Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat gegen das Land Baden-Württemberg wegen Versäumnissen bei der Luftreinhaltung ein Zwangsgeld von 10.000 Euro festgesetzt. Wie das Gericht mitteilte, geht es um die Nichteinhaltung der gerichtlichen Vorgabe, im Luftreinhalteplan für Stuttgart Fahrverbote für Diesel-5-Fahrzeuge vorzusehen (Az.: 17 K 1582/19). Das Land hatte die dafür gesetzte Frist verstreichen lassen.

Die Festsetzung des Zwangsgelds war von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als Klägerin beantragt worden. "In unseren Bemühungen für die 'Saubere Luft' in Stuttgart stehen wir nun kurz davor, die Zwangshaft für die verantwortlichen Politiker zu beantragen", sagte deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dass es überhaupt so weit gekommen sei, sei ein Armutszeugnis für die baden-württembergische Landesregierung, die den Interessen der Dieselkonzerne Vorrang vor dem Gesundheitsschutz der Bürger gebe.

Die Luftbelastung in Stuttgart überschreitet den in der EU geltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann das Land Beschwerde einlegen. Das hatte es schon im Fall der Androhung des Zwangsgelds getan, war damit aber erfolglos geblieben. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim stellte damals fest, dass das Land "in einer dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Weise" handle.

Ein Sprecher des baden-württembergischen Verkehrsministeriums sagte am Freitag, die grün-schwarze Landesregierung habe sich darauf geeinigt, Verbote auch für Euro-5-Diesel auf vier Straßenabschnitten in die nächste Version des Luftreinhalteplans aufzunehmen. Diese sollen von 2020 an gelten, sofern die Grenzwerte für den Schadstoff Stickstoffdioxid bis dahin nicht eingehalten werden. Zu den ausgewählten Strecken zählt auch die Straße am besonders mit Schadstoffen belasteten Neckartor.

Hier entscheiden Richter über Dieselfahrverbote

Klage wird vorbereitet, Klage anhängig, Fahrverbote angeordnet (Infofenster der Punkte zeigen Stickstoffdioxid-Jahreswerte. Grenzwert: 40 µg/m³)

Die DUH hat in insgesamt 35 Städten wegen einer Überschreitung des Stickoxidgrenzwerts geklagt. Nach einer Übersicht der DUH gibt es erst in Berlin, Mainz und Stuttgart rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zu Fahrverboten. In fast allen anderen Fällen ist der Rechtsstreit noch offen. Freiwillig führten Hamburg und Darmstadt Fahrverbote für Diesel-Autos bis zur Norm Euro 5 auf einzelnen Strecken ein. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang 2018 entschieden, dass Fahrverbote zum Senken der Schadstoffe grundsätzlich möglich sind, doch müssten sie verhältnismäßig sein.