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Klagen auf Saubere Luft in Deutschland

Luftverschmutzung ist nach wie vor eins der größten Umweltprobleme unserer Zeit. Trotz europaweit geltender Gesetze und dem Recht auf saubere Luft, wird der Jahresmittelgrenzwert für den gesundheitsschädlichen Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) in vielen Städten und Ballungsräumen nach wie vor deutlich überschritten. Dies belastet die Gesundheit der Bürger*innen und schadet unserer Umwelt und dem Klima.

Werden Luftqualitätsgrenzwerte überschritten, sind Städte und Kommunen verpflichtet, Luftreinhaltepläne zu erstellen. Derzeit geltende Luftreinhaltepläne beruhen zum Teil auf veralteten und zu niedrig eingeschätzten Emissionswerten des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA). Nach Bekanntwerden des Dieselskandals mussten die Emissionsfaktoren aller Euro 4, 5 und 6 Diesel-Pkw nach oben korrigiert werden. Die Prognosen zur Grenzwerteinhaltung in den Luftreinhalteplänen müssen also deutlich korrigiert und die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung entsprechend erweitert werden. Da die meisten Behörden bis heute keine, oder nur mangelhafte Fortschreibungen der Luftreinhaltepläne veröffentlicht haben, hat die Deutsche Umwelthilfe in mittlerweile 39 Städten den Rechtsweg gewählt um eine Fortschreibung der Luftreinhaltepläne mit sicheren Prognosen und wirksamen Maßnahmen zu erreichen.

Eine Übersicht über alle Klagen und Details zu den einzelnen Verfahren der DUH zur Umsetzung effektiver Luftreinhaltemaßnahmen sind auf dieser Seite gelistet.

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A

Wie dreckig ist die Luft?
An der Verkehrsmessstation Adalbertsteinweg in Aachen wird der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid seit Jahren überschritten (2018: 46 µg/m³). Die Emissionen sind hauptsächlich dem Verkehr zuzuordnen (Anteil an NOx-Emissionen 72,2%). Darunter haben Pkw (35,3%) und schwere Nutzfahrzeuge und Busse (47,2%) den größten Anteil. Daneben spielen nichtgenehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen für die NOx-Emissionen eine Rolle (22,5%). Es gibt zahlreiche weitere städtische Messstationen, die an vielen Orten der Stadt teilweise noch deutlichere Grenzwert-Überschreitungen belegen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Obwohl die Wirksamkeit einer grünen Umweltzone durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) geprüft und ein Minderungspotential von bis zu 16 Prozent bei PM10-Emissionen und 14 Prozent bei NO2-Emissionen abgeschätzt wurde, setzte sich die Stadt intensiv gegen diese Maßnahme ein. Das sogenannte „Aachener Konzept ohne Umweltzone“ führte jedoch nicht zu einer Reduktion der Schadstoffbelastung. Die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen trat zum 1. September 2015 in Kraft, sah jedoch nur eine Umweltzone für einen vergleichsweise kleinen Teil der Stadt vor. Am 6. Februar 2015 beantragte die DUH, den Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte enthält.

Weil mit der vorliegenden Fortschreibung mit einer Grenzwerteinhaltung erst deutlich nach 2020 zu rechnen ist, legte die DUH am 17. November 2015 Klage ein. Am 8. Juni 2018 hat das VG Aachen in dieser Sache verhandelt und die Bezirksregierung Köln dazu verurteilt, Diesel-Fahrverbote unverzüglich in ihren Luftreinhalteplan aufzunehmen und bis zum 1. Januar 2019 umzusetzen. Am 1. Januar 2019 ist die Fortschreibung des Luftreinhalteplans erneut ohne Fahrbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge in Kraft getreten. Am 31. Juli 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufung des Landes NRW zurückgewiesen und klargestellt, dass auch die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Aachen rechtwidrig ist und kurzfristig nachgebessert werden muss. Das Land Nordrhein-Westfalen hat Revision gegen das Urteil eingereicht.

Was kann die Stadt tun?
Neben den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen muss sich die Luftreinhalteplanung in Aachen auf folgende Bereiche konzentrieren. Die zum 1. Februar 2016 in Kraft getretene Umweltzone endet am Außenring und deckt nicht den kompletten Überschreitungsbereich (Haaren, Eilendorf)ab. Diese Umweltzone sollte ausgeweitet werden, um ihre volle Wirkung entfalten zu können. Auf konstanten Druck der Deutschen Umwelthilfe hat sich die Stadt Aachen dazu bereit erklärt, ihre gesamte Busflotte mit SCRT-Abgasreinigungssystemen nachzurüsten. Diese Maßnahme wird aus Mitteln des Sofortprogramms für Saubere Luft gefördert, das aufgrund drohender Verkehrsbeschränkungen durch die Bundesregierung initiiert wurde. Schmutzige Fern- und Reisebusse dürfen aufgrund fehlender Verkehrsbeschränkungen jedoch weiterhin in die Stadt einfahren.

[Stand 03/2020]

B

Wie dreckig ist die Luft?

An der Eugen-Adolff-Straße wurde im Jahr 2016 eine Spot-Messstation installiert, um die NO2-Belastung zu messen. Der Jahresmittelwert betrug damals 56 µg NO2/m³ und lag im Jahr 2018 immer noch bei 49 µg NO2/m³. Eine Ursachenanalyse des LUBW ergibt, dass der Beitrag des Straßenverkehrs an der NO2-Belastung bei 71 Prozent liegt.Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?Obwohl der Grenzwert für NO2 im Jahresmittel von 40 µg/m³ deutlich überschritten wurde, war kein Luftreinhalteplan für Backnang geplant.

Auch außerhalb der Luftreinhalteplanung gibt es keine konkreten Projekte, lediglich die Absicht, Projekte zur Förderung aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ anzumelden. Aufgrund dieser Untätigkeit hat die DUH am 29. März 2018 Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Aufgrund dieser Klage hat Regierungspräsidium Stuttgart die Erstellung eines Luftreinhalteplans angekündigt und im April 2019 einen Entwurf veröffentlicht. Der Plan trat im September 2019 in Kraft. Im Plan sind jedoch nur Maßnahmen enthalten, die die Luftqualität an der Messstation verbessern sollen. Modellierte Grenzwertüberschreitungen auf anderen Straßenabschnitten werden ignoriert.

[Stand 03/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
Der Jahresmittelwert für NO2 wird nach wie vor an fast allen verkehrsnahen Messstationen überschritten (so zum Beispiel an der Leipziger Straße mit 59 µg/m³, an der Hauptstraße mit 51 µg/m³ und dem Spandauer Damm ebenfalls mit 51 µg/m³ im Jahr 2018). Die wichtigsten Quellen für NOx sind der Straßenverkehr (39%), gefolgt von Emissionen genehmigungsbedürftiger Anlagen (34%) und Emissionen aus Heizungsanlagen (15%). Neben den sechs verkehrsnahen stationären Messcontainern, überwacht die Berliner Senatsverwaltung die Luftqualität noch durch sogenannten Passivsammler an etwa 30 Standorten. Durch weitere Passivsammler-Messungen der TU Berlin sowie ein Modell der Senatsverwaltung ist entlang des Hauptstraßennetzes eine flächendeckende NO2-Belastung oberhalb des Grenzwertes nachgewiesen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der rechtlich von der DUH angefochtene Luftreinhalteplan 2011 – 2017 wurde am 18. Juni 2013 durch den Berliner Senat beschlossen. Obwohl in der Vergangenheit bereits Luftreinhaltemaßnahmen umgesetzt wurden, hat sich die NO2-Belastung sowohl an verkehrsnahen, innerstädtischen als auch am Stadtrand gelegenen Messstellen der letzten zehn Jahre kaum verändert. Die Messwerte an verkehrsreichen Straßen liegen deutlich über dem EU-Grenzwert. Die DUH hat daher am 2. Juni 2016 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt. Am 9. Oktober 2018 hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass Fahrbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge bis Abgasnorm Euro 5 zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte bis zum 31. März 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen und umgesetzt werden müssen. Dabei hat das Verwaltungsgericht 11 Straßenabschnitte genannt, an denen diese Fahrbeschränkungen alternativlos sind und Prüfaufträge für mehr als 100 weitere Straßenabschnitte ausgesprochen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr hat im Juli 2019 einen neuen Luftreinhalteplan verabschiedet. Dieser entspricht jedoch nicht den Vorgaben des rechtskräftigen Urteils, weshalb die DUH einen Vollstreckungsantrag gegen das Land Berlin eingereicht hat. Die geplanten Maßnahmen treten größtenteils nur auf einzelnen Straßenabschnitten in Kraft und lassen auch im Jahr 2020 noch keine flächendeckende Grenzwerteinhaltung erwarten.

Wie dreckig ist die Luft?
Die Belastung an der Stapenhorststraße konnte während der letzten Jahre deutlich reduziert werden. Im Jahr 2015 kam eine neue Messstation „Bielefeld Innenstadt“ hinzu, die nach wie vor eine Belastung deutlich oberhalb des NO2-Grenzwertes aufweist. Durch Modellierungen des Landesamtes wurden weitere Belastungsschwerpunkte an der Kreuzstraße (51 µg/m³) und an der August-Bebel-Straße (42 µg/m³) festgestellt. 

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der erste Luftreinhalteplan für Bielefeld stammt aus dem Jahr 2014 und basierte noch auf der die Belastung deutlich unterschätzenden HBEFA Version 3.1. Daher waren die Prognosen auch deutlich zu optimistisch. Eine Grenzwerteinhaltung ohne weitere Maßnahmen wurden bereits für das Jahr 2015 vorhergesagt. Sämtliche Maßnahmen, die im Luftreinhalteplan 2014 beschlossen wurden, sind bereits umgesetzt, so dass hieraus keine weitere Reduktion der Schadstoffbelastung erfolgen kann. Eine Fortschreibung des veralteten Luftreinhalteplans war lange angekündigt, jedoch stark verzögert. Daher hat die DUH im Dezember 2018 Klage gegen das Land NRW eingereicht.

Im Februar 2020 wurde unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW ein gerichtlicher Vergleich zwischen der DUH, dem Land NRW und der Stadt Bielefeld geschlossen.
Der Vergleich sieht die dauerhafte Umgestaltung des Bielefelder Jahnplatzes und weitere Verkehrslenkungsmaßnahmen vor, durch die der motorisierte Individualverkehr an diesem zentralen Innenstadtplatz um 45% reduziert und die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert wird. Zudem werden alle technisch nachrüst- und förderbaren Kommunalfahrzeuge mit Hardware auf den Emissionsstandard Euro VI nachgerüstet.

Über die im Vergleich enthaltenen konkreten Maßnahmen zum Ausbau der Radinfrastruktur hinaus, spricht sich die DUH für die Annahme der Ziele des Radentscheids Bielefeld aus und empfiehlt der Stadt, diese schnellstmöglich umzusetzen.

Sollte der Grenzwert im Jahresmittel 2020 dennoch nicht eingehalten werden, hat sich das Land NRW dazu verpflichtet, sich erneut mit der DUH zur Einigung auf weitere kurzfristige Maßnahmen zusammenzusetzten. Sollte es hierbei zu keiner Einigung kommen, entscheidet eine „Schiedsstelle“ rechtsverbindlich.

[Stand 03/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
Der Jahresmittelwert für NO2 wurde wie in den Vorjahren auch im Jahr 2018 an der Messstation Herner Str. (48 µg/m³) überschritten. Der Straßenverkehr stellt mit ca. 64 Prozent die wesentliche Quelle für die NO2-Belastung dar.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Es gilt der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost in der Fassung von 2011. Eine Fortschreibung des Plans ist laut Bezirksregierung Arnsberg derzeit nicht angedacht. In Anbetracht der Grenzwertüberschreitung sieht die DUH dies allerdings als dringend notwendig an. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2017 sind Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig, womit die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit übersprungen wird und deutlich schneller mit finalen Entscheidungen und Maßnahmen für die Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte gerechnet werden kann.

Im Februar 2020 wurde unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Für die Herner Straße wurde eine kontinuierliche Verkehrszählung vereinbart, um die im Rahmen des Vergleichs beschlossene Verkehrsmengenreduzierung um 21 % zu kontrollieren. Zudem wird die Parkraumbewirtschaftung räumlich und zeitlich ausgeweitet und kostenfreies Parken stark reduziert. Die Einrichtung weiterer von der DUH benannter Messstellen soll sicherstellen, dass keine neuen bzw. bisher unbekannte Grenzwertüberschreitungen mit dem Dieselabgasgift NO2 bestehen. Alle technisch nachrüst- und förderbaren Kommunalfahrzeuge erhalten eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI. Wenn der Grenzwert im Jahresmittel 2020 dennoch nicht eingehalten wird, hat sich das Land NRW dazu verpflichtet, sich erneut mit der DUH zur Einigung auf weitere kurzfristige Maßnahmen zusammenzusetzten. Sollte es hierbei zu keiner Einigung kommen, entscheidet eine „Schiedsstelle“ rechtsverbindlich.

Wie dreckig ist die Luft?
Der Jahresmittelwert für NO2 wurde wie in den Vorjahren auch im Jahr 2017 an der Messstationen Reuterstraße (48 µg/m³) überschritten. Durch Modellierungen konnte der Belderberg als weiterer Belastungs-Hotspot identifiziert werden. An der Reuterstraße stellt der Kfz-Verkehr mit 62 Prozent die wesentliche Quelle für die NO2-Belastung dar.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Aktuell gilt der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Bonn in der Fassung der 1. Fortschreibung vom 1. Juli 2012. Dieser genügt nicht, um eine Grenzwerteinhaltung sicherzustellen. Für das Jahr 2015 wurde eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans angekündigt, die sich jedoch stark verzögerte. Die DUH beantragte daher mit Schreiben vom 13. August 2015 bei der Bezirksregierung Köln die Fortschreibung dieses Plans. Aufgrund ausbleibender Reaktion durch die zuständige Bezirksregierung hat die DUH im November 2015 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Diese wurde am 8. November 2018 verhandelt und das Land NRW wurde verurteilt, den Luftreinhalteplan bis zum 1. April 2019 fortzuschreiben und Fahrbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge auf der Reuterstraße sowie am Belderberg aufzunehmen.
Das Land NRW hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Für die Verhandlung der Berufung wurde zu Erörterungsterminen im Mai 2019 geladen. Der Verhandlungstermin wurde kurzfristig verschoben, nachdem ein neuer Luftreinhalteplan für Juli 2019 angekündigt wurde. Dieser wurde im August 2019 veröffentlicht und enthält erneut nur sehr kleinteilige Maßnahmen und optimistische Prognosen.

Im Januar 2020 wurde unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW ein rechtlicher Vergleich geschlossen. Die NRW-Landesregierung muss demnach den Luftreinhalteplan für die Stadt Bonn um ein umfassendes Maßnahmenpaket ergänzen. Hierzu gehören nicht nur die Nachrüstung der gesamten ÖPNV-Busflotte auf die Abgasnorm Euro VI und die Beschaffung von Elektrobussen, sondern auch die Hardware-Nachrüstung von allen geeigneten Kommunalfahrzeugen und der Ausbau von Radschnellrouten.
Wesentlicher Bestandteil der Vergleichsvereinbarung ist zudem eine fortlaufende Wirkungskontrolle der festgesetzten Maßnahmen. Sollte es Hinweise auf Grenzwertüberschreitungen an bisher unbekannten Stellen geben, ist das Land verpflichtet, diesen Verdachtsfällen nachzugehen und gegebenenfalls weitere Messungen zu veranlassen. Führen all diese Maßnahmen nicht zur einer Grenzwerteinhaltung im Jahresmittel 2020, sieht die Vereinbarung eine „Auffanglösung“ vor: die Anschlussstelle Endenich Richtung Poppelsdorf auf der Reuterstraße wird gesperrt und die Zufahrt auf die Reuterstraße durch eine Pförtnerung gedrosselt. Für den Fall, dass selbst mit den vereinbarten Auffangmaßnahmen immer noch eine Überschreitung festgestellt wird, greift ein Schiedsverfahren, in dem kurzfristig wirksame Maßnahmen wie ein Dieselfahrverbot zusätzlich beschlossen werden.

[Stand 03/2020]

D

Wie dreckig ist die Luft?
Der NO2-Jahresmittelwert wird an der Messstation Darmstadt-Hügelstraße seit Jahren überschritten. Der Verkehr ist mit 75 Prozent Hauptverursacher der NO2-Immissionsbelastung. Ebenfalls relevant sind die Gebäudeheizung und Industrie, wobei der Anteil der Emissionen aus der Gebäudeheizung zunimmt. Der NO2-Immissionsgrenzwert sollte nach dem damaligen Luftreinhalteplan an der Hügelstraße frühestens im Jahr 2021 eingehalten werden können. Im Jahr 2017 wurde eine neue Messstelle „Hügelstraße 26“ eingerichtet, die einen Messwert von 72 µg/m³ ermittelt. Das war der dritthöchste offizielle Messwert in ganz Deutschland.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Die DUH hatte am 14. Februar 2012 Klage gegen das Land Hessen wegen Überschreitung der Grenzwerte der 39. BImSchV eingelegt. Das VG Wiesbaden verpflichtete mit Urteil vom 16. August 2012 das Land, den Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für NO2 einhält. Das BVerwG Leipzig entschied im Revisionsverfahren am 5. September 2013, dass das hessische Umweltministerium den Luftreinhalteplan fortschreiben muss und weitete darüber hinaus das Klagerecht für Umweltverbände mit diesem Urteil erheblich aus.

Seit September 2015 gilt die 2. Fortschreibung des Plans. Weil dieser jedoch keine ausreichenden Maßnahmen enthält, hat die DUH im November 2015 einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes eingereicht. Parallel dazu hat der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) Klage wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte erhoben. Das VG Wiesbaden hatte mit Beschluss vom 11. Januar 2016 das Hessische Ministerium für Umwelt verpflichtet den Luftreinhalteplan binnen zwölf Monaten fortzuschreiben. Auf Beschwerde des Ministeriums hin, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Zwangsvollstreckungsverfahren abgelehnt. Im Mai 2016 wurde die Klage des VCD um die DUH als weiteren Kläger erweitert.

Erstmalig gab es in einem Verfahren um saubere Luft eine außergerichtliche Einigung zwischen dem VCD, der DUH sowie dem Land Hessen. Dabei hat das Land Hessen ein Gesamtkonzept vorgelegt, das mit Fahrbeschränkungen und Fahrspurreduzierungen auf den am stärksten belasteten Straßen, aber auch mit Park&Ride Parkplätzen, zahlreichen neuen Busspuren und Investitionen in den Bus-, Bahn- und Radverkehr den Grenzwert im Jahr 2019 einhalten soll. Der neue Luftreinhalteplan ist im April 2019 in Kraft getreten.

Wie dreckig ist die Luft? Der NO2-Jahresmittelwert wird an den Messstationen Rheinlanddamm, Westfalendamm und Brackeler Straße nach wie vor deutlich überschritten. Mit rund 50 Prozent leisten Quellen des lokalen Kfz-Verkehrs den höchsten Beitrag an der NOx-Belastung. Auch die Beiträge aus Hausbrand und Kleinfeuerungen sind mit etwa 5 Prozent nicht zu vernachlässigen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost ist seit dem Jahr 2011 in Kraft. Die darin enthaltenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Grenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte daher bereits im August 2017 bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg nachgefragt, welche zusätzlichen Maßnahmen in Dortmund ergriffen werden. Eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans sei derzeit nicht erforderlich, so die Antwort. Der 2018 erarbeitete Masterplan enthält Maßnahmen, die durch das Sofortprogramm Saubere Luft der Bundesregierung gefördert werden. Diese sind jedoch auf eine langfristige Wirkung angelegt. Weil die Grenzwerte für NO2 aber bereits seit mehr als neun Jahren überschritten werden, hat die DUH im März 2018 Klage eingereicht.

Im Januar 2020 schloss die DUH unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW einen gerichtlichen Vergleich mit dem Land NRW und der Stadt Dortmund.
Der Vergleich enthält sowohl konkrete Maßnahmen für eine dauerhafte Verkehrswende, als auch kurzfristig wirksame Maßnahmen, wie die Nachrüstung aller noch schmutzigen und nachrüstbaren Busse und Kommunalfahrzeuge. Zudem wurde eine Verringerung des motorisierten Verkehrs auf den besonders belasteten Straßenabschnitten um mindestens 20 Prozent verbindlich vereinbart. Diese wird durch automatisierte Zählungen kontrolliert. Weitere Maßnahmen der Vereinbarung sind unter anderem die Förderung des ÖPNV durch die Neuanschaffung weiterer Busse, der Einsatz für deutliche Vergünstigungen für ÖPNV-Tickets (365-Euro Ticket) und die Einführung von E-Taxis.
Sollte die Belastung durch die vereinbarten Maßnahmenpakete nicht wie vereinbart zurückgehen oder die Maßnahmen nicht korrekt umgesetzt werden, wird eine Schiedsstelle über kurzfristig wirksame Maßnahmen rechtsverbindlich entscheiden.

[Stand 03/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
Der NO2-Jahresmittelwert wurde in 2018 an der Messstation Euskirchener Straße mit 54 µg/m³ deutlich überschritten. Der Verkehr und die Industrie haben die größten Anteile an den NOx-Gesamtemissionen. Vor allem die schweren Nutzfahrzeuge (ohne Busse) sorgen am Hotspot Euskirchener Straße für schmutzige Luft.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der aktuell geltende Luftreinhalteplan von 2013 prognostizierte eine Einhaltung der Grenzwerte im Kalenderjahr 2015. Obwohl dies nicht erreicht werden konnte, werden weitere Luftreinhaltemaßnahmen, z.B. die Einführung einer Umweltzone weiterhin abgelehnt und es ist derzeit auch keine Fortschreibung des Plans vorgesehen. Daher hat die DUH im März 2018 Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht.

Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2017 sind Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig, womit die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit übersprungen wird und deutlich schneller mit finalen Entscheidungen und Maßnahmen für die Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte gerechnet werden kann.

Im Februar 2020 wurde unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Beschlossen wurde die Einführung eines LKW-Fahrverbot und eine deutliche Verkehrsmengenreduzierung sowie die Verringerung der Fahrspuren auf der Euskirchener Straße von vier auf zwei Spuren. Diese Maßnahmen sollen auch nach Freigabe der kompletten Ostumgehung bestehen bleiben. Zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV wurde der Stadttarif von 2,70 Euro auf 1,50 Euro reduziert. Zudem wird sich die Stadt Düren bei der Rurtalbus GmbH für die Hardware-Nachrüstung aller technisch nachrüst- und förderbaren Busse auf Euro VI einsetzen.

[Stand 03/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
An den verkehrsnahen Messstellen Corneliusstraße und Bilk werden die NO2-Jahresmittelwerte seit Jahren deutlich überschritten. Im Jahr 2017 lag die Belastung an beiden Messstellen noch bei 56 µg/m³. Im Jahr 2018 ist die Belastung an der Messstation Bilk auf 54 µg/m³ und an der Corneliusstraße auf 53 µg/m³ minimal gesunken. Den größten Anteil an den NOx-Emissionen mit rund 46 Prozent hat der lokale Kfz-Verkehr. An zweiter Stelle trägt der regionale Hintergrund zur NO2-Belastung bei (rund 38%).

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der Luftreinhalteplan Düsseldorf ist seit dem 20. Dezember 2012 in Kraft. Eine Grenzwerteinhaltung wird erst nach dem Jahr 2020 erwartet. Die DUH hatte am 13. August 2015 einen Antrag auf Luftreinhaltung an die Bezirksregierung Düsseldorf versandt und am 17. November 2015 Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 13. September 2016 der Klage in vollem Umfang stattgegeben und erklärt, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sind. Die rechtlichen Instrumentarien sind nach Auffassung des Gerichts bereits vorhanden. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist mit diesem Urteil aufgefordert, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf bis zum 1. Oktober 2017 fortzuschreiben.

Das Land NRW hat Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingereicht, um die Frage der Verpflichtung zur Anordnung von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans prüfen zu lassen. Das BVerwG forderte mit Urteil vom 27.Februar 2018, das Land Nordrhein-Westfalen auf Maßnahmen zur Begrenzung der von Dieselfahrzeugen ausgehenden Emissionen zu prüfen. Stellen sich Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge dabei als die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO2-Grenzwerte heraus, sind diese – unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – in Betracht zu ziehen und entsprechend umzusetzen.

Am 21. Juni 2018 reichte die DUH einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Nordrhein-Westfalen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein, um die Umsetzung des bereits ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2016 durchzusetzen. Am 6. September 2018 wurde dieser abgelehnt, woraufhin die DUH Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingereicht hat. Das von der DUH erstrittene Urteil für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans und das Ergreifen schnellstmöglicher wirksamer Maßnahmen für die saubere Luft ist jedoch weiterhin gültig und durch das Land NRW umzusetzen.

E

Wie dreckig ist die Luft?
An fast allen Messstationen im städtischen Gebiet Essens werden die Jahresmittelwerte für NO2 nicht eingehalten. An der Alfredstraße lag der NO2-Jahresmittelwert 2018 bei 49 µg/m³ und damit deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert. Den größten Anteil an den NOx-Emissionen hat der lokale Kfz- Verkehr mit bis zu 74 Prozent, je nach Messstation. Die Industrie leistet den drittgrößten Beitrag an der NOx-Gesamtbelastung. Besonders dreckig ist die Luft jedoch an der Messstation Frohnhausen, die direkt an der Bundesautobahn A40 liegt.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan West gilt seit dem 15. Oktober 2015. Eine Grenzwerteinhaltung wird erst nach dem Jahr 2020 erwartet. Die DUH hat daher im November 2015 Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt. Am 18. September 2018 wurde der Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhr, Teilplan West für die Stadt Essen vorgestellt. Der aktuelle Entwurf sieht eine flächendeckende Grenzwerteinhaltung nicht vor dem Jahr 2021 vor, obwohl diese Prognose bereits auf sehr optimistischen Annahmen beruht.

Der Klage der DUH gegen das Land NRW wurde am 15. November 2018 durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stattgegeben. Damit muss die Landesregierung eine Diesel-Fahrverbotszone für 18 Stadtteile inklusive der Stadtmitte in den Luftreinhalteplan aufnehmen. Zum ersten Mal in Deutschland wurde von einem Gericht eine Verkehrsbeschränkung für Diesel-Pkw für eine Bundesautobahn (A40) verfügt. Das Land NRW hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.

Am 5.12.2019 haben die DUH, das beklagte Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Essen einen Vergleich geschlossen, der auf Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW ausgehandelt wurde. Dabei wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket rechtsverbindlich vereinbart, zu dessen fristgerechter Umsetzung sich das Land NRW und die Stadt Essen verpflichten.

Zu den Maßnahmen gehören die Erneuerung bzw. die Hardware-Nachrüstung aller in Essen verkehrenden ÖPNV-Busse sowie der Essener kommunalen Nutzfahrzeuge noch in 2020. Die Essener Busflotte, die zuvor zu einer der dreckigsten des Landes gehörte, wird im Jahr 2020 vollständig auf Abgasnorm Euro VI umgerüstet bzw. erneuert. Mit einem rechtlich verbindlichen, umfangreichen Maßnahmenkatalog soll der Bahn- und Busverkehr verstärkt und die Infrastruktur für Radverkehr beschleunigt ausgebaut werden. Durch eine umweltsensitive Ampelsteuerung in der Alfredstraße soll der Zufluss in diese, in der Vergangenheit besonders belastete Straße, auf Basis der NO2-Messwerte begrenzt werden. Quer durch die Essener Innenstadt wird eine Umweltspur errichtet, der öffentliche Nahverkehr wird ausgebaut und die Taktzeiten verdichtet. Neukunden profitieren auch in 2020 von einem um 50 Prozent ermäßigten Jahres-Abo für den öffentlichen Nahverkehr. Durch eine Verringerung von öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt und Anhebung der Parkgebühren im öffentlichen Raum wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver. Mit diesen und anderen detailliert im Vergleich genannten Maßnahmen kann eine sichere Einhaltung des Grenzwerts im Jahr 2020 erwartet werden.

Auch für die Bundesautobahn A 40 wurde eine Regelung getroffen. Für das Jahr 2020 verzichtet die DUH auf ein Dieselfahrverbot auf dem Essener Teilstück der Ruhrautobahn. Im Gegenzug verpflichtet sich das Land, sich in Verhandlungen mit der Bundesregierung für eine schnellstmögliche Überdeckelung der A 40 in dem belasteten Bereich einzusetzen, um dadurch die bestehende Luft- und Lärmbelastung nachhaltig zu reduzieren.
[Stand 12/2019]

Wie dreckig ist die Luft?
In Esslingen wurde der NO2-Jahresmittelwert an der Grabbrunnenstraße mit 45 µg/m³ in 2018 weiterhin überschritten. Daher muss das Regierungspräsidium Stuttgart einen Luftreinhalteplan erarbeiten, der bis Ende 2018 fertiggestellt werden sollte. Die Erstellung verzögert sich aber, so wurde bisher noch nicht einmal ein Entwurf des Plans veröffentlicht.

Was tut die Stadt?
Die Stadt Esslingen am Neckar erhielt einen Förderbescheid für die Entwicklung eines kommunalen Masterplans zur Verbesserung der Luftqualität. Mit dem beantragten und in vollem Umfang zugesagten Fördervolumen von 60.500 Euro wurde Anfang 2018 mit der Erarbeitung eines kommunalen Masterplans "Green City Plan Esslingen am Neckar" zur Luftreinhaltung begonnen. Mitte 2018 wurde der Masterplan für Esslingen veröffentlicht. Die darin vorgesehenen Maßnahmen mit den Schwerpunkten Digitalisierung und Elektrifizierung des Verkehrs werden nicht geeignet sein, um die Grenzwerte kurzfristig einzuhalten. Deshalb hat die DUH im März 2018 Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. 

F

Wie dreckig ist die Luft?
In Frankfurt registrieren die Messstellen an der Friedberger Landstraße (2018: 46 µg/m³) seit Jahren Überschreitungen des NO2-Jahresmittelwertes. Den größten Anteil der NOx-Emissionen hat der lokale Kfz- Verkehr mit rund 56,5 Prozent. Laut Prognosen der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist mit einer Einhaltung an allen Straßenzügen bis zum Jahr 2020 zu rechnen. Im Rahmen des Klageverfahrens wurden jedoch Passivsammler-Messungen bekannt, die in vielen Teilen der Stadt eine deutlich höhere NO2-Belastung aufzeigen, wie beispielsweise am Riederwald mit 52 µg/m³ im Jahr 2018. Die Luftbelastung war in den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 in Frankfurt an mehreren Stellen unverändert hoch, am Börneplatz ist der Messwert im Vergleich zum Vorjahr sogar um 1 µg auf 50,8 µg/m³ angestiegen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Die DUH hat am 13. August 2015 einen Antrag auf Luftreinhaltung an das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschickt. Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, befindet sich derzeit in der weiteren Fortschreibung. Weil dennoch nicht mit einer kurzfristigen Einhaltung der Grenzwerte zu rechnen ist, hat die DUH im November 2015 Klage gegen das Land Hessen eingereicht. Im September 2018 wurde vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt verhandelt und das Land Hessen dazu, verurteilt zum 1. Februar 2019 flächendeckende Fahrbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge im Frankfurter Stadtgebiet zu erlassen. Gegen dieses Urteil wurde durch das Land Hessen Berufung eingelegt, die Ende 2019 vorm Verwaltungsgerichtshof Kassel verhandelt wurde. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Berufung des Landes und der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen und die Landesregierung von Hessen wie bereits in der Vorinstanz dazu verurteilt, schnellstmöglich einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen. Der Verwaltungsgerichtshof hat ebenfalls entschieden, dass Fahrverbote auf denjenigen Straßen umzusetzen sind, bei denen nach den noch durchzuführenden Prognosen der Grenzwert selbst im Jahr 2021 nicht eingehalten werden kann. Da weder Stadt noch Land Revision eingelegt haben, ist das Urteil rechtskräftig. Ein neuer Luftreinhalteplan muss bis Ende 2020 erarbeitet werden.

[Stand 02/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
In Freiburg wird seit Jahren an der Messstation Schwarzwaldstraße der Grenzwert für Stickstoffdioxid deutlich überschritten. Auch im Jahr 2018 wurde eine NO2-Belastung von 50 µg/m³ im Jahresmittel gemessen, eine Überschreitung von 25 Prozent. Laut einem Gutachten von Aviso aus dem Jahr 2018, das im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Freiburg erarbeitet wurde, wird der gesetzliche Grenzwert von 40 µg/m³ an der Schwarzwaldstraße ohne weitere Maßnahmen erst nach 2020 unterschritten werden.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Nachdem bereits seit 2015 der Prozess zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans läuft und eine angekündigte Entwurfsveröffentlichung 2017 ausblieb, hat die Deutsche Umwelthilfe im November 2018 Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen Überschreitung der Grenzwerte nach 39. BImSchV beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Im Februar 2019 legte das Regierungspräsidium Freiburg die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans vor.

Wie dreckig ist die Luft?
In Fürth wird nur die Feinstaubbelastung an der Messstation Theresienstraße ermittelt. Die Belastung durch Stickstoffdioxid wird nicht gemessen. Aus Immissionsberechnungen für das Jahr 2018 geht hervor, dass der rechtliche Grenzwert für Stickstoffdioxid sowohl an der Erlanger Straße mit 67 µg/m3, als auch an der Schwabacher Straße mit 46 µg/m3 deutlich überschritten wird. Damit gehört Fürth zu den am stärksten mit NO2 belasteten Städten Deutschlands.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen stammt aus dem Jahr 2004. Die beiden Fortschreibungen des Planes beziehen sich jeweils nur auf das Stadtgebiet Nürnberg. Die Belastungsschwerpunkte in Fürth finden somit keine Berücksichtigung. Die DUH hat daher im August einen Antrag auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans an die Regierung von Mittelfranken gestellt. Diese bekräftigte lediglich in den Luftreinhalteplan Nürnberg aufgenommen werden zu wollen. Dies ist jedoch nach wie vor nicht geschehen und auch die Einrichtung einer Messstation lässt nach wie vor auf sich warten.

Die DUH hat aufgrund dieser geringen Ambition im September 2019 Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht hat. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2017 sind Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig, womit die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit übersprungen wird und deutlich schneller mit finalen Entscheidungen und Maßnahmen für die Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte gerechnet werden kann.

G

Wie dreckig ist die Luft?
An der Messstelle Kurt-Schumacher-Ring wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid in den vergangenen Jahren erheblich überschritten. Im Jahr 2018 lag die Belastung noch bei 46 µg/m³. Den größten Anteil an der Luftschadstoffbelastung hat der Straßenverkehr mit ca. 49 Prozent. Ebenfalls relevant ist die Gebäudeheizung mit im Mittel 5 Prozent, wobei dieser Anteil tendenziell zunimmt.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan Nord ist seit Oktober 2011 in Kraft und legt Maßnahmen, wie die Einführung einer Umweltzone Stufe 3 seit 1. Juli 2014 fest. Die NO2-Grenzwerteinhaltung wird erst nach dem Jahr 2020 erwartet. Die DUH hat daher im November 2015 Klage eingereicht, um die Dauer der Grenzwertüberschreitung so kurz wie möglich zu halten. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Nord wird derzeit überarbeitet. Am 15. November 2018 wurde das Land Nordrhein-Westfalen verurteilt, den gesamten Kurt-Schumacher-Ring für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6/VI zu sperren. Gegen dieses Urteil hat die Landesregierung Berufung eingelegt.

Im Februar 2020 wurde unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Das Fahrverbot für LKW auf der Kurt-Schumacher-Straße wird weiter verschärft und wirkungsvoll kontrolliert. Weitere Fahrradstraßen sind vereinbart, ebenso der Ausbau der Radabstellanlagen und ein „Sofortprogramm Mängelbeseitigung“, um den Radverkehr zu stärken.  Alle technisch nachrüst- und förderbare Kommunalfahrzeuge erhalten eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI, jene Busse, die der BOGESTRA gehören, sollen ebenfalls nachgerüstet werden. Dafür wird sich die Stadt Gelsenkirchen einsetzten.

[Stand 03/2020]

H

Wie dreckig ist die Luft?
In Hagen wird an der verkehrsnahen Messstation am Graf-von-Galen-Ring seit Jahren der Grenzwert für Stickstoffdioxid deutlich überschritten. Im Jahr 2018 lag die gemessene NO2-Belastung bei 50 µg/m³ im Jahresmittel. Auch hier hat der lokale Straßenverkehr den größten Anteil an der Schadstoffbelastung.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der derzeitig gültige Luftreinhalteplan in Hagen stammt zwar aus dem Jahr 2017, basiert aber auf Daten aus dem Jahr 2015. Seitdem trat entgegen der Prognosen keine deutliche Reduktion, sondern bedauerlicher Weise sogar eine leichte Zunahme der NO2-Belastung von 49 im Jahr 2017 auf 50 µg/m³ im Jahr 2018 auf. Damit sind auch die Prognosen, die eine Grenzwerteinhaltung für das Jahr 2020 vorhersagen, nicht glaubwürdig und müssen dringend aktualisiert werden. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2017 sind Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig, womit die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit übersprungen wird und deutlich schneller mit finalen Entscheidungen und Maßnahmen für die Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte gerechnet werden kann. 

Im Februar 2020 wurde unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW ein gerichtlicher Vergleich geschlossen.
Die Verkehrsmenge auf dem Graf-von-Galen-Ring wird bereits ab März 2020 durch die Eröffnung der Bahnhofshinterfahrung deutlich reduziert. Eine Busspur auf der Körnerstraße wird eingerichtet, um einen verbesserten Verkehrsfluss der Busse in Hauptbahnhofnähe zu ermöglichen. Durch eine deutliche Reduzierung der Verkehrsmenge um mehr als 5.000 Fahrzeugen pro Tag unter anderem durch die Einführung von Tempo 30 soll auch die Grenzwerteinhaltung am Märkischen Ring sichergestellt werden. Alle technisch nachrüst- und förderbaren Busse und Kommunalfahrzeuge erhalten eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI.

[Stand 03/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
An der verkehrsnahen Messstation Paracelsustraße wird der Jahresmittelwert für NO2 seit Jahren deutlich überschritten. Den größten Anteil an der Schadstoffbelastung hat der lokale Straßenverkehr, allen voran Diesel-Fahrzeuge. Im Jahr 2018 konnte der Grenzwert erstmals eingehalten werden, auch weil größere Infrastrukturprojekte wie Umgehungsstraßen fertiggestellt wurden.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Halle (Saale) trat im Mai 2011 in Kraft. Der Plan sah im Wesentlichen die stufenweise Einführung einer Umweltzone vor. In Kombination mit den sonstigen Maßnahmen wurde prognostiziert, dass der Immissionsgrenzwert für NO2 bis spätestens 31. Dezember 2014 eingehalten wird. Diese schnelle Reduktion der Schadstoffbelastung ist leider nicht eingetreten.

Das Ingenieurbüro Lohmeyer hat im Juni 2017 Minderungspotenziale für verschiedene Maßnahmen ermittelt. Die Betrachtung der Wirksamkeit der Maßnahmen basierte auf alten, mittlerweile überholten Emissionsfaktoren. Ein Entwurf für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans müsste aber auf diesen neuen, im April 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlichten Werten basieren. Die Minderungseffekte werden damit sicher geringer ausfallen. Wann mit einer Einhaltung der Grenzwerte zu rechnen ist, wird im Gutachten nicht konkretisiert. Seit Veröffentlichung des Gutachtens wurde keine Öffentlichkeitsbeteiligung für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans eingeleitet. Da also weder die entsprechend als geeignet angesehenen Maßnahmen ergriffen wurden, noch für das Jahr 2018 die Einhaltung der Luftqualitätswerte angestrebt wurde, hat die DUH im November 2017 Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt eingereicht. Die nach Einreichung der Klage eingetretene positive Entwicklung der Luftbelastung ist sehr erfreulich und hat sich auch im Jahr 2019 verstetigt. Die DUH hat daher die Klage für erledigt erklärt.

Wie dreckig ist die Luft?
An allen verkehrsnahen Messstationen im Ballungsraum Hannover wird der Jahresmittelgrenzwert für NO2 deutlich überschritten. Den größten Anteil an der Stickoxid-Belastung hat der lokale Kfz-Verkehr. Rund 80 Prozent der NO2-Emissionen der Kraftfahrzeuge stammen aus Dieselfahrzeugen, davon haben Diesel-Pkw einen Anteil von 50 Prozent. 

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der Luftreinhalteplan für Hannover wurde im Mai 2011 aktualisiert. In der 1. Fortschreibung wird prognostiziert, dass sich die Überschreitung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes im Jahr 2015 auf die drei Straßenabschnitte Friedrich-Ebert-Straße, Göttinger Straße und Bornumer Straße beschränken wird. Weil die Schadstoffbelastung jedoch ein weiträumigeres Gebiet umfasst, wird der Luftqualitätsplan gegenwärtig aktualisiert. Ein erster Entwurf wurde im April 2017 vorgelegt. Kernpunkte darin sind die Schaffung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die Etablierung eines emissionsfreien Warenlieferverkehrs in der Stadt, Verflüssigung des Autoverkehrs, der Ausbau des Radverkehrs und die Modernisierung des städtischen Fuhrparks.

Die Stadt Hannover prognostiziert, dass mit den bisher laufenden und geplanten Maßnahmen eine Einhaltung des NO2-Grenzwertes erst nach 2030 eintreten wird. Dies liegt in Hannover auch und gerade an der mangelnden Unterstützung der Landesregierung bei der Luftreinhaltung. Diese weitere Gesundheitsbelastung der Bürgerinnen und Bürger ist in Anbetracht dessen, dass der Grenzwert bereits seit 2010 gilt, nicht länger hinnehmbar. Da also weder die entsprechend als geeignet angesehen Maßnahmen ergriffen wurden noch für das Jahr 2018 die Einhaltung der Luftqualitätswerte angestrebt wurde, hat die DUH im November 2017 Klage gegen die Landeshauptstadt Hannover eingereicht.

Wie dreckig ist die Luft?
An der Heilbronner Weinsberger Straße Ost wird der Grenzwert von 40 µg/m³ für NO2 im Jahresmittel seit Jahren weit überschritten (2018: 52 µg/m³). Hauptverursacher ist der lokale Kfz- Verkehr.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Im Jahr 2011 wurde der Luftreinhalteplan fortgeschrieben. Darin wird nicht prognostiziert, ob und wann die Grenzwerte mit den genannten Maßnahmen eingehalten werden können. Die festgelegten Maßnahmen sollten lediglich „dazu beitragen“, dass mittel- und langfristig die Grenzwerte für NO2 eingehalten werden. Wann und mit welchen Maßnahmen der Luftreinhalteplan fortgeschrieben wird hat das Regierungspräsidium auf Anfrage nicht mitgeteilt. Daher hat die DUH im März 2018 Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2017 sind Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig, womit die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit übersprungen wird und deutlich schneller mit finalen Entscheidungen und Maßnahmen für die Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte gerechnet werden kann.

K

Wie dreckig ist die Luft?
Der NO2-Jahresmittelgrenzwert wird in Kiel amTheodor-Heuss-Ring deutlich überschritten. Das Land Schleswig-Holstein hatte eine Fristverlängerung zur Einhaltung des Grenzwertes für den Ballungsraum Kiel bis 31. Dezember 2014 erhalten. Hauptverursacher für die Schadstoffbelastung mit NO2 in der Luft ist der lokale Kfz-Verkehr. Kiel ist eine der wenigen Städte, in denen die NO2-Belastung nicht sinkt, sondern im letzten Jahr nochmals deutlich auf 60 µg/m³ gestiegen ist. Damit handelt es sich um eine der höchstbelastetsten Straßen in der Bundesrepublik.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der Luftreinhalteplan gilt in seiner Fassung vom März 2009. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein ist seit 2015 in der Pflicht, einen neuen Luftreinhalteplan zu erarbeiten. Die DUH hatte im August 2017 das zuständige Ministerium aufgefordert, den Plan unverzüglich so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte enthält. Das Ministerium teilte in seiner Antwort nicht mit, welche konkreten Maßnahmen eingeleitet wurden, bzw. geplant sind. Da also für das Jahr 2018 die Einhaltung der Luftqualitätswerte offensichtlich nicht angestrebt wurde, hat die DUH im November 2017 Klage gegen das Land Schleswig-Holstein eingereicht. Ende Mai 2019 veröffentlichte das Land Schleswig-Holstein einen Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der erneut keinerlei Schritte hin zu einer Verkehrswende enthält und lediglich versucht, die enormen Verkehrsmengen über das Stadtgebiet zu verteilen. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Kiel ist seit Januar 2020 in Kraft, jedoch nach Auffassung der DUH erneut rechtswidrig.

[Stand 01/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
Beinahe alle Messstationen im städtischen aber auch im vorstädtischen Gebiet registrieren anhaltende Überschreitung der NO2- Jahresmittelwerte. Hauptverursacher ist an allen Messstationen der Kfz-Verkehr mit bis zu 77 Prozent der Stickoxid-Emissionen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln in seiner ersten Fortschreibung trat am 1. April 2012 in Kraft. Eine vollständige NO2-Grenzwerteinhaltung wird erst nach dem Jahr 2020 erwartet, wobei die Erkenntnisse zu erhöhten Emissionen von Diesel-Fahrzeugen aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen noch nicht berücksichtigt sind. Weil dies die Frist zur Einhaltung der Grenzwerte um zehn Jahre übersteigt, hat die DUH am 17. November 2015 Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Am 8. November 2018 wurde die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt und das Land Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer Fahrverbotszone verpflichtet, da es keine andere Maßnahme gibt, die vergleichbar schnell zur Einhaltung des geltenden Grenzwertes führen wird. Das Land hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Im Berufungsverfahren wurde vom 8. Senat des Oberverwaltungsgericht NRW zunächst ein zweitägiger Erörterungstermin im Mai 2019 anberaumt, indem sämtliche fachlichen Fragen zur Gesundheitswirkung von Luftschadstoffen, insbesondere NO2, zur Auswahl und Einrichtung von Messstellen sowie zur Aufstellung und Aussagekraft von Modellierungen und Prognosen diskutiert wurden. In der mündlichen Verhandlung im September 2019 erklärte der OVG NRW in Münster den aktuellen Luftreinhalteplan für Köln für rechtswidrig und verurteilte das Land NRW einen neuen Plan zu erstellen, in dem Maßnahmen zur schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung enthalten sind. Zudem führte der 8. Senat des OVG weiter aus, muss der Plan ein zusätzliches Maßnahmenpaket enthalten, dass unmittelbar in Kraft tritt, sollte der Grenzwert nicht zum prognostizierten Zeitpunkt eingehalten werden. Auch gegen dieses Urteil legte das Land NRW Revision ein. Eine Verhandlung am BVerwG ist noch nicht terminiert.

[Stand 02/2020]

L

Wie dreckig ist die Luft?
Der Jahresmittelwert für NO2 wird nach wie vor an allen verkehrsnahen Messstationen überschritten. Mit etwa 80 Prozent hat der Kfz-Verkehr den größten Anteil an den NOx-Emissionen. An der Messstation Limburg-Schiede ist die Belastung von 2017 mit einem Wert von 43 µg/m³ auf 49 µg/m³ im Jahr 2018 sogar gestiegen. An weiteren Messstationen auf der gleichen Straße (Schiede 28-30) wurden sogar Belastungen von 54 µg/m³ festgestellt.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Bereits im alten Luftreinhalteplan in seiner Fassung von 2012 fehlten effektive Luftreinhaltemaßnahmen, um die Immissionsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Aufgrund der anhaltenden, hohen Belastung m³und unzureichender Maßnahmen zur Reduzierung, reichte die DUH im Februar 2015 Klage gegen das Land Hessen ein. Am 30. Juni 2015 entschied das Gericht, dass das hessische Umweltministerium den geltenden Luftreinhalteplan fortschreiben und einen Zeitplan vorlegen muss, der aufzeigt, mit welchen Maßnahmen und bis wann die Grenzwerte eingehalten werden. Ebenfalls machten die Richter deutlich, dass es finanzielle oder wirtschaftliche Aspekte nicht als Argument gelten lässt, von Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte abzusehen.

Im August 2016 hat die DUH einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gestellt, weil das Urteil nicht umgesetzt wurde. Erst im März 2017 veröffentlichten die Stadt Limburg und das hessisches Verkehrsministerium einen Planentwurf, der dann Ende 2017 in Kraft getreten ist. Auch in diesem Luftreinhalteplan fehlen Maßnahmen, die eine schnellstmögliche Einhaltung des seit 2010 geltenden Immissionsgrenzwertes ermöglichen. Daher hat die DUH im Oktober 2018 erneut Klage gegen das Hessische Ministerium für Umwelt erhoben.

Wie dreckig ist die Luft?
In Ludwigsburg wird der Grenzwert für NO2 im Jahresmittel seit Jahren deutlich überschritten (2018: 51 µg/m³). Mit 60 – 70 Prozent hat der städtische Straßenverkehr den größten Anteil an der Schadstoffbelastung. Modellierungen der Schadstoffbelastungen zeigen, dass es Straßen in Ludwigsburg gibt, an denen die Belastung noch deutlich höher als an der offiziellen Messstation ist.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
In der Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem Jahr 2012 wurde nicht prognostiziert, ob und wann die Grenzwerte mit den genannten Maßnahmen eingehalten werden können. Wann und mit welchen Maßnahmen der Luftreinhalteplan fortgeschrieben wird, hat das Regierungspräsidium auf Anfrage zunächst nicht mitgeteilt. Daher hat die DUH im März 2018 Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht, woraufhin das Regierungspräsidium Stuttgart einen ersten Entwurf für eine zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Ludwigsburg bis Ende November 2018 angekündigt hat. Im September 2019 wurde dann endlich ein neuer Luftreinhalteplan veröffentlicht, der jedoch ausschließlich punktuelle Maßnahmen an der Messstation vorsieht (wie zum Beispiel Luftfilter direkt neben der Messstation) und nicht geeignet ist die Luftbelastung im gesamten Stadtgebiet zu reduzieren.

Diese Auffassung bestätigt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 26.11.2019 und verurteilt das Land Baden-Württemberg den für die Stadt Ludwigsburg geltenden Luftreinhalteplan zu ändern und auch Fahrverbote aufzunehmen, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet sind eine gleich schnelle Grenzwerteinhaltung zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen weitere Messpunkte festgelegt werden um die Belastung in Ludwigsburg rechtskonform abzubilden.

Gegen dieses Urteil hat das Land Revision eingelegt.

[Stand 03/2020]

M

Wie dreckig ist die Luft?
Der Jahresmittelwert für NO2 wurde 2017 an den offiziellen Messstationen Große Langgasse und Parcusstraße überschritten. Darüber hinaus gibt es städtische Messungen, die Grenzwertüberschreitungen im gesamten Innenstadtbereich belegen. 2016 wurden stationäre Stickstoffdioxidmessungen durchgeführt, die zu dem Ergebnis kamen, dass Pkw für mehr als 60 Prozent an den von Fahrzeugen verursachten NO2-Konzentrationen in der Parcusstraße verantwortlich sind. Rund ein Viertel der NO2-Konzentrationen wurden von den Bussen des öffentlichen Nahverkehrs verursacht. Passivsammlerwerte für das erste Halbjahr 2019 zeigen, dass die Stadt Mainz noch weit davon entfernt ist den geltenden Grenzwert einzuhalten: 47 µg/m³ wurden an der seit Jahren genutzten Messstation Rheinstraße / FH ermittelt. An den neu eingerichteten Passivsammlern Rheinstraße 24 und Rheinallee 3B liegt die Belastung im ersten Halbjahr 2019 sogar bei 48 beziehungsweise 49 µg/m³. Auch am Messcontainer Parcussstraße liegt die Belastung bis einschließlich Oktober 2019 noch bei 42 µg/m³.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Die DUH hat am 30. November 2011 Klage gegen die Stadt Mainz wegen Überschreitung der Grenzwerte für NO2 der 39. BImSchV eingereicht. Unter der Bedingung, dass die Stadt Mainz Messungen in Auftrag gibt, um die verkehrsbezogenen Emittenten zu identifizieren und darauf beruhend Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte zu verabschieden, hat die DUH im Dezember 2013 die Verfahrensruhe beantragt. Weil die Grenzwerte weiterhin überschritten werden und keine Maßnahmen aus den Messergebnissen abgeleitet und umgesetzt wurden, um die Schadstoffbelastung so schnell wie möglich zu senken, hat die DUH am 4. Oktober 2016 die Klage gegen die Stadt Mainz wiederaufgenommen.


Die Fortschreibung 2016-2020 des Luftreinhalteplans, ist zum 1. April 2017 in Kraft getreten. Am 24. Oktober 2018 verurteilte das Verwaltungsgericht Mainz die Stadt, den Luftreinhalteplan bis spätestens 1. April 2019 so fortzuschreiben, dass der rechtlich geltende Grenzwert von 40 µg/m³ für Stickstoffdioxid im Jahresmittel 2019 eingehalten wird. Dabei müssen auch Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge miteinbezogen werden, die im Falle einer Nichteinhaltung des Grenzwertes im ersten Halbjahr 2019 spätestens zum 1. September 2019 umgesetzt werden müssen.

Im Dezember 2018 wurde eine Anpassung der Fortschreibung 2016-2020 des Luftreinhalteplanes Mainz um Stickstoffdioxid inklusive eines Stufenkonzepts für Verkehrsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge veröffentlicht und im April 2019 wirksam. Der Plan beinhaltet Reduktionsprognosen für verschiedene Ausgestaltungen möglicher Zonen mit Verkehrsbeschränkungen. Welche der Maßnahmen ab dem 1. September 2019 umgesetzt werde sei abhängig von den NO2-Werten im ersten Halbjahr 2019. Im Juli 2019 veröffentlichte die Stadt Mainz die Halbjahresmittelwerte für NO2 ohne jedoch das komplette Ausmaß der Belastung im Stadtgebiet zu präsentieren. Ergebnisse neuer Messstationen veröffentlichte die Stadt erst auf Anfrage der DUH. Sowohl Modellierungen der Luftbelastung als auch Messungen zeigen demnach, dass die NO2-Konzentration nach wie vor an vielen Straßen den Grenzwert überschreitet. Besonders hoch belastet ist der Straßenzug Rheinstraße/Rheinallee. Die ermittelte Belastung auf dieser Straße ignoriert die Stadt Mainz jedoch. Messwerte alter Messstationen sollen aufgrund von Formalitäten nicht berücksichtigt werden, ersatzweise neu eingerichtete Messstationen sollen erst ein ganzes Jahr die Luftqualität ermitteln. Entgegen dem Urteil vom 24. Oktober 2018, wurde trotz der weiterhin hohen Luftschadstoffbelastung in Mainz kein Fahrverbot umgesetzt.

Da ein im November 2019 eingereichter Zwangsvollstreckungsantrag vom Verwaltungsgericht Mainz zurückgewiesen wurde, haben wir im Dezember 2019 eine Planvollzugsklage wegen anhaltender Überschreitung des NO2-Grenzwertes erhoben. Darüber hinaus haben wir Beschwerde gegen den Vollstreckungsbeschluss eingelegt, um die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nunmehr durch das Oberverwaltungsgericht klären zu lassen. Vorsorglich haben wir noch eine Klage auf Dynamisierung des Luftreinhalteplans beim OVG Koblenz eingereicht.

Im Januar 2020 hat die Stadt Mainz den neuen Luftreinhalteplan vorgestellt. Enthalten sind unter anderem streckenbezogene Fahrverbote für Dieselfahrzeuge schlechter als Euro 6/VI auf der Rheinachse ab 01. Juli 2020. Im April 2020 findet ein Erörterungstermin vorm Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz statt.

[Stand 03/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unterhält keine offizielle Messstation in Marbach am Neckar. Die Stadt führte im Jahr 2016 eigenständig Messungen der NO2-Belastung durch und stellte fest, dass der Grenzwert für das Jahresmittel in der Schillerstraße (55 µg/m³) und der Rielingshäuser Straße (51 µg/m³) deutlich überschritten wurde. Laut der Luftqualitätsmessungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) wurde der Grenzwert für NO2 im Jahresmittel 2018 in Marbach eingehalten.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Aufgrund der Grenzwertüberschreitung muss das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan für Marbach erarbeiten. Da bislang weder ein Planentwurf noch Wirksamkeitsabschätzungen für Maßnahmen vorliegen, hat die DUH im März 2018 Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Ein Entwurf für einen Luftreinhalteplan wurde für Ende 2018 angekündigt, bisher ist jedoch keine Veröffentlichung bekannt.

Da sich die Einhaltung des Grenzwertes auch im Jahr 2019 bestätigt hat und es keine Anhaltspunkte für weitere Straßen mit höherer Belastung gibt, wurde die Klage im November 2019 erledigt erklärt.

[Stand 11/2019]

Wie dreckig ist die Luft?
Der Jahresmittelwert für NO2 wird an den Messstationen Stachus (48 µg/m³) und Landshuter Allee (66 µg/m³) überschritten. Die NO2-Belastung an verkehrsbezogenen Messstellen wird maßgeblich von Diesel-Kraftfahrzeugen verursacht.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Die DUH legte am 29. Februar 2012 Klage gegen den Freistaat wegen Überschreitung des NO2-Grenzwertes ein. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2012 wurde der Freistaat Bayern antragsmäßig verurteilt. Mit der 6. Fortschreibung des Plans werden die Grenzwerte für NO2 im Jahresmittel erst nach 2030 eingehalten werden können. Da trotz anhaltender Luftverschmutzung keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen für eine schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung ergriffen werden, hat die DUH einen Antrag auf Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils gestellt.

Mit Beschluss vom 29. Juni 2016 fordert das Bayerische Verwaltungsgericht München die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München mit effektiven Maßnahmen innerhalb eines Jahres und drohte dem Freistaat ein Zwangsgeld bis zu 10.000 Euro an, wenn diese Frist nicht eingehalten wird. Der Freistaat hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingereicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof drohte mit Beschluss vom 27. Februar 2017 dem Freistaat Bayern ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro an, falls er bis zum 29. Juni 2017 der Öffentlichkeit kein vollständiges Verzeichnis aller Straßenabschnitte im Gebiet München vorlegen würde, an denen der NO2-Immissionsgrenzwert überschritten wird. Weitere Zwangsgelder in Höhe von jeweils 4.000 Euro wurden angedroht, wenn der Freistaat bis 31. August 2017 die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München nicht eingeleitet hat, bzw. bis 31. Dezember 2017 der Öffentlichkeit kein vollzugsfähiges Konzept zur Kenntnis veröffentlicht, aus dem sich ergibt, dass in eine künftige Fortschreibung des Luftreinhalteplans auch Verkehrsbeschränkungen für dieselbetriebene Fahrzeuge aufgenommen werden können.

Weil die zuständigen Behörden auf Geheiß des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer sich widersetzten, das Gutachten zur aktuellen Luftbelastung in der Landeshauptstadt fristgerecht zu veröffentlichen, hatte die DUH einen Antrag auf Festsetzung des Zwangsgeldes in Höhe von 2.000 Euro gestellt. Das drei Wochen später herausgegeben Gutachten zeigt, dass an 123 Kilometern des Hauptverkehrsstraßennetzes von München Überschreitungen des NO2-Grenzwertes auftreten. Allerdings wurden im Gutachten zu geringe Realemissionsdaten für Dieselfahrzeuge verwendet, weshalb von einer höheren Belastungssituation als im Gutachten angenommen ausgegangen werden muss.

Weil die Bayerische Staatsregierung auch die zweite Frist zum Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans ignorierte, beantragte die DUH am 21. August 2017 erneut die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 4.000 Euro. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat diesem Antrag am 26. Oktober 2017 Recht gegeben. Die Staatsregierung zahlte das Zwangsgeld, erklärte am 21. November 2017 aber sinngemäß, das rechtskräftige Urteil zu Lasten von Umwelt und Menschen dennoch weiterhin ignorieren zu werden.

Im November 2017 stellte die DUH daraufhin einen Antrag auf ‚Zwangsgeld oder Zwangshaft‘ gegen die Bayerische Staatsregierung. Das Verwaltungsgericht München hat am 29. Januar 2018 ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro verhängt und ein weiteres Zwangsgeld und härtere Maßnahmen bis hin zu Zwangshaft gegenüber dem Freistaat Bayern angedroht, falls dieser nicht innerhalb von vier Monaten die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans einleitet.

Mit dem Schreiben vom 17. August 2018 hat der BayVGH mitgeteilt, die Frage der Zwangshaft gegenüber Amtsträgern dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Das höchste Bayerische Verwaltungsgericht kommt zu dem Schluss, dass die Erzwingungshaft gegenüber Amtsträger*innen „allein erfolgsversprechend erscheint“. Die Frage wurde Anfang September 2019 vor der Großen Kammer des EuGH verhandelt, das im Dezember 2019 urteilte, dass Zwangshaft gegen Amtsträger wegen bestimmter gravierendender Rechtsverstöße unter bestimmten Voraussetzungen zu verhängen sei.  Aus dem Urteil geht der Auftrag an den BayVGH hervor, zu prüfen, ob das deutsche Recht so ausgelegt werden kann, dass der Freistaat mehrere hohe Geldbußen in kurzen Zeitabständen an einen dritten Begünstigten, also nicht wie bisher an den eigenen Haushalt, zu zahlen hat. Die Regierung von Oberbayern hat im Juni 2019 einen Entwurf für die siebte Fortschreibung des Luftreinhaltplans München veröffentlicht, der erneut alle wirksamen Maßnahmen für eine schnellen Grenzwerteinhaltung vermissen lässt.

[Stand 03/2020]

N

Wie dreckig ist die Luft?
Der Jahresmittelwert für NO2 wird in Nürnberg seit Beginn der Messungen deutlich überschritten. Zuletzt ist die Belastung wieder gestiegen und lag an der Von-der-Tann-Straße bei 46 µg/m³ im Jahr 2018.

Bereits bei Aufstellung des Luftreinhalteplans für Nürnberg war durch Modellierungen bekannt, dass die Messstation Von-der-Tann-Straße nicht an der Stelle höchster Belastung steht. Im Juli 2018 wurde ein Masterplan zur Beteiligung am Förderprogramm des Bundes „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ vorgelegt. Dieser beinhaltet eine Modellierung der NO2-Belastung im gesamten Nürnberger Hauptstraßennetz für das Jahr 2017 aus dem hervor geht, dass der NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ nahezu flächendeckend überschritten wird. Zahlreiche Straßenabschnitte weisen sogar eine deutliche Überschreitung oberhalb von 50 µg/m³ auf.  Auch für das Jahr 2020 wird eine anhaltend hohe Belastung prognostiziert.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Im August 2017 hat die DUH einen Antrag auf Änderung des Luftreinhalteplans gestellt, woraufhin im September 2017 ein neuer Luftreinhalteplan von der Regierung von Unterfranken veröffentlicht wurde. Dieser genügt jedoch immer noch nicht den rechtlichen Anforderungen zur Realisierung einer schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung. Selbst unter Berücksichtigung aller geplanten Maßnahmen wird es auch im Jahr 2020 noch zahlreiche Grenzwertüberschreitungen im gesamten Stadtgebiet geben. Aufgrund dieser Datengrundlage hat die DUH im Juni 2019 Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans eingereicht.

O

Wie dreckig ist die Luft?
Der Jahresmittelwert für NO2 wird in Oberhausen an der Mühlheimer Straße seit Jahren überschritten. Auch 2018 liegt die NO2-Belastung im Jahresmittel mit 46 µg/m³ deutlich über dem seit 2010 verbindlichen Grenzwert. 55 Prozent der Belastung ist dabei auf den Straßenverkehr zurückzuführen. Für Oberhausen gilt bisher die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Ruhrgebiet 2011 Teilplan West der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Jahr 2015.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Im August 2017 hat die DUH einen Antrag auf Änderung des Luftreinhalteplans gestellt. Nachdem bis heute kein neuer Luftreinhalteplan für Oberhausen mit geeigneten Maßnahmen zur NO2-Grenzwerteinhaltung veröffentlicht wurde, hat die DUH am 10. Dezember 2018 Klage gegen das Land Nordrhein-Westphalen auf Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für NO2 noch im Jahr 2019 beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.

Im Februar 2020 hat die DUH unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW ein gerichtlicher Vergleich mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Oberhausen geschlossen. Der Vergleich sieht eine Einführung eines ganztägigen LKW-Fahrverbots auf der Mülheimer Straße inklusive zweier teilstationärer Messanlagen vor. Zudem werden alle technisch nachrüst- und förderbaren Busse und Kommunalfahrzeuge mit entsprechender Hardware auf Euro VI nachgerüstet. Darüber hinaus wird die Höhe der Parkgebühren und die bewirtschaftete Fläche in einem ersten Schritt durch die Stadt Oberhausen jeweils verdoppelt.

[Stand 03/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
Der Jahresmittelwert für NO2 wird in Offenbach an vielen verkehrsnahen Messstationen seit Jahren überschritten. Im Jahr 2018 lag die NO2-Belastung bei 46 µg/m³ an der Mainstraße und 44 µg/m³ an der Unteren Grenzstraße. Mit etwa 60 Prozent hat der Verkehr den größten Anteil an den NOx-Emissionen. Mit den Maßnahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Rhein-Main, Teilplan Offenbach, der bereits seit November 2014 in Kraft ist, kann die Einhaltung der NO2-Grenzwerte nicht vor 2020 erreicht werden. Eine neuere Prognose liegt derzeit nicht vor.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Die DUH hat am 11. November 2013 Klage gegen das Land Hessen wegen anhaltender Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte für NO2 eingereicht. Das VG Wiesbaden fordert mit Urteil vom 30. Juni 2015 die Fortschreibung des Luftreinhalteplans durch das Hessische Umweltministerium. Dieses muss ein umfangreiches Konzept mit einem Zeitplan vorlegen, der aufzeigt, mit welchen Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt der Grenzwert eingehalten wird. Dabei macht das Gericht deutlich, dass finanzielle oder wirtschaftliche Aspekte nicht dazu führen können, von Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte abzusehen. Das Konzept muss alle denkbaren Maßnahmen zur Reduzierung der NO2-Belastung und deren Wirksamkeit enthalten. Obwohl mit dem vorliegenden Urteil die Verpflichtung besteht, den Luftreinhalteplan mit allen notwendigen Maßnahmen fortzuschreiben, die geeignet sind den Grenzwert so schnell wie möglich einzuhalten, ist dies bislang nicht geschehen und wird auch derzeit nicht diskutiert. Daher hat die DUH im März 2018 erneut Klage gegen das Land Hessen eingereicht.

Im März 2020 hat die DUH zusätzlich einen Zwangsvollstreckungsantrag zur Vollstreckung des Urteils aus dem Jahr 2015 beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht. Die mündliche Verhandlung im zweiten Hauptsachenverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgericht in Kassel wird voraussichtlich im 2. Quartal 2020 stattfinden. 

[Stand 03/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
Der NO2-Jahresmittelwert wird an der verkehrsnahen Messstationen Heiligengeistwall nach wie vor deutlich überschritten (2018: 48 µg/m³). Die Belastung ist damit nur um 1 µg/m³ seit dem Jahr 2012 gesunken.  Von der lokalen Zusatzbelastung im Heiligengeistwall lassen sich 60,7% Diesel-Pkw und 20,6% leichten Dieselnutzfahrzeugen zuordnen. Auch Busse haben an der Messstelle Heiligengeistwall mit 16,9% einen nennenswerten Anteil an der NO2-Belastung.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Die Stadt Oldenburg hat am 4. Mai 2018 den Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans öffentlich ausgelegt. In einer Stellungnahme vom 20. Juni 2018 kritisiert die DUH, dass der vorliegende Planentwurf neben Maßnahmen ohne messbare bzw. mit nur minimalen Effekten eine Reihe von Prüfaufträgen vorsieht, deren Umsetzung unklar und nicht terminiert ist. Da die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen, reichte die DUH im Oktober 2018 Klage gegen die Stadt Oldenburg ein. 

P

Wie dreckig ist die Luft?
Der NO2-Jahresmittelwert wird an den Messstationen Bahnhofsstraße mit 45 µg/m³ und Friedrichsstraße mit 43 µg/m³nach wie vor deutlich überschritten. Der Verkehr (56 %) und darunter der Straßenverkehr (68 %) verursachen den Hauptanteil der NOx-Emissionen. 

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Die Stadt Paderborn erhielt den Förderbescheid für die Entwicklung eines kommunalen Masterplans zur Verbesserung der Luftqualität. Dieser Plan muss bis Mitte 2018 erarbeitet werden, wird aber lediglich langfristig wirksame Maßnahmen enthalten. Im ersten Halbjahr 2017 wurde bereits über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans diskutiert. Weil der Grenzwert auch acht Jahre nach dessen Inkrafttreten nicht eingehalten wird, hat die DUH im März 2018 Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Ein Entwurf des Luftreinhalteplans sollte bereits Ende des Jahres 2017 veröffentlicht werden. Anfang Juli 2019 wurde er nun zur Öffentlichkeitsbeteiligung offengelegt.

Im Februar 2020 haben sich DUH, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Paderborn auf einen gerichtlichen Vergleich mit verbindlichen Maßnahmen geeinigt. Unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW wurde ein entsprechender Vergleich rechtsverbindlich geschlossen.
Unter allen NRW-Städten hat Paderborn bereits eine besonders saubere Busflotte und ist zudem auch in seiner Tarifgestaltung Vorreiter bei der Verkehrswende. Im Sommer 2020 werden weitere Tarife angepasst. Die Tarife für Kurzstrecken und Schüler-Tickets werden reduziert und die Busnutzung an jedem ersten Samstag im Monat kostenlos.

[Stand 03/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
Seit dem Jahr 2005 gibt es keine offizielle verkehrsnahe Messstation mehr in Passau, lediglich eine Messstation im städtischen Hintergrund. Daher hat der VCD Bayern die Initiative ergriffen und am hochbelasteten Kirchenplatz über ein ganzes Jahr hinweg die Schadstoffbelastung mit NO2 ermittelt. Im Jahresmittel 2018 lag die NO2-Belastung dort bei 55,6 µg/m³. Berechnungen des TÜV für das Jahr 2008 zeigen, dass die erheblichen Grenzwertüberschreitungen an der Mariahilfstraße, die an den Kirchplatz angrenzt, der Stadt Passau seit längerem bekannt sind.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Das Bayerische Landesamt für Umwelt weigert sich sowohl Konsequenzen aus dieser Messung zu ziehen, als auch eine eigene verkehrsnahe Messstation einzurichten. Obwohl die Belastungssituation bekannt ist, wurde der aktuelle Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2006 bisher nicht fortgeschrieben. Die Deutsche Umwelthilfe hat im Juni 2019 einen Antrag auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans bei der Regierung von Niederbayern eingereicht und eine Frist bis Ende September zur Fortschreibung gesetzt, um auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung zeitlich zu ermöglichen.

Da die Regierung von Niederbayern keine Bereitschaft signalisiert hat den Luftreinhalteplan kurzfristig fortzuschreiben, hat die DUH im Juli 2019 Klage eingereicht.

R

Wie dreckig ist die Luft?
In Regensburg wurde an der einzigen verkehrsnahen Messstation am Rathaus der Grenzwert von 40 µg NO2/m³ im Jahresmittel 2018 das erste Mal eingehalten. Im Juli 2018 legte die Stadt Regensburg einen Masterplan zur Beteiligung am Förderprogramm des Bundes „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ vor. Dieser beinhaltet eine NO2-Immissionsberechnung aus der hervorgeht, dass im Jahr 2017 mindestens elf weitere Straßenabschnitte von Grenzwertüberschreitungen betroffen waren. An der Weißenburgstraße wurde für das Jahr 2017 eine Belastung von 61 µg/m³ im Jahresmittel berechnet, die Belastung an der Frankenstraße wird als vergleichbar mit jener der Weißenburgstraße eingeordnet. Dies zeigt, dass die einzige offizielle Messstation in der Stadt Regensburg, nicht die höchste Belastung in der Umgebung repräsentiert. 

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Die Deutsche Umwelthilfe hat im Juni 2019 einen Antrag auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht und auf die Berechnungen des Masterplans hingewiesen. Der Regierung wurde eine Frist bis Ende September zur Fortschreibung gesetzt, um auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung zeitlich zu ermöglichen. Da die Regierung der Oberpfalz keine Bereitschaft signalisiert hat den Luftreinhalteplan kurzfristig fortzuschreiben, hat die DUH im Juli 2019 Klage eingereicht.

Wie dreckig ist die Luft?
Der NO2-Jahresmittelwert wird an der Messstation Lederstraße Ost seit Jahren überschritten (53 µg/m³ im Jahr 2018). Hauptverursacher der Schadstoffbelastungen an der verkehrsnah gelegenen Messstelle (Spotmessstelle) in Reutlingen ist der Straßenverkehr. Mit den derzeit in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird eine Grenzwerteinhaltung jedoch nicht vor 2024 erreicht.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Die DUH hatte am 27. Januar 2012 Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen Überschreitung der Grenzwerte der 39. BImSchV in Reutlingen eingereicht. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied am 23. Oktober 2014, dass das Regierungspräsidium Tübingen den für Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern hat, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte enthält. Mehr als ein Jahr nach dieser Entscheidung hat das Regierungspräsidium keinerlei Maßnahmen zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung ergriffen.

Im Rahmen des Projektes „Modelstadt Reutlingen“ soll nun ein fachliches Gutachten zu möglichen Maßnahmen und deren Machbarkeit und Wirksamkeit erstellt werden. Aus der öffentlichen Ausschreibung geht hervor, dass die Gutachtenerstellung erst nach zwei Jahren, d.h. im Jahr 2018, abgeschlossen sein soll. Eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte, wie es das rechtskräftige Urteil vorsieht, wird somit nicht erreicht. Daher hat die DUH am 25. November 2015 einen Antrag an Androhung eines Zwangsgeldes gestellt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Antrag mit Beschluss vom 24. November 2016 abgelehnt. Das Gericht hat bestätigt, dass der neue Luftreinhalteplan bis spätestens September 2017 - und damit zur Eröffnung des Scheibengipfeltunnels als Maßnahme gegen Luftverschmutzung - vorliegen muss.

Der Planentwurf wurde im Dezember 2017 vorgestellt und trat im ersten Quartal 2018 in Kraft. Einen genauen Zeitplan, wann der NO2-Grenzwert eingehalten wird, lässt der Plan aber erneut vermissen. Maßnahmen, die offenkundig eine hohe und schnelle Wirkung entfalten, wie die Verkehrsbeschränkung in der Umweltzone für schmutzige Diesel-Pkw oder Betriebsbeschränkungen für Komfortkamine werden vorerst nicht in Kraft gesetzt. Hier soll vielmehr erst noch zwei weitere Jahre die Belastungssituation beobachtet werden – was die Gesundheit der Bevölkerung weiter gefährdet – bevor weitere Taten folgen.

Daher hat die DUH im März 2018 erneut Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat 2019 der Klage der DUH stattgegeben. Das Land wurde verurteilt, den für Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid schnellstmöglich eingehalten wird. Gegen dieses Urteil hat das Land Baden-Württemberg Berufung eingelegt. Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht fand im  Februar 2020 in Leipzig statt. Das BVerwG hat die Revision des Landes Baden-Württemberg teilweise zurückgewiesen und die bisherigen Prognosen und Maßnahmen des gültigen LRP als unzureichend verurteilt. Das Land muss einen neuen Luftreinhalteplan aufstellen. Zudem hat das BVerwG klargestellt, dass weiterhin 40 µg/m3 als rechtlich bindender Grenzwert gelten und nur dann von Fahrverboten abgesehen werden kann, wenn nach der Ergreifung sämtlicher Maßnahmen nur noch eine geringfügige Überschreitung vorherrscht und sichere Prognosen die zeitnahe Einhaltung des NO2-Grenzwertes beweisen. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

[Stand 03/2020]

S

Wie dreckig ist die Luft?

Einen der höchstbelasteten Hotspots in Deutschland stellt die Messstelle Am Neckartor in Stuttgart dar. Im Jahr 2016 wurde der zulässige Tagesgrenzwert für Feinstaub (PM10) von 50 µg/m³ an 68 Tagen (bei 35 zulässigen Überschreitungstagen im Jahr) überschritten und der NO2-Jahresmittelgrenzwert betrug 82 µg/m³. Erfreulicherweise wurde der Jahresmittelwert für PM10 im Jahr 2018 das erste Mal eingehalten, wohingegen der Jahresmittelgrenzwert für NO2 nach wie vor deutlich überschritten wird (71 µg/m³ im Jahr 2018). Auch an den verkehrsnahen Messstationen Hohenheimer Straße (2018: 65 µg/m³) und Arnulf-Klett-Platz (2018: 46 µg/m³) wird der NO2-Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel weiterhin überschritten.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Aufgrund der hohen Schadstoffbelastung in Stuttgart, hatte die DUH am 13. August 2015 einen Antrag auf Luftreinhaltung an das Regierungspräsidium Stuttgart geschickt und am 17. November 2015 Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart hatte ein Gesamtwirkungsgutachten in Auftrag gegeben (Abschlussbericht 2017), welches die verkehrlichen und emissions- wie immissionsseitigen Auswirkungen einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen untersucht. Die Ergebnisse und Maßnahmen flossen in die Erarbeitung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans ein. Aus der Untersuchung ergaben sich jedoch keine Maßnahmen und kein Szenario, mit dem bereits vor 2020 die Einhaltung der Grenzwerte möglich gewesen wäre.

Am 19. Juli 2017 hat das VG Stuttgart der Klage der DUH stattgegeben und den vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans für unwirksam erklärt. Das Gericht stellte fest, dass lediglich Fahrverbote für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart eine geeignete Luftreinhaltemaßnahme darstellt. Die Landesregierung hatte angekündigt, anstelle von Verkehrsbeschränkungen auf Software-Updates an Euro 5 – Fahrzeugen durch die Autohersteller setzen zu wollen, konnte jedoch keine relevante Minderungswirkung durch ein Software-Update nachweisen. Das Gericht bewertete diese Maßnahme schon deshalb als ungenügend, weil sie rechtlich unverbindlich ist.

Das Land Baden-Württemberg legte im Herbst 2017 Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig ein. Das BVerwG erklärte in seinem Urteil vom 27. Februar 2018, dass in Stuttgart Fahrverbote umzusetzen sind. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist aber eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten, die in einer ersten Stufe nur ältere Dieselfahrzeuge (bis Abgasnorm Euro 4) betrifft, zu prüfen. Euro-5-Fahrzeuge dürfen nicht vor dem 1. September 2019 (mithin also vier Jahre nach Einführung der neueren Abgasnorm Euro 6) mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus müssen Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufs- und Anwohnergruppen vorgesehen werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Landesregierung am 26. Juli 2018 dazu verurteilt, eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis zum 31. August 2018 zu veröffentlichen, der nach Maßgabe des Urteils des BVerfG bereits Fahrbeschränkungen für Euro 5 Dieselfahrzeuge vorsieht. Da die Landesregierung dem erneut nicht nachkam, stellte die DUH am 31. August 2018 einen Antrag auf Festsetzung des bereits durch das Verwaltungsgericht Stuttgart angedrohten Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro. Dem kam das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 21.September 2018 nach. Ein weiteres Zwangsgeld wurde angedroht, falls Fahrbeschränkungen für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 nicht bis November 2018 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

Am 30. November 2018 veröffentlichte das Regierungspräsidium Stuttgart die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Der seit dem 3. Dezember gültige Luftreinhalteplan beinhaltet Fahrbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter ab dem 1. Januar 2019. Für Einwohner der Stadt Stuttgart gab es eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2019. Am 25. Juni 2019 wurde eine Ergänzung, die lediglich eine Busspur als neue Maßnahme vorsieht und ein streckenbezogenes Fahrverbot am Neckartor nur im Falle dessen, das die Busspur nicht umgesetzt werden könne, veröffentlicht. Diese Maßnahmen entsprechen nicht dem rechtsgültigen Urteil. Der Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg hat daher die Beschwerde des Landes gegen den Vollstreckungsantrag der DUH am 28. Juni 2019 abgelehnt und eine Aufnahme von Fahrbeschränkungen für Euro 5/V – Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplan bis spätestens 01. Juli 2019 angeordnet. Die DUH hat daher das Land Baden-Württemberg aufgefordert noch im Juli die unverzügliche Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart anzukündigen und zonale Fahrbeschränkungen für Diesel Euro 5 in den Luftreinhalteplan mit aufzunehmen. Dieser Aufforderung kam das Land nicht nach, weshalb die DUH Anfang August 2019 beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Antrag auf Beugehaft zur Vollstreckung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 eingereicht hat.

Kurz darauf wurde ein neuer Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans veröffentlich, der am 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Seitdem gelten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge Euro 5/V auf 4 Streckenabschnitten, auf denen laut Prognose im Jahr 2019 NO2-Belastungen über 50 µg/m³ nachgewiesen wurden. Auch der aktuelle Plan entspricht nicht dem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, da er nicht zu einer flächendeckenden Grenzwerteinhaltung führen wird. Durch umfangreiche Ausnahmeregelungen wird die Wirkung dieser punktuellen Maßnahme weiter reduziert. Daher erhält hielt die DUH ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung vom August 2019 aufrecht.

Um eine weitere Verurteilung abzuwenden hat das Regierungspräsidium Stuttgart im Dezember 2019 den Entwurf einer 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans veröffentlicht, der erstmalig ein zonales Fahrverbot für Dieselfahrzeuge Euro 5/V vorsieht, jedoch im Umfang der Zone sowie der Ausgestaltung der Ausnahmegenehmigungen erneut die Wirksamkeit dieser Maßnahme unzulässig minimiert.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dennoch dem Antrag der DUH auf Zwangsvollstreckung im Januar 2020 stattgegeben und das Land Baden-Württemberg zu einem Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro verurteilt, das an die Deutsche Kinderkrebsstiftung zu zahlen ist. 

[Stand 03/2020]

W

Wie dreckig ist die Luft?
Der NO2-Jahresmittelwert wird an den Messstationen Ringkirche (48 µg/m³ im Jahr 2018) und Schiersteiner Straße (47 µg/m³ im Jahr 2018) seit Jahren überschritten. Die NO2-Emissionen stammen zu 67 Prozent aus dem Kfz-Verkehr. Mit den derzeit in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird eine Grenzwerteinhaltung bis 2021 prognostiziert.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Am 11. Juli 2011 hat die DUH gemeinsam mit einer betroffenen Anwohnerin beim Verwaltungsgerichtshof Wiesbaden Klage gegen das Land Hessen wegen Überschreitung der Grenzwerte der 39. BImSchV eingereicht. Das Gericht verpflichtete das Land mit Urteil vom 10. Oktober 2011 den Luftreinhalteplan um wirksame Maßnahmen fortzuschreiben. Die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans trat zum November 2012 in Kraft, die 2. Fortschreibung wird derzeit erarbeitet. Weil das Urteil des VG Wiesbaden nicht ausreichend umgesetzt wurde, hat die DUH im November 2015 einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes eingereicht.

Parallel dazu hat der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) Klage wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte eingereicht. Das VG Wiesbaden hatte mit Beschluss vom 11. Januar 2016 das Hessische Ministerium für Umwelt verpflichtet den Luftreinhalteplan binnen neun Monaten fortzuschreiben. Auf Beschwerde des Ministeriums hin, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Antrag abgelehnt.

Im Mai 2016 hat die DUH einen erneuten Antrag auf Änderung des Luftreinhalteplans eingereicht und sich der Klage des VCD angeschlossen. Ende 2018 wurde ein Entwurf für die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für Wiesbaden veröffentlicht, nach der ersten Verhandlung der Klage nochmals um weitere Maßnahmen ergänzt und Anfang Februar 2019 in Kraft gesetzt. Damit liegt ein schlüssiges Gesamtkonzept vor, mit dem die Verkehrswende eingeleitet wird und der Grenzwert im Jahr 2020 eingehalten werden können. Die tatsächliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird durch VCD und DUH fortlaufend kontrolliert. Bei der zweiten Verhandlung im Februar 2019 konnte der Rechtsstreit damit als erledigt erklärt werden.

Wie dreckig ist die Luft?
Der NO2-Jahresmittelwert wird in Wuppertal an mehreren Orten seit Jahren deutlich überschritten. 2018 lag die NO2-Belastung an der Messstation Wuppertal Gathe trotz leichtem Rückgang immer noch bei 45 µg/m³ im Jahresmittel. 57,9% der Jahres-Gesamtemissionen für NOx verursacht der Verkehr. Eine Fortschreibung des Luftreinhalteplanes wurde für 2018 angekündigt, allerdings wurde bis heute noch kein Entwurf veröffentlicht.

Der derzeit gültige Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2013 prognostiziert die NO2-Belastung nur für das Jahr 2015. Die frühestmögliche Einhaltung des rechtlich geltenden Grenzwertes ist nicht prognostiziert.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Aus diesem Grund hat die DUH im August 2017 einen Antrag auf Änderung des Luftreinhalteplanes mit geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes gestellt. Nachdem bis heute noch keine Fortschreibung des Luftreinhalteplanes veröffentlicht wurde, hat die DUH im Dezember 2018 Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht hat. 

Die DUH hat sich unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Wuppertal zu Vergleichsverhandlungen getroffen. Bisher kam es noch nicht zu einer Einigung. Die nächste Verhandlung findet voraussichtlich Ende März 2020 statt.

[Stand 03/2020]

Wie dreckig ist die Luft?
Der NO2-Jahresmittelwert in Würzburg wird zwar an der offiziellen Messstation am Stadtring Süd eingehalten, weitere Messdaten aus dem Jahr 2017 zeigen aber, dass sowohl in der Grombühlstraße (2017: 55 µg/m³), als auch in der Theaterstraße (2017: 43 µg/m³) der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel deutlich überschritten wurde. Die derzeit gültige 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes in der Fassung von August 2018 prognostiziert eine Einhaltung des Jahresmittelgrenzwertes für NO2 an der Theaterstraße erst nach 2020. An der Grombühlstraße wird der Grenzwert für NO2 im Jahresmittel laut der Immissionsprognose selbst im Jahr 2025 noch nicht erreicht.

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Schritte?
Aufgrund der deutlichen Grenzwertüberschreitung, hat die DUH am 5. Dezember 2018 einen Antrag auf Änderung des Luftreinhalteplanes gestellt, um diesen um erforderliche Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für NO2 im gesamten Stadtgebiet zu ergänzen. Die Regierung von Unterfranken verwies in ihrem Antwortschreiben auf die Aktualität der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sowie auf die Modernisierung und das Management des ÖPNV als geeignete Maßnahme. Zur Belastungssituation in der Grombühlstraße wurde keine Stellung bezogen. Die unzureichenden Maßnahmen im aktuellen Luftreinhalteplan und die fehlende Aussicht auf eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte des NO2-Jahresmittelwertes, veranlasste die DUH am 14. Januar 2019 Klage gegen den Freistaat Bayern einzureichen.

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