Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Entziehung von Wahlrechten in der EU: Befragung von Kommission und Rat im Plenum 

Die Abgeordneten wollen am Dienstag Kommission und Rat zum Schutz der Rechte von EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, bei nationalen und Europawahlen befragen.

Im Hinblick auf die bevorstehende Europawahl im Mai 2019 werden die Abgeordneten Kommission und Rat fragen, ob sie beabsichtigen, Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht aller EU-Bürger zu schützen, entweder in ihrem Herkunftsland oder in ihrem Gastland wählen zu dürfen. Die Kommission soll Auskunft darüber erteilen, sie den Umstand, dass Bürger in ihrem Wahlrecht eingeschränkt werden oder es ihnen ganz entzogen wird, wenn sie in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen, als Verletzung der in den EU-Rechtsvorschriften verankerten Freizügigkeit ansieht.

Sechs EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Irland, Malta, das Vereinigte Königreich und Zypern) entziehen ihren Staatsbürgern, die im Ausland leben, das Wahlrecht bei nationalen Wahlen. Grundlage hierfür ist die Annahme, dass im Ausland lebende Staatsbürger nicht von den politischen Entscheidungen, die in ihrem Herkunftsland getroffen werden, betroffen seien. Diese Mitgliedstaaten entziehen ihren Staatsbürgern auch das Wahlrecht bei der Europawahl, wenn sie dauerhaft in einem Drittland leben. Zwei dieser Mitgliedstaaten (Irland und das Vereinigte Königreich) tun dies sogar, wenn ihre Staatsbürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben. In einigen Mitgliedstaaten (z. B. in Spanien und Portugal) sind nur unzureichende oder gar keine Einrichtungen vorhanden, die die Stimmabgabe aus dem Ausland ermöglichen. Das ist ein Hindernis für die Ausübung des Wahlrechts, stellt die Abgeordnete Cecilia Wikström im Namen des Petitionsausschusses fest.

Debatte: Dienstag, den 2. Oktober

Verfahren: Parlamentarische Anfrage