekräftigen. Die Kompromissfindung mit den EU-Ministern über das neue Gesetz wird eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode sein.


Der vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten vorgelegte Text sieht Sanktionen von bis zu 4% des Umsatzes des Unternehmens vor, wenn es zu anhaltenden Verstößen kommt. Er umfasst auch Garantien, um die Achtung der Meinungs- und Medienfreiheit zu gewährleisten, sowie Maßnahmen zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Drucks auf kleinere Unternehmen.


Abstimmung: Mittwoch, den 17. April

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren)