Richtlinie zur Integrität von bürgerrechtlichen Prozessen

Übersicht

August 2023

Du darfst die Dienste von X nicht nutzen, damit Wahlen oder andere bürgerrechtliche Prozesse manipuliert oder gestört werden. Dazu gehört auch das Veröffentlichen oder Teilen von Inhalten, die die Beteiligung unterdrücken können, die Menschen darüber in die Irre führen können, wann, wo oder wie sie sich an einem bürgerrechtlichen Prozess beteiligen können, oder von Inhalten, die zu Offline-Gewalt während einer Wahl führen können. Jeder Versuch, die Integrität von bürgerrechtlicher Beteiligung zu untergraben, untergräbt unsere Grundprinzipien der Meinungsfreiheit. Deshalb werden Posts, die gegen diese Regeln verstoßen, mit einem Hinweis versehen, dass der Inhalt irreführend ist.

 

Was ist ein bürgerrechtlicher Prozess? 

X versteht unter bürgerrechtlichen Prozessen Ereignisse oder Verfahren, die von den Regierungs- und/oder Wahlorganen eines Landes, eines Bundesstaates, einer Region, eines Bezirks oder einer Gemeinde angeordnet, organisiert und durchgeführt werden, damit eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse durch öffentliche Beteiligung geregelt wird. Einige Beispiele für bürgerrechtliche Prozesse sind u. a.:

  • Politische Wahlen
  • Volkszählungen 
  • Wichtige Referenden und Wahlinitiativen 
     

Was verstößt gegen diese Richtlinie?

Diese Richtlinie befasst sich mit 4 Kategorien irreführender Verhaltensweisen und Inhalte: 

 

Irreführende Informationen zur Beteiligung

Wir können falsche oder irreführende Informationen über die Beteiligung an einer Wahl oder einem anderen staatsbürgerlichen Prozess kennzeichnen oder entfernen. Darunter fällt unter anderem Folgendes:

  • Irreführende Informationen über Verfahren zur Beteiligung an einem staatsbürgerlichen Prozess (z. B. dass in Ländern, in denen dies nicht möglich ist, per Post, SMS, E-Mail oder Telefonanruf abgestimmt werden kann)
  • Irreführende Informationen über Bedingungen für die Beteiligung, einschließlich Anforderungen bezüglich Ausweisen oder Staatsbürgerschaft
  • Irreführende Behauptungen, die Verwirrung über die herrschenden Gesetze, Vorschriften, Verfahren und Methoden eines staatsbürgerlichen Prozesses oder über die Handlungen von Beamten oder Rechtsträgern, die diese staatsbürgerlichen Prozesse ausführen, hervorrufen
  • Irreführende Aussagen oder Informationen zum amtlich festgelegten Datum oder zur Uhrzeit des staatsbürgerlichen Prozesses

 

Unterdrückung

Du darfst keine nachweislich falschen oder irreführenden Informationen über die Umstände im Zusammenhang mit einem bürgerrechtlichen Prozess verbreiten, die darauf abzielen, Menschen einzuschüchtern oder davon abzuhalten, sich an einer Wahl oder einem anderen bürgerrechtlichen Prozess zu beteiligen. Darunter fällt unter anderem Folgendes:

  • Irreführende Behauptungen, dass Wahllokale geschlossen sind, dass die Wahl beendet ist, oder anderweitig irreführende Informationen in Bezug auf nicht gezählte Stimmen 

  • Irreführende Behauptungen über Aktivitäten der Polizei oder der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit Wahlen, Wahllokalen oder der Erfassung von Volkszählungsinformationen 

  • Irreführende Behauptungen über lange Schlangen, Probleme mit Geräten oder andere Störungen an Wahllokalen während der Wahlperioden

 

Einschüchterung

Du darfst andere nicht dazu anstiften oder ermuntern, andere zu bedrohen oder zu nötigen, damit sie sich an einem bürgerrechtlichen Prozess beteiligen oder davon fernhalten, oder solches Verhalten fördern. Darunter fällt unter anderem Folgendes:

  • Anstachelung zu oder Förderung von gewalttätigen Verhaltensweisen in der Nähe eines Ortes, an dem ein Wahlprozess durchgeführt wird, u. a. Wahllokale und Auszählungslokale

  • Anstachelung zur Störung oder Vernichtung von Verfahren, Infrastruktur oder Wahlgeräten, die erforderlich sind, damit sich jemand an einem bürgerrechtlichen Prozess beteiligen kann

  • Anstachelung anderer, Wähler*innen oder Wahlhelfer*innen zu belästigen

  • Förderung des demonstrativen Vorzeigens von Schusswaffen in der Nähe von Wahllokalen mit dem Zweck, Wähler*innen und Wahlhelfer*innen einzuschüchtern

  • Drohungen in Bezug auf Wahllokale oder andere wichtige Orte oder Veranstaltungen (für Drohungen, die nicht unter diese Richtlinie fallen, kann auch unsere Richtlinie zu gewaltsamen Formulierungen relevant sein)

 

Falsche oder irreführende Zugehörigkeit

Es ist nicht erlaubt, Accounts zu fälschen, die die Zugehörigkeit von Kandidat*innen, gewählten Volksvertreter*innen, politischen Parteien, Wahlbehörden oder Regierungsstellen vortäuschen oder gefälschte Inhalte zu einer solchen Zugehörigkeit teilen. Hier erfährst du mehr über unsere Richtlinie zu irreführenden und betrügerischen Identitäten.

 

Was verstößt nicht gegen diese Richtlinie?

Nicht jede falsche oder unwahre Information über Politik oder bürgerrechtliche Prozesse stellt eine Manipulation oder Einmischung dar. Sofern keine anderen Richtlinienverstöße vorliegen, werden die folgenden Beispiele im Allgemeinen nicht als Verstöße gegen diese Richtlinie erachtet:

  • Inkorrekte Aussagen über gewählte oder ernannte Beamt*innen, Kandidat*innen oder politische Parteien 

  • Organische Inhalte, die polarisierend, parteiisch oder überparteilich sind oder kontroverse Standpunkte zu Wahlen oder Politik enthalten 

  • Diskussionen über öffentliche Wahlinformationen, Abstimmungen und die Zielgruppenbeteiligung an Wettbewerben, Spielshows oder anderen Unterhaltungsangeboten 

  • Pseudonyme Nutzung von X oder Nutzung als Parodie-, Kommentar- oder Fan-Account zur Diskussion über Wahlen oder Politik

 

Was geschieht bei Verstößen gegen diese Richtlinie?

Für Posts, die unter diese Richtlinie fallen, wird die Reichweite auf X durch folgende Maßnahmen eingeschränkt: 

  • Der Post wird aus Suchergebnissen, Trends und Mitteilungen mit Empfehlungen ausgeschlossen

  • Der Post wird aus den Timelines „Für dich“ und „Folge ich“ entfernt

  • Der Post kann ausschließlich im Profil des/der Autor*in entdeckt werden

  • Der Post kann nicht mit „Gefällt mir“ markiert, beantwortet, repostet, zitiert, mit Lesezeichen versehen, geteilt, am Profil angeheftet oder bearbeitet werden

  • Der Post erscheint in den Antworten weiter unten

Posts, die unter diese Richtlinie fallen, werden mit einem Hinweis versehen, der sowohl die Post-Autor*innen als auch Leser*innen informiert, dass wir die Sichtbarkeit des Posts eingeschränkt haben. Post-Verfasser*innen können Einspruch zum Hinweis einlegen, wenn sie der Meinung sind, dass wir die Sichtbarkeit des Posts fälschlicherweise eingeschränkt haben. Hier erfährst du mehr über unsere verschiedenen Durchsetzungsmaßnahmen.

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