Wohnungseinbrüche in Deutschland

Jeden Tag wird in Deutschland über 267 Mal eingebrochen (Durchschnitt 2018).
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Wohnungseinbrüche

Jeden Tag wird in Deutschland über 267 Mal eingebrochen (Ø 2018).
Wie sicher ist Ihre Region?

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Viele Fälle je 100.000 Einw.
Wenige Fälle je 100.000 Einw.
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Wenige Fälle je 100.000 Einw.
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Datenquelle: Wohnungseinbruchdiebstahl – PKS Bundeskriminalamt, 2017 und 2018

Datenquelle: Wohnungseinbruchdiebstahl – PKS Bundeskriminalamt, 2017 und 2018

 
 

Wohnungseinbrüche und Einbruchschutz

In Deutschland kommt es täglich zu Wohnungseinbrüchen: Für das Jahr 2018 erfasste die Polizei 97.504 Fälle – ein Rückgang um ca. 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit wird der Trend von sinkenden Einbruchszahlen fortgeführt. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass es Ballungsräume gibt: Grüne Gebiete mit niedriger Einbruchsquote zeigen sich vor allem im Südosten Deutschlands.

Großstädte: Wo lebt es sich besonders sicher?

Sie wohnen in einer deutschen Großstadt und fühlen sich dort richtig wohl? Dann kann das unter anderem auch an einer niedrigen Einbruchrate liegen. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik zeigt, welche Großstädte (min. 100.000 Einwohner) die niedrigsten Einbruchquoten haben:

Erlangen als Spitzenreiter

Platzierung Großstadt Fälle je 100.000 Einwohner
1 Erlangen 34
2 Reutlingen 35
3 Würzburg 36
4 Fürth 40
5 Regensburg 42
6 Jena 49
7 Heilbronn 49
8 Augsburg 52
9 Ingolstadt 52
10 Cottbus 61

Datenquelle: Wohnungseinbruchdiebstahl – PKS Bundeskriminalamt, 2018 – Großstädte ab 100.000 Einwohnern

In der Großstadt Erlangen sind Wohnungseinbrüche besonders selten: Auf 100.000 Einwohner kommen hier gerade einmal 34 gemeldete Fälle. Im Jahr 2017 belegte Erlangen ebenfalls Platz 1 mit 34 Fällen. In Cottbus sind es knapp doppelt so viele: Die brandenburgische Stadt mit knapp über 100.000 Einwohnern, kommt auf 61 Fälle.

Schlusslicht Bremen

Platzierung Großstadt Fälle je 100.000 Einwohner
68 Bremen 285
67 Saarbrücken 276
66 Bonn 275
65 Dortmund 270
64 Mülheim an der Ruhr 258
63 Hamburg 251
62 Bremerhaven 249
61 Krefeld 243
60 Hannover 243
59 Offenbach am Main 239

Datenquelle: Wohnungseinbruchdiebstahl – PKS Bundeskriminalamt, 2018 – Großstädte ab 100.000 Einwohnern

Die rote Laterne trägt Bremen: Die Großstadt hat mehr als elfmal so viele erfasste Einbruchsfälle, wie der Spitzenreiter Erlangen. Ganze 285 Mal je 100.000 Einwohner wurde hier versucht sich unbefugt Zutritt zu einer Wohnung zu verschaffen. Damit rangiert Bremen auf Platz 68 von 68 Großstädten in Deutschland. Jedoch ist auch hier ein positiver Trend zum Vorjahr von -28% erkennbar.

Kein Wunder also, dass sich Mieter und Wohnungseigentümer nach Sicherheitssystemen und Schutzmechanismen erkundigen. Aber nicht nur mechanische und elektronische Schutzvorrichtungen können die Einbruchgefahr verringern.

Verhaltensregeln für den Einbruchschutz

Beherzigen Sie einige einfache Verhaltensregeln, um es Einbrechern schwerer zu machen. So sollten Sie:

  1. Außentüren abschließen
    Auch wenn Sie nur rasch draußen etwas erledigen wollen: Lassen Sie Ihre Wohnungstür nicht nur bloß ins Schloss fallen, sondern schließen Sie die Tür ab. Und zwar nicht nur einmal, sondern doppelt.
  2. Fenster schließen
    Statt gekippt oder gar offenstehend sollten alle Fenster fest geschlossen sein. Diese stellen ansonsten eine willkommene Einladung für Langfinger dar, und lassen sich gekippt besonders leicht öffnen.
  3. Rollläden nur nachts schließen
    Geschlossene Rollläden stellen tagsüber eine Einladung dar – schließlich sehen Einbrecher, dass Sie höchstwahrscheinlich nicht zuhause sind. Nachts sollten Sie die Rollläden aber schließen.
  4. Schlüssel nicht draußen aufbewahren
    Kennen Sie so eine Situation: Sie kommen nach Hause und merken, dass Ihr Schlüssel verschwunden ist. Wie praktisch, wenn Sie vorher einen Ersatzschlüssel unter der Fußmatte versteckt haben – das finden auch Einbrecher. Deshalb: Bewahren Sie Schlüssel nicht außerhalb der Wohnung auf!
  5. Auf Klingeln hin nicht ohne Überlegung die Tür öffnen
    Prüfen Sie vor dem Öffnen der Tür, wer geklingelt hat und herein möchte. Entweder über die Gegensprechanlage oder noch besser durch einen Blick durch den Spion oder die Kamera.

Diese ersten Verhaltensregeln lassen sich beliebig erweitern. Auch um einen Wohnungseinbruch zu vermeiden gilt: Sie können nie vorsichtig genug sein.

Ob Anwesenheit durch Lichtzeitschaltuhren zu simulieren, den Briefkasten in der Urlaubszeit zu leeren oder wachsam zu sein, wen man ins Haus lässt – Einfache Verhaltensweisen können, wenn sie zur Gewohnheit werden, die eigene Sicherheit grundlegend erhöhen. Zudem: Die beste Technik ist nutzlos, wenn z.B. die Alarmanlage nicht scharf geschaltet oder das Zusatzschloss nicht abgeschlossen ist.
Tobias Enke, „Nicht bei mir - Initiative für aktiven Einbruchschutz“

Sicherheitstechnik als zusätzlicher Schutz

Das Geschäft mit der Sicherheitstechnik boomt: Klar, versprechen die Geräte und Vorrichtungen doch zusätzlichen Schutz. Vor allem Türen und Fenster sind Schwachstellen, die durch mechanische oder elektronische Sicherungen zusätzlich abgesichert werden sollten.

Mechanische Systeme

Achten Sie bei Außentüren auf die Auszeichnung nach entsprechenden DIN-Normen. So können einbruchshemmende Wohnungstüren, die geprüft und zertifiziert sind, einen Einbruchsversuch erheblich erschweren. Möchten Sie bestehende Türen nachrüsten, lassen Sie sich am besten beraten: Denn nicht nur die Tür an sich, auch Rahmen, Blätter, Schlösser und Beschläge müssen sicher und vor allem aufeinander abgestimmt sein.

Fenster können Sie auch nachträglich mit Gittern absichern: Neben festmontierten Gittern außerhalb können auch zusätzliche Gittertüren vorgebaut werden. Wem dies optisch nicht gefällt, der hat die Möglichkeit einbruchhemmende Fensterbeschläge nachzurüsten. Denn einfache Fensterschlösser haben oftmals keine einbruchhemmende Wirkung. Großen Wert sollten Sie aber in jedem Fall auf die fachgerechte Montage legen – und diese daher von einem Experten durchführen lassen.

Elektronische Sicherungen

Sicherlich jedem bekannt ist das Sicherungssystem Alarmanlage. Unterschieden wird hierbei zwischen einer Fallen- und einer Außenhautüberwachung. Beide Systeme lassen sich für noch mehr Schutz aber auch kombinieren.

Außenhautüberwachung: Diese Systeme konzentrieren sich, wie es der Name andeutet, um die Außenhaut. Also um Zugangspunkte zur Wohnung, die auf Öffnung oder Durchbruch überwacht werden. Typischerweise werden dabei Fenster und Türen elektronisch geprüft. Ein Vorteil: Der Alarm schlägt an, sobald der Einbrecher versucht einzudringen – sich also noch nicht im Gebäude befindet. Durch diese frühe Prüfphase kann die Außenhautüberwachung auch aktiviert sein, wenn sich die Anwohner in der Wohnung befinden.

Fallenüberwachung: Systeme dieser Art konzentrieren sich auf einen Bereich, der per Bewegungsmelder überwacht wird. Betritt der Einbrecher den überwachten Korridor, schlägt das System an. Die Bewegungskontrolle findet dabei mit unterschiedlichen Methoden statt, oft mit Infrarot, Ultraschall oder Mikrowellen. Ein deutlicher Nachteil: Unüberlegt umherlaufende Bewohner können ebenfalls in den überwachten Bereich gelangen, und so einen Fehlalarm auslösen.

Generell ist es nicht ratsam, Sicherungstechniken selbst zu installieren. Nur bei Beratung, Planung und Einbau durch eine qualifizierte Sicherheits-Fachfirma kann ein wirklich effektiver Einbruchschutz garantiert werden. Zahlreiche Normen und Richtlinien machen entsprechendes Fachwissen unverzichtbar. Im Privatbereich sollten Alarmanlagen und die dazugehörigen Komponenten die DIN EN 50131, Grad 2 oder besser erfüllen. Planung und Installation sollten unter Berücksichtigung der DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, erfolgen.
Fachfirmen, die nach den gültigen Regelwerken arbeiten, erkennt man am BHE-Zertifikat oder einer VdS-Anerkennung für den Bereich Einbruchmeldetechnik.
Norbert Schaaf, Vorstandsvorsitzender des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.

Oft wird für die Absicherung eine Kombination aus Außenhaut- und Fallenüberwachung gewählt. Ziel ist vorrangig auch die Abschreckung durch sichtbare Montage der Anlagen. Nicht immer ist der Schutz erfolgreich – haben Einbrecher Gegenstände entwenden können, ersetzt aber unter Umständen eine Versicherung entstandene Schäden.

Bei einem Einbruch: So zahlt die Versicherung

Sollte auch der beste Schutz nicht helfen, zahlt in vielen Fällen die Hausratversicherung bei Einbruch. Allerdings muss die Police nicht in jedem Fall und für alle Schäden einspringen. Damit der Schaden von der Versicherung übernommen wird, sollten Sie Folgendes beachten.

Was ersetzt die Hausratversicherung bei Einbruch?

Was bei einem Einbruch aus der Wohnung gestohlen wird, ersetzt die Hausratversicherung in der Regel. Dies schließt auch Wertsachen und Bargeld bis zu einem festgelegten Höchstwert mit ein. Dabei sollten Sie aber realistisch kalkulieren und die Versicherungssumme in ausreichender Höhe ansetzen, damit die Versicherung nach einem Einbruch auch den wirklichen Schaden ersetzt. Ob es sich rechnet, einen sogenannten Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, kann ein Vergleich verschiedener Anbieter zeigen. Nicht alle Hausratversicherungen zahlen übrigens für die Reparatur der beim Einbruch beschädigten Türen oder Fenster – auch hier lohnt sich ein Vergleich.

Vorsicht: Hier greift der Versicherungsschutz nicht

Bei der Wahl Ihrer Hausratversicherung sollten Sie darauf achten, welche Einbruchschutzmaßnahmen vorausgesetzt werden, damit die Versicherung im Schadensfall auch wirksam ist. Grundsätzlich gilt: Wer Fenster und Türen fahrlässig offen stehen lässt und dann bestohlen wird, verliert seinen Versicherungsschutz – gegen Aufpreis bieten viele Versicherer jedoch an, Fahrlässigkeit mitzuversichern. Steht Ihre Wohnung häufig über längere Zeit leer, da Sie viel reisen oder beruflich unterwegs sind, können nochmals besondere Vereinbarungen notwendig sein, damit die Hausratversicherung bei Einbruch zahlt.

Besitznachweis: Fotos machen und Belege aufbewahren

Wenn Sie nach einem Einbruch bei Ihrer Hausratversicherung einen Schaden geltend machen, verlangt diese in der Regel Nachweise darüber, dass es sich bei gestohlenen Wertsachen tatsächlich um Ihr Hab und Gut handelt. Vor allem von besonders wertvollen Gegenständen sollten Sie daher Fotos machen und diese – sofern vorhanden – gemeinsam mit den Kaufbelegen aufbewahren.

Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer immer die Beweispflicht zum einen, dass der Schaden durch eine versicherte Gefahr entstanden ist – hier also durch Einbruchdiebstahl. Optimalerweise finden sich dafür Einbruchspuren am Tatort, die zudem auch von der Polizei festgestellt werden. Wichtig ist, nicht einfach schnell aufzuräumen und die Spuren zu beseitigen. Betroffene sollten auch die Versicherung so schnell wie möglich informieren, denn diese muss immer die Möglichkeit haben, den Tatort zu besuchen. Außerdem muss der Versicherungsnehmer beweisen, was gestohlen wurde und das Gestohlene auch wirklich in seinem Besitz war. Daher macht es durchaus Sinn, mit der Videokamera /Handykamera und dem Handy Fotos oder eben Filmaufnahmen des Hausrates zu machen und diese „Beweise“ außerhalb des Hauses zu lagern. Von besonders hochwertigen Sachen wie Schmuck oder Gemälde sollten die Rechnungen aufbewahrt werden – bitte auch außerhalb des Hauses!
Bianca Boss, Bund der Versicherten e.V.

Wach- und Sicherheitsdienst zur Absicherung

Möchten Sie Ihre Wohnung zusätzlich durch einen Wach- bzw. Sicherheitsdienst absichern, bieten sich auch hierzu verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise können Sie Ihre Alarmsysteme an einen Sicherheitsdienst anschließen lassen, sodass dieser bei Alarm eine Meldung bekommt, die Informationen auswertet und entsprechende Maßnahmen koordiniert.

Zusätzlich oder auch davon losgelöst können Sie Ihr Objekt durch Sicherheitsmitarbeiter überwachen lassen. So kann in Abständen ein Mitarbeiter Kontrollfahrten unternehmen, Ihre Wohnung auf Einbruch überprüfen und durch die Präsenz besonders abschreckend auf Einbrecher wirken.

Von der Selbstorganisation in Bürgerwehren oder Gruppierungen wird besonders abgeraten: Zwar mag dies zunächst als Abschreckung wirken, dennoch setzen Sie sich so einem unnötigen Risiko aus – letztlich besteht bei Nachbarschaftswachen und Co. immer auch eine Gefahr für das eigene Leben, wenn es zu einer Konfrontation mit Einbrechern kommt.

Weiterführende Informationen zum Thema Einbruchschutz

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