Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde

Pressemitteilung Nr. 86/2019

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N (normal) 2.1.1 (INES 0) informiert.

Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung wurde festgestellt, dass ein Mindestmengenventil in einer von vier Redundanzen des Notspeisesystems nicht den erforderlichen Mindestdurchfluss aufwies. Nach der Instandsetzung des Ventils konnte die Prüfung des Systems ohne Beanstandungen wiederholt und abgeschlossen werden.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.


Artikel-Informationen

erstellt am:
15.07.2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln