seminar

Mitarbeiterentsendung in die USA: Aktuelles zum Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht (Online-Seminar)

Darum ist dieses USA-Seminar so wichtig

Immer noch zählen die Vereinigten Staaten zu einer der weltgrößten Volkswirtschaften und trotz Handelsstreitereien erfreut sich das Land seit Jahren über einen steigenden internationalen Warenaustausch. Um von dieser Entwicklung zu profitieren, versuchen deutsche Unternehmen zusehends ihr US-Geschäft aufzubauen oder zu vergrößern. Dies geschieht vor allem durch Auslandsentsendungen aus Deutschland in die jeweiligen Niederlassungen innerhalb der USA. Einige Quellen schätzen die Anzahl von Deutschen, die in den USA arbeiten, auf rund 300.000 Personen.

Der Investitionsdrang der deutschen Wirtschaft in den USA wird durch strenge gesetzliche Vorschriften vor allem durch die kostspielige Erlangung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ausgebremst. Zudem drohen bei Missachtung oder Übersehen von Vorschriften nicht nur drakonische Strafen für das gesamte Unternehmen, sondern auch der Freiheitsentzug der Mitarbeiter oder ein Wiedereinreiseverbot mit Ausweisung.

Lesen Sie hier auch unseren Fachbeitrag zum Thema in der Teitschrift "Personalwirtschaft"

Die große Herausforderung von Personalabteilungen ist mehr dann je, Entsendungen in die USA so zu gestalten, dass unternehmerische Ziele erreicht und die Compliance-Anforderungen in Deutschland und in den USA erfüllt werden. Zugleich müssen jedoch auch die Erwartungen und Bedürfnisse des Mitarbeiters berücksichtigt werden.

Grundsätzlich ist es dabei ebenfalls wichtig, die aktuelle politische Lage im Auge zu haben. Rechtliche Anforderungen auf der einen Seite und Ermessensentscheidungen der Behörden auf der anderen Seite. Beide Seiten funktionieren nicht ohneeinander, erleichtern den Aufwand der Personalabteilung jedoch nicht.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aufbau des Seminars

Das Seminar teilt sich in zwei Module auf, die über zwei Tage verteilt werden. Auch, wenn die Module einzeln gebucht werden können, empfiehlt es sich, am gesamten Seminar teilzunehmen, da die Themenbereiche einander ergänzen.

Teilnahmegebühr pro Seminartag: 300 Euro

Modul 1, Dienstag, 15. September, 16 bis 18 Uhr
Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht

  • Welche Visa-Kategorie ist die richtige?
  • ESTA zu geschäftlichen Zwecken: ja oder nein?
  • Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
  • Wie sind die Vorlaufzeiten?
  • Vertragsrechtliche Gestaltungsalternativen und arbeitsrechtliche Auswirkungen: Entsendung oder Versetzung
  • Erforderlichkeit eines US-Arbeitsvertrages
  • Besonderheiten des US-Arbeitsrechts
  • Deutscher Arbeitsvertrag vs. Offer-Letter

Teilnahmegebühr: 300 Euro

Modul 2, Mittwoch, 16. September, 14 bis 17 Uhr
Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht

  • Auswirkungen des Auslandseinsatzes in den USA auf den deutschen Sozialversicherungsstatus
  • Möglichkeiten und Rechtsfolgen des Sozialversicherungsabkommens
  • Unterschiede des deutschen und amerikanischen Sozialversicherungssystems
  • Alternative Absicherungsmöglichkeiten in Deutschland
  • Auswirkungen des Auslandseinsatzes auf die persönliche Steuerpflicht des Mitarbeiters
  • Maßgebliche Kriterien zur Beurteilung
  • Steuerlicher Handlungsbedarf des deutschen Arbeitgebers
  • Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung

Teilnahmegebühr: 300 Euro

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Thematische Schwerpunkte

Haftungsrisiken minimieren

Die erste Hürde bei der Auslandsentsendung in die USA bleibt die Frage nach der korrekten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Ohne die erforderliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis kann eine noch so gut geplante Entsendung in die USA schlicht und einfach nicht stattfinden. Meist werden auch die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen einer kurzfristigen und meist auch regelmäßig vorkommenden Dienstreise in die USA unterschätzt. Es bedarf eines besonders sensiblen Umgangs mit der Frage, worauf in diesem Zusammenhang zu achten ist, und welche Risiken unbedingt vermieden werden sollten. Verschärfte Voraussetzungen hinsichtlich der Investitionshöhe des Unternehmens oder höhere Gehaltsgrenzen, schränken den ohnehin schon engen Handlungsspielraum deutscher Firmen noch mehr als zuvor ein.

Auch im Bereich Geschäftsreisen gehören verschärfte Kontrollen in den US-amerikanischen Niederlassungen bereits zum Alltag.

Ist die Frage der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zunächst einmal geklärt und das Visa-Antragsverfahren bestenfalls sogar bereits abgeschlossen, ist die Vorbereitung des geplanten Auslandseinsatzes jedoch noch nicht abgeschlossen. Bestenfalls werden auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen vor Reiseantritt geprüft und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet. Die rechtliche Einordnung lässt sich dabei keinesfalls pauschalisieren, sondern hängt von vielen – auch in der Person des Mitarbeiters liegenden – Faktoren ab.

Haftungsrisiken lassen sich dabei nicht ausschließlich aus deutscher Sicht ermitteln. Trotz bestehender Koordinierungsregelungen – wie beispielsweise das bestehende Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika – ist immer zu beachten, dass sich ein in den USA tätig werdender Mitarbeiter damit auch im Rechtsgebiet der USA bewegt. Wichtig ist daher nicht nur, die Grenzen zu kennen, sondern auch die gegebenenfalls zu berücksichtigenden amerikanischen Rechtsvorschriften.

Dies verdeutlicht sich ebenfalls im Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen in den USA, die durchaus von den bekannten deutschen Bestimmungen abweichen können. Soll ein Mitarbeiter bei einer Tochtergesellschaft in den USA vorübergehend eingestellt werden, verdeutlicht sich dies noch. Vergleicht man den in den USA gerne gesehenen „Offer Letter“ mit den umfassenden Regelungen eines deutschen Arbeitsvertrages, werden die Unterschiede deutlich ersichtlich. Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang die Unsicherheit des Mitarbeiters, der eine solche Vereinbarung unterschreiben soll.

Lösungen aufeinander abstimmen

Aber was bedeutet das in der Praxis für das entsendende Unternehmen und die Mitarbeiter? Was ist bei der Beantragung des Arbeitsvisums beziehungsweise der Arbeitserlaubnis bereits im Vorfeld zu beachten? Kann der Mitarbeiter im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben? Wie verhält es sich mit dem deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen? Was gilt es bei der Steuerpflicht sowohl für das Unternehmen als auch für den Entsandten an Vorgaben zu erfüllen? Hat eine neue Steuergesetzgebung auch Auswirkungen auf bestehende Auslandseinsätze? Wie steht diese im Verhältnis zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA?

Auf all diese Fragen wird der Auslandsexperte BDAE gemeinsam mit spezialisierten Referenten auf dem Online-Seminar Antworten geben. Ziel ist es, Fach- und Führungskräften sowie Global-Mobility-Managern zu zeigen, wie Lösungen innerhalb dieser Rechtsgebiete ideal aufeinander abgestimmt werden können. Während des Seminars erhalten die Teilnehmer einen ganzheitlichen Überblick über die Herausforderungen von Entsendungen in die USA. Praxisbeispiele und ein Erfahrungsaustausch mit Kollegen runden das Programm ab.

Info-PDF zum Download

USA Seminar

Online-Seminar

Dienstag, 15. September 2020
16 bis 18 Uhr (Teil 1)

Mittwoch, 16. September 2020
14 bis 17 Uhr (Teil 2)

Teilnahmegebühr: 300 Euro zuzüglich MwSt. pro Seminarteil

Anmeldung

Senden Sie zur verbindlichen Anmeldung eine formlose E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Hierfür ist auch die Angabe einer Rechnungsadresse nötig. Anmeldung bis Montag, 31. August 2020.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei inhaltlichen Nachfragen steht Ihnen Frau Lea Fiebelkorn gerne zur Verfügung.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: +49-40-30 68 74-25