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Onlinecasinos Wie einfach es ist, seine Spielschulden loszuwerden

Seit Jahren kämpfen deutsche Behörden erfolglos gegen Onlinecasinos. Nun helfen sich Zocker selbst - mit einem simplen Mittel.
Screenshot einer Casino-Website: "Wunderbar, um denen das Geschäft zu erschweren"

Screenshot einer Casino-Website: "Wunderbar, um denen das Geschäft zu erschweren"

Foto: Diamondclubvip.com

Anfang des Jahres 2015 hat Paul S. mal wieder eine Pechsträhne. Der junge Mann aus einer norddeutschen Kleinstadt spielt auf den Seiten mehrerer Onlinecasinos. Er ist süchtig nach Roulette und Black Jack. Aber egal worauf er setzt, er verliert Spiel um Spiel.

So verzockt er in ein paar Stunden 1950 Euro. Er zahlt mit einer American-Express-Kreditkarte, die er sich erst kurz zuvor besorgt hat. Sein Konto ist zu diesem Zeitpunkt schon leer. Die Kreditkartenfirma versucht vergebens, das Geld einzuziehen, und beauftragt ein Inkassounternehmen, die Spielschulden einzutreiben, notfalls vor Gericht.

Dann aber hat Paul S. in seinem Elend doch ein wenig Glück. Eine Suchtberatungsstelle, bei der er Hilfe sucht, vermittelt ihn in eine Therapie. Heute, fast drei Jahre später, hat er, so scheint es, seine Spielsucht im Griff.

Auch die Spielschulden ist er los. Die Kreditkartenfirma verzichtete nämlich auf ihre Forderung und kündigte stattdessen die Zusammenarbeit mit ihren Vertragspartnern. So gehen Onlinecasinos, bei denen Paul S. gespielt hat, nun leer aus. Sie betreiben ihr Glücksspiel zwar auf deutschsprachigen Websites, haben ihren Sitz aber in Steueroasen.

Paul S. verdankt es dem Fachverband Glücksspielsucht in Bielefeld, dass American Express darauf verzichtet hat, die 1950 Euro einzutreiben. Der Verbraucherschutzverband kämpft seit vielen Jahren gegen Spielsucht. "Ich habe American Express in einem Brief deutlich darauf hingewiesen, dass Onlineglücksspiel hierzulande verboten ist", sagt die Vorsitzende Ilona Füchtenschnieder, "und natürlich ist auch die Mitwirkung an Zahlungen nicht erlaubt." American Express habe wohl Ärger vermeiden wollen. "Die haben die Sache einfach für erledigt erklärt", so die Suchtexpertin.

Damit ging der Ärger für die Kreditkartenfirmen aber erst richtig los. Es dauerte nicht lange, bis sich der Fall von Paul S. unter Spielern herumsprach. Manche kassieren nun, wenn sie im Netz gewinnen. Spielschulden aber zahlen sie nicht mehr.

Beim Fachverband Glücksspielsucht melden sich "fast täglich Leute, die Geld verloren haben und nun wissen wollen, was sie tun sollen", sagt Füchtenschnieder, die als Diplompädagogin mit anspruchsvollen Rechtsfragen bislang eher wenig zu tun hatte. Nun sammelt sie Spenden, um einen Juristen einzustellen.

Die Idee, dass Spieler die Zahlung ihrer Spielschulden verweigern könnten, sei ihr gekommen, als sie den Newsletter eines amerikanischen Casinos gelesen habe, berichtet die Suchthelferin. Dort habe ein Angestellter beklagt, dass viele Spieler, wenn sie verlören, ihren Kreditkartenabbuchungen widersprächen, wodurch den Casinos große Schäden entstünden. "Da habe ich gedacht, das ist ja wunderbar, um denen das Geschäft zu erschweren."

Die Spieler berufen sich auf Paragraf 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach dem ein Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Das betreffe auch das Glücksspiel im Internet, argumentieren sie. Die Rechtslage in diesem Bereich ist allerdings kompliziert. Die Bundesländer haben 2011 in einem Vertrag beschlossen, Onlineglücksspiele zu verbieten. Ausnahmen gibt es für Sportwetten und Lotterien. Verboten ist laut Staatsvertrag nicht nur, Spiele im Netz anzubieten, sondern auch, an Zahlungen für unerlaubte Angebote mitzuwirken.

Zwar daddeln die Spieler aus Deutschland auf den verbotenen Seiten und stimmen einer Abbuchung ausdrücklich zu. Doch dies begründet nach Meinung von Juristen nicht automatisch eine Zahlungspflicht, auch der Bundesgerichtshof äußerte sich 2002 ähnlich. "Diese Argumentation führt fast immer dazu, dass Banken und Finanzdienstleister freiwillig auf Forderungen verzichten", sagt Jan-Philipp Rock, Richter am Landgericht Hamburg und Vorstandsmitglied des Fachverbands Glücksspielsucht.

Trotz Verbots boomt das Glücksspiel im Netz. Laut einer Studie im Auftrag des staatlichen Anbieters Westlotto und des Automatenherstellers Löwen Entertainment wird in Deutschland jeder sechste Euro im Glücksspielsektor online umgesetzt - sechs Siebtel davon im nicht regulierten, illegalen Markt. Die Betreiber haben ihren Sitz in Gibraltar oder Malta, in der Karibik, auf der Isle of Man. Dort ist die Zulassung einfach, und die Steuern sind niedrig. Wollten die deutschen Behörden den Anbietern das Geschäft verbieten, müssten sie an diesen Orten Verfügungen zustellen - wenn sie denn überhaupt eine Firmenadresse ausfindig machen könnten.

Staatliche Stellen scheiterten daran, Banken und Kreditkartenfirmen zu verpflichten, die Finanzströme zu diesen Offshorecasinos zu blockieren. Die Verweigerung der Spieler ist dagegen ebenso schlicht wie wirksam. Auch der Leverkusener Rechtsanwalt Guido Lenné hatte damit Erfolg: "Sie müssen einfach der Kreditkartenabbuchung unter Hinweis auf das illegale Glücksspiel widersprechen. Dann muss zurückgebucht werden. Haben sie Geld überwiesen, holen sie es per Lastschriftrückbuchung zurück."

Nachdem der Jurist im Frühjahr einem Spieler geholfen hat, kann er sich vor Anfragen kaum retten. Deshalb bietet er einen Musterbrief an, mit dem auch juristische Laien eine Erstattung ihrer Spielschulden "nebst Zinsen" fordern können.

Der Zahlungsdienstleister PayPal erklärt den Spielschuldnern inzwischen per Standardbrief, dass die "Forderungsbeitreibung" mit "sofortiger Wirkung" eingestellt sei. Die Zocker müssen nicht zahlen, nur das PayPal-Konto wird gesperrt.

Rechtsanwalt Lenné kooperiert mit Suchthilfeeinrichtungen. Per Mail sendet er eine Liste mit Beratungsstellen und bietet weitergehende rechtliche Hilfe an. Denn Süchtigen hilft es nur kurzzeitig, wenn sie ihre Schulden los sind. Und: Wer mehr als einmal nicht zahlt, kann Probleme bekommen. "Das könnte Betrug und damit strafbar sein", warnt der Jurist.

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