Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in der EU 

In einer Debatte am Montag geht es um Wege zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Die EU-Kommission solle unverzüglich rechtsverbindliche Maßnahmen vorschlagen.

In ihren politischen Leitlinien für 2019-2024 hat sich Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dazu verpflichtet, das geschlechtsspezifische Lohngefälle im Rahmen der geplanten Gleichstellungsstrategie abzubauen. Darüber hinaus kündigte die neue Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, Maßnahmen zur Einführung rechtsverbindlicher Maßnahmen zur Transparenz des Arbeitsentgelts während der ersten 100 Tage der Amtszeit dieser Kommission an.


Obwohl der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit im EU-Vertrag verankert ist, liegt das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU insgesamt nach wie vor bei 16%, wobei zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede bestehen. Noch schlimmer wird die Situation, wenn Frauen in den Ruhestand gehen: Ihre Rente ist etwa 40% niedriger als die der Männer.


Eine entsprechende Entschließung als Abschluss der Debatte wird während der Plenarsitzung Ende Januar (29.-30. Januar) zur Abstimmung gestellt.



Debatte: Montag, 13. Januar

Abstimmung: Plenarsitzung Ende Januar

Verfahren: Erklärung der Kommission mit anschließender Debatte (mit Entschließung)