Außerdem: 1x1 der Geldanlage, LTE-Handyflat, Auto-Bild-Abo, WSV, Kritik an ETFs, Heizöl, Betriebsrenten-Urteil, Immobilienpreise, Eventim zahlt -- -- -- --

Nr. 8 / 2019 – 22. Februar
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Für die Katz: Diese Geld-Tipps können Sie sich sparen
 
 
Spar-Mythen: Auch mal was bleiben lassen – so schonen Sie Ihre Nerven

Mit Finanztip können Sie Woche für Woche Geld für sich herausholen. Entscheidend dabei ist: Der Tipp muss leicht umsetzbar sein, denn was nützt die beste Ersparnis, wenn sie teuer mit Zeit und Nerven erkauft ist. Deshalb hier unsere Top 6 gängiger Spartipps, die die Mühe nicht wert sind oder sogar Geld kosten – vom Handyvertrag bis zum Treueherz. Halt für die Katz!

1. Wider die Sammelwut

Unsere Brieftaschen quellen über vor Rabattkärtchen: Deutschlandcard, Payback-Karte und Treue-Sticker. „Sammeln Sie Treuepunkte?“ Wir können die Frage nicht mehr hören!

Falls Sie immer im selben Laden kaufen, mag eine Rabattkarte ja noch angehen. Aber spätestens nach dem dritten Messerblock als Prämie wird klar: Die meisten Bonuskarten gehören in den Müll! Sie verleiten nur dazu, zu viel in den falschen Geschäften zu kaufen.

2. Das iPhone für „1 Euro“

Die Telekom preist gerade das iPhone XR mit Vertrag für 1 Euro an. Wow! Apple verlangt dafür 850 Euro, der Discounter 700 Euro. Doch das klingt nur günstig: Zum einen Euro kommen noch 40 Euro „Bereitstellungspreis“. Dann die laufenden Kosten: Im ersten Jahr rund 65 Euro monatlich, im zweiten 77 Euro. Macht mehr als 1.700 Euro für Vertrag und iPhone während der Mindestlaufzeit. Preiswerter ist es in aller Regel, das Handy direkt zu kaufen und einen günstigen Handytarif separat zu buchen.


3. Teuer tanken mit ADAC-Karte

Toll, was man alles bekommt für mindestens 49 Euro Mitgliedsbeitrag: ADAC-Mitglieder zahlen 1 Cent pro Liter weniger, wenn sie bei Star, Shell oder Agip tanken. Der Haken: Freie Tankstellen sind oft 2, 3 Cent günstiger als Ketten. Laut mehr-tanken.de gehört Shell zu den teuersten Tankstellen-Marken. Der ADAC-Rabatt fühlt sich mit diesem Wissen eher an wie ein Aufpreis.


4. Gutscheine sind nicht immer gut

Kochkurs, Hubschrauber-Rundflug oder Wellness-Tag – wir kaufen Gutscheine für alles Mögliche, meist um sie zu verschenken. Allerdings vergammelt ein Viertel solcher Erlebnisgutscheine in der Schublade: verloren, vergessen, keine Lust. Besser verschenken Sie Events mit konkretem Datum. Oder Sie basteln den Gutschein selbst und übernehmen später die Rechnung dafür. Wäre doch schade, wenn Sie für die Abenteuerübernachtung im selbstgebauten Iglu 200 Euro umsonst ausgeben.


5. Null-Prozent-Finanzierung taugt oft null

Den teuren Fernseher können Sie oft direkt im Laden für 0 Prozent finanzieren. Warum sollte man dann noch den vollen Preis auf einmal zahlen? Weil der 0-Prozent-Schnickschnack uns von einem vernünftigen Preisvergleich abhält. Und weil wir uns dann gerne mal Kram kaufen, den eigentlich keiner braucht – wie einen 8K-Fernseher für den „Tatort“ am Sonntag. Erst später merken wir, was das Gerät tatsächlich kostet. Alles schon passiert.

6. Wer billig kauft, kauft teuer

Es gibt Geräte, da kann einen billig ganz schön teuer kommen. Der Preis einer Waschmaschine zum Beispiel ist nichts im Vergleich zu den laufenden Kosten. Über die Lebensdauer der Maschine müssen Sie mit weit mehr als 1.000 Euro für Wasser und Strom rechnen. Wer das billigste Gerät kauft, verschenkt am Ende Geld, weil der Mehrverbrauch die Ersparnis beim Kaufpreis schon nach wenigen Jahren auffrisst (hier haben wir das mal genau ausgerechnet). Wie sagten unsere Großmütter immer: Billig kann ich mir nicht leisten.
 
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Extrarabatt bei Tom Tailor und Hallhuber

Der Schlussverkauf ist schon fast durch, da sind uns noch zwei Rabatte auf bereits reduzierte Ware aufgefallen: Tom Tailor zieht nochmal 40 Prozent ab, Hallhuber (ausschließlich Frauenmode) 20 Prozent.

Während Sie bei Tom Tailor lediglich den Gutscheincode „S4LE“ eingeben müssen, gewährt Hallhuber den Extrarabatt allein an diesem Wochenende von Samstag, 9 Uhr bis Sonntag, 23 Uhr.

Auswahl ist bei beiden Anbietern noch ausreichend vorhanden, und es sind nicht nur Wintermäntel darunter, auch Hosen oder Blusen. Bei Tom Tailor kostet der Versand 1 Euro, bei Hallhuber 5 Euro. Retoure jeweils kostenlos. Achtung: Bei Hallhuber sind die Waren per Voreinstellung nach „höchstem Preis“ sortiert.
 
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Sechs Ausgaben „Auto Bild“ für 4 Euro

Benzin im Blut? Dann ist dieses Angebot wahrscheinlich interessant für Sie: Der Onlineshop Zeitschriften und Co. bietet derzeit sechs Ausgaben der „Auto Bild“ für eine Versandpauschale von knapp 4 Euro an. Das Kurz-Abo endet automatisch, Sie brauchen es nicht zu kündigen.
 
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Premiumsim: Allnet-Flats wieder 1 Euro günstiger

Der Mobilfunkanbieter Premiumsim dreht immer wieder am Preis: Mal einen Euro mehr, mal einen weniger. Nun ist’s wieder einer weniger für alle drei monatlich kündbaren Allnet-Flats im LTE-Netz von O2: Für monatlich knapp 7 Euro gibt es 2 GB Datenvolumen, für 10 Euro 4 GB und für 15 Euro 6 GB.

Der Bereitstellungspreis von 10 Euro entfällt, wenn Sie sich für 24 Monate binden (empfehlen wir eher nicht). Bringen Sie Ihre gewohnte Handynummer mit, gibt es 10 Euro Bonus. Allerdings verlangt Ihr alter Anbieter wahrscheinlich rund 30 Euro für die Übergabe der Rufnummer.

Ein Pferdefuß der Premiumsim-Tarife ist die Datenautomatik, die überteuertes Surfvolumen nachbucht, sobald das Monatslimit erschöpft ist. Die Datenautomatik sollten Sie an der Hotline abschalten lassen (06181 7074 074).
 
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1. Abgas-Skandal: BGH stärkt Diesel-Kläger, Oberlandesgericht lehnt ab
 
Diese Woche gab es gleich zwei wichtige Gerichtsentscheide zum Abgasskandal: Zum einen hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals dazu geäußert. In einem Hinweisbeschluss erklärte das Gericht am Freitag, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung Ansprüche von VW-Besitzern nach Kaufrecht berechtigt sein können. „Bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, dürfte vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein.“ Das schreibt die Pressestelle des Gerichts. Eigentlich sollte kommende Woche die Verhandlung vor dem BGH beginnen, doch nach dem Hinweis des Gerichts schloss Volkwagen einen Vergleich mit dem Kläger.

Auf Kläger, die Schadensersatz nach Deliktsrecht fordern, hat der BGH-Beschluss jedoch keinen unmittelbaren Einfluss. Diesen Weg sind zum Beispiel der Rechtsdienstleiter Myright und der Verbraucherverband VZBV mit der Musterfeststellungsklage gegangen. Neue Klagen nach Kaufrecht sind kaum noch sinnvoll, weil die allermeisten Fälle inzwischen verjährt sind.

Zum anderen erlitt Myright am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Braunschweig gerade erst eine Schlappe (im Bild von rechts nach links: die Myright-Anwälte Kohl und Beulke sowie VW-Anwalt Schroeder). Die Richter verneinten einen Anspruch auf Schadenersatz für den klagenden VW-Besitzer. Das ist das erste Urteil eines Oberlandesgerichts (OLG) im Diesel-Skandal. Allerdings gibt es einen Hinweis-Beschluss des OLG Köln sowie zahlreiche Urteile von Landesgerichten in anderen Regionen, die zugunsten der Kläger gegen VW ausfielen.

Myright hat bereits angekündigt, nun mit dieser Klage vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Seine Schadensersatzklage endlich vor den BGH zu bekommen oder sogar vor den Europäischen Gerichtshof, ist schon länger erklärtes Ziel von Myright. Volkswagen hat dagegen schon häufiger Urteile nach Deliktsrecht in höheren Instanzen abgewendet, indem das Unternehmen sich außergerichtlich mit den Klägern einigte.

Finanztip hat unter anderem auch Myright empfohlen für alle, die ohne Prozesskostenrisiko gegen VW vorgehen wollten. Und zwar in der Zeit, als es noch nicht den Weg der Musterfeststellungsklage gab. Insgesamt vertritt Myright 35.000 Kläger im Abgasskandal.

Vor dem OLG Braunschweig wird auch die Musterklage des VZBV verhandelt, denn so eine Klage beginnt direkt beim Oberlandesgericht. Viel spricht dafür, dass auch die Musterklage dann vor dem BGH landet.
 
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2. Preise für Heizöl wieder gefallen – in Bayern aber noch teuer
 
Viele Kunden, die mit Öl heizen, können aufatmen: Die zuvor stark gestiegenen Heizölpreise sind seit Herbst 2018 um durchschnittlich 25 Prozent gefallen. Das hat unsere jüngste Preisabfrage gezeigt. Dank des Regens im Winter haben sich die Pegel der Flüsse erholt und die Lieferprobleme zu Wasser aufgelöst. Verbraucher zahlen dieser Tage für eine 3.000-Liter-Bestellung meist 65 bis 67 Cent pro Liter.

Die höchsten Heizölpreise sind jetzt in Bayern zu finden. In Augsburg und Würzburg kostet ein Liter mindestens 70 Cent, in München und Nürnberg rund 71 Cent, in Regensburg und Passau sogar mehr als 72 Cent. Im September explodierte die größte Raffinerie in Bayern. Der Betreiber Bayernoil baut sie wieder auf und plant, die Anlage im Herbst wieder anzuwerfen. Solange könnten die Preise in Bayern besonders hoch bleiben.

Heizölkäufer in Bayern sollten also den Zeitpunkt Ihrer Bestellung genau abwägen: Es kann sich lohnen zu warten, bis der Engpass behoben ist. Allerdings kann Ihnen auch eine Entwicklung auf dem Weltmarkt einen Strich durch die Rechnung machen: Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass der Preis übers Jahr um mindestens 10 bis 20 Cent schwankt.
 
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Es wird immer wieder Kritik an ETFs laut. Im Video der Woche erläutern wir, warum ETFs dennoch das beste Mittel für Privatanleger sind, um in Aktien zu investieren.
 
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3. Betriebsrenten: Klauseln gegen Hinterbliebene gekippt
 
Wer privat für die Rente spart, möchte auch seine Angehörigen abgesichert wissen. Doch für hinterbliebene Ehepartner gibt es bei der Betriebsrente, gerade in älteren Verträgen, oft Ausschlussklauseln: Da wird die Betriebsrente nur an Ehegatten ausgezahlt, die schon zehn Jahre verheiratet sind, deren Altersabstand zum Verstorbenen nicht größer als 15 Jahre ist oder nur, wenn der Versicherte spätestens mit 59 geheiratet hat.

Dagegen wurde oft vor Gericht gezogen, mit gemischtem Erfolg. Am Dienstag urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zugunsten einer Klägerin, die keine Hinterbliebenen-Betriebsrente bekommen sollte, weil sie „erst“ vier Jahre verheiratet war. Die Richter halten die Zehn-Jahres-Klausel für „willkürlich“ und erklärten diese für ungültig (Az. 3 AZR 150/18).

Bereits 2015 hatte das BAG die „Spätehenklausel“ gestoppt, also ein Höchstalter des Angestellten bei der Heirat (Az. 3 AZR 137/13). Ein großer Altersunterschied zwischen den Eheleuten hatte dagegen vor den Richtern Bestand (Az. 3 AZR 43/17): Die Rentenkasse musste keine Witwenrente zahlen. Solche Klauseln finden sich kaum in Betriebsrenten, die über Versicherungen laufen, sondern in solchen, die vom Unternehmen in eigener Regie betrieben werden.

Falls Ihnen eine Betriebsrente zu Unrecht verweigert wurde, dann können Sie diese nun vom Arbeitgeber nachfordern. Das geht mindestens drei Jahre lang, nachdem Ihr Anspruch entstanden ist, sehr wahrscheinlich sogar noch bis zu zehn Jahre danach. Denn Betroffene konnten nicht wissen, dass diese Klauseln unwirksam sind.

 
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4. Wohnungskauf: Bundesbank warnt vor überhöhten Preisen
 
Wir haben uns seit Jahren daran gewöhnt, dass die Preise für Immobilien in den Großstädten rasant hochgehen. Das war auch im vergangenen Jahr nicht anders: Im Schnitt ist der Kaufpreis um mehr als 8 Prozent gestiegen. In den besonders beliebten sieben größten Städten waren es sogar 9,5 Prozent. Inzwischen ist der Preisdruck auch in den Speckgürteln der Großstädte gewachsen. Das ist gut für alle, die Wohnungen oder Häuser besitzen, schlecht aber für die, die noch kaufen wollen – oder mieten müssen.

Denn auch die Mieten in den Städten steigen rasant, deutlich stärker noch als die Inflationsrate, nämlich um etwa 4 Prozent. Aber sie steigen damit eben viel langsamer als die Kaufpreise. Und das geht schon seit Jahren so: Ein Zeichen dafür, dass die Kaufpreise übertrieben sind. Die Bundesbank geht davon aus, dass in Großstädten wie Köln, München, Frankfurt und Berlin die Preise inzwischen um 15 bis 30 Prozent zu hoch ausfallen.

Das bedeutet für Sie: Auch wenn wir uns an steigende Immobilienpreise gewöhnt haben, muss das nicht so bleiben. Zurzeit schaut so mancher beim Kauf über viele Mängel hinweg, wie unmoderne Einrichtung, Straßenlärm oder andere Faktoren. Weil das Angebot bezahlbarer Immobilien einfach so klein ist. Gerade solche Häuser könnten schlagartig an Wert verlieren, sobald sich der Markt wieder abkühlt.

Deshalb unsere drei Tipps: 1. Kaufen Sie nicht unüberlegt aus Sorge, sonst nichts mehr zu finden. 2. Achten Sie auf ein gutes Verhältnis vom Kaufpreis zur erzielbaren Jahresmiete. Und 3. denken Sie auch an eine günstige Finanzierung, indem Sie Angebote vergleichen.
 
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5. Auch wichtig: Eventim zahlt zurück, BEV-Insolvenz
 
+++ 2,50 Euro verlangte der Ticket-Händler Eventim dafür, dass Kunden ihre Eintrittskarte zu Hause selbst ausdruckten (Print@home oder Ticketdirect genannt). Das war unzulässig, erklärte der Bundesgerichtshof im Herbst (wir berichteten). Eventim hat die Gebühr mittlerweile abgeschafft und erstattet laut eigener Aussage „auch rückwirkend alle berechtigten Ansprüche“. Allerdings konnte es Probleme geben bei der Eventim-Tochter CTS Eventim Sports, die unter dem Logo von Sportvereinen wie Alba Berlin Eintrittskarten verkauft. Nun hat der Anbieter einem Finanztip-Leser versprochen, die Gebühr doch zu erstatten. Allerdings kann jeder Verein, der die Eventim-Plattform nutzt, das so handhaben, wie er will. Wir raten, die Gebühr in jedem Fall zurückzufordern, falls Sie das noch nicht getan haben. +++

+++ Etwa 350.000 Verbraucher sind mit der Pleite der Bayerischen Energieversorgung (BEV) beim Grundversorger gelandet. Nun erhielten sie nochmal Post von der BEV, in der für einen Wechsel zum Hamburger Anbieter Lichtblick geworben wird. Die angepriesenen Tarife des Ökoanbieters für Strom und Gas sind dabei eher teuer. Immerhin: Lichtblick erlässt den BEV-Betroffenen den Grundpreis bis einschließlich August. Dadurch ist zumindest der Stromtarif erst einmal günstig, vor allem bei eher geringem Verbrauch. Kündigen lässt er sich jederzeit mit einer Frist von vier Wochen. +++
 
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Hermann
 
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Punkt für Punkt: Das Einmaleins der Geldanlage mit Aktien
 
Zwei Jahre und ein paar Monate: Glaubt man einer aktuellen Axa-Umfrage, halten die Deutschen diesen Zeitraum für optimal, wenn es darum geht, Geld an der Börse anzulegen. Und wer im ersten Fernsehprogramm „Börse vor acht“ schaut (siehe Bild unten), kommt unwillkürlich zum Ergebnis, dass vor allem in den Dax investiert werden sollte. Doch stimmt das wirklich? Hier die wichtigsten Erkenntnisse unserer Renditeanalysen:

1. Das Risiko verteilen und dadurch minimieren

Allem voran steht der Grundsatz: Vermeiden Sie unbedingt das Verlustrisiko einzelner Aktien. Kaufen Sie stattdessen viele: Besonders einfach geht das mit einem günstigen Indexfonds (ETF), der Aktien aus der ganzen Welt enthält von Unternehmen in zahlreichen Branchen.

Wir empfehlen ETFs, die den Weltaktienindex MSCI World oder den MSCI All Countries World Index (ACWI) nachempfinden. Im MSCI World stecken die 1.600 wichtigsten Aktien der Industriestaaten, im ACWI die mehr als 2.750 wichtigsten Aktien der Industrie- und Schwellenländer.

2. Von schlechten Börsenjahren nicht beeindrucken lassen

Auch das vergleichsweise schlechte Börsenjahr 2018 konnte an der Finanztip-Grundaussage nichts ändern. Wer in der Vergangenheit beliebige 15 Jahre im weltweiten Aktienindex Geld angelegt hatte, hat nie welches verloren. Im Mittel waren 7,2 Prozent Rendite pro Jahr drin – für einen Anleger, der 80 Prozent seines angelegten Geldes in Aktien investiert hatte.
 
 
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3. Mehr Sicherheit bedeutet weniger Chancen

Eine vorsichtige Anlage aus Tages- und Festgeld kommt im historischen Vergleich auf durchschnittlich 4,2 Prozent Rendite pro Jahr. In den letzten Jahren war das freilich nicht mehr zu holen: Wer von November 2003 bis Oktober 2018 auf Tages- und Festgeld gesetzt hatte, hat so wenig Rendite mitgenommen wie nie. Im Schnitt noch 1,6 Prozent pro Jahr.

4. Die Inflation wird oft unterschätzt

Mehr als die Hälfte der Deutschen kann nicht einschätzen, wie viel Geld die Inflation jedes Jahr auffrisst – das ist ein weiteres Ergebnis der eingangs zitierten Axa-Umfrage. Passend dazu haben wir eine weitere Berechnung gemacht, bei der wir die Inflationsrate direkt von der Rendite abgezogen haben. Das Ergebnis: Ein aktienstarkes Portfolio hat über 15 Jahre bis Ende 2018 noch gut 4 Prozent echte Wertsteigerung pro Jahr gebracht. In der gleichen Zeit hätten Sie nichts verdient, wenn Sie Ihr Geld je zur Hälfte in Tages- und Festgeld gesteckt hätten.


Natürlich sind Ergebnisse aus der Vergangenheit kein Garant für die Zukunft. Doch im von uns betrachteten Zeitraum von 1975 bis heute gab es immerhin die Asienkrise 1997, das Platzen der Dot.com-Blase 2000 oder die globale Finanzkrise 2007. Trotz dieser herben Rückschläge war die Rendite mit Aktien auf lange Sicht gut. So hilft diese Betrachtung, ein Gefühl für Geldanlage und einen guten „Anlagehorizont“ zu bekommen.
 
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... zahlte die Deutsche Bahn 2018 an Entschädigungen an Reisende, weil Züge verspätet waren.
 
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