Demokratie wagen

Wahlrecht

Einführung von offenen Listen, Kumulieren und Panaschieren

Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei Bundestagswahlen mehr Einfluss darauf erhalten, welche Personen und Parteien sie im Parlament vertreten.

Wir PIRATEN sind für „offene Listen“, damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen können. Die Reihenfolge der Kandidaten, die die jeweilige Partei zuvor bestimmt hat, soll nicht mehr unveränderlich sein.

Absenkung des Wahlalters

Das Durchschnittsalter der Wahlberechtigten steigt. Dies führt dazu, dass Diejenigen, die am längsten die Auswirkungen der politischen Entscheidungen zu tragen haben, in ihren politischen Teilnahmemöglichkeiten eingeschränkt sind. Wir PIRATEN wollen die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Das aktive Wahlrecht soll auf 14 Jahre gesenkt werden. Politisch interessierte Kinder und Jugendliche sind sich der Verantwortung bewusst, die mit einer Wahl verbunden ist.

Für die Teilhabe aller Menschen

Wir PIRATEN setzen uns für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben ein. Dabei darf die Herkunft keine Vorbedingung für die Möglichkeit der Beteiligung spielen. Es ist wichtig, dass jeder Mensch auf die Politik, von der er direkt betroffen ist, Einfluss nehmen kann.

Wahlrecht und Bürgerbeteiligung für alle Menschen

Das Wahlrecht ist ein wichtiges Teilhaberecht. Wir PIRATEN setzen uns für das gleiche kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger wie für EU-Bürger ein, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch die Beteiligung an weiteren politischen Prozessen, zum Beispiel Volksbegehren, -initiativen und -entscheiden, sowie das Einbringen und Unterzeichnen von Petitionen, soll unabhängig von der Staatsangehörigkeit möglich sein.

Stärkung der Interessenvertretung aller Menschen

Solange Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, setzen wir uns für die Stärkung von demokratisch gewählten, mit ausreichenden Ressourcen ausgestatteten Kommunalen Ausländervertretungen zur Artikulation der eigenen Interessen ein. Auch die Ausländerbeiräte und Integrationsbeiräte auf allen Ebenen sollen als Interessenvertretung finanziell und personell gestärkt werden.

Bürgerbeteiligung

Direkte Demokratie

Wir PIRATEN wollen die direkten und indirekten Mitbestimmungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen steigern. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in Volksabstimmungen direkt über Gesetze entscheiden können und so Verantwortung übernehmen:

  • Ein im Parlament beschlossenes Gesetz soll nicht in Kraft treten, wenn die Bürgerinnen und Bürger es in einer Abstimmung ablehnen (fakultatives Referendum).
  • Wichtige EU-Reformen und Verfassungsänderungen müssen immer durch die Bürgerinnen und Bürger in einer Abstimmung bestätigt werden (obligatorisches Referendum).
  • Wir sind für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene.
  • Wir unterstützen die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Bereich der EU-Gesetzgebung.
  • Alle Verfahrenshürden müssen für die Bürgerinnen und Bürger bei angemessenem Aufwand überwindbar sein.

OPENANTRAG für den Bundestag

Wir PIRATEN treten für mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz an. OpenAntrag wird derzeit von vielen Mandatsträgern genutzt und unterstreicht diesen Anspruch. Die Beteiligung einer Fraktion der PIRATEN im Deutschen Bundestag an diesem Portal verdeutlicht den Bürgerinnen und Bürgern, dass ihre Ideen, Meinungen und Stimme nicht nur alle vier Jahre zur Wahl Bedeutung haben, sondern sie jederzeit ihre Anliegen einbringen können. In einer repräsentativen Demokratie hören ihnen die gewählten Abgeordneten zu und setzen sich für ihre Belange ein.

Eine offene Plattform zur Kommunikation mit den Vertretern im Parlament

Wir werden die Anliegen der Menschen ins Parlament transportieren. So werden wir Politik und Gesellschaft verzahnen und zur Erhöhung der Wahlbeteiligung (zur Stärkung des Interesses an der parlamentarischen Demokratie) beitragen. Dazu werden wir eine digitale Infrastruktur schaffen, mit der sich die Menschen direkt an die Politik wenden können. Auf dieser Plattform im Internet können Anträge an die Politik eingestellt, diskutiert und abgestimmt werden. Die Abgeordneten aller Parteien erhalten dann das Ergebnis und werden sich dazu äußern und ggf. Anträge ins Parlament einbringen.

Mitbestimmung

Bürgerhaushalt

Wir PIRATEN befürworten Bürgerbeteiligung in einer Vielzahl von geregelten und erprobten Formen: Bürgerinnen und Bürger sollen bundesweit ihre Meinung zur sinnvollen Verwendung von Investitionsgeldern sowie zu Einsparmaßnahmen im Bundeshaushalt äußern. Die Stellungnahmen sollen gewichtet werden und bei der Aufstellung des Haushalts durch den Bundestag Berücksichtigung finden.

Einführung bundesweiter Volksentscheide

Es ist längst Zeit, das Versprechen des Artikels 20 des Grundgesetzes auch auf Bundesebene zu erfüllen, wonach die Bürgerinnen und Bürger die Staatsgewalt nicht nur in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausüben. Die direkte Demokratie kann die Politik erheblich bereichern und die Politikverdrossenheit eindämmen. Grundsätzlich sollen die Bürger das Recht erhalten, neue, eigene Vorlagen in einem dreistufigen Verfahren bis zur Volksabstimmung zu bringen (Recht auf Gesetzesinitiative). Darüber hinaus soll es die Möglichkeit geben, Gesetze, die vom Parlament verabschiedet wurden, noch zu stoppen, bevor sie in Kraft treten (Fakultatives Referendum). Schließlich sollen Volksabstimmungen bei der Abgabe von Hoheitsrechten und bei Grundgesetzänderungen automatisch vorgesehen sein (Obligatorisches Referendum). Diese drei Varianten, zu einer Volksabstimmung zu kommen, werden in der Schweiz seit vielen Jahren mit großem Erfolg angewandt. Die beschriebenen Unterschriftenzahlen, Fristen und Eintragungsmöglichkeiten orientieren sich an bewährten Hürden im In- und Ausland.

Einführung eines dreistufigen Verfahrens bei Initiativen aus dem Volk

Volksinitiative

  • 100.000 Stimmberechtigte unterschreiben in freier Sammlung für einen Gesetzentwurf oder eine Vorlage zu einem anderen Gegenstand der politischen Willensbildung (z. B. Handlungsaufforderung an die Bundesregierung).
  • Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung im Bundestag, im Bundesrat und in deren Ausschüssen.
  • Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden.

Volksbegehren

  • Halten die Bundesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestages das Volksbegehren für grundgesetzwidrig, können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen.
  • Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es innerhalb von sechs Monaten mindestens eine Million, bei Grundgesetzänderungen mindestens zwei Millionen Stimmberechtigte unterzeichnet haben. Die Eintragung kann auf dem Amt und in freier Sammlung erfolgen.

Volksabstimmung

  • Der Bundestag kann (gegebenenfalls mit Zustimmung des Bundesrates) eine eigene Vorlage beim Volksentscheid zur Abstimmung stellen.
  • Jeder Stimmberechtigte bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit den Stellungnahmen der Vertreter des Volksbegehrens sowie denen des Bundestages und Bundesrates.
  • Es entscheidet, wie bei Wahlen, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  • Gesetze, die der Zustimmung der Länder bedürfen, kommen zustande, wenn zusätzlich die Zahl der Bundesratsstimmen jener Länder, in denen eine zustimmende Mehrheit im Volksentscheid erreicht wurde, der im Bundesrat erforderlichen Mehrheit entspricht (bei Grundgesetzänderungen: Zweidrittel-Mehrheit).

Fakultatives Referendum

Hat ein Volksbegehren ein parlamentarisch zustande gekommenes, aber noch nicht gegengezeichnetes und vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz zum Gegenstand, so ist es zustande gekommen, wenn es 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von drei Monaten unterschreiben. Ein solches Gesetz kann nur vorbehaltlich einer Annahme in dem so beantragten Volksentscheid in Kraft treten.

Obligatorisches Referendum

Die Übertragung von Hoheitsrechten (auf die EU oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen) sowie Grundgesetzänderungen bedürfen der Zustimmung durch einen Volksentscheid.

Spendentransparenz

Analog zum Parteiengesetz sollen Spenden oberhalb einer Bagatellgrenze, die zu Gunsten einer Initiative erfolgen, zeitnah offengelegt werden.

Information

Eine ausgewogene Information der Öffentlichkeit über die Inhalte von Volksbegehren und Volksentscheiden ist zu gewährleisten. Vor dem Volksentscheid erhält jeder Stimmberechtigte eine Informationsbroschüre, in der die Initiative, der Bundestag und der Bundesrat ihre Auffassungen erläutern. Zur Förderung der öffentlichen Diskussion und zur Information der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Volksentscheids erhält die Initiative eine staatliche Kostenerstattung.

Jugendparlament auf Bundesebene

Wir PIRATEN setzen uns für die dauerhafte Verankerung eines Kinder- und Jugendparlaments auf Bundesebene ein. Die gewählten Jugendlichen und deren Beschlüsse müssen konkreten Einfluss auf laufende Beratungsprozesse im Bundestag haben können. Die Kinder- und Jugendparlamente sind Beratungsgremien mit Rede-, Antrags- und aufschiebendem Vetorecht, welche die Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber den bei Bundestagswahlen gewählten Mandatsträgern vertreten. Die Kinder- und Jugendparlamente werden demokratisch durch alle im jeweiligen Wahlgebiet lebenden Kinder und Jugendliche, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewählt.