NDS:Mitgliederversammlungen/2019.1b/PP Antraege

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Landesmitgliederversammlung 2019.1b der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Anträgen zum Parteiprogramm (PÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 10.10.2019 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 17.10.2019 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://redmine.piratenpartei.de/projects/nds-lmv-2019-1/issues?set_filter=1&tracker_id=17)

- der Antrag im Projekt "LaVo 19/21" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich Parteiprogrammanträge selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.

Bitte beachte bei der Einreichung von Anträgen die auf der LMV 2016.1 beschlossenen Begriffsdefinitionen für inhaltliche Anträge

==

Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind.

Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!

Inhaltsverzeichnis


WP 000a - Änderungsanträge zum bestehenden Programm - Ergänzung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #000a: Änderungsanträge zum bestehenden Programm - Ergänzung
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderungsanträge zum bestehenden Programm - Ergänzung

Dem Programmtext zum Thema "Ein demokratischer gewähltes Parlament"

"Dabei sollen alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft unter gleichen Bedingungen wie Deutsche die Zukunft Niedersachsens mitbestimmen dürfen. Denn wer hier wohnt, ist nicht nur kommunal von den dortigen Entscheidungen betroffen."

wird hinzugefügt:

"Dies streben wir über eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes an."

==Begründung:==

Durch Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom 9. Februar 1989 wollte das Bundesland Schleswig-Holstein es Angehörigen der Staaten Dänemark, Irland, Niederlande, Norwegen, Schweden und Schweiz, die seit mindestens fünf Jahren berechtigt im Inland leben, gestatten, an Gemeinde- und Kreiswahlen teilzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dieses Gesetz mit Urteil vom 31. Oktober 1990 jedoch für unvereinbar mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz.[13] Das „Volk“, das nach dieser Vorschrift in den Ländern, Kreisen und Gemeinden eine gewählte Vertretung haben muss, sei ebenso wie das Volk, von dem nach Art. 20 Abs. 2 GG alle Staatsgewalt ausgeht, die es in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausübt, nur das deutsche Volk, das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland. Das schließe die Gewährung eines Kommunalwahlrechts an Ausländer aus. (1)

Nun kann man natürlich zu Recht fragen, warum denn dann bei Kommunalwahlen auch EU-Bürger aktives und passives Wahlrecht haben. Das fußt, wie so oft, wenn Kleinstaaterei ausgehelbelt werden kann, auf einer EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. (2)

(1) https://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_2-BvF-289-2-BvF-689_Bundesverfassungsgericht-erklaert-Auslaenderwahlrecht-fuer-Gemeinde-und-Kreiswahlen-fuer-verfassungswidrig.news16736.htm
(2) https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/auslaenderwahlrecht/auslaenderwahlrecht-node.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000b - Änderungsanträge zum bestehenden Programm - Nachholende Beschlussfassung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #000b: Änderungsanträge zum bestehenden Programm - Nachholende Beschlussfassung
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Meinhart Ramaswamy
Ticket: 53814

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verfassungsschutz überdenken

In der Vergangenheit häuften sich Unregelmäßigkeiten und schwere Fälle von Amtsmissbrauch durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Der hierdurch entstehende Schaden für die Demokratie wird durch keinen möglichen Nutzen aufgewogen. Der Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in der Demokratie und wir fordern seine Abschaffung. Solange die hierfür notwendigen Mehrheiten fehlen, muss im zumindest eine wesentlich stärkere demokratische Kontrolle gewährleistet werden. Den Mitgliedern des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landtags Niedersachsens müssen deutlich mehr Befugnisse und Einsichtsrechte eingeräumt werden. So muss die Größe des Parlamentarischen Kontrollgremiums ausgeweitet und die Verwendung von Geldern durch den Verfassungsschutz stärker kontrolliert werden. Wir fordern, das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten unbedingt durchzusetzen. Alle von Maßnahmen des Verfassungsschutzes Betroffenen sollen nach Ablauf einer festgeschriebenen Frist Aufforderungslos über Ermittlungen und Ergebnisse informiert werden. Anwaltliche Akteneinsicht muss gewährt werden.

Begründung:

Auf der LMV 2012.2 wurden zwei konkurrierende Anträge zum Thema Verfassungsschutz eingebracht:

Verfassungsschutz abschaffen https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_063
Stärkere Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_106

Bei Antragsvorstellung wurde klar, dass keiner der Anträge die notwendige 2/3-Mehrheit bekommen würde, sodass sich die Antragsteller dazu entschlossen, sie zurückzuziehen und zur nächsten LMV einen Konsensantrag zu stellen. Dieser sollte den oben stehenden Wortlaut enthalten. Keinem Protokoll ist zu entnehmen, dass dieser Text eingereicht und beschlosen wurde. Dennoch fand er Einzug ins Programm zur LTW 13 und durch Übernahme zur LTW 17. Er sollte somit für die LTW 22 in der vorliegenden Form beschlossen werden.

Relevante Protokolle unter

LPT 2012.3 https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Protokoll_LPT
LPT 2012.4 https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.4/Protokoll

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 001 - Schulsozialarbeit auch mitarbeitergerecht stärken

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #001: Schulsozialarbeit auch mitarbeitergerecht stärken
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Bruno Adam Wolf
Ticket = 53589

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schulsozialarbeit auch mitarbeitergerecht stärken

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine landesweit einheitliche Finanzierung durch das Land und eine den Bedürfnissen angepasste Erhöhung der Stellen für Schulsozialarbeit an allen Schulen ein. Eine gute Kooperation zwischen den verschiedenen, an Schulen verorteten Berufsgruppen (Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Schulpsychologen, Förderlehrkräfte, Pädagogischen Mitarbeitern, Schulbegleiter), ist zu gewährleisten. Dem Aufgabenfeld ist eine angemessene Raumversorgung mit Beratungsräumen, Gruppenräumen und Büro mit entsprechender Ausstattung zu stellen. Grundvoraussetzung sind gleiche und transparente Arbeitsbedingungen und damit einhergehend eine angemessene und gerechte Bezahlung (und somit der Differenz für Schulsozialarbeiter zwischen Bezahlung nach TV-L und TVöD) für alle in der Schulsozialarbeit beschäftigten. Eingebettet sein soll die Tätigkeit in ein Konzept "Schulische Sozialarbeit". Denn in einer sich ändernden Schulwelt leisten Schulsozialarbeiter einen wertvollen Dienst, die späteren gesellschaftlichen Problemen entgegenwirkt.

==Begründung:==

Es gibt zur Zeit in Niedersachsen kein einheitliches und schlüssiges Gesamtkonzept zum Thema Schulsozialarbeit. Insbesondere an Grundschulen gibt es mehrere Formen der Finanzierung und verschiedenste Konzepte. (1) (2)

Viele Schulsozialarbeiter an Grundschulen sind bei dem jeweiligen äußeren Schulträger angestellt und haben hier häufig befristete Arbeitsverträge. Die Städte und Gemeinden begreifen dieses meist als sogenannte freiwillige Aufgabenübernahme. Andere Schulsozialarbeiter werden über Träger der Jugendhilfe finanziert und von diesen konzeptionell begleitet. Einige wenige Schulsozialarbeiter in sozialen Brennpunkten werden vom Land Niedersachsen finanziell getragen.

Gerade der erste Punkt zeigt, dass sich häufig nur Städte und Gemeinden mit einer guten Haushaltslage Schulsozialarbeiter an einer Grundschule leisten können. Oftmals wird dies mit dem Verbot von „freiwilligen Ausgaben“ und entsprechenden Auflagen bei der Genehmigung der Haushalte begründet. Spätestens dann sollte das Land einspringen müssen, um aus kleinen Defiziten nicht große Probleme erwachsen zu lassen.

Eine verlässliche, nachhaltige und koordinierte Schulsozialarbeit erfordert aber generell eine gesetzliche Regelung auf Ebene des Kultusministeriums und die Übernahme der Kosten durch das Land Niedersachsen. Die Höhe dieser Kosten ist im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.

Die Schulsozialarbeit arbeitet präventiv in Einzelfall–, Gruppen-, und Elternarbeit. Die Schulsozialarbeit verbessert die sozialen Kompetenzen der Kinder. Die Schulsozialarbeit bietet unmittelbare Hilfe bei Problemen, Konflikten und Krisen. Die Schulsozialarbeit führt zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.

Durch Schulsozialarbeit an Grundschulen werden sozial (diesmal wirklich nicht nur finanziell) benachteiligte Kinder frühzeitig unterstützt und gefördert. Dieses entlastet auch den Regelunterricht und kommt somit allen Schülern zugute. Weiterführende Schulen würden erheblich von dem Ausbau der Schulsozialarbeit insbesondere an Grundschulen profitieren, da die Kinder dann beim Wechsel auf die weiterführende Schule bereits mehrere Jahre sozialpädagogisch unterstützt worden sind.

Sozialarbeit an Schulen ist seit Jahren ein wichtiger Baustein in unserem Bildungssystem. Dieser Baustein wird gerade heute durch die Themenfelder Inklusion, Integration und Ganztagsschule zu einem Schlüsselthema, um all diesen Herausforderungen angemessen begegnen zu können. Gerade jetzt sollten besondere Anstrengungen unternommen werden, damit an allen Schulen ein gemeinsames Zusammenleben und zusammen lernen möglich wird.

Die Schulsozialarbeit würde hierbei allen Schülern, im besonderen Maße aber den Kindern und Jugendlichen zugute kommen, die Defizite in der sozialen/emotionalen Entwicklung mitbringen.

Im Rahmen der Inklusion gibt es Schüler, die zeitweise oder vollständig nicht im Klassenverband unterrichtet werden können und auch im System der Förderstunden keine Fortschritte machen. Hier sind spezielle Lernräume und sozialpädagogische Fachkräfte erforderlich, um diesen Schülern eine Lern- und auch Lebensperspektive zu ermöglichen. Bei den Herausforderungen der Integration können Schulsozialarbeiter zum Beispiel durch Projekte einen wichtigen Beitrag zum interkulturellen Zusammenleben in den Schulen und darüber hinaus leisten. Auch beim Erkennen von Schülern mit traumatischen Belastungen können die Schulsozialarbeiter eine entscheidende Rolle spielen.

In einer Ganztagsschule bekommen verschiedenste soziale Themen eine größere Bedeutung. Auch hier ist ein Sozialarbeiter die passende Antwort auf die daraus resultierenden Herausforderungen. Je früher Kinder mit bestimmten Defiziten in ihrem Schulleben von einem Schulsozialarbeiter unterstützt werden, desto größer ist die Chance auf einen guten Bildungsabschluss und ein erfolgreiches Berufsleben.

Wer von Chancengleichheit im Bildungssystem spricht, der muss ein durchdachtes Konzept zum Thema Schulsozialarbeit vorlegen und die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung zur Verfügung stellen.

Auch wenn sich prinzipiell einiges in Sachen Schulsozialarbeit getan hat (3) (4) (5), so ist doch zu beachten, dass sich an der Situation der damit beschäftigten Mitarbeiter herzlich wenig verändert hat. Daher ist es sinnvoll, bis auf weiteres die Forderungen des VBE Verband Bildung und Erziehung Landesverband Niedersachsen (6) zu unterstützen:

- Schulsozialarbeit an ALLEN Schulen in Niedersachsen
- Gute Kooperation zwischen den verschiedenen, an Schule verorteten Berufsgruppen: Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Schulpsychologie, Förderlehrkräfte, Pädagogische Mitarbeiter
- Dem Aufgabenfeld angemessene Raumversorgung: Beratungsräume, Gruppenräume und Büro mit entsprechender Ausstattung
- Gleiche und transparente Arbeitsbedingungen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
- Angemessene und gerechte Bezahlung (Ausgleich der Differenz für Schulsozialarbeiter zwischen Bezahlung nach TV-L und TVöD)
- Einbettung der Aufgaben in ein Konzept -Schulische Sozialarbeit-
- Schulsozialarbeit Leistenden eine Stimme geben

(1) http://www.hawk-hhg.de/sozialearbeitundgesundheit/media/Einblick_Schulsozialarbeit_in_Niedersachsen.pdf
(2) http://elearn.hawk-hhg.de/projekte/160/media/Dokumentation_Fachtag_Schulsozialarbeit_06_2015.pdf
(3) http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/ueber-90-prozent-aller-stellen-fuer-schulsozialarbeit-in-landesverantwortung-besetzt---heiligenstadt-megaprojekt-schulsozialarbeit-stark-gestartet-150431.html
(4) http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schulsozialarbeit-an-86-schulen-aufgestockt---heiligenstadt-dauerhafte-unterstuetzung-der-schulen-durch-kompetente-fachkraefte-gesichert--150863.html
(5) http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/50-neue-schulsozialarbeiterstellen-fuer-schulen-in-sozialen-brennpunkten--schulen-in-ganz-niedersachsen-profitieren-von-landesinitiative--heiligenstadt-sozialpaedagogische-fachkraefte-leisten-wichtige-beziehungsarbeit-vor-ort-158036.html
(6) https://www.vbe-nds.de/de/Schulsozialarbeit/

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: "Schulbegleiter" hinzugefügt

WP 002 - Medienkompetenz vermitteln können

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #002: Medienkompetenz vermitteln können
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Bruno Adam Wolf
Ticket = 53590

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Medienkompetenz vermitteln können

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Medienkompetenzen bei Entscheidungsträgern, Lehrkräften und Lernenden zu schaffen, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden. Dafür sollen ein Fach "Medienkompetenz" in die Lehrpläne aufgenommen sowie Medienverantwortliche für digitale Medien und Infrastruktur an den Schulen eingeführt werden. Die Ausstattung mit digitalen Arbeitsmitteln und ein ausreichend schneller und offener Internetzugang für alle Lernenden ist eine Voraussetzung für den Zugang zur Informations- und Wissensgesellschaft und einer aktiven Teilhabe an dieser.

==Begründung:==

Halte ich für eine bessere Formulierung als die aktuelle Version aus dem LTW13-Programm (1), die zudem nicht der Beschlusslage entspricht. (2)

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#Umsetzung_der_Medienkompetenz_in_der_Schule_unabh.C3.A4ngig_von_der_vorhandenen_technischen_Medienkompetenz_des_Fachlehrers
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_188

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: "Medienwarte" wurde in "Medienverantwortliche" geändert.

WP 003 - Plastikmüll weiter reduzieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #003: Plastikmüll weiter reduzieren
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53591

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Plastikmüll weiter reduzieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, den eingeschlagenen Weg der Reduzierung von Plastikmüll zu verbreitern. Das Ziel ist die verstärkte Schaffung von Alternativen und Bildung in diesem speziellen Bereich der Umweltpolitk. Die bisher dazu sowohl auf europäischer wie auch auf Landesebene eingeleiteten Maßnahmen halten wir für nicht ausreichend, die Verschmutzung der Meere durch Plastikmüll nachhaltig zu vermindern.

Begründung:

Der Landtag Niedersachsen hat zwischenzeitlich mittels einer Entschließung diverse Maßnahmen zur Reduzierung von Plastikmüll initiiert. (1) Diese fußte auf einer Anfrage der Grünen. (2) Diese sahen den Antrag der Koalitionsparteien nicht als ausreichend an und stellten einen weiteren Antrag (3), der wie üblich für Oppositionsanträge abgelehnt wurde, obwohl er viele sinnvolle Inhalte aufzeigt.

Aber auch dieser ließe sich noch erweitern, denn auch dort würde dann in Gänze einiges von dem fehlen, was die Kollegen der Piratenfraktion Schleswig-Holstein schon 2014 gefordert haben. (4)

(1) DS 18/2035 des Niedersächsischen Landtags
(2) http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/NIedersachsens-Landtag-sorgt-sich-um-die-Vermuellung-der-Meere
(3) DS 18/2425 des Niedersächsischen Landtags
(4) http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2300/drucksache-18-2384.pdf
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 004 - Kirchliche Privilegien in Medienbestimmungen minimieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #004: Kirchliche Privilegien in Medienbestimmungen minimieren
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53592

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Kirchliche Privilegien in Medienbestimmungen minimieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle nicht durch Staatskirchenverträge gedeckte Privilegien aus den Bestimmungen über öffentlich-rechtliche Medien aufgehoben werden. Denn Kirchen sind nicht anders zu behandeln, als andere Interessenvereinigungen.

==Begründung:==

Wenn man sich so die Mediengesetzgebung anguckt, findet man vieles, was nicht durch Staatskirchenverträge notwendig ist. Wenn wir die schon abschaffen wollen, dann darüber hinausgehende Privilegien doch wohl erst recht.

So ist speziell für die Berichterstattung aus dem kirchlichen Umfeld unter § 5 Abs. 3 des RStV (1) keine bedingungslose Möglichkeit zur Kurzberichterstattung vorgesehen. § 7 Abs. 3 des ZDF-StV (2) ist in der Folge aufzuheben.

Im Fall der Versammlung der Landesmedienanstalt ist nicht einmal eine Berechtigung der Kirchen auf einen Sitz vorhanden, ebenso nicht für die katholische Kirche im NDR- und ZDF-Fernsehrat. Denn die Staatskirchenverträge (Art. 2 des Ergänzungsvertrages zum Loccumer Vertrag 4. März 1965 (ev) (3) und Art.10 Staatskonkordat (kath.)) sehen solche Posten nur für die Rundfunkanstalten bzw. im Fall der katholischen Kirche nicht einmal das (4) direkt vor.

Dass es in NDR- und ZDF-Fernsehrat je 2 Sitze für die evangelische und katholische Kirche gibt, geben die Verträge ebenfalls nicht her, nur "angemessen" soll die evangelische Kirche vertreten sein.

Was Vereinen verwehrt bleibt, muss auch Kirchen verwehrt werden. Deshalb ist auch die Aufhebung des Rechts von religiösen Gemeinschaften, Sender betreiben zu dürfen, sinnvoll. § 20a Abs. 3 des RStV ist abzuändern. "Angemessene" Sendezeit steht ihnen jedoch zu. Leider.

Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des niedersächsischen Grundsatzprogramms in aktueller Version (5)

(1) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/1236
(2) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/2288-ZDF_StV
(3) http://spcp.prf.cuni.cz/dokument/nie-ev.htm
(4) http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/archivio/documents/rc_seg-st_19650226_concordato-sassonia-inf_ge.html
(5) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Parteiprogramm#Trennung_von_Staat_und_Kirche

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 005 - Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #005: Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53593

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen

Die Piratenpartei Niedersachsen befürwortet freie und faire Handelsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Partnern. Wir setzen uns jedoch für eine Ablehnung im Bundesrat ein, wenn:

  • Intransparente Verhandlungsführung und mangelhafte Beteiligung der Zivilgesellschaft herrschen,
  • die Möglichkeit eingeräumt wird, unter direkter Beteiligung von Unternehmen, unter Ausschluss der Zivilgesellschaft oder unter Umgehung der Zustimmung von Parlamenten Veränderungen vorzunehmen oder aber Vereinbarungen unabänderbar zu machen,
  • Parlamente in ihren Entscheidungsbefugnissen eingeschränkt werden,
  • mittels Schiedsgerichten Unternehmen ein einseitiges Klagerecht gegen Staaten ermöglicht wird,
  • die öffentliche Daseinsvorsorge behindert oder gar ausgehebelt wird,
  • keine verbindlichen und einklagbaren sozialen, ökonomischen und ökologischen Mindeststandards, Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte sowie für Daten- und Verbraucher- und Umweltschutz bestehen, deren Verletzung zur Erhebung von Strafzöllen und anderen Anti-Dumping-Maßnahmen berechtigt. Sie werden vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus.

==Begründung:==

In den letzten Jahrzehnten hat sich aus der kleinen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG die große Europäische Union EU entwickelt. Der Freihandel zwischen den Ländern in Europa hat viel zu Austausch, Völkerverständigung und Wohlstand beigetragen. Freihandel, wenn er denn zu fairen und gleichen Bedingungen stattfindet, mehrt auch den Wohlstand weniger wirtschaftsstarker Regionen und ihrer Menschen.

Zunehmend diktieren übermächtige Staaten und Großkonzerne Vertragsbedingungen und Preise. In so einer Welt hat nur der Übermächtige Vorteile. Soziale Unruhen, (Rechts)-Radikalisierung und Fluchtbewegungen sind die Folge. Dies wirkt zurück auch in unser Land: über Beteiligung an „Friedenssicherung“ in regionalen Konflikten, über Fluchtbewegungen in unser Land und nicht zuletzt über Druck auf Löhne vor allem im mittleren Einkommensbereich der Facharbeiter.

Die Piratenpartei steht zu Freihandel, wenn er zu fairen Bedingungen stattfindet. Freihandel ohne Fairhandel privatisiert Gewinne zu Gunsten weniger. Freihandel ohne Fairhandel lässt die Gesellschaft mit den Folgekosten allein. Nur Freihandel in Form von Fairhandel trägt zur Verbreitung von Frieden und Wohlstand bei.

CETA und TTIP gehen in ihren Regelungen weit über einfache Handelsabkommen hinaus. Es handelt sich um völkerrechtliche Verträge mit weitreichender Wirkung in die Zivilgesellschaft und die öffentliche Daseinsvorsorge. Vertreter der Zivilgesellschaft werden völlig unzureichend an der Vertragsgestaltung beteiligt. Nur die Interessen der exportierenden Großkonzerne werden systematisch einbezogen. Selbst gewählte Vertreter der Parlamente haben nur eingeschränkte Möglichkeit zur Sichtung und Bewertung von Verhandlungsdokumenten. Eine Übergewichtung der Konzern-Interessen zu Lasten berechtigter Anforderungen von Staat und Zivilgesellschaft ist damit vorprogrammiert.

Der Abschluss und die Weiterentwicklung von Handelsabkommen ist Aufgabe der beteiligten Staaten. Exportierende Unternehmen, importierender Handel, Öffentliche Verwaltung, Gewerkschaften, Verbraucher-, Umwelt-, Tierschutz- und Sozialverbände sind dabei angemessen zu hören. Unternehmensinteressen und Belange der sogenannten „öffentlichen Daseinsvorsorge“ müssen abgewogen werden. Die Verhandlungen sind für die Öffentlichkeit transparent zu führen.

CETA und TTIP sind als sich selbst weiterentwickelndes Vertragswerk geplant. Expertenkommissionen wie der „Rat für regulatorische Kooperation“, soll das Vertragswerk auch nach seiner Verabschiedung weiterentwickeln und verändern. Die Veränderungen sollen dabei in Kraft treten, ohne erneute Beschlüsse durch die gewählten Parlamente einholen zu müssen.

Gesetzgebung ist Aufgabe der Staaten und ihrer Organe. Dritte können und dürfen nur beratend beteiligt sein in diesem Verfahren. Eine Rechtssystem-Entwicklung ohne Parlaments-Beschlüsse widerspricht jedem demokratischen Prinzip. Demokratie schafft sich selbst ab - unfassbar.

Das Vertragswerk zu CETA und TTIP enthält Vereinbarungen zum Investitions-Schutz von Unternehmen. Der Schutz beschränkt sich jedoch nicht auf getätigte Investitionen. Vielmehr sind auch Gewinne aus potentiellen Zukunftsinvestitionen einklagbar. Ebenfalls sind Gewinnschmälerungen einklagbar. Das gilt unter anderem bei Erhöhung von Mindestlohn, bei Erhöhung von Arbeitsschutzstandards und auch bei verbessertem Verbraucherschutz. Ein so weitgehendes Klagerecht zur Absicherung des Gewinnniveaus hat mit notwendigem Schutz für investiertes Kapital nichts zu.

Unternehmen sollen dabei ihre Ansprüche über sogenannte Schiedsgerichte einklagen können. Das Klagerecht besteht nur einseitig von Unternehmen gegen Staaten. Die Schiedsgerichte – im englischen Originaltext „Tribunal“ genannt – erfüllen in ihren Regelungen nicht die Mindestanforderungen an einen neutralen Gerichtshof. Die Vergütung der Richter ist abhängig von aktiven Verfahrenszeiten und sie können in einem Verfahren mal Richter, im nächsten Verfahren Klagebeteiligter sein.

Unternehmen benötigen Schutz vor Enteignung, Benachteiligung gegenüber inländischen Wettbewerbern und anderen schwerwiegenden Eingriffen. Benachteiligungen ausländischer Firmen gegenüber inländischen Firmen können durch rechtliche Gleichstellung ausgeschlossen werden. Ein separates und in der Konstruktion fragwürdiges Schiedsgerichtssystem ist dafür nicht erforderlich.

Moderne internationale Handelsabkommen sollen wechselseitige Verpflichtungen zur Einhaltung der UNO-Menschenrechtskonvention und zu Arbeitsnorm-Standards enthalten. Vereinbarungen, die nicht einmal verlässlich die ILO-Kernarbeitsnormen absichern, sind inakzeptabel. Die Einhaltung dieser Normen muss einklagbar sein, direkt oder indirekt auch auf Initiative von Bürgern und Unternehmen.

CETA und TTIP sehen nur weiche Formulierungen zu Arbeitsnorm-Standards vor. Sie sind entsprechend schlecht einklagbar. Klagemöglichkeiten und wirksame Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen Standards sind generell kaum vorhanden. Arbeitsnorm-Standards werden in CETA und TTIP nur begrenzt ausformuliert. Vielfach werden Standards einfach nur gegenseitig anerkannt. Das ist nur vermeintlich unbürokratisch. Unternehmen sind weiterhin gezwungen sich mit unterschiedlichsten statt vereinheitlichten Richtlinien auseinander zu setzen. Daneben haben jeweils die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, die in aus Regionen mit für sie niedrigen Standards kommen. Dies löst erfahrungsgemäß eine Abwärtsspirale bei Standards aus.

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 006 - Keine Beschränkung der Bekanntmachung von potentiellen Informationen des Landtages

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #006: Keine Beschränkung der Bekanntmachung von potentiellen Informationen des Landtages
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53594

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine Beschränkung der Bekanntmachung von potentiellen Informationen des Landtages

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 62 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Die Unverbindlichkeit der Bekanntmachung von an den Landtag gerichteten Mitteilungen, Denkschriften und sonstige Schreiben, in denen kein Beschluss erbeten wird, wird aufgehoben. Denn Kann-Bestimmungen sind immer anfällig für Auslegungen hinsichtlich der Ausführungsnotwendigkeit.

==Begründung:==

Höchstens sollte es den Abgeordneten überlassen sein, die Inhalte der genannten Medien hinsichtlich der Klassifizierung ob ausschussrelevant oder nicht zu beurteilen. Die Landtagsverwaltung soll dieses Recht nicht haben.

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 11, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 007 - Überprüfung der Staatskirchenverträge

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #007: Überprüfung der Staatskirchenverträge mit dem Ziel der Auflösung
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Meinhart Ramaswamy
Ticket = 53596

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Überprüfung der Staatskirchenverträge

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Umsetzung der Forderung von IBKA, gbs und Humanistischer Union hinsichtlich der Schritte zur Aufhebung der Staatskirchenverträge ein.

==Begründung:==

Die bisherige in unserem durch das neue Grundsatzprogramm ersetzte Allgemeinem Programm - dort gehört sie auch hin - befindliche reine Forderung nach Aufhebung der Staatskirchenverträge ist aufgrund der rechtlichen Situation nicht mit einer einfachen Gesetzesinitiative selbst von 100% des niedersächsischen Landtages möglich. Insofern ist es sinnvoll für das Wahlprogramm, eine realistischere Forderung aufzustellen, als eine Aufhebung durch das Land Niedersachsen.

Dies sehen auch der IBKA, die Humanistische Union und die Giordano-Bruno-Stiftung so und haben es als Forderungen an Ministerpräsident Weil anlässlich der Feierlichkeiten zum 60 Jahrestag des Loccumer Vertrages im Juni 15 überreicht. (1)

(1) https://www.ibka.org/sites/default/files/loccum_flyerA4.pdf

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 008 - Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #008: Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53597

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung der Regelung ein, die Religionsgemeinschaften und ihr angeschlossene Körperschaften von Gerichtsgebühren befreit. Denn Religionsgemeinschaften sollen nicht besser gestellt sein, als jeder andere.

==Begründung:==

Religion privatisieren, Privilegien der Kirche abschaffen. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf Landesebene tatsächlich etwas umzusetzen, was nicht durch Kirchenstaatsverträge und Grundgesetz in Stein gemeißelt scheint (1). Kann weg. Haben wir in Bezug auf Verwaltungsgebühren auch schon beschlossen (2).

(1) http://www.patrick-breyer.de/?p=560549&utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_018_-_Nieders.C3.A4chsisches_Kommunalabgabengesetz_.28NKAG.29

Gesetzliche Grundlage: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1aqc/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-JustizGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-JustizGNDpP108 Damit ist § 108, Abs. 1, Satz 1 + 4 NJG aufzuheben.

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 009 - Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #009: Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53602

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Bewertung der Kriterien zur Förderungserlangung in einem offenen, transparenten Verfahren erfolgt. Weiterhin setzen wir uns für die Veröffentlichung der Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Förderkriterien ein. Denn bei unter staatlicher Beteiligung erstellten Projekten muss Transparenz in der Entscheidungsfindung gegeben sein.

==Begründung:==

Es geht um Gebühren- und niedersächsische Steuergelder (1), die verteilt werden. Um Vetternwirtschaft und Korruption keinen Boden zu bieten, muss es ein transparentes Verfahren bei der Verteilung geben. Die Vergabepraxis ist undurchsichtig und wird auch vom Landesrechnungshof kritisiert (2). Unsere ehemalige bundespolitische Geschäftsführerin Katharina Nocun geht auf diesen Umstand schon im Vorfeld der Landtagswahl 2013 ein. (3) Geändert hat sich seit dem diesbezüglich nichts und ist laut Koalitionsvertrag auch nicht geplant.

Der Punkt 2.3 der FilmFRL Niedersachsen ist zu erweitern.

Grundlage unter https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/foerderabwicklung/subpages/richtlinie_/index.html

(1) https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/vergabeentscheidung/index.html
(2) http://archiv2014.filmbuero-nds.de/index.php/rundbrief/rundbrief-alte-ausgabe/jahrgang-2013/639-landesrechnungshof-kritisiert-vergabepraxis-der-nordmedia.html
(3) https://www.youtube.com/watch?v=HM0uP9FMH2g ab 3:47

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 010 - Verklappung in der Nordsee beenden

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #010: Verklappung in der Nordsee beenden
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53604

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verklappung in der Nordsee beenden

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung jeglicher Regelungen ein, die die Verklappung von Abfällen in der Nordsee zulassen. Denn die Nordsee darf nicht zur Müllkippe verkommen.

==Begründung:==

Sand (1) und Schlick (2) werden mit Genehmigung niedersächsischer Behörden im niedersächsischen Teil der Nordsee entsorgt. Dabei ist nicht sichergestellt, dass davon keine Gefahren ausgehen. (3)

So wie bei der Forderung nach Abschaffung der Atomkraft, der Nichtzulassung von Fracking und der Ablehnung von unterirdischen CO2-Speichern sollten wir uns auch in solchen Fällen von ungeklärten Gefahren entsprechend positionieren.

Die gewählte Formulierung berücksichtigt, dass auch andere Abfälle, an die man heute vielleicht noch gar nicht denkt, vom Beschluss gedeckt sind.

(1) http://www.deutschlandradiokultur.de/sand-verklappung-in-der-nordsee-wohin-mit-gefaehrlichem.1008.de.html?dram:article_id=350568
(2) https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Niederlaender-verklappen-Ems-Sand-vor-Borkum,verklappung100.html
(3) https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Schlick-im-Watt-Umweltschuetzer-warnen-vor-Folgen,schlick170.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 011 - Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften minimieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #011: Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften minimieren
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Meinhart Ramaswamy
Ticket = 53605

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften minimieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass über Kirchenstaatsverträge hinausgehende Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften, die diese gegenüber anderen Vereinigungen bevorzugen, aus allen niedersächsischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Richtlinien gestrichen werden.

==Begründung:==

Exemplarisch haben wir aus verschiedenen niedersächsischen Gesetzen Regelungen zur Streichung beschlossen, die über das Konkordat bzw. den Loccumer Vertrag hinausgehen. Mit Sicherheit finden sich weitere, wenn man sich jede niedersächsische gesetzliche Regelung einzeln vornimmt. Ein sehr aufwändiger Vorgang, dessen Ergebnis sich sicher in zig weiteren Einzelanträgen wiederfinden würde. Das darf dann gern die Landesregierung aufgrund der Ergebnisse einer Anfrage im Parlament tun. Und dann beantragen wir die entsprechenden Änderungen.

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 012 - Mehr Toiletten für Alle

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #012: Mehr Toiletten für Alle
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53607

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Mehr Toiletten für Alle

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für mindestens eine barrierefrei erreichbare so genannte "Toilette für Alle" für Menschen mit komplexen Behinderungen in jedem öffentlichen Gebäude mit Publikumsverkehr ein, die stets verfügbar ist. Ersatzweise ist eine derartige öffentliche Toilette pro 50.000 Einwohner einzurichten. Bei der Einrichtung sind die Kommunen bei Bedarf finanziell zu unterstützen.

==Begründung:==

Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt leider nichts über die Notwendigkeit von barrierefreien oder so genannten "Toiletten für alle" (1) aus. Aktuell ist München mit insgesamt 14 dieser Toiletten (2) also einer pro 270.000 Einwohner, Spitzenreiter in Deutschland. Ein entsprechender Prüfauftrag in Braunschweig ist angenommen worden. (3) Braunschweig wäre dann aktuell mit vier solcher Toiletten auszustatten, insgesamt träfe das auf 20 Städte in Niedersachsen zu (4)

Die Kosten einer "Toilette für Alle" belaufen sich auf ca. € 15.000,- plus Montage, Baden-Württemberg fördert dies als bislang einziges Bundesland. (6) Derartige Investitionen den Kommunen zu überlassen und damit dem Sparzwang vieler zu unterwerfen, kann nicht unser Anspruch sein.

Erweiterter Ausbau behindertengerechter öffentlicher Toiletten sollte möglich sein. Denn da ist in Niedersachsen noch sehr viel zu tun. (5) in öffentlichen Gebäuden sind diese nach neuester DIN 18 040 ohnehin standardmäßig einzubauen. (7)

(1) http://www.toiletten-fuer-alle.de/
(2) https://www.toiletten-fuer-alle.de/wo-wie/liste-standorte-der-toiletten-fuer-alle.html
(3) https://regionalbraunschweig.de/toiletten-fuer-alle-stadt-prueft-standorte-fuer-behinderten-wcs/
(4) https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_gr%C3%B6%C3%9Ften_St%C3%A4dte_in_Niedersachsen (5) http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/index.php/HAZ050816.html
(6) https://toiletten-fuer-alle-bw.de/ausstattung_und_kosten.php
(7) https://www.shk-barrierefrei.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Artikel2_Neuheiten-Magazin_.pdf

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Der letzte Satz "Pro 20.000 Einwohner ist mindestens eine stets öffentlich zugängliche behindertegerechte Toilette vorzuhalten." wurde entfernt.

WP 013 - Einführung eines Landtagsausschusses "Digitales Leben"

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #013: Einführung eines Landtagsausschusses "Digitales Leben"
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Bruno Adam Wolf
Ticket = 53608

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Einführung eines Landtagsausschusses "Digitales Leben"

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einrichtung eines Landtagsausschusses "Digitales Leben" ein. Seine Aufgabe sind primär alle Inhalte, die sich mit Datenschutz, Netzausbau und Netzzugang einerseits aber auch dem Wandel von Arbeit, Bildung und Gesellschaft beschäftigen. Denn die bisherige Zuordnung zu "Arbeit, Wirtschaft und Verkehr" ist nicht zielführend. Vielmehr muss die federführende Verantwortung bei den Gesetzesvorlagen in allen Bereichen unter den Auswirkungen auf das Leben in einer digitalisierten Umwelt in den Händen eines eigenständigen Ausschusses liegen.

==Begründung:==

Mit der aktuellen Legislatur ist wenigstens das Feld der Digitalisierung in einem Ausschuss (1) präsent. Dass es dort, wo andere Inhalte gleichwertig behandelt werden nicht ausreichend ist, sieht man am Bundesministerium für Verkehr und Digitalisierung. Mit der Forderung nach einem eigenen Ausschuss, der auch noch federführend ist und somit die Beschlussempfehlung an den Landtag gibt, fordern wir nichts anderes, als die Digitalisierung als das zu bewerten, was sie ist: Die Grundlage des zukünftigen Lebens in technologischer Hinsicht.

(1) https://www.landtag-niedersachsen.de/alle/,cms_id,341,ausschuss_id,58,ret_id,29.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 014 - Änderung der Tagesordnung des Landtages demokratisieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #014: Änderung der Tagesordnung des Landtages demokratisieren
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53609

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderung der Tagesordnung des Landtages demokratisieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 66 Abs. 1 Punkt 1 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Was eine Gruppe beantragt, kann nicht durch eine andere, möglicherweise kleinere Gruppe unterbunden werden.

==Begründung:==

Wenn eine Fraktion oder zehn Abgeordnete eine Änderung der Tagesordnung wollen und eine andere Fraktion oder zehn Abgeordnete dies unterbinden können, entbehrt diese Möglichkeit ihrer Grundlage. Wenn schon, sollte sich das Parlament mehrheitlich gegen eine Änderung der Tagesordnung aussprechen.

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 12, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 015 - Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien begrenzen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #015: Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien begrenzen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53610

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien begrenzen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Werbung ausschließlich für Programmbestandteile gemacht werden darf. Denn die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch Gebührengelder ist ausreichend.

==Begründung:==

Die Werbeeinnahmen machen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohnehin nur einen geringen Anteil aus. (1) Weiter regelt § 13 RStV, dass die vorrangige Finanzierungsquelle der Rundfunkbeitrag zu seien hat.

Zu enge Beziehungen mit den werbenden Unternehmen können so weitestgehend ausgeschlossen werden, wodurch dann auch keine Konflikte z.B. mit Nachrichtensendungen oder Enthüllungsmagazinen entstehen können. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten des Bundesfinanzministeriums (2). Zudem regelt § 30 Abs. 3 Satz 1 des NMedienG (3), dass Werbung, Sponsoring und Teleshopping im Programm von Bürgerfunk unzulässig sind. Gleiches Recht für alle.

Wenn man dann noch in Betracht zieht, dass sich 66% der Zuschauer von Fernseh-Werbung gestört oder sehr gestört fühlen (4), hätten wir hier mal etwas, was dem einen oder anderen Wähler positiv gefallen könnte. Den Medien vielleicht weniger. Aber das hat uns bislang auch wenig gestört.

Im Fall von Kindern kann eine werbefreies TV sogar noch gesundheitsfördernde Wirkungen haben. (5) Dazu müsste es freilich auch auf das Privatfernsehen und das Internet ausgeweitet werden.

Ähnlich sehen das übrigens die Landesverbände Hamburg (6) und NRW (7), die schon Vorarbeit geleistet haben. Und da es sich bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um länderübergreifende Verträge handelt, sollte die Programmatiken dazu vielleicht ähnlich sein.

Primär sind die §§ 16 und 58 RStV sind zu ändern, in der Folge entsprechende Folgeparagraphen in daraus entstehenden Regelungen. Änderungen an Staatsverträgen werden in der nächsten gültigen Version vorgenommen und müssen in allen beteiligten Parlamenten bestätigt werden.

(1) https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/Sonderbericht_Verzicht_auf_Werbung_und_Sponsoring_2014_-_final.pdf S. 156ff
(2) http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=5 S. 34
(3) http://www.schure.de/22620/nmedieng.htm
(4) http://www.plakativ-magazin.de/2017/06/13/statista-plakatwerbung-nervt-kaum-tv-schon-eher/
(5) https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/kinder-tv-werbung-kann-uebergewicht-foerdern-11185/ (6) https://wiki.piratenpartei.de/HH:Landesprogramm/Kultur#Reform_der_Rundfunkfinanzierung letzter Satz
(7) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Antr%C3%A4ge/WP050.0

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 016 - Schutzräume für Menschen aller Geschlechter gleich behandeln

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #016: Schutzräume für Menschen aller Geschlechter gleich behandeln
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53666

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schutzräume für Menschen aller Geschlechter gleich behandeln

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Gleichbehandlung der Geschlechter ein. Dazu gehört auch, unabhängig vom Geschlecht von Gewalt bedrohten Menschen Zuflucht zu gewähren. Wir wollen daher die bislang zwei Einrichtungen für Männer finanziell aus der Landeskasse unterstützt sehen und setzen uns für eine Ausweitung des Angebots an derartigen Hilfseinrichtungen ein. Dies darf nicht zu Lasten der Unterstützung für Frauenhäuser gehen. Ihr Angebot ist wenigstens unter gleichen Bedingungen beizubehalten und wenn notwendig auszuweiten. Die jeweiligen Schutzräume müssen unabhängig von der sexuellen Orientierung zugänglich sein und auch Menschen anderer als den genannten sexuellen Identitäten offenstehen. Um allen Menschen Zugang zu ermöglichen, müssen sie barrierefrei gestaltet sein.

==Begründung:==

Ohne Zweifel ist die Gewalt gegen Frauen ein ernstes gesellschaftliches Problem. Dem wird mit der Existenz von 41 Frauenhäusern in Niedersachsen Rechnung getragen (1). Diese werden gemäß der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind" (2) gem. Haushaltsplanentwurf 2019 mit durchschnittlich € 109.000 pro Einrichtung gefördert (3) in Gänze mit € 4,4 Mio Euro. In diesem Punkt haben es übrigens die Grünen nicht so mit dem Kampf für gleiche Rechte der Geschlechter. (4)

Demgegenüber gibt es ganze zwei Einrichtungen, die sich der Zuflucht für Männer verschrieben haben. Beide Einrichtungen, in Oldenburg (5) eine 3-Zimmer-Wohnung, in Osterode ein Haus mit vier Einzelzimmern zzgl. Gemeinschaftsraum und Küche (6), bekommen keinerlei finanzielle Unterstützung von Bund oder Land. Beiden stünde gem. 5.2.1 der Richtlinie für Frauen eine Summe von 4.000 Euro pro Belegungsplatz jährlich zu.

Hier ist es angemessen, eine Gleichbehandlung anzumahnen. Sowohl was die Verbreitung betrifft - mindestens noch jeweils eine Einrichtung für Männer im Süden und Westen Niedersachsens und zur Not, wenn sich keine private Initiative findet eben in Landesverantwortung - wie auch was die finanzielle Unterstützung jeder dieser Einrichtungen angeht. Der Bedarf dafür ist gemäß einer Dunkelfeldstudie des Landeskriminalamtes Niedersachsen aus dem Jahre 2013 mehr als gegeben. Danach sind ein Drittel aller Frauen, aber auch 28% aller Männer in einer Paarbeziehung von Gewalt betroffen.

Zieht man von den rund 2,3 Millionen männlichen Niedersachsen zwischen 20 und 60 Jahren ein Drittel ab, das statistisch gesehen nicht in einer Partnerschaft lebt (7) ergäbe sich eine Zahl von rund 420.000 Opfern in dieser Altersgruppe oder hochgerechnet jährlich 15.000.

Niedersächsische Schutzräume für Menschen außerhalb der weiblichen und männlichen Geschlechter sind nicht bekannt. Ebensowenig solche, die darauf hinweisen, dass man dort unabhängig von der sexuellen Orientierung Zuflucht suchen kann. Hier wäre es ein Zeichen an die Community, wenn wir dies herausstellend fordern. In Berlin wurde eine derartige Einrichtung, die sich allerdings nur speziell an queere Flüchtlinge richtet, durch private Initiative geschaffen. (8)

Dass alle Schutzräume barrierefrei zu sein haben, versteht sich fast von selbst. Wohl nicht für die Landesregierung, die in 2018 gerade einmal Mittel für die Herstellung von Barrierefreiheit in sechs Frauenhäusern bereit gestellt hat. (9)

(1) http://www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesundheit/frauenfoerderung/frauenhaeuser/frauenhaeuser-151.html
(2) http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsvorisprod.psml&feed=bsvoris-vv&docid=VVND-VVND000038671
(3) https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/haushaltsrecht_inklusive_haushaltsplane/haushaltsplan_2019/haushaltsplanentwurf-2019-166031.html Einzelplan 05, Seite 49
(4) http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/fraktion/infopakete/infopaket_frauenhaeuser_sicher_finanzier.pdf
(5) https://www.maennerwohnhilfe.de/maennerwohnung-in-oldenburg/
(6) http://maennerhaus-harz.de/
(7) https://www.parship.de/presse/pressemeldungen/2018/deutschlands-single-studie-single-gesellschaft-168-millionen-alleinstehende-leben-in-deutschland/
(8) https://www.neues-deutschland.de/artikel/1000123.schutzraum-fuer-queere-fluechtlinge.html
(9) https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/land-investiert-1-million-euro-in-barrierefreie-frauenhaeuser---foerderung-geht-nach-delmenhorst-helmstedt-hildesheim-lingen-nordhorn-und-meppen-171851.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 017 - Geschlechterunabhängiges Hilfetelefon für Opfer von Beziehungsgewalt einrichten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #017: Geschlechterunabhängiges Hilfetelefon für Opfer von Beziehungsgewalt einrichten
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53667

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Geschlechterunabhängiges Hilfetelefon für Opfer von Beziehungsgewalt einrichten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Gleichbehandlung der Geschlechter ein. Dazu gehört auch, unabhängig vom Geschlecht von Gewalt bedrohten Menschen Hilfe zu gewähren. Wir setzen uns daher anlalog zum Hilfetelefon für Frauen für die Schaffung einer derartigen Einrichtung für alle von Beziehungsgewalt betroffene Geschlechter ein.

==Begründung:==

Unter der 080 00 11 60 16 gibt es das bundesweite Hilfetelefon für Frauen an, die Gewalt aus ihrem nächsten Umfeld erfahren. (1) Wie anderweitig bereits dargelegt (2) ist derartige Gewalt gegen Männer ebenfalls gegeben (3) (4). Es ist daher im Sinne der Gleichberechtigung nur angemessen, wenn auch für Männer eine derartige Anlaufstelle besteht. Spezifische Statistiken über die Beziehungsgewalt gegen andere Geschlechter als Männer und Frauen gibt es leider nicht, unwahrscheinlich ist sie nicht.

Zwar können sich unter dieser Nummer auch Männer beraten lassen, das stößt jedoch auf Probleme. Abgesehen davon weist nur wenig darauf hin, dass diese Nummer auch von Männern genutzt werden kann. (5)

Diese Einrichtung fußt rechtlich zwar auf einem Bundesgesetz (6) Das soll Niedersachsen nicht daran hindern, etwas bundesweites in Landesverantwortung einzurichten. Dazu gibt es die Möglichkeit, ein Ausführungsgesetz zu beschließen, das insbesondere §3 erweitert.

(1) http://www.hilfetelefon.de/
(2) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2019.1b/PP_Antraege#WP_016_-_Schutzr.C3.A4ume_f.C3.BCr_Menschen_aller_Geschlechter_gleich_behandeln
(3) https://www.welt.de/vermischtes/article158041894/Wenn-Maenner-von-Frauen-geschlagen-werden.html
(4) https://www.welt.de/politik/deutschland/article159678307/In-deutschen-Beziehungen-wird-immer-mehr-gepruegelt.html
(5) https://zulang.wordpress.com/2014/04/04/hilfetelefon-auch-manner-durfen-anrufen/
(6) http://www.gesetze-im-internet.de/hilfetelefong/

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 018 - Erhöhte Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #018: Erhöhte Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53668

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Regeln für die Mindestqualifikation zur Übernahme von Aufgaben einzuführen, wo in der Vergangenheit Mängel in der Durchführung aufgrund geringer Qualifikation festgestellt wurden, wie bspw. in der Bewachung und Betreuung von Flüchtlingsunterkünften. Eine Liste von Mindestqualifikationen für bestimmte Tätigkeiten ist zu erstellen. Wo es dann Anbieter gibt, die mit höher ausgebildetem Personal agieren als andere, ist dies bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen. Denn besondere Aufgaben bedingen besondere Qualifikationen.

==Begründung:==

Besondere Qualifikation bedingt eine höhere Entlohnung, als die nach Mindestlohn, der bislang ausreichend ist, da es keinerlei über das (tarifliche) Mindestlohngesetz hinausgehende Bestimmungen im NTVergG § 4 gibt. Für höhere Qualifikation bekommt man als Auftragsgeber im allgemeinen auch eine bessere Leistung, im Sicherheitsgewerbe ist bspw. die der "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" möglich. Aber es ist nicht nur die faktische Qualifikation, auch was die soziale Qualifikation betrifft, kann ein höheres Niveau erwartet werden. Wenn nun, wie nicht unüblich, bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften Kräfte mit geringster Qualifikation nach §34a Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung (1) zum Mindestlohn eingesetzt werden, kommt es zu Situationen, wie in Burbach (2), Hamburg (3) oder Darmstadt (4).

Nun kann man natürlich sagen, der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft hat sich eigene Standards auferlegt (5) und daher muss man keine gesetzliche Regelung schaffen. Aber wir wissen ja, wie das mit freiwilligen Selbstverpflichungen ist. Denn der BDSW sagt selber, dass die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichend sind. (6) Auch hier kann ein Ausführungsgesetz Abhilfe schaffen.

Anmerken möchte ich noch, dass dieser Antrag aus einer Mitteilung einer sich beruflich wie ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Person an den Landesvorstand entstanden ist, die auf die entsprechende Problematik aufmerksam machte. Denn demnach wird eine entsprechende Vereinbarung des Innenministeriums mit den privaten Unternehmen der Sicherheitsbranche (7) nicht konsequent erfüllt.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Bewachungserlaubnis
(2) http://www.spiegel.de/panorama/misshandlung-in-fluechtlingsheim-burbach-fakten-ueber-sicherheitsfirmen-a-994378.html
(3) http://www.taz.de/!5035126/
(4) http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/der-wachdienst-spielt-polizei_16314313.htm
(5) https://www.bdj.de/fileadmin/fotos/ATLAS/BDSW_Positionspapier.pdf
(6) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-GewO-BewachV/bdsw.pdf?__blob=publicationFile&v=6
(7) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=63094&_psmand=33

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 019 - Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #019: Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Meinhart Ramaswamy
Ticket = 53669

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Kinder- und Jugend-Ombudsstelle durch die Gesellschaft verlässlich zu finanzieren. Denn ihre Aufgabe im Rahmen der Arbeit der öffentlichen Jugendhilfe ist es, das Machtungleichgewicht zwischen Beteiligten (Kindern/Jugendlichen, Eltern und Jugendämter) auszugleichen, mit dem Ziel eine gerechte Entscheidung bei Streitfragen zu erreichen. Hier wirkt sie späteren gesellschaftlichen Problemen entgegen.

==Begründung:==

Die "BerNi e.V. Hannover, Niedersachsen Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, Hannover" hat sich zur Aufgabe gemacht, betroffene Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien trägerunabhängig zu beraten, bei Interessenkonflikten mit dem öffentlichen und/oder freien Träger zu vermitteln und ggf. auch die gerichtliche Durchsetzung fachlich begründeter Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe zu unterstützen. Sie strebt dazu die Zusammenarbeit mit Jugendämtern sowie Trägern der Freien Jugendhilfe an. Berni e.V. muss sich bislang ausschließlich aus privaten Beitträgen von Mitgliedern, Förderern und Spenden. (1) Die Ombudsstelle unterstützt die Initiative, Ombudschaft im behördlichen Verfahren im SGB VIII zu verankern.

Sie ist eine private Initiative und daher auf Spenden angewiesen, wie vergleichbare Einrichtungen fast im ganzen Bundesgebiet. Lediglich in Nordrhein-Westfalen gibt es eine staatliche Finanzierung, die jedoch nicht auf Dauer ausgerichtet ist (2). Unser Ziel soll sein, die dauerhafte Finanzierung aus öffentlichen Mitteln sicherzustellen. Dies korrespondiert mit einem entsprechenden Programmpunkt der Piraten NRW (3).

(1) http://berni-ev.de/sites/default/files/BerNi_6%20Jahre%20Ombudschaft.pdf S. 11
(2) http://ombudschaft-nrw.de/pdf/Jahresbericht%202015.pdf Kapitel 6
(3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Antr%C3%A4ge/WP052.0

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 020 - Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #020: Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Bruno Adam Wolf
Ticket = 53670

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Ausweitung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Die verpflichtende Prüfung ist um das Ersuchen durch eine als "Interessenvertretung Umwelt" anerkannte Organisation zu erweitern. Denn nur wenn diese generell beteiligt sind, ist ein nachhaltiger Umgang mit der Umwelt angemessen sichergestellt.

==Begründung:==

Dass anerkannte Interessenvertretungen (1) um Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren angefragt werden müssen, wenn deren Interessen berührt sind, ist eine gute Einrichtung. Sie wird jedoch zum zahnlosen Tiger, wenn von vornherein ausgeschlossen ist, dass überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, wie es die gesetzliche Lage (2) zulässt. Als ein Beispiel dafür ist die Neugestaltung der Innenstadt von Elsfleth (3) zu nennen.

§ 6 NUVPG ist hier anzupassen.

(1) https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen.pdf
(2) http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/1o0a/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-UVPGND2007V1P6&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
(3) http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202015/23.06.15.pdf

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 021 - Demokratie mal anders - Dem Nichtwähler eine Stimme geben

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #021: Demokratie mal anders - Dem Nichtwähler eine Stimme geben
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Meinhart Ramaswamy
Ticket = 53671

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Demokratie mal anders - Dem Nichtwähler eine Stimme geben

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass auch Nichtwähler im Landtag vertreten sind. Aus ihrem Kreis sollen Menschen gelost werden, die sich vorher zum Verzicht auf ihr Wahlrecht bekannt haben. Ihr Anteil errechnet sich aus der tatsächlichen Wahlbeteiligung.

==Begründung:==

Seit Jahren sinkt die Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen tendenziell, Ausnahmen bestätigen die Regel (1) Als einer der Hauptgründe dafür wird jedoch die Verdrossenheit gegenüber den handelnden Politikern genannt. (2) Das ist bedauerlich und auch wir haben es offensichtlich noch nicht dauerhaft geschafft, das zu ändern.

Was also liegt näher, als den Menschen, die diese Meinung vertreten, die Möglichkeit zu geben, selbst Politik zu gestalten? Dazu sollten sie sich in einem noch zu bestimmenden Zeitraum vor der Wahl festlegen, definitiv nicht an der Wahl teilzunehmen. Dies kann bspw. mittels entsprechendem Vermerk auf der zurückgesandten Wahlbenachrichtigung erfolgen. Logischerweise sollten nur Menschen von dieser Option Gebrauch machen können, die nicht im Rahmen der jeweiligen Wahl kandidieren.

Die Auswahl derer, die dann die freien Plätze im Parlament besetzen, können über ein Losverfahren ermittelt werden. Wenn schon Bezirksbürgermeister über das Los ermittelt werden können (3), dann doch auch Landtagsabgeordnete.

Denn der Landtag soll einen Querschnitt aus der Gesellschaft darstellen. Und da gebührt den Nichtwählern ihr Anteil. Abgesehen davon ist eine der Realität näher kommende Mischung der Herkunft, Bildung und sozialen Stellung zu erwarten.

Dass man weder studiert haben muss (4) um ein Mandat auszuüben, noch dass ein Studium zu faktenbasierterer Entscheidung führt (5), wird immer wieder unter Beweis gestellt.

Diese Idee ist auch nicht unsinniger, als die, die aus anderen Parteien kommen. (6) (7) Und für uns die Möglichkeit, eben diese Nichtwähler zu animieren, uns zu wählen. Weil nur wir es auf der Agenda hätten, die Wahlgesetze entsprechend zu ändern. Das hört sich schwieriger an, als es technisch ist. Und es ist auch nichts, was wirklich neu wäre. Das gab es schon vor 3000 Jahren (8)

Zu achten ist dabei dann natürlich darauf, dass bei einer 50%-Wahlbeteiligung für alle anderen Parteien die 5%-Hürde auf eine 2,5%-Hürde abschmelzen muss. Man könnte sie dann eigentlich auch gleich aufheben.

Dieser Antrag versteht sich zwar nicht als vollständig ausformuliert und direkt in ein Gesetz zu gießen. Das wäre bei einem derartigen Paradigmenwechsel auch ähnlich kompliziert, wie bei der Forderung nach der sofortigen Einführung eines BGE. Eine Beschlussfassung soll lediglich eine Diskussionsgrundlage im Parlament zu einer grundlegenden Reform des Wahlrechts bieten.

(1) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3175/umfrage/wahlbeteiligung-bei-den-landtagswahlen-in-niedersachsen-seit-1947/
(2) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38544/umfrage/gruende-der-nichtwaehler-an-der-bundestagswahl-2009-nicht-teilzunehmen/
(3) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KomVerfG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true §§ 61 u. 67
(4) http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/gefaelschter-lebenslauf-spd-bundestag-petra-hinz-mandat-ruecktritt
(5) https://de.wikipedia.org/wiki/Frauke_Petry
(6) http://www.n-tv.de/politik/SPD-erwaegt-Wahlurnen-im-Supermarkt-article13611316.html
(7) https://www.cdu.de/artikel/wahlbeteiligung-steigern
(8) https://www.youtube.com/watch?v=KS9EMvbBq_U

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 022 - Redezeitungleichheiten im Landtag aufheben

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #022: Redezeitungleichheiten im Landtag aufheben
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53672

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Redezeitungleichheiten im Landtag aufheben

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung der §§ 70 Abs. 1 Satz 2 und 71 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen bekommen zu jedem Beratungsgegenstand die gleiche Redezeit.

==Begründung:==

Entscheidend ist bei jeder Beratung am Ende ohnehin die Abstimmung. Deren Ergebnis sollte offen sein. Um dies zu gewährleisten, soll die Meinungsbildung des Plenums nicht dadurch verzerrt werden, dass eine inhaltliche Darstellung mehr Präsentationsmöglichkeiten bekommt, als eine andere. Im Übrigen wird in Artikel 19 der Landesverfassung vom Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit für alle Parteien gesprochen.

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 13, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 023 - Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden -

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #023: Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53673

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Wickelstationen in Toiletten öffentlicher Gebäude ein, die von allen Geschlechtern genutzt werden können. Dies kann mittels Einrichtung auf Uni-Sex-Toiletten oder in solchen für Männer erfolgen wenn parallel dazu Möglichkeiten für Frauen zur Verfügung stehen. Eine jederzeitige Nutzung ist sicherzustellen. Ersatzweise ist die Einrichtung derartiger Möglichkeiten in einer öffentlichen Toilette pro 20.000 Einwohner einzurichten.

==Begründung:==

In den USA gibt es mittlerweile die gesetzliche Pflicht auf Wickelstationen in Toiletten für Männer. Hier gibt es durchaus Stimmen, die dem auch nicht abgeneigt sind.(1)

Da wir jedoch derartige Spezialfälle nicht wollen, sollten unsere Wünsche umfassender sein.

Auch hier sollte ersatzweise die Möglichkeit zur Implementierung in allgemeinen öffentlichen Toiletten möglich sein.

(1) http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/791617/wo-maenner-in-osnabrueck-wickeln-koennen

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 024 - Schutzregelungen für Nationalparke verstärken

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #024: Schutzregelungen für Nationalparke verstärken
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53675

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schutzregelungen für Nationalparke verstärken

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Begrenzung der wirtschaftlichen Nutzung auf 25% der jeweiligen Fläche der Niedersächsischen Nationalparke ein. Dies entspricht internationalen Abkommen. Dazu fordern wir insbesondere für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer verbindliche Entwicklungspläne, in denen der schrittweise Abbau der wirtschaftlichen Aktivitäten festgeschrieben wird. Eine Nutzung zur Förderung fossiler Brennstoffe lehnen wir ab, Flächen zum Aufbau von Windenergieanlagen sehen wir kritisch und halten ihn nicht für notwendig.

==Begründung:==

Harz und Nordsee sind die beiden Nationalparke in Niedersachsen (1) Obwohl sie unter besonderem Schutz stehen, werden sie wirtschaftlich genutzt. Die Nordsee durch Fischerei, Rohstoffförderung und neuerdings Windparks, der Harz durch Holzeinschlag und Tourismus. Nichts davon soll grundlegend untersagt werden, insbesondere Fischerei und Tourismus haben ihre Berechtigung und werden teilweise durch Regelungen bereits reglementiert. Namentlich genannt seien hier die Fangqouten in der Nordsee. (2)

Wer aber einen Nationalpark möchte, der muss langfristig auch zu den vorgesehenen, international vereinbarten Richtlinien stehen. Und das bedeutet, dass innerhalb von 30 Jahren nach Gründung ein Anteil von mindestens 75 Prozent der Fläche dem naturnahen Zustand entsprechen, also aus der wirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden muss. (3) Für das Niedersächsische Wattenmeer wäre das dieses Jahr (4) Für den Nationalpark Harz sind dort zwar noch 20 Jahre Zeit. Doch schon jetzt sind 52 Prozent der Fläche des Nationalparks als Naturdynamikzone ausgewiesen. Ziel ist es, bis 2022 die 75 Prozent-Hürde zu überschreiten.(5) Inwieweit man tatsächlich davon sprechen kann, dass das gesamte Nationalpark-Gebiet unbewirtschaftet ist (6) lasse ich mal dahin gestellt sein, wenn man die nicht-wirtschaftliche Nutzung damit erklärt, dass man keine Entgelder nimmt.

Das geht nur mit entsprechenden Plänen. Da bei einem solchen Unterfangen sehr viele konkurrierende Interessen ausgeglichen werden müssen, sollten an der Ausarbeitung dieses Plans alle relevanten Gruppen beteiligt sein. Dazu gehören neben der Nationalparkverwaltung die Energie-, Hafen-, Tourismus- und die Fischereiwirtschaft ebenso wie die Umweltverbände, die Wissenschaft und die Politik. Nicht immer ist dies in den entsprechenden Beteiligungsverfahren gesichert.

Hinsichtlich des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer gibt es eine korrespondierende Beschlussfassung in Schleswig-Holstein. (7)

Wer kann sich vorstellen, dass die Amerikaner einen Bohrturm im Grand Canyon errichten? Niemand. Bei unserem Nationalpark Wattenmeer hat man hingegen das Gefühl, die Bohrinsel Mittelplate gehöre hier ebenso selbstverständlich hin wie die Miesmuschel oder die Nordseekrabbe. Wer die Ölförderung im Nationalpark kritisch kommentiert dem wird gesagt, dass die Mittelplate schließlich schon vorher da war. Wir Piraten akzeptieren diese Antwort nicht.

Uns kann auch nicht reichen, dass sich der gegenwärtige niedersächsische Umweltminister dazu durchgerungen hat, sich gegen Explorationsbohrungen auszusprechen (8) solange dafür nicht die gesetzlichen Grundlagen geändert sind. Denn die beruhen auf einer jahrzehnte alten Erlaubnis (9), die unter anderem dazu geführt hat, dass genau die jetzt zur Disposition stehenden Gebiete vom Weltkulturerbegesetz ausgeschlossen sind.

Dies gilt es zu ändern. Denn wer weiß schon, wer im nächsten Kabinett dafür zuständig sein wird.

Die Einschränkung der Windkraftanlagen resultiert aus dem als Positionspapier angenommenen WP066 (10) Denn auch dazu sind Positionspapiere da: Um daraus weitere konkrete Punkte zu entwickeln.

(1) https://www.reiseland-niedersachsen.de/erleben/natur/nationale-naturlandschaften/nationalparke
(2) https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/05_Fischerei/D-Fischerei/_Texte/fangquoten-nordsee.html
(3) http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Bilanz_ueber_20_Jahre_Nationalpark_Niedersaechsisches_Wattenmeer.pdf Ende Seite 7
(4) https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalpark_Nieders%C3%A4chsisches_Wattenmeer
(5) https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalpark_Harz
(6) https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/bewirtschaftung-und-jagd-im-nationalpark-harz-148104.html
(7) http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2016.2/Antr%C3%A4ge/Umweltschutz,_Landwirtschaft,_Forsten_und_Fischerei
(8) https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-stefan-wenzel-dea-sollte-anspruch-fuer-probebohrungen-im-wattenmeer-vor-cuxhaven-zurueckgeben---shell-verzicht-auf-erdoelsuche-in-der-arktis-beispielhaft-144482.html
(9) http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/wattenmeer-russischer-konzern-will-nach-neuem-oel-suchen-a-1128304.html
(10) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2016.2/PP_Antraege#WP_065_-_Ausbau_der_Stromerzeugung_mit_Windkraftanlagen_in_Niedersachsen_begrenzen

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 025 - Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #025: Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53676

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Nichtzulassung von Öl-Erkundungs- und Förderbohrungen im niedersächsischen Teil der Nordsee ein. Anliegerländer und -staaten werden aufgefordert, das Selbe zu tun. Die Gefahren insbesondere für das Wattenmeer sind unabschätzbar. Da jegliche Förderung von Bodenschätzend dem Bergrecht unterliegt, streben wir hierzu eine Bundesratsinitiative an.

==Begründung:==

Zwar hat sich Niedersachsen bislang dagegen verwehrt, entsprechende Aktionen zu gestatten (1). Das muss aber nicht heißen, dass das so bleibt.(2) Denn in Schleswig-Holstein wurde am 03.11.16. wieder einmal ein Versuch gestartet, Erkundungsbohrungen sogar im dortigen Teil des Nationalparks Wattenmeer zu starten. (3) Hierauf richtet sich der zweite Satz.

Unter anderem ist das Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) (4) entsprechend zu ergänzen. Dort findet sich nicht einmal ein Verweis auf die Unzulässigkeit von Bohrungen welcher Art auch immer. Anders als in Schleswig-Holstein (5), was aber auch noch verbesserungswürdig wäre. Allerdings reicht das nicht, auch das Bundesbergrecht ist zu ändern. Denn wie alle Bodenschätze unterliegt analog zum Fracking die Genehmigung dem Bergrecht des Bundes.

Dass die Gefahren für Nordsee und insbesondere das Wattenmeer bestehen würden, sollte klar sein, ist aber auch durch Studien belegt. (6)

(1) https://www.welt.de/regionales/hamburg/article131947901/Niedersachsen-lehnt-Oelbohrungen-im-Nationalpark-Wattenmeer-ab.html
(2) https://www.bund-niedersachsen.de/service/presse/detail/news/keine-oelbohrungen-im-nationalpark-wattenmeer-bund-niedersachsen-fordert-ministerpraesident-stephan/
(3) http://www.ltsh.de/presseticker/2016-11/03/15-56-14-0a2b/pi.txt
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WattenmeerNatPG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(5) http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/18s1/page/bsshoprod.psml;jsessionid=9A9CBF58C82AEA73904EE289958FB91B.jp12?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NParkGSH1999rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
(6) http://www.energycomment.de/license-to-spill-kurzstudie-zu-den-risiken-der-oelfoerderung-in-der-nordsee/

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos: Wird Antrag 024 angenommen, entfällt Antrag 025

WP 026 - Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #026: Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53677

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben

Modul 1: Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die im Grundgesetz dafür benannten Religionsgemeinschaften ein. Wie vom Grundgesetz gefordert, soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden, dessen Grundlagen vom Bundesgesetzgeber zu legen sind. Niedersachsen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission mit diesem Ziel unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die zudem den Wert der verstaatlichten kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll. Denn Staatskirchenleistungen sind ein Relikt der Vergangenheit.

Modul 2: Bestenfalls sollen derartige Leistungen an die Kirchen in dem Maß gezahlt werden, welches konfessionslosen Gemeinschaften zugestanden wird.

==Begründung:==

Modul 1:
Staatsleistungen sind entstanden, um Säkularisierungen von Kirchengut, hauptsächlich während der Reformationszeit, durch den Westfälischen Frieden oder eben durch Reichsdeputationshauptschluss von 1803 auszugleichen. Der Staat eignete sich kirchliches Vermögen und Territorium an, übernahm aber gleichzeitig die Gewähr für die finanzielle Ausstattung der Kirchen. Diese Ansprüche der Kirchen haben sich über die Weimarer Republik bis zum heutigen Tage erhalten. (1)

Nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung werden die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung abgelöst, wobei die Grundsätze hierfür vom Reich, heute vom Bund aufzustellen sind. Dieser Gesetzgebungsauftrag ist seit 1919 nicht erfüllt worden, so dass es an einer wesentlichen Voraussetzung für eine Ablösung der Staatsleistungen mangelt. Für eine Kürzung der Staatsleistungen bedürfte es neuer Vertragsverhandlungen.

Rechtsgrundlage für die Zahlung dieser staatlichen Leistungen ist in Niedersachsen der Loccumer Vertrag vom 19.03.1955 sowie das Niedersachsenkonkordat vom 26.02.1965. Das Land Niedersachsen zahlt seit dieser Zeit die Staatsleistungen, deren Höhe laufend den Veränderungen der Besoldung der Landesbeamten angepasst wird.

Waren es im Haushaltsjahr 2016 noch sage und schreibe 44.614.000 €, so ist der Haushaltsansatz für 2019 schon bei 47.969.000 € (2) Auf die nächste Legislatur bezogen ergäbe es ein Einsparpotential von bis zu rund 230 Mio. €. Damit ließen sich selbst nach Abzug einmalig zu zahlenden Staatsleistungen unsere anderen Punkte wahrscheinlich weitgehend finanzieren.

Nicht nachvollziehbar ist, warum nicht längst entsprechende Schritte gemacht wurden. Denn selbst die Kirchen sehen ein, dass dieses Relikt aus alten Zeiten nicht mehr zeitgemäß ist. (3)

Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des Allgemeinen Niedersächsischen Programms (4)

Nodul 2:
Demgegenüber wird übrigens der Humanistische Verband Niedersachsen (5) gemäß 684 37-3 lediglich mit 264.000 € bedacht. Da ist es nicht einzusehen, warum die evangelische und die katholische Kirche mehr bekommen sollen.

(1) http://www.taz.de/!5064407/
(2) http://www.humanistische-union.de/typo3/ext/naw_securedl/secure.php?u=0&file=uploads/media/v225_29b_Staatsleistungen2019-2_Jahr2019.pdf&t=1570041717&hash=9ec64ee1bc8f729ba399f425a1f276ec
(3) https://www.dw.com/de/kirchen-zur-abl%C3%B6sung-der-staatsleistungen-bereit/a-17214285
(4) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Allgemeines_Programm#Trennung_von_Staat_und_Kirche
(5) http://www.hvd-niedersachsen.de/humanistischer-verband.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 027 - Open Sensordata

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #027: Open Sensordata
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Patrick Krawczyk
Ticket = 53723

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Open Sensordata

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Datensätze durch Mess- und Sensorinstrumente der öffentlichen Hand mit einer maximalen Verzögerung von 48 Stunden über eine offene (Software-)Schnittstelle durch das Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern vor allem, dass Privatleute und Firmen beim Generieren, Bereitstellen und Öffnen von Mess- und Sensordaten Unterstützung durch das Land , z.B. in Form von (Dach-)Flächen, fachlichen Expertenmeinungen, Ressourcen (Strom- und Datennetze), Ausstattung wie auch der oben genannten offenen (Software-)Schnittstelle erhalten können.

Datensätze, deren personenbezogenen Daten nicht pseudnomisiert und anonymisiert werden können, sind von einer Veröffentlichung ausgenommen. Es wird jedes Jahr erneut eine Prüfung stattfinden, ob eine vollständige Bereinigung der Datensätze von personenbezogenen Daten inzwischen sichergestellt werden kann.

Alle Datensätzen müssen der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Das Land Niedersachsen soll für das Anbieten der Datensätze keine monetären Gegenleistungen verlangen. Alle Datensätze sind zu jedem Zeitpunkt abrufbar – eine maximale Speicherdauer ist nicht vorgesehen.

==Begründung:==

Ein noch nicht verschriftlichter Spezialfall von OpenAccess

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 028 - Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #028: Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53678

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung einer unabhängigen Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte ein. Dazu gehört das eigenständige Vorschlagen von Initiativen in den Fraktionen, die den Interessen von Kindern gesetzgebenden Charakter verleihen sollen genau so, wie die Überprüfung der Auswirkung von Gesetzen auf Kinder und Jugendliche, sofern dies nicht im vorherigen Beteiligungsverfahren geschehen ist. Dies wäre eine Ergänzung zur Kinderkommission und zeigt den Stellenwert der Gesetzesnorm. Denn Kinderrechte sind Bestandteil der Landesverfassung.

==Begründung:==

Kinder spielen in Politik und Gesellschaft noch immer eine untergeordnete Rolle. Deshalb brauchen die Kinder eine staatliche Institution, die sich landesweit wirkungsvoll für ihre Rechte einsetzt. Kinder sollen einen Beauftragten bekommen, der sich für ihre Rechte verantwortlich fühlt, sich auf allen Ebenen für kinderfreundliche Reformen engagiert, sowie aktuelle Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf deren Kinderfreundlichkeit und die Vereinbarkeit mit der UN-Kinderrechtskonvention (1) überprüft und deren Umsetzung auf Landes- und kommunaler Ebene forciert sowie eigene Initiativen startet, um den Interessen von Kindern gesetzgebenden Charakter zu verschaffen.

Diese Beauftragung dient damit der Zusammenarbeit mit der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (2), die seit November 2015 existiert und ist als Ergänzung zur Kinderkommission (3) des niedersächsischen Landtages zu sehen.

Hingewiesen sei darauf, dass der NRW-Fraktion bestätigt wurde, "dass die Einrichtung und Besetzung einer unabhängigen Stelle eines Landesbeauftragten für Kinderrechte unverzichtbar ist, um die UN-Menschenrechte der Kinder und Jugendlichen in NRW wirklich umzusetzen und zu achten." (4) Das Land Sachsen-Anhalt hat eine entsprechende Beauftragung ausgesprochen. Dort ist sie jedoch dem Sozialministerium angegliedert und somit nicht unabhängig. (5)

Funfact: 1998 gab es einen SPD-Gesetzentwurf auf Bundesebene. (6) Dabei ist es dann auch erstmal geblieben, als man wieder in Regierungsverantwortung war... Orientieren kann sich daran aber ein Landesgesetzentwurf. Eine dann aufgrund privater Initiative 2015 im Bundestag durchgeführte Anhörung zu einer entsprechenden Petition (7) hat auch noch kein Ergebnis gebracht.

(1) http://www.kinderpolitik.de/kinderrechte/25-jahre-un-kinderrechtskonvention
(2) http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/kinderrechte/monitoring-von-kinderrechten/
(3) http://www.kinderschutz-niedersachsen.de/index.cfm?uuid=17E0F710E08140F9BAE9AF88959FE0E3&and_uuid=412AD877F06695DBD1A8C4731A6DD61C
(4) http://www.xtranews.de/2016/06/23/nrw-piraten-beantragen-experten-bestaetigen-id16186181.html
(5) http://www.kinderbeauftragter.sachsen-anhalt.de/
(6) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/108/1310880.asc
(7) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/68119

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 029 - Altlastenfond erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #029: Altlastenfond erweitern
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53686

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Altlastenfond erweitern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die "Förderrichtline Altlasten" zu erweitern. Sie soll die generelle Unterstützung von Privateigentümern bei der Sanierung kontaminierter Flächen beinhalten, sofern ihnen diese Belastung beim Erwerb der Fläche nicht bekannt war und sich nicht ausschließlich auf Maßnahmen des Gewässerschutzes beschränken. Denn wo das Verursacherprinzip nicht greift, darf dies nicht zu unverschuldeten Folgen führen.

==Begründung:==

Die erneuerte Förderrichtlinie Altlasten (1) beschränkt sich auf den Gewässerschutz. Die Beseitigung sonstiger Altlasten, die die Gewässer nicht bedrohen, ist somit nicht bedacht. Ein typisches Beispiel, wo dies nicht ausreichend ist, ist dass der Verursacher der Verunreinigungen wegen einer Firmeninsolvenz nicht herangezogen werden kann. Saniert dann eine Kommune oder ein Unternehmen die Fläche, kann diese freiwillige Maßnahme gefördert werden. Sie bezieht sich somit nicht auf Privateigentümer, die unverschuldet in die gleiche Situation gekommen sind, wie ein Fall aus Hannover zeigt. (2) Da für Privateigentümer eine derartige finanzielle Belastung üblicherweise noch schwerer zu tragen ist, als für Kommunen oder Unternehmen, sollten wir uns für eine vollständige Übernahme der Kosten durch die Gemeinschaft einsetzen. Demgegenüber gibt bzw. gab es zumindest Zuschüsse in Nordrhein-Westfalen an juristische Personen (3) und Sachsen an juristische und natürliche Personen (4).

Man sieht also, dass auch, wenn es sich bei der gesetzlichen Grundlage um ein Bundesgesetz handelt, hier das Bundesbodenschutzgesetz, bei dem übrigens der BUND eine entsprechende Regelung wünscht (5), so lässt sich auch auf Landesebene mittels einer Richtlinie der gewünschte Zustand herstellen.

Dass das ganze prinzipiell auch anders zu regeln ist, zeigt Österreich. Dort gibt es eine landesweit einheitliche Gesetzgebung, die den Verkäufer für unbekannte Verunreinigungen haftbar macht. Er muss auf einem umfassenden Gewährleistungsverzicht bestehen; unterlässt er dies, muss er für eine etwaige Dekontaminierung zahlen. (6) Was natürlich noch immer nicht das Problem löst, wenn kein Vorbesitzer mehr greifbar ist. Aber es wäre ein Anfang, die so genannte Zustandstörerhaftung in Deutschland umzukehren.

Diese ist zwar seit eines Verfassungsgerichtsurteils aus 2000 begrenzt (7), aber auch das löst das Problem nicht grundlegend.

(1) https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/umweltschutz/forderrichtlinie_altlasten_gewasserschutz/foerderrichtlinie-altlasten-gewaesserschutz-102864.html
(2) http://www.youtube.com/watch?v=1FsdtwrzRjc
(3) http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/altlasten_bodenschutz/Foerderung.html
(4) https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4509.htm
(5) https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/landwirtschaft/landwirtschaft_bodenschutz_im_bund_hintergrund.pdf Seite 9
(6) http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4886638/Baugrunde_Kontaminierte-Boden-als-Haftungsfalle
(7) https://messerschmidt-kollegen.de/aktuelles/news_bundesverfassungsgericht_begrenzt_zustandsstoererhaftung.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 030 - Ausweisung von Wildwiesengebieten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #030: Ausweisung von Wildwiesengebieten
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53687

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ausweisung von Wildwiesen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die verbindliche und dauerhafte Ausweisung von siedlungsnahen, zusammenhängenden Wildwiesen als Bestandteil einer jeglichen Kommune in einer noch festzulegenden Größe ein. Denn so ist dem schwindenden Bestand an Insekten und der Arten, die sie als Nahrung brauchen, entgegenzuwirken.

==Begründung:==

Der Bestand an Insekten geht immer weiter zurück. Zwischen 1990 und 2011 sank der Bestand an Schmetterlingen um die Hälfte. (1), das gleiche gilt für den Bestand an Honigbienen von 1990 bis 2012. (2) Zudem haben neuere Untersuchungen ergeben, dass Bestand und Ergiebigkeit von Stadtbienen höher ist, als von Landbienen. (3)

Die Gründe dafür sind vielfältig, die Monokultur in der Landwirtschaft ist als eines der Hauptkriterien ausgemacht. (4) Hier kann die Festschreibung von zusammenhängenden Wildwiesenflächen, die eine natürliche Flora für Insekten darstellen, Abhilfe schaffen. Dafür ist es höchste Zeit. Denn damit einher geht ein Rückgang am Bestand von Vögeln. (5) Diese sind natürlich nicht alles Insektenfresser. Dem Teil von ihnen, zum Beispiel Schwalben und Segler, kann aber geholfen werden. (6) Auch die meisten Fledermausarten sind bekanntermaßen Insektenfresser.

All diesen Nutzern helfen Wildwiesen. Denn sie bieten aufgrund der darin wesentlich größeren Pflanzenvielfalt als in Monokulturen auch Nahrungsspezialisten unter den Insekten ein Refugium, was wiederum deren Fressfeinden nutzt.

Handlungsbedarf sieht auch die Landesregierung (7) Wie so oft greift sie zu kurz und es ist nicht absehbar, was von ihren Überlegungen bleibt. Denn erfahrungsgemäß ist gerade im Umweltbereich die Lobby derer, die dort keine Verbesserungen wünschen, recht groß. Abgesehen davon springt die Konzentration auf Gewässer und ihre Ränder zu kurz. Denn dort, wo keine Gewässer fließen, gäbe es auch keine Verbesserungsmöglichkeiten der Situation.

Die gesetzliche Anweisung von Sonderflächen auch in bestehender Struktur ist nichts außergewöhnliches. Beim Ausbau der Windkraft wurden solche Bedingungen verordnet. Sie umfassen insgesamt 1,4% der Landesfläche. (8)

Spezifikationen hinsichtlich der Größe der Flächen für Wildwiesen halte ich nicht für zweckmäßig. Sie engt den Entscheidungsspielraum der Abgeordneten zu sehr ein und ist sicher auch von den vorzufindenden sonstigen individuellen Rahmenbedingungen einer jeden Kommune abhängig.

Auch dies ließe sich mittels einer Erweiterung des NAGBNatSchG rechtlich gestalten.

Die dauerhafte Einrichtung ist zu verankern, um bei einem positiven Ausgang des Versuchs der Energieerzeugung aus Wiesenpflanzen den Verbrauch dieser Sonderflächen zu verhindern.

Und was macht die Landesregierung? Sie gibt Geld (9), scheut sich aber nach wie vor, wirklich verbindliche Ziele zu definieren. Ein Armutszeugnis in Zeiten der immer weiter schwindenden Artenvielfalt.

Anzusetzen wäre dafür beim Landesraumordnungprogramm (10), ein eigenständiges Gesetz (11) gibt es in Niedersachsen nicht. Man kann natürlich sagen, das mit den im Rahmen der Natura2000-Festlegungen mit 16,2% der Landesfläche (12) schon genug getan ist. Aber diese teilt sich leider nicht gleichmäßig auf alle Kommunen auf (13). Ob die verbindlich festzulegenden Wildwiesenflächen dann in den Natura2000-Flächen aufgehen oder zusätzlich geschaffen werden, ergeben die Verhandlungen. Wichtig ist erst einmal das Ziel an sich zu formulieren.

(1) http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/bestaende-von-wiesen-schmetterlingen-schwinden-europaweit-a-912617.html
(2) http://www.n-tv.de/wissen/Bienen-Bestaende-in-Gefahr-article7133011.html
(3) http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/bienen-produzieren-in-staedten-mehr-honig-als-auf-dem-land-a-1127965.html?utm_content=buffer27356&utm_medium=social&utm_source=twitter.com&utm_campaign=buffer
(4) http://www.dw.com/de/insektensterben-durch-industrielle-landwirtschaft/a-18976657
(5) https://www.welt.de/wissenschaft/article133926552/In-Europa-sterben-die-Voegel-in-Massen-weg.html
(6) https://www.nabu.de/news/2016/06/20700.html
(7) https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/artenvielfalt-baeche-fluesse-auen-und-grundwasser-besser-schuetzen--landesregierung-novelliert-naturschutz--und-wassergesetz--149064.html
(8) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1kye/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVND-VVND000036941#focuspoint
(9) https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/rund-1-million-euro-fuer-mehr-artenvielfalt-in-niedersachsen-umweltminister-lies-und-landwirtschaftsministerin-otte-kinast-geben-startschuss-fuer-biodiversitaetsprojekte-175900.html
(10) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=RaumOPrV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(11) https://books.google.de/books?id=Z4JjmJO73SAC&pg=PA263&lpg=PA263&dq=verbindliche+Ausweisung+von+naturbelassenen+Fl%C3%A4chen&source=bl&ots=WGoV7ctFdZ&sig=ACfU3U0doIeg8fNYIiPajQ8bQaz3lxnmtA&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwi6iaXHoMfmAhWCalAKHS6BAAwQ6AEwB3oECAkQAQ#v=onepage&q=verbindliche%20Ausweisung%20von%20naturbelassenen%20Fl%C3%A4chen&f=false
(12) https://natura2000.diepholz.de/natura-2000-2/chronik-2/die-aktuelle-situation-in-niedersachsen-und-deutschland/
(13) https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/veroffentlichungen/uebersichtskarte-1500000-der-natura-2000-gebiete-in-niedersachsen-43974.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 031 - Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #031: Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53688

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die umfassende Weiterentwicklung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen ein. Insbesondere sollen nicht in das Gesetz eingeflossene Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen eingearbeitet werden. Denn Tierschutz ist als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Dem soll weitest machbar Rechenschaft getragen werden.

==Begründung:==

Nach 2013 weisen wir auch im Bundeswahlprogramm 2017 darauf hin, dass wir uns dort, wo noch kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen besteht, für dessen Einführung einsetzen. (1) Niedersachsen gehört zwar seit 2017 nicht mehr zu den betroffenen Bundesländern (2), die Regelungen sind aber für Tierschutzorganisationen enttäuschend (3).

In Kontakt stehend mit dem Vorsitzenden des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen zitiere ich aus einer Mail vom 07.10.16:

"Mit "umfassend" ist letztendlich alles gesagt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte, die seitens des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen in der Kritik stehen:
- Nur Feststellungsklage. Auch irreversible Entscheidungen/Anordnungen können erst im Nachgang überprüft werden (z.B. Anordnung der Tötung von Tieren).
- Die Mitwirkung für eine Anordnung oder Nichtanordnung durch die zuständigen Tierschutzbehörden im Rahmen von § 16a TSchG ist nicht vorgesehen. Das Gesetz ist so verfasst, dass eine Klage dagegen möglich erscheint. Aufgrund der Voraussetzung, dass vorher eine Mitwirkung erfolgt sein muss, wird das Klagerecht gegen Tierschutzbehörden faktisch ausgeschlossen.
- Mitwirkung bei Tierhaltungsanlagen ist erst ab 450 m3 möglich. Die Tierhaltungsanlagen in Tierversuchslaboren sind ausgenommen.
- Bearbeitungsfristen wurden willkürlich und ausnahmslos festgelegt. Sie können durch die Behörden einseitig auf 2 Wochen verkürzt werden.
- Es liegt im Ermessen der Behörde, ob überhaupt Einsicht in Unterlagen gewährt wird. Es kann sich hier auf die Geheimhaltung von Geschäftsinteressen berufen werden."

Wie erwartet, wurden die oben genannten Kritikpunkte nicht eingearbeitet. Dies nachzuholen, gilt es zu erreichen. Das sagen die kleinen Wörtchen "weitest möglich" und "umfassend". Insofern ist es fast eine Farce, dass Tierschutz in Niedersachsen Verfassungsrang hat (4), wenn doch so herzlich wenig dafür getan wird, dass die Rechte der Tiere geschützt werden können.

Abgesehen davon fehlt beispielsweise in der Auflistung, dass Stiftungen (5) klageberechtigt wären.

(1) https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Verbandsklagerecht
(2) https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/verbandsklage/
(3) https://www.tierschutzbund.de/news-storage/recht/290317-niedersachsen-verbandsklagerecht-enttaeuschend/
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/w2w/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfNDV2Art3&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VerfNDV2Art6b
(5) https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/stellungnahme-verbandsklagerecht

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 032 - Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #032: Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53691

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass jegliche Straßensanierung aus den allgemeinen Steuereinnahmen finanziert und jegliche Regelung zur Sonderfinanzierung aufgehoben wird. Denn die darauf gründenden kommunalen Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) haben zur Folge, dass die öffentliche Hand solange oberflächlich saniert, bis unter Kostenbeteiligung der Anlieger eine Grundsanierung notwendig ist.

==Begründung:==

Die Straßenausbaubeitragssatzung basiert auf einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), die in den 80er Jahren die damalige Landesregierung unter Ernst Albrecht (CDU) beschlossen hat. Das führt dazu, dass die Kommunalaufsicht von den Kommunen verlangt, alle Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Aufgaben auszuschöpfen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Haushalt nicht genehmigt wird. (1)

Eine Initiative zur Aufhebung der Regelungsgrundlage scheiterte im Landtag. (2) Die Begründung von Innenminister Pistorius ist natürlich Quatsch. Denn ohne Landesgesetz gäbe es gar keine Möglichkeit, entsprechende Satzungen zu ermöglichen.

Das ergibt sich aus einer entsprechenden Antwort auf eine Anfrage im Landtag:

"Das Instrument der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen tritt neben das Instrument der einmaligen Straßenausbaubeiträge nach § 6 NKAG. Zukünftig sollen die Gemeinden nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie ihren Investitionsaufwand für Straßensanierungen über einmalige Straßenausbaubeiträge, über wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nach § 6 b NKAG-E oder über allgemeine Finanzmittel decken wollen. Daher ist mit der Novellierung des NKAG auch eine Änderung des § 111 Abs. 5 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Artikel 2 des Gesetzentwurfs) verbunden." (3)

und einer Pressemitteilung zum Einbringen des Gesetzentwurfes durch die FDP. (4)

Guckt man sich die landesweiten Einnahmen aus der "Strabs" an, stellt man fest, dass es die berühmt-berüchtigten Peanuts sind. Ausgehend von 50 Mio. € handelt (5) es sich gerade mal um etwas über € 6,- pro Einwohner und Jahr.

Das ändert jedoch nichts daran, dass noch immer die Anlieger zur Kasse gebeten werden, wenn die Kommunen auf eine frühzeitige Sanierung verzichten und nicht die oben genannte Finanzierung "über allgemeine Finanzmittel" wählt. Und nicht umsonst haben verschiedene Kreisverbände die Forderung nach einer Aufhebung der Strabs in ihr Kommunalwahlprogramm 2016 aufgenommen. Da ist es nur folgerichtig, wenn zumindest wir dies auch auf Landesebene umsetzen wollen.

(1) https://www.neuepresse.de/Region/Laatzen/Nachrichten/Laatzen-Region-untersagt-Abschaffung-der-Strassenausbaubeitraege
(2) https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Strassenausbaubeitraege-Land-lehnt-Abschaffung-trotz-aller-Proteste-strikt-ab
(3) PDF unter https://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/lisshfl.web&id=nilaswebfastlink&format=WEBLANGFL&search=WP=17%20AND%20DART=D%20AND%20DNR=5053
(4) https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-niedersaechsischen-kommunalabgabengesetzes-und-anderer-gesetze-142472.html
(5) https://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/hannover-strassenausbaubeitraege-reform-ist-eine-scheinloesung_a_50,4,4048767352.html


  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 033 - Tag des Grundgesetzes einführen lassen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #033: Tag des Grundgesetzes einführen lassen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Bruno Adam Wolf
Ticket = 53692

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Tag des Grundgesetzes einführen lassen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass das Land Niedersachsen aktiv für die Schaffung eines anzustrebenden Staatsvertrages zwischen dem Bund und den Ländern eintritt, mit dem der 23. Mai als "Tag des Grundgesetzes" zum bundeseinheitlichen Feiertag erklärt wird. Denn Grundrechte müssen wieder als wichtiger Wert anerkannt sein. Ersatzweise ist der 13. April oder 30. Mai als landesweiter Feiertag einzufühen, als Tag an dem die Landesverfassung beschlossen wurde.

==Begründung:==

Wie keine andere Partei weisen wir immer wieder auf den Wert des Grundgesetzes und die Wichtigkeit seines Schutzes hin (1). Es ist daher nur konsequent, den Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 entsprechend zu ehren und somit - hoffentlich - seine Bedeutung im Gedächtnis der Bevölkerung zu untermauern. Denn dann fühlten sich doch hoffentlich auch die Regierenden etwas mehr verpflichtet, das Grundgesetz zu achten und nicht laufend verfassungswidrige Gesetze zu beschließen und sich dann zu beschweren, dass das Bundesverfassungsgericht zuviel Macht besäße (2).

Das immer wieder gerne genutzte Argument der Wirtschaft, Feiertage würden die Produktivität nachhaltig vermindern, lässt sich ohnehin nicht aufrecht erhalten. Von den G7-Staaten haben die folgenden an landesweiten Feiertagen: Deutschland 9 Frankreich 11 Italien 12 Japan 15 Kanada 9 Vereinigtes Königreich 6 Vereinigte Staaten 10

Dieser Antrag findet Entsprechung im Bundesprogramm für die Einbringung eines entsprechenden Antrags einer Bundestagsfraktion an die Bundesregierung. (3)

Da die Gesetzgebung für landesspezifische Feiertage ausschließlich beim jeweiligen Landtag liegt, wäre auch ein Bezug auf die Niedersächsische Landesverfassung möglich. Die erste nach dem 2. Weltkrieg wurde am 13. April 1951 beschlossen, sie wurde mittels Beschluss vom 19. Mai 1993 durch die aktuelle grundsätzlich ersetzt. (4)

(1) http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Mahnwache-in-Karlsruhe-Piraten-protestieren-gegen-Beschneidung-des-BVG;art6066,1645577
(2) http://www.berliner-zeitung.de/politik/kritik-am-bundesverfassungsgericht-hat-das-bvg-zu-viel-einfluss-auf-die-politik--,10808018,26622014.html
(3) https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Grundrechtskonformit.C3.A4t_der_Gesetzgebung_st.C3.A4rken
(4) https://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufige_Nieders%C3%A4chsische_Verfassung


  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 034 - Umgestaltung der Schuldenbremse

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #034: Umgestaltung der Schuldenbremse
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53693

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Umgestaltung der Schuldenbremse

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der öffentlichen Haushalte ein. Von daher halten wir die Einschränkung durch die derzeitige Form der sogenannten "Schuldenbremse" für nicht sinnvoll. Denn die öffentlichen Haushalte sind für die Daseinsvorsorge aller Menschen zuständig, womit eine rein betriebswirtschaftliche Sichtweise aus ethischen Gründen nicht angebracht ist. Nur die öffentlichen Haushalte sollen für die Finanzierung von Bildung, Infrastruktur und anderen Investitionen sorgen und dies sollte nicht durch künstliche Bremsen eingeschränkt oder durch Schattenaushalte umgangen werden. Allerdings sind wir auch für eine öffentliche Kontrolle der Ausgaben durch die Bürger. Dies soll durch entsprechende Bürgerhaushalte erfolgen, die gewährleisten, dass keine Prestigeprojekte für Einzelinteressen finanziert werden müssen. Zwar sind die Kredite von heute die Schulden der nachfolgenden Generationen. Doch gerade in Zeiten von Zinsen im Null-Prozent-Bereich müssen Öffnungsklauseln ermöglichen, jahrzentelang unterlassene Investitionen in Infrastruktur in Angriff zu nehmen.

==Begründung:==

Die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung regelt die Kreditaufnahme des Landes. (1) Bis auf weiteres kommen wir nicht darum herum, sie als gegeben zu akzeptieren: Artikel 109 GG verpflichtet die Länder dazu, eine solche einzuführen. (2)

2020 wird sie greifen. Dann ist die Neuaufnahme von strukturellen Schulden gemäß Landesverfassung komplett untersagt. Damit ist sie allerdings nicht ultimativ gestaltet und kann somit ohne weiteres in ihrer Ausgestaltung zum Thema einer zukünftigen Landtagsfraktion werden. Sie wird in der Folge ohnehin jede Landtagsfraktion darin begleiten, in Haushaltsberatungen und laufenden Anträgen darauf Rücksicht nehmen zu müssen.

Was sind nun die Inhalte einer Schuldenbremse?

Schulden können sinnvoll sein, wenn diese für Investitionen verwendet werden, wie Bildung und sinnvolle Infrastruktur und nicht für die Rettung von Unternehmen mit den falschen Geschäftsmodellen wie Banken oder Prestigeprojekten wie Elbphilharmonie oder Stuttgart 21. Können Investitionen nicht für die erstgenannten Zwecke eingesetzt werden, führt dies langfristig zu Nachteilen und erhöhten Kosten, die die Gemeinschaft ähnlich belasten, wie die Schulden an sich, wenn nicht sogar stärker. Wer propagiert mehr als wir, dass bspw. das Sparen an Bildung das Sparen an der falschen Stelle ist?

Schuldenbremsen sind auch nicht „demokratieschonend“, da sie den Ausbau und die Weiterentwicklung der „lokalen Demokratie – Bürgerbeteiligung und Bürgerhaushalte“ auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene behindern, wenn nicht gar unmöglich machen. Scheitern sinnvolle aus Bürgerhand entwickelte Ideen an der Maßgabe, dafür keine zusätzlichen Gelder aufnehmen zu dürfen, misslingt der Versuch der Bürgerbeteiligung. Wenn einerseits aus den Voraussetzungen der direktdemokratischen Beteiligungsinstrumente sinnvollerweise der Nachweis einer Finanzierung herausgenommen wurde, soll diese Entwicklung nicht durch die sog. Schuldenbremse wieder aufgehoben werden können.

Die Schuldenbremsen beschneiden massiv die Investitionsmöglichkeiten der öffentlichen Haushalte, so dass Ihnen nur der Weg über ÖPP-Projekte (Schattenhaushalte) bleibt, welche für die Bürger sehr teuer sind und die Kosten noch stärker auf zukünftige Generationen verlagern, weshalb wir sie zu recht ablehnen.

Der Sinn der Schuldenbremsen ist stark anzuzweifeln, da die Bundesrepublik selbst die entsprechenden Konvergenzkriterien auf EU-Ebene von 2001 bis 2015 nicht erfüllt (3) aber auf der anderen Seite für sich Ausnahmetatbestände geltend macht, um Strafzahlungen zu vermeiden. Diese Möglichkeit steht auch den Bundesländern zu, weshalb Niedersachsen auch mit Bezug auf die erhöhten Aufwendungen im Rahmen der Finanzierung des Geflüchtetenaufkommens die Einführung verschoben hat.

Griechenland ist eine Blaupause dafür, wie eine Demokratie beseitigt wird, wenn Schulden für die falschen, privaten Gläubiger, gemacht werden und nicht sinnvoll in den Aufbau des Landes investiert wird.

All das lässt eine strikte Schuldenbremse anhand der nackten Zahl nicht zielführend erscheinen. Das sollten wir dem Wähler auch so klarmachen. Denn wer nicht jetzt investiert, der zahlt doppelt (4)

(1) http://www.schure.de/6400003/lho.htm#p18
(2) http://www.bpb.de/apuz/126016/konzept-und-herausforderungen-der-schuldenbremse?p=all
(3) https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/haushaltsplus-deutschland-erfuellt-wohl-erstmals-seit-2001-wieder-die-maastricht-kriterien/23728076.html?ticket=ST-35624123-Sk4AXyp4o9I2tPdCMWTm-ap3
(4) https://www.tagesschau.de/ausland/krugman-interview-101.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 035 - Kirchentagsfinanzierung privatisieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #035: Kirchentagsfinanzierung privatisieren
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53695

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Kirchentagsfinanzierung privatisieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Kirchentage und ähnliche konfessionelle Großveranstaltungen ohne den Einsatz allgemeiner Steuermittel finanziert werden. Denn sie sind als legitime Privatsache der Kirchen bzw. Besucher zu sehen.

==Begründung:==

Katholiken- und Kirchentage finden in der Regel im Wechsel alle zwei Jahre statt. Niedersachsen hatte seit 1949 bereits 4mal den evangelischen Kirchentag und 2mal den Katholikentag zu Gast. Am 27.05.16 verkündete Landesbischof Ralf Meister den Mitgliedern des in Hannover versammelten Kirchenparlaments: "Hannover wird wieder den Kirchentag ausrichten, im Jahr 2023 oder 2025" (1)

Regelmäßig werden diese Veranstaltungen von der öffentlichen Hand unterstützt, obwohl dies die Kirchenstaatsverträge nicht vorschreiben. Der letzte Kirchentag in Leipzig wurde mit 500.000 Euro vom Bund, drei Millionen Euro durch den Freistaat Sachsen und einer Million durch die Stadt Leipzig finanziert bei einem Gesamtbudget von 9,9 Millionen Euro. Und dabei war das noch eine der preisgünstigeren Veranstaltungen dieser Art (2). Die Haushaltsplanung, die eventuelle Mittel für den Kirchentag berücksichtigt, fiele also genau in das letzte Jahr der kommenden Legislatur, sollte man sich auf 2023 einigen und brächte uns ein gutes aktuelles Wahlkampfthema.

Es ist nicht einzusehen, warum die öffentliche Hand in einem säkularen Staat neben der ohnehin zweifelhaften Zahlungen aus Uraltverträgen auch nur einen Euro für solche Veranstaltungen ausgibt. Beim evangelischen Kirchentag 2005 in Hannover waren es auf Landesebene allein € 3,1 Mio., die Stadt Hannover gab nochmals € 2,3 Mio. dazu. (3)

(1) http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hannover-wird-wieder-einen-Kirchentag-ausrichten
(2) http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/katholikentag-2016-in-leipzig-streit-ueber-subvention-a-991928.html
[3] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1972-2004

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 036 - Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #036: Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53696

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass eine Voraussetzung für die direkte oder indirekte finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an Veranstaltungen der Verzicht auf religiöse Bestandteile sein soll.

==Begründung:==

Wir wollen einen säkularen Staat. Teilweise haben wir Beschlusslagen zu geldwerten Leistungen, die neben den kirchenvertragsrechtlich zugesicherten gewährt werden und die wir ablehnen. (1) Dann sollten wir auch wollen, dass es keine Geldflüsse mehr geben wird, die nicht gesetzlich geregelt sind.

Wenn schon Veranstaltungen wie "Der Tag der Tracht" (2) mit einem Gottesdienst beginnen, dann sollte nicht auch noch bspw. eine Sparkasse, bei der wir uns dafür stark machen, dass deren Gewinne in die kommunale Kasse fließen (3) dort als Sponsor auftreten dürfen.

Eine auf Sparkassen bezogene Regelung wäre im Nds. Sparkassengesetz einzufügen (4), für andere öffentliche Einrichtungen und Organisationen in deren Regelungsgrundsätzen.

Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des niedersächsischen Parteiprogramms. (5)

(1) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#.C3.9Cberpr.C3.BCfung_der_Staatskirchenvertr.C3.A4ge
(2) https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/event/stade/c-sonstiges/tag-der-tracht-kommt-nach-stade_e69272
(3) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Gewinnaussch.C3.BCttung_der_Sparkasse_an_die_Kommunen
(4) http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Niedersaechsisches_Sparkassengesetz_NSpG_Landesrecht_Nieders-d450999,1.html
(5) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Parteiprogramm#Trennung_von_Staat_und_Kirche

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 037 - Keine Gottesdienste bei staatlich mitfinanzierten Anlässen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #037: Keine Gottesdienste bei staatlich mitfinanzierten Anlässen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53697

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine Gottesdienste bei staatlich mitfinanzierten Anlässen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass bei offiziellen Anlässen, an denen das Land Niedersachsen finaziell beteiligt ist, keine Gottesdienste ausgerichtet werden. Denn weltliche Anlässe sind von religiösen Veranstaltungen zu trennen. Ausnahmen bilden reine Trauergottesdienste.

==Begründung:==

Wir wollen einen säkularen Staat. Dann sollten wir auch wollen, dass offizielle Veranstaltungen, bei denen das Land Niedersachsen (Mit-)Ausrichter ist, nicht von Gottesdiensten flankiert werden, wie dies beim Tag der Niedersachsen (1) oder aufgrund der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit (2) der Fall war und ist.

Wenn bspw. aus Anlass von Katastrophen wie Flugzeugabstürzen, Bahnunglücken oder auch Terrorismus der Staat in der Verantwortung steht, den Menschen Halt zu geben, sollte ihm diese nicht verwehrt werden.

(1) http://www.tdn-hildesheim.info/b%C3%BChne-antenne-niedersachsen
(2) https://himmlisch-evangelisch.wir-e.de/gottesdienst

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 038 - Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #038: Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53698

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für den Verzicht auf offizielle Teilnahme von Mitgliedern der Landesregierung bei Gottesdiensten aus weltlichem, nicht politisch notwendigem Anlass, im Land Niedersachsen ein. Denn weltliches und kirchliches gehört getrennt.

==Begründung:==

Wir wollen einen säkularen Staat. Dann sollten wir auch wollen, dass die Vertreter der Regierung nicht an Veranstaltungen wie aus Anlass des Erntedankfestes (1) teilnehmen.

Das Recht als Privatperson solchen Veranstaltungen beizuwohnen soll natürlich nicht beschränkt werden. Im Gegenteil, dies unterstreicht unseren Anspruch, wonach die Ausübung des Glaubens Privatsache ist. Auch aus diesem Grund soll der Verzicht auf die offizielle Teilnahme an Gottesdiensten bei weltlichen Veranstaltungen beschränkt sein.

Wenn es einen direkten Bezug zum Regierungsamt gibt, müssen Ausnahmen möglich sein. Ob das auch der Fall ist, wenn ein Umweltminister zur Woche der Brüderlichkeit auf die Kanzel steigt (2), sollte seiner Stellenbeschreibung zu entnehmen sein.

Diese Regelung wäre in der GO der Landesregierung zu verankern. (3) Darauf sollten wir hinwirken. Nicht erst, wenn jemand von uns ein Ministeramt hat.

(1) https://www.landeserntedankfest-niedersachsen.de/presseinformation/
(2) https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2016/07/2016_07_20_1
(3) http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Gemeinsame_Geschaeftsordnung_der_Landesregierung_und_der_Min-d311881,1.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 039 - Abschwächung der Datensammlungen über Fans

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #039: Abschwächung der Datensammlungen über Fans
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Patrick Krawczyk
Ticket = 53699

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Abschwächung der Datensammlungen über Fans

Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist eine vom Bundeskriminalamt geführte Datei, in der Informationen zu Personen gesammelt werden, deren Personalien im Rahmen von Sportveranstaltungen – meistens beim Fußball, aber auch beim Eishockey – erfasst wurden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass aus Niedersachsen keine Informationen mehr in das System eingepflegt werden, mindestens aber die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien wie der Unschuldsvermutung erhalten bleiben. Hierzu gehört, dass Eintragungen in die Datei „Gewalttäter Sport“ erst bei rechtskräftiger Verurteilung oder mindestens dringendem Tatverdacht, eine Gewalttat begangen zu haben, erfolgen dürfen. Derzeit liegt dies allein im Ermessen der Beamten, die den Vorgang bearbeiten. Bei Unschuld oder Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit muss der Eintrag unverzüglich gelöscht werden.

Um den Betroffenen das Beschreiten des Rechtsweges zu ermöglichen, müssen diese direkt nach der Eintragung in geeigneter Form unter Angabe aller gespeicherten Daten informiert werden.

Zusätzlich zur Datei "Gewalttäter Sport" werden in verschiedenen Polizeibehörden eigene Datenbanken gepflegt, in denen nicht verurteilte Fußballfans verzeichnet sind. Diese Dateien sind nach unserem Ermessen nicht rechtmäßig. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, diese sogenannten "SKB-Dateien" unverzüglich zu löschen und auch künftig nicht mehr anzulegen sind.

==Begründung:==
Neben der teilweise fragwürdigen Sammelwut personenbezogener Daten sind die im Antragstext genannten fehlenden Bestandteile einer ordentlichen Rechtsstaatlichkeit Grund genug, in Niedersachsen eine Novelle anzustreben, wie es in Hamburg mittlerweile aus ebendiesen Überlegungen heraus gelungen ist. (1)

Eine recht umfangreiche Darstellung der Situation ergibt sich aus einer Anfrage im Landtag 2015 (2) Konsequenzen daraus sind allerdings nicht bekannt. Denn gerade Fragen, die rechtlich relevant sind, werden nur ausweichend beantwortet.

Zudem erlaubt sich Niedersachsen noch eine weitere Spielart, die bei der Polizeiinspektion Hannover West (seit 1. März 2005), dem Polizeikommissariat Braunschweig-Nord (seit 26. August 2002) und der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt (seit 9. Februar 2006) geführten Dateien der so genannten szenekundigen Beamten (SKB-Dateien) (3) (4)

(1) http://www.spiegel.de/sport/fussball/polizei-muss-datei-ueber-gewaltbereite-fussballfans-an-a-1077812.html
(2) http://pastebin.com/MicJUBtm
(3) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=135536&_psmand=33
(4) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=134286&_psmand=33

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 039 - Einrichtung von Drogenkonsumräumen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #039: Einrichtung von Drogenkonsumräumen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Maik Saunus
Ticket =

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Einrichtung von Drogenkonsumräumen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die staatliche Einrichtung von Drogenkonsumräumen ein, um eine Möglichkeit zum fachlich beaufsichtigten Konsum zu bieten. Damit einher zu gehen hat die Bereitstellung von Instrumentarien zur Untersuchung von Drogen auf Fremdstoffe. Da Drogensüchtige in den „Fixerstuben“ auch saubere Spritzen bekommen, werden weniger gebrauchte Spritzen im öffentlichen Raum - etwa auf Spielplätzen und in Parks - entsorgt, die dann Kinder, Besucher und Tiere gefährden.

==Begründung:==

Der Antrag basiert auf der bundespolitischen Beschlusslage (1) Zwar gibt es seit 2002 mit der DrogKVO die Möglichkeit zur Einrichtung so genannter Drogenkonsumräume. (2) Allerdings existiert davon nur ein einziger in Niedersachsen, genauer gesagt, in Hannover (3) Für 2018 zeigt die Statistik - bei steigender Tendenz - dass die Zahl der Drogentoten in Niedersachsen um über 20% auf 81 zugenommen hat (4), die meisten waren langjährige Heroinkonsumenten. Demgegenüber stagniert die Zahl im Bereich der Polizei Hannover Hannover, also der einzigen Region, in der es einen Drogenkonsumraum gibt, seit einigen Jahren im niedrigen zweistelligen Bereich. (5) Es ist somit an der Zeit, derartige Räume auch anderweitig im Land einzurichten. Wenn dies nicht durch private Initiativen geschieht, dann muss eben das Land Niedersachsen einspringen. Denn dass für 2013 davon auszugehen ist, dass bundesweit ca. 200 Menschen durch die Hilfen in Drogenkonsumräumen überlebt haben, spricht für ihre Relevanz. (6) Nordrhein-Westfalen führt den Rückgang der Drogentoten seit den 90er Jahren um 80% im Übrigen auf die 10 dortigen Drogenkonsumräume zurück (7) Dass dies damit einher geht, Drug-Checking zu ermöglichen, um die über die durch den Konsum entstehende gesundheitliche Belastung zu minimieren, sollte selbstverständlich sein.

(1) https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Verbraucherschutz_.E2.80.93_auch_f.C3.BCr_Drogenkonsumenten
(2) http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DrogKRV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(3) http://drogenkonsumraum.net/
(4) https://www.sn-online.de/Nachrichten/Der-Norden/Niedersachsen-Zahl-der-Drogentoten-deutlich-gestiegen
(5) https://www.pd-h.polizei-nds.de/kriminalitaet/polizeiliche-kriminalstatistik-2018-113630.html
(6) http://alternativer-drogenbericht.de/drogenkonsumraeume-retten-menschenleben/
(7) http://www.derwesten.de/politik/weniger-drogentote-in-nrw-dank-fixerstuben-id10491031.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 040 - Feiertagsregelungen ausweiten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #040: Feiertagsregelungen ausweiten
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53701

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Feiertagsregelungen ausweiten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Montage nach weltlichen Feiertagen die auf einen Sonntag fallen, als zusätzlich frei für Arbeitnehmer zu definieren. Denn in verschiedenen europäischen Staaten gibt es diese Regelung schon.

==Begründung:==

2016 war es mal wieder so weit, der 1. Mai fiel auf einen Sonntag - und das führte bei vielen Arbeitnehmern zum Verdruss. Da bietet es sich an, dies aufzunehmen und eine ähnliche Regelung wie sie in England, Spanien, Belgien und Luxemburg (1) landesweit und für alle Feiertage gilt, in einer auf weltliche Feiertage (Neujahr, Tag der Arbeit, Tag der Deutschen Einheit) beschränkten Form in Niedersachsen einzufügen.

Auf weltliche Feiertage beschränkt, weil wir doch sowieso wenig von verordneten religiösen Feiertagen halten, was wir mit einer derartigen Ergänzung des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes (2) nochmal hervorheben können. Dies bietet sich zwischen §1.1 und 1.2 an. 2022 fällt der 1. Mai auf einen Sonntag (3), da können wir an diesem Tag mit einem solchen Ziel gut Werbung machen. 2023 und damit unmittelbar nach dem Termin der nächsten Wahlen zum Landtag wäre der Neujahrstag ein Sonntag. (4) Sollte somit der erste Antrag sein, den wir dann im Landtag einbringen.

Der 23. Mai ist übrigens 2021 wieder ein Sonntag. Parallel zu Pfingsten. Da wäre der Montag sowieso frei. In solchen Fällen ist dann gesonderter Klärungsbedarf.

Bei anzunehmender Ablehnung eines entsprechenden Beschlussantrages im Parlament allein schon eine geharnischte Pressemitteilung wert. Übrigens auch, wenn es erstaunlicherweise 2022 nicht mit dem Einzug in den Landtag klappen sollte.

(1) http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/werden-sonntaegliche-feiertage-in-deutschland-bald-montags-nachgeholt-14195433.html
(2) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14920&article_id=61491&_psmand=33
(3) https://www.schulferien.org/deutschland/feiertage/2022/
(4) https://www.arbeitstage.org/niedersachsen/feiertage-2023-niedersachsen/

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 041 - Filmförderkriterium "Familienfreundlichkeit" wieder einführen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #041: Filmförderkriterium "Familienfreundlichkeit" wieder einführen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Bruno Adam Wolf
Ticket = 53702

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Filmförderkriterium "Familienfreundlichkeit" wieder einführen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Wiedereinführung des Punktes "Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bereich der Film- und audiovisuellen Medienwirtschaft" bei der niedersächsischen Filmförderung ein. Denn bei unter staatlicher Beteiligung finanzierten Projekten soll die Familienfreundlichkeit generell eine Rolle spielen.

==Begründung:==

Mit der Inkraftsetzung der neuen Version der Filmförderrichtlinie am 27.02.2013 ist dieser Inhalt als einer der Punkte, die förderungswürdig sind, gegenüber der vorhergehenden Version (1) entfallen. Warum Familienfreundlichkeit seit dem bei der Filmförderung keine Rolle mehr spielen soll ist nicht nachvollziehbar.

Grundlage unter https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Region-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche/Dezernat-Regionspr%C3%A4sident/Team-Kultur/Kulturf%C3%B6rderung-der-Region-Hannover/1.-Projektf%C3%B6rderung-der-Region-Hannover/Richtlinie-zur-Projektf%C3%B6rderung2

(1) https://docplayer.org/127471334-1-2-die-gewaehrung-der-zuwendung-erfolgt-entsprechend-den-regelungen-der-verordnungen-der-europaeischen-gemeinschaften-eg.html 4.2
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 042 - Mindeststandards bei der Arbeitszeit von Pflegekräften einhalten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #042: Mindeststandards bei der Arbeitszeit von Pflegekräften einhalten
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Uwe Kopec
Ticket = 53778

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Mindeststandards bei der Arbeitszeit von Pflegekräften einhalten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, über eine Bundesratsinitiative einen Mindeststandard festzulegen, der die Arbeitszeit von Pflegekräften regelt. Dieser orientiert sich an aktuellen arbeitswissenschaftlichen Untersuchungen und wird Bestandteil der Verhandlungen über Pflegeschlüssel.

==Begründung:==

Bislang sind die Arbeitszeitbedingungen kein Bestandteil der Festlegung von Pflegeschlüsseln. Demgegenüber gibt es aktuelle arbeitswissenschaftliche Vorschläge, wie Schichtpläne und Arbeitszeiten aufgebaut werden. (1) Werden diese eingehalten, kommt es zu verbindlicheren Bedingungen für Pflegekräfte, die gleichzeitig eine Überbelastung verhindern. Dies dient sowohl dem Wohl der Beschäftigten wie auch der zu pflegenden Personen.

Nur mittels einer Bundesratsinitiative zum Arbeitszeitgesetz ist dies möglich.

(1) https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/1/1c/Pflegearbeitszeitvorschl%C3%A4ge.png aus BWG mitteilung 1/17, S. 6

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 043 - Berücksichtigung sexueller Vielfalt bei öffentlich-rechtlichen Medien verankern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #043: Berücksichtigung sexueller Vielfalt bei öffentlich-rechtlichen Medien verankern
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53704

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Berücksichtigung sexueller Vielfalt bei öffentlich-rechtlichen Medien verankern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Verwirklichung der Gleichberechtigung unabhängig von der sexuellen Identität als Teil der Programmgrundsätze öffentlich-rechtlicher Medien festgeschrieben wird. Denn sexueller Vielfalt muss überall Rechnung getragen werden.

==Begründung:==

Das Kriterium der sexuellen Vielfalt fehlt in den Bestimmungen der Landesmedienanstalt (1), des NDR (2), des ZDF (3) und des DeutschlandRadio (4). Die dortige Festschreibung dient der Manifestierung teils schon gelebter Realität und ist ein Zeichen an die Community, dass zumindest wir ihr Rechnung tragen.

Warum das insbesondere bei der Landesmedienanstalt noch nicht aufgenommen wurde, erschließt sich nicht. Denn dort zumindest ist bereits ein LSVD-Vertreter in die Vollversammlung aufgenommen worden. (5)


(1) http://www.schure.de/22620/nmedieng.htm#p14
(2) https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/staatsvertrag100.pdf §§ 5 und 7
(3) http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=536&Itemid=28#%C2%A7%205
(4) http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=545#%C2%A7%206
(5) http://nds-bremen.lsvd.de/presse/vielfalt-medien-staerken/?lang=en

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 044 - Eine Kinder- und Jugendkommission mit Kindern und Jugendlichen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #044: Eine Kinder- und Jugendkommission mit Kindern und Jugendlichen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53706

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Eine Kinder- und Jugendkommission mit Kindern und Jugendlichen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die mindestens 50%ige Besetzung der Kinder- und Jugendkommission des Landtages Niedersachsen mit Personen unter 18 Jahren ein. Denn solange nur Erwachsene deren Interessen vertreten, sind sie nicht vertreten.

==Begründung:==

Nun gibt es sie also, die Kinder- und Jugendkommission des Landtages Niedersachsen, die sich speziell um die Belange dieser Gruppe kümmern soll. (1) Aber wir wissen ja, dass dies nicht zwangsläufig der Fall sein muss. Kinder und Jugendliche können immer noch am besten für sich selbst sprechen.

Die gesetzliche Grundlage, die zur Einsetzung der Kommission geführt hat, muss nur entsprechend geändert werden. Inklusive eines Verfahrens, wie die Kommissionmitglieder außerhalb des Landtages gefunden werden.

(1) https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_amp_familie/kinder_und_jugendkommission_niedersachsen/


  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 045 - Abschiebungen einschränken

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #045: Abschiebungen einschränken
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Meinhart Ramaswamy
Ticket = 53708

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Abschiebungen einschränken

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Abschiebungen und Ausweisungen generell nicht mehr durchzuführen. Als besonders schutzbedürftig sehen wir

1. Personen, die das Kriterium der Schwerbehinderung erfüllen,
2. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
3. Minderjährige,
4. Personen, bei denen psychische Traumata festgestellt wurden,
5. Personen, die in ihrer Heimat für Vergehen bedroht sind, für das es hier keine Bestrafung gäbe
6. Personen, die länger als fünf Jahre geduldet sind
7. Personen mit festem Arbeitsverhältnis
8. Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche
9. Personen, die zu einer der vorgenannten Personen in familiärer Beziehung 1. und 2. Grades stehen und mit ihnen zusammen leben wollen

an.

Weiterhin soll es ab sofort keine Abschiebungen mehr geben

1. in den Monaten, in denen in den Herkunftsstaaten dem hiesigen Winter vergleichbare Temperaturen herrschen,
2. in den hiesigen Nachtstunden
3. in Staaten, in denen Bürgerkrieg herrscht,
4. in Staaten, in denen eine nennenswerte staatliche Struktur einer kriminellen Struktur gewichen ist,
5. in Staaten, in denen UN-Truppen oder solche aus NATO-Staaten zur Sicherung stationiert sind.

Denn niemand verlässt ohne Anlass seine Heimat, es gibt handfeste Gründe dafür. Diese Ausnahmen sollen bei allen Betroffenen angewandt werden, die sich der Regeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angenommen haben.

==Begründung:==

Mit dieser Aussage soll die Landesregierung an die Regelungen in Artikel 33 der UN-Flüchtlingskonvention hingewiesen werden. (1) Und an das, was man Menschlichkeit nennt.

Ich hatte eigentlich auch nicht daran gedacht, im ersten Teil Schwangere mit aufzunehmen zu müssen. Denn da gibt es schon Urteile (2). Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Neuere Urteile sprechen davon, dass erst mit der Mutterschutzfrist zumindest in Niedersachsen ein eingeschränkter Schutz gilt (3) (4). Die beginnt aber erst acht Wochen vor der Geburt (5). Demgegenüber ist hier die 14. Schwangerschaftswoche gewählt, weil nur bis zu dieser ein regulärer Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Denn der könnte die Folge sein, wenn man sein Kind nicht dort sterben sehen möchte, wohin man wieder abgeschoben wird. Danke, christliches Abendland.

(1) http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/gesetzetexte/gfk.prn.pdf
(2) https://www.onlineurteile.de/artikel/auslaenderbehoerde-darf-schwangere-nicht-abschieben
(3) http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE130000275&psml=bsndprod.psml&max=true
(4) http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE190000633&psml=bsndprod.psml&max=true
(5) https://www.smart-rechner.de/mutterschutz/ratgeber/mutterschutzfrist.php

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 046 - Einführung eines "Kies-Euro"

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #046: Einführung eines "Kies-Euro"
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53709

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Einführung eines "Kies-Euro"

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung des Kies-Euro ein. Der Kies-Euro ist eine zweckgebundene Abgabe auf die Förderung von Sand und Kies von 1€ pro geförderter Tonne. Diese Abgabe soll primär der Renaturierung der von der Förderung betroffenen Gelände zu Gute kommen. Denn Kies ist eine natürliche Ressource, deren Abbau Spuren hinterlässt.

==Begründung:==

In Niedersachsen werden jährlich rund 40 Mio. Tonnen Sand und Kies gefördert. (1) Deren Förderung ist sehr flächenintensiv und häufig wird dabei die Renaturierung nur eher stiefmütterlich behandelt. Die Folge davon sind ungesicherte Uferböschungen und Raum, der den Bürgern nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung steht. Gleichzeit sind Sand und Kies knapper werdende Rohstoffe. Benötigt werden sie unter anderem für die Herstellung von Silicium, Glas und Beton.

Das Argument der vorgeblichen Gefahr des Arbeitsplatzverlustes aufgrund der Tatsache, dass Förderunternehmen in Nachbarbundesländern diese Abgabe nicht zu zahlen haben, war der Grund, entsprechende Überlegungen bspw. in Nordrhein-Westfalen seit nunmehr über 5 Jahren nicht umzusetzen. (2) Mit einer konzertierten Aktion aller Piraten-Landtagsfraktionen bzw. der Landesregierungen zur Schaffung einer entsprechenden Regelung wäre dieses Argument aufgehoben. Von der Unterstützung durch die NRW-Fraktion ist auszugehen. (3) Ein Gesetzentwurf der dortigen Grünen kann als Vorlage für die Einbringung in den niedersächsischen Landtag dienen. (4)

Wir haben zwar mittlerweile einen ähnlich lautenden Beschluss auf Bundesebene (5), schaden kann es aber nicht, einen auf Landesebene zu haben, der sich in der Nutzung der zu erzielenden Einnahmen unterscheidet. Denn die Forschung zum "Recycling von Baustoffen" ist schon relativ weit gediehen, wie eine entsprechende Suchanfrage bei Google zu Tage fördert.

Da die Einnahmen primär für die Renaturierung genutzt werden sollen, wird sich hieraus leider keine große Summe zur Finanzierung unserer sonstigen Wünsche generieren lassen.

(1) http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=664&article_id=562&_psmand=4
(2) http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/hueging-holemans-kies-euro-gefaehrdet-existenz-der-nksb-id3263680.html
(3) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Antr%C3%A4ge/PaP002
(4) http://sigrid-beer.de/userspace/NW/sigrid_beer/Antraege/Antrag_13-01-10_Kiese.pdf
(5) http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.1/Antragsportal/WP072

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 047 - Ein ökologisches Jagdrecht für Niedersachsen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #047: Ein ökologisches Jagdrecht für Niedersachsen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Birgit Nowack
Ticket = 53710

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ein ökologisches Jagdrecht für Niedersachsen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein ökologisch-orientiertes Jagdrecht am Beispiel Nordrhein-Westfalens (Stand Juni 2015) ein. Eine Ausweitung der Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten lehnen wir ab. Denn dieses schafft einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Natur und denen der Jägerschaft.

==Begründung:==

Das neu geschaffene Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen (1) ist unter anderem dem Eintreten der dortigen Piraten-Fraktion zu verdanken (2) Dort sind auch Regelungen enthalten, die zwar dem Bundesjagdrecht (3) unterliegen, für die es jedoch keine Regelungen im Landesjagdrecht gab und im niedersächsischen Jagdrecht (4) gibt. Muss es auch nicht, weil das Jagdrecht gem. Art. 74, Abs. 1, Satz 28 Grundgesetz ein konkurrierendes Recht zu dem des Bundes ist. Und da gilt dann gem. Art. 72 Abs. 3 das später Beschlossene.

Es könnte sich das NRW-Jagdrecht natürlich auch wieder ändern, deshalb ist klargestellt, welche Version wir meinen. Nämlich die, der auch die Piraten zugestimmt haben.

Als Elemente, die nicht im niedersächsischen Jagdrecht und dem des Bundes verankert sind sind beispielhaft zu benennen:

- Die Beendigung des Einsatzes von bleihaltiger Büchsenmunition
- Die Beendigung der Baujagd auf Fuchs oder Dachs
- Die Beendigung der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd
- Die Verschärfung der Voraussetzungen zum Abschuss von Hunden
- Die Beendigung des Abschusses von Katzen
- Die Beendigung von Totschlagfallen zur Fangjagd

"Am Beispiel von" sagt nichts anderes aus, als dass das, was zum Zeitpunkt der Beschlusslage gültig ist, als Grundlage genommen wird. Von daher sind Spielräume möglich, die im Beteiligungsprozess auf parlamentarischer Ebene sowieso nicht auszuschließen sind.

Mit dem dritten Satz des Antrags ist unsere Beschlusslage zum Wolf bedacht (5), der weder niedersächsischem noch bundesrechtlichem Jagdrecht unterliegt.

(1) https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/oekologisches_jagdgesetz_nrw_broschuere.pdf
(2) https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Positionspapiere#Positionspapier_zur_geplanten_Neufassung_des_Landesjagdgesetzes_NRW
(3) https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bjagdg/gesamt.pdf
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(5) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Der_Wolf_geh.C3.B6rt_zu_Niedersachsen

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 048 - Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise einführen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #048: Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise einführen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Kai Bergmann
Ticket = 53771

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise einführen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung eines unabhängigen Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise ein, um den Herausforderungen der an den Staat herangetragenen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Dies scheint uns umso notwendiger, als dass selbst heute noch konservativen Kreisen eine unfreundliche Ferne zu Toleranz gegenüber der Community nicht abzusprechen ist.

==Begründung:==

Unlängst hat sich die Bundesrepublik erstmals dazu bekannt, dass seit ihrer Gründung Queere Personen aufgrund der Verfassungsfeindlichkeit des §175 zu unrecht verfolgt wurden.

Mittlerweile sind die Opfer zwar rehabilitiert. (1) Eine Aufarbeitung dieser Staatschuld ist aber noch nicht erfolgt. Hier sollte ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit des "Gleichstellungsbeauftragten liegen. Dazu kommt, dass die Entschädigungsleistung geradezu lächerlich ist. (2) Auch hier hätte er sich für eine bessere Entschädigung einzusetzen.

Darüber hinaus bedarf es der Ausarbeitung von Lösungsansätzen gegen eine wieder aufkeimende "Schwulenfeindlichkeit", die Ehrenamtliche weit über jede Belastungsgrenze führt. Auch bedarf es einer koordinierteren Absprache mit Behörden um Problemfelder genauer abgrenzen zu können, die über das bisherige entgegenkommen aller Beteiligten geht und eines "verbindlichen" Ansprechpartners bedarf"

(1) http://www.queer.de/detail.php?article_id=28478
[2) https://www.spiegel.de/panorama/justiz/paragraf-175-entschaedigung-schwuler-maenner-kommt-nur-schleppend-voran-a-1196888.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 056 - Erhöhung der Mittel in der Queerförderung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #056: Erhöhung der Mittel in der Queerförderung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Kai Bergmann
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Erhöhung der Mittel in der Queerförderung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine nennenswerte Erhöhung der Haushaltsmittel im Bereich der Queerpolitik ein. Bis auf weiteres sollen sich die Haushaltstitel in diesem Bereich um 50% erhöhen, für Selbsthilfegruppen um 100%. Denn allein von 2018 auf 2019 hat sich der Haushaltsansatz

==Begründung:==

Für den Haushalt 2017/2018 werden die Haushaltsposten im Bereich der Queerförderung bislang mit den selben Zahlen wie seit 2015 weitergeschrieben. (1)

Dieses kommt aufgrund von Inflation einer realen Kürzung der Fördermittel gleich.

Auch wird nicht berücksichtigt, dass seit 2015 die zu bewältigende Arbeit, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise zugenommen hat.

Der überwiegende Anteil der Migranten hat seine Wurzeln in Ländern in denen queere Lebensweisen unter Strafe stehen. Dieses hat die Landesregierung bereits in der Vergangenheit dazu bewogen, dem durch Einrichtung von besonders geschützten Unterkünften für Flüchtlinge mit queerer Lebensweise, Rechnung zu tragen.

Dabei erkennt die Landesregierung an, dass bei der Einstellung zu queeren Lebensweisen eine kulturell bedingte Kluft zwischen den Werten des Grundgesetzes und den bisherigen Lebenserfahrungen der Migranten existiert, die es zu überbrücken gilt.

Hieraus resultiert eine zusätzlich notwendige Förderung bei "Maßnahmen zur Akzeptanz von Lesben Schwulen, Trans* und Intergeschlechtlichen", dem eine einfache Weiterschreibung bestehender Haushaltsposten keine Rechnung trägt.

(1) http://www.mf.niedersachsen.de/themen/haushalt/haushaltsrecht_inklusive_haushaltsplaene/haushaltsplanentwurf_2016/haushaltsplanentwurf-2016-haushaltskonsolidierung-und-zukunftssicherung-136109.html Einzelplan 05, Seite 22

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 050 - Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #050: Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Birgit Nowack
Ticket = 53772

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung der Erlaubnis zur Tötung von Katzen außerhalb von allgemein geschützten Naturgebieten ein. Denn der Streifraum auch als Haustiere geführter Katzen kann wesentlich größer als 300 Meter von ihrer Heimat entfernt sein. Und das ist aktuell der Rahmen, der die Grenze definiert. Ein Abschuss ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Katze eindeutig Vögel oder Reptilien wildert, was zu belegen wäre und darüber hinaus eine Kontaktaufnahme mit dem Besitzer nicht möglich ist, sowie in allgemeinen Schutzgebieten.

==Begründung:==

Ohne Zweifel können insbesondere verwilderte Katzen eine Gefahr für die natürliche Fauna in Form von Kleinsäugern, Reptilien, Vögeln und Insekten sein. (1) Aber nicht einmal der NABU hält das Abschießen von Katzen generell für richtig. (2)

Für den Abschuss von Beute tragenden Katzen allein aufgrund des Antreffens in einer größeren Entfernung als 300 Meter von der nächsten Bebauung gibt es keinen vernünftigen Grund. Denn wo hat sie die wohl geschlagen und wohin will sie mit ihr? Nein, hier wird massiv in das Eigentumsrecht der Besitzer, in die emotionellen Beziehung ganzer Familien zu ihren Tieren eingegriffen. Denn nur wegen des Aufgreifens mit Beute muss sie noch lange nicht streunend oder verwildert sein.

Der Tatsache, dass das Verhältnis der Gesellschaft zum Tier sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert hat, die Mitgeschöpflichkeit des Tieres sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene Verfassungsrang hat und das Tierschutzrecht novelliert wurde, muss auch Eingang in den Jagdschutz finden.

Nach § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der größtmögliche Schaden für ein Tier ist der Tod, der Abschuss. Nach § 4 (1) TierSchG darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Eine Ausnahme besteht unter anderem für die Tötung eines Wirbeltieres im Rahmen der waidgerechten Jagdausübung.

Diese Ausnahme greift in einer Vielzahl von Fällen nicht, da Katzen nicht zu den bejagbaren Tierarten des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gehören. Auch findet der Jagdschutz gegenüber Haustieren nach § 23 BJagdG i.V. mit § 29 Abs. 1 Satz 3 NJagdG hier ebenfalls häufig keine Anwendung. Dieser setzt voraus, dass es sich um wildernde Katzen handelt.

Katzen dürfen abgeschossen werden, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt wildernd angetroffen werden. Hier nahm der Gesetzgeber an, dass es sich um verwilderte Katzen handelt, die ihren Nahrungsbedarf nicht über den „menschlichen Dosenöffner“ decken, sondern in „freier Wildbahn“. Doch das Streifgebiet insbesondere männlicher Katzen kann, wie Biologen zeigten, deutlich größer als 600 Meter im Durchmesser sein. (3) Somit liegt nahe, dass die meisten Katzen de facto gar nicht wildern, sondern sich lediglich innerhalb des arttypischen Bewegungsradius bewegen. Dem trägt die Tatsache Rechnung, dass die Jagdgesetze anderer Bundesländer von 500 Metern sprechen (4) - was die Sache nicht besser macht. Welcher Jäger hat eigentlich immer ein entsprechend langes Maßband dabei? Und welche Katze bleibt so lange sitzen, damit das Maßband ausgerollt werden kann?

Dass das Töten von Haustieren im Bundesjagdgesetz unter „Jagdschutz“ aufgeführt ist, zeigt, dass es den Jägern und den Gesetzgebern nicht um Wild-, Arten- oder Tierschutz, sondern ausschließlich um den Schutz der Jagd, also um den Erhalt der Jagdbeute geht.

Nordrhein-Westfalen hat dieser Sichtweise als erstes Bundesland Rechnung gezollt und das Töten von Katzen explizit in der Neufassung des dortigen Jagdgesetzes verboten. (5)

Soweit will ich aber nicht gehen. Denn will der Gesetzgeber nun tatsächlich, dass die natürliche Fauna geschützt wird, soll er dies auch tatsächlich dadurch zum Ausdruck bringen, dass er nicht nur Fauna sondern auch Flora schützt. Und dazu das gesamte zu schützende Gebiet unter Naturschutz stellen bzw. einer ähnlich wirksamen Regelung unterziehen (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete u.a.). Ganz abgesehen davon, dass es für ein von einer Katze erlegtes Tier keinen Unterschied macht, ob es nun 3 oder 300 Meter von der nächsten Bebauung entfernt erbeutet wird.

§ 29 Abs. 1 Satz 3 NJagdG ist anzupassen.

(1) http://www.waldwissen.net/wald/tiere/saeuger/wsl_hauskatzen_wald/index_DE
(2) https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/jagdbare-arten/beutegreifer/06992.html
(3) http://edoc.hu-berlin.de/dissertationen/kalz-beate-2001-02-28/HTML/chapter2.html 2.2
(4) https://www.juraforum.de/ratgeber/tierschutz/jaeger-erschiesst-katze-rechtslage
(5) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000107#det333483 § 19 Abs. 1 Punkt 12

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos: Wird WP047 angenommen, kann die Beschlussfassung zu diesem Antrag entfallen.

WP 051 - Landesweite Katzenschutzverordnung für Niedersachsen einführen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #051: Landesweite Katzenschutzverordnung für Niedersachsen einführen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket 53790

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Landesweite Katzenschutzverordnung für Niedersachsen einführen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Einführung einer Katzenschutzverordnung ein, die die verbindliche Kastration freilebender, verwilderter Katzen unter Kostentragung des Landes verwirklicht. Denn die Kastration schützt die Tiere tatsächlich vor einem unwürdigen Leben als Gebärmaschine und entlastet zusätzlich Tierheime.

==Begründung:==

Im Koalitionsvertrag 2013 kündigt die Landesregierung "eine Landesverordnung zur Katzenkastration..., sobald das Tierschutzgesetz des Bundes dieses zulässt," an . (1) Nach einer Antwort auf eine FDP-Anfrage (2) aus dem Dezember 13 hat Niedersachsen erkannt, dass der "Erlass einer auf § 13 b TierSchG basierenden Landesverordnung" möglich ist. Passiert ist selbstverständlich - herzlich wenig.

Zwar gibt es mittlerweile eine entsprechende Grundlage, die es Kommunen ermöglicht, eigene Satzungen aufzustellen (3) und das Land bezuschusst dies sogar nicht unerheblich (4). Aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Unterstützung jederzeit einem wie auch immer zustande kommenden Sparzwang unterworfen wird und dann wegfällt. Von daher muss die Landesregierung nur eine entsprechende Regelung auf Landesebene schaffen, um den Flickenteppich (5), den die aktuelle Regelung geschaffen hat, zu vervollständigen und die Unterstützung zu verstetigen. Abgesehen davon reichen die bereitgestellten Gelder in keiner Weise. (6)

Denn um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor. Von den Tierheimen und Interessengruppen wird dies ebenfalls gefordert (7)

Zum Beleg eine Antwort der 2. Vorsitzenden und Pressesprecherinder Katzenhilfe Hannover vom 07.10.19:

"Sehr geehrter Herr Ganskow,

vielen Dank für Ihre Mail vom 04.10.2019 und dem Interesse für eine landesweite Kastrationsverordnung zu plädieren.

Selbstverständlich favorisiert die Katzenhilfe Hannover e.V. ebenfalls eine landesweite Kastrations- und Registrierpflicht von Katzen.

Wir haben nach 7 Jahren "Kampf" letztes Jahr über die von uns gestellte Petition an den Rat der Stadt Hannover die Katzenschutzverordnung durchsetzen können, nachdem wir seit 2011 (dem letzten Scheitern auf eine Verordnung) alle von uns abgehandelten Tierschutzfälle in Bezug auf die Straßenkatzen, dokumentiert und der zuständigen Veterinärbehörde zur Verfügung gestellt haben.

Zu unserer Freude konnten wir an der Verordnung mitarbeiten und haben in zahlreichen Gesprächen mit den zuständigen Veterinären unsere Erfahrungswerte mit einbringen können. Hannover hat eine sehr umfassende Katzenschutzverordnung, die auch die "Hinterhofzüchter" mit in die Pflicht nimmt.

Leider ist es aber so, dass einzelne Kommunen noch immer keine Notwendigkeit auf eine Kastrationsverordnung sehen, obwohl das Tierschutzgesetz 2015 um den § 13 b erweitert worden ist...

Wir sind nicht nur im Stadtgebiet Hannover tätig, wenn es unsere finanziellen Mittel, als auch die Zeit zuläßt, bringen wir uns auch in der Region der Stadt Hannover ein, um dort Kastrationsaktionen durchzuführen. Insbesondere in den ländlichen Gegenden sollte eine Populationskontrolle gewährleistet werden und dass geht nur über die entsprechende Verordnung.

Die Katzenhilfe Hannover ist ein kleiner privater Katzenschutzverein, der die Tierschutzarbeit ausschließlich von den wenigen Mitgliedsbeiträgen (derzeit 160 Mitglieder) und Spenden bestreitet. Daneben halten wir zwei Mal im Jahr ein Fest ab, um so auf uns und die Arbeit aufmerksam zu machen und damit verbunden an "Einnahmen" zu kommen. Derzeit bestreiten wir den Katzenschutz mit drei aktiven Mitarbeiterinnen. Alle Mitarbeiter des Vereins sind ausschließlich im Ehrenamt tätig!

Wir waren Anfang des Jahres in Eilvese tätig, da in diesem Ort etliche Streunerkatzen unter erbärmlichen Umständen leben, sich aber keiner der ortsansässigen Tierschutzvereine für diese Katzen verantwortlich gefühlt hat. Wir haben binnen dreieinhalb Wochen 43 Katzen einfangen, kastrieren und registrieren lassen, obwohl es nicht annähernd zu unserem Einzugsgebiet zählt. Auf Nachfrage beim Tierheim Hannover, ob dieses auch ein paar Kastrationen finanziell übernehmen könnten, haben wir ein Absage bekommen, unter der Begründung, dass es nicht deren Einzugsbereich ist!

Eine landesweite Kastrationsverordnung würde sicher hilfreich sein; wird selbstverständlich von allen Tierschützerin favorisiert und im Laufe der Jahre würde sich eine solche Verordnung auch amortisieren und das Katzenleid deutlich drosseln."

(1) https://www.stephanweil.de/wp-content/uploads/sites/42/2017/04/koalitionsvereinbarung_rot-gr__n_20130214.pdf S. 70
(2) https://www.landtag-niedersachsen.de/,cms_id,1098.html?page=10 Ds. 17/1048
(3) https://www.bundesumweltportal.de/niedersachsen/12-niedersachsen/landesregierung-geht-gegen-zunehmendes-katzenelend-vor-gemeinden-koennen-kuenftig-kastration-freilaufender-katzen-vorschreiben-minister-meyer-verbesserter-katzenschutz-ist-wirksamer-tierschutz.html
(4) https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz/fortsetzung-der-aktion-zur-kostenlosen-kastration-von-verwilderten-hauskatzen--170442.html
(5) https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/
(6) https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Land-zahlt-Kastration-von-Katzen
(7) https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Zu-viele-Katzen-in-Tierheimen-Betreiber-fordern-Kastrationspflicht-in-MV

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 052 - Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #052: Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Birgit Nowack
Ticket = 53773

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abschaffung der Möglichkeit des Abschusses von freilaudenden Hunden außerhalb von allgemein geschützten Naturgebieten ein. Denn alle Hunde haben das gleiche Recht auf Leben.

==Begründung:==

Dieser Teil des Jagdrechts (1) strotzt nur so von Angriffspunkten. Ein wildernder Hund, der nicht unter menschlichem Einfluss steht, darf geschossen werden. Steht er unter menschlichem Einfluss, darf er es nicht? Eine Ordnungswidrigkeit nach § 42 NJagdG wäre es dann nicht mal. Außerdem wird hier eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft" von Hunden eingeführt. Der private Hund darf abgeschossen werden, nicht aber der „Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthund“, auch wenn er wildert. Dies teilt die Hunde ganz klar in „wertlos“ und „wertvoll“ ein. Dabei ist uns doch jedes Leben eines Hundes unabhängig von seinem Einsatz gleich viel wert.

Was weiterhin in Kraft bleibt, ist die Verpflichtung für Hundehalter nach §33.1.1 NWaldG, wonach dafür zu sorgen ist, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind. (2)

§ 29 Abs. 1 Satz 2 NJagdG ist anzupassen.

(1) http://www.recht-niedersachsen.de/7920002/njagdg.htm
(2) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1sn0/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-WaldLGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-WaldLGNDV4P33

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 053 - Nachbarrechtsgesetz aufheben

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #053: Nachbarrechtsgesetz aufheben
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53774

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Nachbarrechtsgesetz aufheben

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes ein. Wie in Mecklenburg-Vorpommern sollen zukünftig die entsprechenden Regelung des BGB zum Zuge kommen. Denn dies führt zur Rechtsvereinfachung.

==Begründung:==

Neben Bremen und Hamburg verzichtet auch Mecklenburg-Vorpommern (1) als einziges Flächenland auf ein Nachbarrechtsgesetz. Dies sollte flankiert von Maßnahmen über die Information zur Rechtslage ohne entsprechendes Gesetz für Niedersachsen ebenfalls machbar sein.

Das BGB regelt in seinen §§ 904-923 u. 1004 das Nachbarrecht grundlegend. Da Spezifikationen in den meisten Bundesländern unterschiedlich sind, bietet sich hier eine Vereinfachung hin zum Bundesgesetz an, um neu hinzuziehenden Mitmenschen den Einstieg zu erleichtern.

Dies wäre ein praktisches Beispiel für unseren Punkt, überflüssige Gesetze abschaffen zu wollen. (2) Denn praktische Beispiele sind immer besser, als ein offener Text, wie er Beschlusslage ist. Und eigentlich sollten wir nicht erst erkunden, was wir als überflüssig erachten, wenn wir im Landtag sind, sondern nachdem der Altbeschluss zehn Jahre (3) alt ist, wissen, was wir wollen.

(1) http://www.regierung-mv.de/Publikationen/?id=288&processor=veroeff
(2) https://wiki.piratenpartei.de
/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#.C3.9Cberfl.C3.BCssige_Gesetze_abschaffen_.E2.80.93_veraltete_Gesetze_reformieren_-_bestehende_Gesetz_umfassend_darstellen
(3) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#.C3.9Cberfl.C3.BCssige_Gesetze_abschaffen_.E2.80.93_veraltete_Gesetze_reformieren

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 054 - Schaffung einer Bienenwachs-Analyse-Möglichkeit

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #054: Schaffung einer Bienenwachs-Analyse-Möglichkeit
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket = 53775

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schaffung einer Bienenwachs-Analyse-Möglichkeit

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung einer umfassenden, unentgeltlichen Bienenwachs-Analyse-Möglickeit in Niedersachsen ein. Ziel ist es, alle Imker vor verunreinigtem Wachs aus dem Handel zu schützen, was zu einer Gefahr für die Bienenvölker werden kann. Aber auch Verbraucher werden durch sauberes Wachs geschützt.

==Begründung:==

Bayern hat die Möglichkeit geschaffen, zumindest bei der Wahl zwischen Rückständen aus Bienenarznei- und Pflanzenschutzmitteln oder hinsichtlich Verfälschungen einmal pro Jahr und Imker kostenfrei analysieren zu lassen. Was leider nur bayerische Imkereien in Anspruch nehmen können.(1)

Das erscheint mir zu wenig, weshalb ich im Antragstext nicht auf Bayern als Beispiel verwiesen habe. Vielmehr sollte es unser Ziel sein, den Imkern generell auf Allgemeinkosten die Möglichkeit zu geben, die Grundlage ihrer Produkte testen zu lassen. Das dient nicht nur einem umfassenden Verbraucherschutz, sondern ist auch Ausdruck dessen, dass es die Bundesregierung noch immer nicht geschafft hat, eine EU-Verordnung zur Schaffung einer Bienenwachsverordnung umzusetzen. (2) Dann hätten wir nämlich auch das Problem mit verunreinigtem Wachs nicht mehr ungeregelt.

Zwar gibt es eine Fördermöglichkeit durch die Landwirtschaftskammer, aber es ist nicht erkennbar, in welcher Höhe. Zudem ist auch dafür wieder ein Wirrwarr an Angaben zu machen. (3) Wie üblich in Deutschland. Teuer ist die einzige außerbayerische Möglichkeit zusätzlich und eine Förderung für Privatleute nicht vorgesehen. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Vorsitzenden des Landesverband Hannoverscher Imker e.V. vom 08.10.19:

Sehr geehrter Herr Ganskow,

an der Uni Hohenheim, Institut für Bienenkunde (Dr. Wallner), gibt es die Möglichkeit Wachsanalysen durchführen zu lassen. Unter dem nachfolgenden Link https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/rueckstaende erhalten Sie nähere Infos, auch zu den Kosten .

Fördermittel können Sie nur über einen Imkerverein beantragen. Privatpersonen sind in Niedersachsen nicht antragsberechtigt.


(1) http://www.tgd-bayern.de/artikel-bienen.php?DOC_INST=9&SUB=79
(2) https://www.openpetition.de/petition/online/sauberes-bienenwachs-gesuendere-bienen-gesuendere-menschen
(3) https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/513/article/8263.html
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:


WP 055 - Den Kunst- und Musikunterricht an Schulen in Niedersachsen mit Mathematik und die zweite Fremdsprache mit Englisch ersetzen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 02./03.11.2019 #055: Den Kunst- und Musikunterricht an Schulen in Niedersachsen mit Mathematik und die zweite Fremdsprache mit Englisch ersetzen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Emil Engler
Ticket = 53821

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Den Kunst- und Musikunterricht an Schulen in Niedersachsen mit Mathematik und die zweite Fremdsprache mit Englisch ersetzen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass der Kunst- und Musikunterricht durch mehr Mathematik und die 2. Fremdsprache durch mehr Englisch ersetzt wird.

==Begründung:==

Durch den Lehrermangel, welcher auch in Niedersachsen vorhanden ist, müsste man unnötige Fächer gegen wichtigere ersetzen. Ein weiterer Grund ist, dass während wir im Kunstunterricht Bilder malen oder im Musikunterricht Lieder singen, die Chinesen Mathe pauken bis der Arzt kommt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen unnötige Fächer durch wichtigere ersetzt werden. Des weiteren kann Kunst wohl am meisten Neutral bewertet werden. Im Grunde lernt man im Kunstunterricht auch nichts, da dies im reinen Talent liegt.

Die zweite Fremdsprache sollte abgeschafft werden, da in heutiger Zeit, wo so gut wie jeder englisch sprechen kann reine Zeitverschwendung ist.

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos: