Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Abfallwirtschaft: Abstimmung über neue Recyclingziele 

Ab 2025 sollen mindestens 55% (heute: 44%) der Siedlungsabfälle in der EU recycelt werden, wenn die Abgeordneten am Mittwoch das sogenannte Kreislaufwirtschaftspaket billigen.

Die Verbesserung der Abfallwirtschaft kann nicht nur Vorteile für die Umwelt, das Klima und die menschliche Gesundheit bringen. Die vier Rechtsakte des Pakets sind Teil einer Verlagerung der EU-Politik hin zu einer Kreislaufwirtschaft, d.h. einem System, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt.


Die neuen Regeln sehen vor, dass ab 2025 mindestens 55% der Siedlungsabfälle recycelt werden müssen, ab 2030 gilt das für 60% und ab 2035 für 65%. Recyclingziele für Verpackungen betragen 65% ab 2025 und 70% ab 2030 mit spezifischen Zielen für Papier und Pappe, Kunststoffe, Glas, Metall und Holz. Deutschland hat derzeit eine Recyclingquote von Siedlungsabfall von circa 66%.


Abfalldeponien


Nach den neuen Vorschriften darf die maximale Deponierungsquote für Siedlungsabfall ab 2035 nur noch 10 Prozent betragen. Im Jahr 2014 haben Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, die Niederlande und Schweden praktisch keinen Hausmüll auf Deponien abgelagert, während Zypern, Kroatien, Griechenland, Lettland und Malta noch mehr als drei Viertel ihrer Siedlungsabfälle auf diese Weise entsorgen.


Hintergrundinformationen: Was ist eine Kreislaufwirtschaft?


In der Praxis beinhaltet das Konzept der Kreislaufwirtschaft die Beschränkung von Abfall auf ein Minimum. Ist ein Produkt am Ende seiner Lebensdauer angelangt, verbleiben die darin enthaltenen Materialien möglichst im Wirtschaftskreislauf. So können sie immer wieder zur Herstellung von Produkten eingesetzt werden und weiter zur Wertschöpfung beitragen. Zu einer Kreislaufwirtschaft führende Maßnahmen umfassen die Weiterverwendung, Reparatur, Überholung und Wiederverwertung bestehender Materialien und der daraus hergestellten Produkte. Was früher als „Abfall“ galt, kann so zu einer wertvollen Ressource umgewandelt werden.


Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird den Druck auf die Umwelt verringern, die Sicherheit der Rohstoffversorgung erhöhen, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Wachstum steigern und Arbeitsplätze schaffen.



Debatte:  Dienstag, den 17. April

Abstimmung:  Mittwoch, den 18. April

Pressekonferenz: Mittwoch, den 18. April um 14:00 Uhr (noch zu bestätigen)


Verfahren:  Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren)


#circulareconomy