Der große Semesterticket-Vergleich

Der große Semesterticket-Vergleich
Infografik Semesterticket

Es dauert nicht mehr lange, dann beginnt für viele Studierende das Wintersemester. Ob Studienanfänger oder Langzeitstudent, jeder Immatrikulierte muss vorab einen Semesterbeitrag leisten. Er deckt verschiedene Kosten ab und beinhaltet unter anderem ein Semesterticket. Das Semesterticket erfreut sich bei Studierenden großer Beliebtheit, da es eine unschlagbar günstige Nutzung vieler Verkehrsmittel ermöglicht. Der Geltungsbereich variiert jedoch von Hochschule zu Hochschule und umfasst in der Regel das jeweilige Bundesland – vereinzelt allerdings sogar angrenzende Bundesländer. Diese Tickets bieten somit nicht nur die Möglichkeit, den Weg zur Vorlesung günstig zurückzulegen, sondern eignen sich zudem für das Pendeln in der Umgebung und Ausflüge in nahegelegene Städte. Netzsieger hat sich die 40 größten Hochschulen Deutschlands angesehen und deren Semestertickets zum Wintersemester 2017/18 sowie den jeweiligen Geltungsbereich (inklusive Verkehrsmittel) miteinander verglichen.

Semesterticket-Vergleich: Wie viel zahlen Deutschlands Studenten und wo dürfen sie damit überall fahren?

HochschuleSemesterbeitragAnteil SemesterticketAnteil am SemesterbeitragGeltungsbereich
Durchschnitt275,00 €163,00 €60 %
TU Dresden 266,30 € 184,20 € 69 % Ganz Sachsen*
Universität Paderborn 292,28 € 201,35 € 69 % Ganz NRW*
Universität zu Köln 262,82 € 176,10 € 67 % Ganz NRW*
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 280,98 € 189,38 € 67 % Ganz NRW*
TU Dortmund 284,22 € 189,38 € 67 % Ganz NRW*
TH Köln 263,40 € 176,10 € 67 % Ganz NRW*
RWTH Aachen 257,17 € 169,97 € 66 % Ganz NRW*
Johannes Gutenberg-Universität Mainz 309,89 € 204,19 € 66 % Mainz, Wiesbaden, RMV- und RNN-Gebiet, Strecke Bacharach-Koblenz
Universität Bielefeld 283,70 € 184,10 € 65 % Ganz NRW*
Bergische Universität Wuppertal 293,38 € 189,38 € 65 % Ganz NRW*
Universität Duisburg-Essen 297,38 € 189,38 € 64 % Ganz NRW*
HU zu Berlin 314,39 € 201,80 € 64 % Berlin, Tarifbereich ABC
FU Berlin 311,59 € 198,80 € 64 % Berlin, Tarifbereich ABC
TU Berlin 306,99 € 193,80 € 63 % Berlin, Tarifbereich ABC
Universität Regensburg 141,40 € 89,40 € 63 % RVV-Verbundraum
Westfälische Wilhelms-Universität Münster 271,37 € 168,90 € 62 % Ganz NRW*
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 286,81 € 176,10 € 61 % Ganz NRW*
Ruhr-Universität Bochum 316,28 € 189,38 € 60 % Ganz NRW*
Julius-Maximilians-Universität Würzburg 124,50 € 74,50 € 60 % VVM-Tarifgebiet
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 192,50 € 115,00 € 60 % MDV-Gebiet
Universität Leipzig 206,00 € 121,00 € 59 % MDV-Gebiet
Universität Augsburg 102,05 € 60,05 € 59 % AVV-Innenraum
Goethe-Universität Frankfurt am Main 362,75 € 210,00 € 58 % Hessen, Mainz, Siegen-Wittgenstein, Olpe, Übergangsgebiete
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover 425,06 € 243,06 € 57 % Ganz Niedersachsen*, Strecke Bremen-Hamburg
Philipps-Universität Marburg 322,16 € 181,66 € 56 % Ganz Hessen, div. IC-Strecken über Landesgrenze
Universität Hamburg 313,00 € 173,10 € 55 % HVV-Gesamtnetz
Georg-August-Universität Göttingen 336,95 € 166,20 € 49 % GöVB-Gebiet, Nahverkehr NI/Bremen, div. Grenz-Bundesländer
Justus-Liebig-Universität Gießen 272,26 € 129,56 € 48 % Ganz Hessen und südliches NRW*
Universität Kassel 280,58 € 133,46 € 48 % NVV-Gebiet
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 120, 50 € 57,50 € 48 % Ganz Kiel, div. angrenzende Tarifzonen
TU Darmstadt 266,38 € 120,99 € 45 % RMV-Gebiet. teilw. Übergangsgebiete

* Im gesamten Bundesland darf der Nahverkehr (2. Klasse) sowie der städtische Geltungsbereich der jeweiligen Universitätsstadt genutzt werden.

Achtung Ausnahme! An diesen Hochschulen müssen Studenten das Semesterticket extra kaufen, da nur der Grundanteil für das Ticket inkludiert ist

HochschuleSemesterbeitragAnteil SemesterticketAnteil am SemesterbeitragOptionales ZusatzticketGeltungsbereich
Durchschnitt157,00 €43,00 €30 %166,00 Euro
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 114,00 € 72,00 € 63 % 202,20 Euro VGN-Gesamtnetz
Ludwig-Maximilians-Universität München 128,50 € 66,50 € 52 % 193,00 Euro MVV-Gesamtnetz
Technische Universität München 128,50 € 66,50 € 52 % 193,00 Euro MVV-Gesamtnetz
Universität Stuttgart 175,60 € 45,60 € 26 % 203,00 Euro VVS-Gesamtnetz
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart) 256,60 € 45,60 € 18 % 203,00 Euro VVS-Gesamtnetz
Eberhard Karls Universität Tübingen 152,80 € 26,80 € 18 % 89,70 Euro naldo-Verbundgebiet
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 152,30 € 25,80 € 17 % 163,00 Euro Östliches VRN-Gebiet bis Westpfalz-Grenze
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 155,00 € 22,00 € 14 % 89,00 Euro RVF-Gesamtnetz
Karlsruher Institut für Technologie 153,69 € 17,50 € 11 % 155,00 Euro KVV-Gesamtnetz

Bei dem Beitrag für die Semestertickets der hier aufgelisteten Hochschulen handelt es sich lediglich um eine Grundfinanzierung. Daher dürfen die Verkehrsmittel des jeweiligen Verkehrsbundes nur zeitlich begrenzt genutzt werden. Es können aber optional Zusatztickets (Semestertickets) erworben werden, mit denen die Verkehrsmittel uneingeschränkt genutzt werden können.

Ergebnisse und Quellenangaben im Detail

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Das Semesterticket – Ein nicht ganz freiwilliges Angebot für Studierende

Für viele Studierende ist das Semesterticket eine praktische und vor allem günstige Option, von A nach B zu gelangen. Andere empfinden es wiederum nur als lästigen „Zwangsfahrschein“ – beispielsweise, wenn Studierende mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs sind.
Welche Modelle der Beitragszahlung es gibt, in welchen Fällen Personen von der Pflicht zum Semesterticket doch befreit werden können und welchen ökonomischen Effekt das Semesterticket haben kann, zeigt folgender Beitrag.

Solidar-Modell oder Sockelbetrags-Modell – Wo liegt der Unterschied?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Finanzierungsarten für Semestertickets: das Solidar-Modell und das Sockelbetrags-Modell. An den meisten Hochschulen hat sich das Solidar-Modell durchgesetzt. Bei dieser Form zahlen alle immatrikulierten Studierenden einen festen Betrag, für den sie das Semesterticket erhalten. Damit können sie alle eingeschlossenen Verkehrsmittel im jeweiligen Geltungsbereich nutzen. Personen, die außerhalb des festgelegten Gebiets wohnen, haben oft die Option, ein Zusatzticket zu kaufen, mit welchem sie dann bis zu ihrem Wohnort gelangen können.
Weniger populär ist das sogenannte Sockelbetrags-Modell, bei welchem Studierende nur zur Zahlung eines Grundbetrags verpflichtet sind. Es gilt jedoch bei dieser Form auch oft ein eingeschränktes Recht für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Meist haben eingeschriebene Studierende hiermit die Möglichkeit, nur abends und am Wochenende Busse und Bahnen zu nutzen. Für die Hauptverkehrszeit ist ein zusätzliches Ticket nötig, das Studierende allerdings freiwillig und nur bei Bedarf erwerben. Insbesondere für Personen, die mit dem Auto oder dem Fahrrad zur Hochschule fahren, rentiert sich dieses Modell, da sie nicht für einen Fahrausweis zahlen, den sie letztendlich gar nicht brauchen.

Müssen Studierende den Beitrag zum Semesterticket bezahlen?

Ausschließlich in Sonderfällen ist eine Befreiung von der Pflicht zum Semesterticket möglich. Die vom Beitrag befreiten Studierenden erhalten kein Ticket und müssen dementsprechend den Beitrag auch nicht entrichten. An den meisten Hochschulen muss eine Beitragsbefreiung jedoch explizit beantragt werden, meist im Immatrikulations- oder AStA-Büro (Allgemeiner Studierendenausschuss). Zu diesem Zwecke gibt es ein eigens vorgesehenes Formular, das Betroffene durch gezeichnete (ärztliche) Unterlagen ergänzen müssen.

Wer hat das Recht auf eine Befreiung von der Pflicht zum Semesterticket?

An den meisten Hochschulen haben Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und Anspruch auf Beförderung das Recht, sich von der Pflicht zum Semesterticket befreien zu lassen. Ebenso wie Studierende, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass sie aufgrund einer Behinderung oder Krankheit den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Auch Studierende, die sich in einem Urlaubs- oder Auslandssemester befinden, können sich befreien lassen. Entscheiden sich Hochschüler für einen Zusatz-, Ergänzungs- beziehungsweise Aufbaustudiengang oder für ein Teilzeitstudium, können sie ebenfalls einen Antrag stellen, um von der Pflicht zum Semesterticket befreit zu werden. Gleiches gilt für Promotionsstudierende und Hochschüler, die an weiterbildenden Studien teilnehmen. Die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Semesterticket können jedoch von Hochschule zu Hochschule variieren. Betroffene sollten sich daher stets bei ihrer Institution vor Ort erkundigen.

Der ökonomische Effekt des Semestertickets

Ein Argument für das Semesterticket und den damit verbundenen vergünstigten Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Tatsache, dass Studierende, die sich ansonsten keine beziehungsweise nur wenige Nahverkehrs-Tickets gekauft hätten, dies nach Einführung des Semestertickets per Abgabe nun tun. Viele Verkehrsbetriebe kommen den Studierenden bezüglich der Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entgegen und erhoffen sich dadurch eine erhöhte Nachfrage. Zudem bedeutet die Einführung eines Semestertickets für die meisten Verkehrsbetriebe auch eine Reduzierung der Transaktionskosten. Das heißt, es fallen im Idealfall geringere Kosten für Fahrkartenkontrollen, aber auch zum Beispiel für Zielgruppenmarketing an. Diese Kostenersparnis können die Verkehrsbetriebe durch ein vergleichsweise günstiges Semesterticket an die Studierenden weitergeben. Es kann jedoch sein, dass die Kostenersparnisse der Studierenden geringer ausfallen als erwartet, beispielsweise, wenn aufgrund der erhöhten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gleichzeitig die Kapazitäten der Verkehrsbetriebe erweitert werden müssen. Denn eventuell müssen diese nun mehr Bus- und Bahnlinien zur Verfügung stellen und auch mit erhöhten Ausgaben für neue Fahrzeuge sowie weitere Mitarbeiter rechnen.

Das Semesterticket: „Zwangsfahrschein“ oder günstiger Sondertarif?

Das Semesterticket ist unter Studierenden in ganz Deutschland nicht unumstritten und auch bereits mehrfach juristisch angekreidet worden. Denn ein einheitlicher Aufschlag erfreut nicht alle Studierenden. Gerade jene, die mit dem Auto oder Fahrrad zur Hochschule fahren, profitieren kaum von einem Ticket für alle. Da die Verwendbarkeit des Semestertickets jedoch an den Vorteilen für die Gesamtheit der Studierenden zu messen ist, wurden Klagen gegen das Semesterticket bisher abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht stellte bereits 1999 klar, dass eine Studierendenschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft, die Kompetenz hat, ein Semesterticket einzuführen. Zudem argumentiert das Bundesverwaltungsgericht damit, dass die unfreiwillige Beteiligung aller Studierenden maßgeblich zur erreichten Dimension der Vergünstigungen beiträgt. Außerdem werden die Umweltbedingungen verbessert, die Parkplatzsituation entspannt, und die Studierenden haben die Möglichkeit, das Ticket zu Freizeitzwecken zu verwenden.

Ein Semesterticket für Kunst und Kultur

Immer häufiger bieten Städte auch ein sogenanntes „Kultursemesterticket“ oder „Kulturticket“ an. In den meisten Fällen ist der Beitrag für die Nutzung kultureller Verlockungen bereits in den Semestergebühren enthalten. In einigen Städten fallen sogar keine weiteren Kosten an, da der Ausgleichsbetrag aus den Rücklagen der Studierendenschaft bezahlt wird.
Meist schließen die Hochschulen Kooperationen mit den ansässigen Theatern ab, wodurch Studierende ermäßigt oder gar kostenlos in Vorstellungen gelangen. Aber auch mit Museen, Galerien, Kunstvereinen oder Literaturzentren arbeiten die Hochschulen zusammen. Da die Idee des „Kulturtickets“ vergleichsweise jung ist, entscheiden sich viele Hochschulen erst einmal für eine mehrmonatige Testphase und lassen hinterher die Studierenden entscheiden, ob sich das geplante Vorhaben durchsetzen wird.