Schwerpunkte der Plenartagung 
 

EU-Globalisierungsfonds: Arbeitnehmer-Hilfen für Brexit-Opfer 

Die Abgeordneten wollen den EU-Fonds für die Anpassung an die Globalisierung auch für die Unterstützung von Arbeitnehmern nutzbar machen, die durch einen „No-Deal"-Brexit arbeitslos werden.

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) finanziert aktive arbeitspolitische Maßnahmen wie die Umschulung einzelner Arbeitnehmer, Berufsberatung, Ausbildung, Umzugsbeihilfen oder Hilfe bei Unternehmensgründungen. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass Entlassungen in der EU, die durch das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Austrittsvereinbarung bedingt sind, ebenfalls in den Anwendungsbereich des EGF fallen sollten.


Bisher konnten die EU-Regierungen nur EGF-Finanzhilfen für Arbeitnehmer und Selbständige beantragen, die aufgrund der Globalisierung oder einer Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben. Die vorgeschlagene Änderung ist Teil der Notfallmaßnahmen, die die EU ergreift, um die negativen Folgen eines „No-Deal"-Brexits für europäische Bürger, Unternehmen und Verwaltungen abzumildern.


Hintergrund


Der Rat und das Europäische Parlament müssen alle EGF-Anträge genehmigen. Nach der Genehmigung zahlen die EU 60% und das betroffene EU-Land 40% der gesamten Unterstützung. Seit 2007 sind 70.000 Arbeitnehmern die EGF-Mittel zugutegekommen. Bis 2020 stehen jährlich 170 Millionen Euro zur Verfügung.



Abstimmung: Dienstag, 22. Oktober


Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), erste Lesung