Politische Maßnahmen der EU im Interesse der Bürger: Schutz der EU-Außengrenzen

Briefing 28-06-2019

Durch die Ankunft von Flüchtlingen und irregulären Migranten in der EU in nie zuvor erreichtem Ausmaß, mit dem Höhepunkt im Jahr 2015, wurde eine Reihe von Mängeln und Schwachstellen der EU-Politik im Bereich der Außengrenzen deutlich. Die Anwendung der Schengen-Bestimmungen wurde beeinträchtigt, was dazu führte, dass mehrere Mitgliedstaaten wieder Grenzkontrollen einführten. Um diesen Problemen sowie dem Anstieg terroristischer Handlungen und schwerer grenzüberschreitender Straftaten entgegenzuwirken, hat die EU einen weitreichenden Reformprozess eingeleitet. Mit seiner Hilfe sollen die Außengrenzen durch eine stärkere Verbindung von Grenzkontrollen und Sicherheit gefestigt werden. Einerseits konzentrierten sich die Maßnahmen zum Schutz der EU-Außengrenzen auf die Stärkung der EU-Regeln zum Grenzmanagement, wie beispielsweise den Schengener Grenzkodex, und die Stärkung und Aufwertung der Mandate relevanter EU-Agenturen wie Frontex, eu-Lisa, Europol und EASO. Andererseits wurden im Zusammenhang mit einer Reihe von wesentlichen Mängeln in den Informationssystemen der EU Anstrengungen zur besseren Nutzung der Möglichkeiten unternommen, die die Informationssysteme und -technologien für die Sicherheit, Strafregisterverwaltung sowie das Grenz- und Migrationsmanagement bieten. Dazu gehörten der Ausbau bestehender (SIS II, VIS, Eurodac, ECRIS-TCN) und die Einrichtung neuer IT-Systeme (ETIAS, Einreise-/Ausreisesystem) sowie die Verbesserung ihrer Interoperabilität. Das umfassendere Mandat und die Ausweitung der Aktivitäten im Bereich des E-Grenzmanagements spiegeln sich auch in der steigenden Höhe, Flexibilität und Vielfalt der EU-Mittel wider, die dafür sowohl im Rahmen des laufenden und zukünftigen EU-Haushaltsplans als auch darüber hinaus zur Verfügung gestellt werden. Dies ist die aktualisierte Fassung eines Briefings, das vor der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 veröffentlicht wurde.