Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Parlament wählt nächsten Europäischen Bürgerbeauftragten 

Das Parlament wird den Europäischen Bürgerbeauftragten am Dienstag in geheimer Abstimmung für eine fünfjährige Amtszeit wählen. Fünf Kandidaten bewerben sich um den Posten.

Zu Beginn jeder Wahlperiode bestimmt das Parlament den Europäischen Bürgerbeauftragten. Er oder sie führt Untersuchungen in Fällen von Missständen bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union durch, auf eigene Initiative oder auf der Grundlage von Beschwerden von EU-Bürgern.


Die Wahl in geheimer Abstimmung findet am Dienstag, den 17. Dezember um 12:00 Uhr statt, eine mögliche zweite oder dritte Abstimmung folgt am Mittwoch. Für die Wahl benötigen die Kandidaten eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


Während einer öffentlichen Anhörung am 3. Dezember fragten die Abgeordneten die Kandidaten, wie sie sich im Falle ihrer Wahl als EU-Bürgerbeauftragter im Sinne von Unparteilichkeit, Sichtbarkeit und Transparenz einbringen wollen.


Hintergrundinformationen


Die derzeitige EU-Ombudsfrau ist die Irin Emily O'Reilly. Sie trat ihr Amt erstmals im Juli 2013 an und war die erste weibliche Europäische Bürgerbeauftragte. Ihr gingen Jacob Söderman (1995-2003) und Paraskevas Nikiforos Diamandouros (2003-2013) voraus.



Abstimmung: Dienstag, 17. Dezember und vielleicht Mittwoch, 18. Dezember


Verfahren: Wahl des Bürgerbeauftragten