Section Control: Datenschutzbeauftragte fordert sofortigen Streckenradar-Stopp

Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Kfz-Kennzeichen-Scanning sei das Streckenradar an der B6 bei Hannover verfassungswidrig.

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Section Control: Datenschutzbeauftragte fordert sofortigen Streckenradar-Stopp

Section-Control-Anlage an der B6.

(Bild: niedersachsen.de)

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Für das Section Control genannte Streckenradar an der B6 bei Hannover gibt es nun keine Rechtsgrundlage mehr, meint die niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz. Die abschnittsweise Geschwindigkeitsüberwachung müsse sofort stillgelegt werden. Als Grund gibt Christoph Lahmann, Stellvertreter der Landesdatenschutzbeauftragten, die am Dienstag veröffentlichten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Kfz-Kennzeichen-Scanning an.

"Die Grundlage für den Pilotbetrieb ist mit den gestrigen Beschlüssen weggefallen", sagte Lahmann laut Mitteilung. "Section Control verarbeitet personenbezogene Daten auch bei Nichttreffern, also wenn kein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt. Seit gestern ist klar, dass das auch im Probebetrieb verfassungswidrig ist." Nun müsse der Gesetzgeber eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Section Control schaffen. "Erst danach darf die Anlage wieder scharf geschaltet werden", sagte Lahmann.

Das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, das derzeit im niedersächsischen Landtag beraten wird, sehe eine ausdrückliche Rechtsgrundlage in Paragraph 32 Abs. 6 für die Datenverarbeitung vor. "Verabschiedet der Landtag dieses Gesetz, ist der Weg für Section Control wieder frei", erläutert Lahmann.

2008 habe das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung noch angenommen, dass kein Grundrechtseingriff vorliegt, sollten Kennzeichen zwar erhoben, aber sofort wieder spurenlos gelöscht werden, wenn es keine Auffälligkeit gab, also so genannte Nichttreffer. Nun hätten die Verfassungsrichter entschieden, dass die ausnahmslose Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken stets eine Datenerhebung und damit einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen darstellt.

In der Section Control würden nicht nur das Kennzeichen, sondern zu Beginn des Streckenabschnitts von der Einfahrtskamera auch weitere personenbezogene Daten wie Fahrtrichtung, Ort und Zeit erfasst, erläutert Lahmann. Diese Daten würden gespeichert, um mit der Ausfahrtskamera zu ermitteln, ob der Fahrer die Geschwindigkeit überschritten hat. Wenn das System eine Geschwindigkeitsübertretung feststellt, erfasse eine dritte Kamera den Fahrzeugführer, um ein Bußgeld verhängen zu können. Ohne Verstoß werden die Daten spurenlos gelöscht.

Das Streckenradar an der B6 bei Laatzen wurde im Dezember 2018 in Betrieb genommen. Seit Mitte Januar werden dort für Geschwindigkeitsübertretungen Bußgelder erhoben. (anw)