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Neue Befugnisse für Polizisten

Baden-Württemberg / Lesedauer: 3 min

Grüne stimmen Anti-Terror-Paket mit Abstrichen zu – CDU fordert Nachbesserungen
Veröffentlicht:20.06.2017, 20:08

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Ein bisschen Streit haben sie noch, aber im Grundsatz steht fest: Grüne und CDU werden der Polizei im Land weitreichende Befugnisse einräumen, um mögliche Terroristen zu entlarven. Damit wird Baden-Württemberg eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands erhalten. Die CDU sieht darin aber nur einen ersten Schritt.

In ihren Sitzungen am Dienstag in Stuttgart diskutierten beide Regierungsfraktionen die geplanten Änderungen. Das Innenministerium hatte dazu einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Im Visier sind Terrorverdächtige, gegen die noch kein offizielles Ermittlungsverfahren läuft. Wenn Staatsanwälte ein solches eröffnen, geben Bundesgesetze die Regeln für die Polizei vor. Das Land darf dagegen bestimmen, was die Ermittler dürfen, bevor genügend Anhaltspunkte für ein Verfahren vorliegen.

WhatsApp-Nachrichten mitlesen

Eine der wesentlichen Änderungen: Die Behörden können künftig Kommunikation via WhatsApp und andere Webdienste mitlesen. Dazu dürfen sie Software, sogenannte Trojaner, auf mobile Geräte schleusen. Dieses Vorgehen wird auch im Bund unter dem Schlagwort Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) diskutiert.

Außerdem dürfen Polizisten nun schon vor einem Ermittlungsverfahren Telefonate abhören oder SMS abfangen. Diese Maßnahmen sind aber nur erlaubt, wenn Richter sie im Einzelfall genehmigen.

Außerdem bekommen Sondereinsatzkommandos Handgranaten, um sich den Weg zu Terroristen frei zu sprengen. Gefährder können Behörden künftig mit elektronischen Fußfesseln überwachen.

In einem Pilotversuch in Mannheim soll intelligente Videoüberwachung getestet werden. Dabei wertet eine Software Videobilder öffentlicher Plätze aus. Stellt jemand etwa einen verdächtigen Gegenstand ab, schlägt die Software Alarm.

Weitergehende Pläne von Innenminister Thomas Strobl (CDU) lehnen die Grünen ab. Sie sind dagegen, mit einem Trojaner Computer zu durchsuchen. Das greift ihrer Ansicht nach zu weit in den Kernbereich persönlicher Daten ein. Außerdem wollen sie nicht auf die sogenannte Vorratsdatenspeicherung zugreifen. Dabei müssen Telekommu- nikationsanbieter speichern, wer wann mit wem telefoniert hat. Die Grünen wollen erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu abwarten – auch, weil ihre eigene Bundestagsfraktion gegen die entsprechende Gesetze klagt.

„Wir wollen Online-Durchsuchungen und Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung und fordern deshalb ein zweites Sicherheitspaket“, sagte Thomas Blenke, innenpolitischer Sprecher der CDU. Sprich: Wegen des Widerstands der Grünen wird zunächst ein abgespecktes Gesetz verabschiedet – ohne die umstrittenen Punkte. Doch das Polizeigesetz muss ohnehin ein weiteres Mal verändert werden, um es an neue EU-Datenschutzvorgaben anzupassen. In diesem Zug will die CDU erneut Online-Durchsuchungen einfordern.

Kabinett entscheidet bis Ende Juli

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz dagegen betonte: „ Freiheit und Sicherheit müssen in einer guten Balance bleiben“. Die Grünen gehen mit ihrer Zustimmung zur Quellen-TKÜ ohnehin weiter als Parteikollegen in Bund und Ländern. Diese kritisieren unter anderem einen Vorstoß zur Quellen-TKÜ von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) heftig. „Der Gesetzentwurf in Baden-Württemberg ist dank unserer Mitarbeit ganz anders als der schlampige Plan von Herrn de Maizière“, erklärte Innenexperte Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) diese Diskrepanz. Dennoch gab es bei den Grünen drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen zum Entwurf.

Bis Ende Juli soll der Ministerrat die Änderungen absegnen. Nach der Sommerpause kommt das Gesetz dann in den Landtag.