In Belgien dürfen Immobilien nicht mehr bar bezahlt werden, in Deutschland schon Foto: dpa

Deutschland sollte wie zwölf andere Euro-Länder eine Höchstgrenze für die Bezahlung mit Bargeld einführen. Das würde die Geldwäsche verringern, ist die Europaabgeordnete Ingeborg Gräßle (CDU) überzeugt.

Stuttgart - Zwölf der 28 EU-Staaten haben sich eine Bargeldobergrenze gegeben, Deutschland gehört nicht dazu. Das sollte sich ändern, fordert die CDU-Europaabgeordnete Ingeborg Gräßle aus Heidenheim. Ohne einen solchen Schritt seien Schattenwirtschaft und internationale Geldwäsche kaum einzudämmen. „5000 Euro sollten mehr als ausreichend sein“, sagte die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses im Europaparlament unserer Zeitung. „Wer glaubt, dass Barzahlen über diese Größenordnung hinaus ein Bürgerrecht sei, arbeitet dem organisierten Verbrechen in die Hände.“ Derzeit nutzten viele kriminelle Organisationen aus dem In- und Ausland beispielsweise die Möglichkeit, in Deutschland mit Schwarzgeld Immobilien zu erwerben.

Über eine EU-weite Bargeldobergrenze hat auch schon die EU-Kommission ausgiebig beraten. In ihrem im Juni 2018 vorgelegten Bericht kam sie allerdings zu dem Schluss, dass derzeit keine gesetzgeberischen Maßnahmen nötig seien, die auf eine Beschränkung von Barzahlungen zielen. Auch die Bundesregierung plane derzeit keine Initiativen, „die auf eine Beschränkung der Nutzung von Bargeld zielen“, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Berlin. „Der grenzüberschreitende Verkehr mit Bargeld und dem Bargeld gleichgestellten Zahlungsmitteln wird auf Basis der EU-Barmittel-Verordnung und des Zollverwaltungsgesetzes überwacht.

Transparency International stimmt Gräßle zu

Die Nichtregierungsorganisation Transparency International unterstützt Gräßle. „Eine Obergrenze von 5000 Euro halten wir für sinnvoll“, sagt Marina Popzov, Leiterin der Arbeitsgruppe Finanzwesen. „Wichtiger als eine bestimmte Zahl ist aber eine einheitliche Regelung innerhalb der Europäischen Union. Es ist sehr bedauernswert, dass Pläne für diese seitens der Kommission nicht weiterverfolgt werden.“ Die Anti-Korruptions-Organisation schätzt, dass auf dem deutschen Immobilienmarkt jährlich mehrere Milliarden Euro Schwarzgeld gewaschen werden und damit auch den Markt verteuern.

In den zwölf EU-Ländern mit Höchstbeträgen für Bargeldzahlungen gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums in Deutschland ist die Obergrenze mit 15 000 Euro unter anderem in Frankreich, Spanien und Polen am höchsten. In Belgien dürfen seit 2014 Immobilien nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden. Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold meint, dass eine Obergrenze für Bargeldzahlungen in Deutschland schwer durchzusetzen wäre, weil sie bei vielen Bürgern für Unmut sorgen würde. Er plädiert deshalb für eine Meldepflicht. Händler und andere Dienstleister sollten verpflichtet werden, bei einer Barzahlung von mehr als 10 000 Euro die Anti-Geldwäsche-Behörde zu informieren, sagte er unserer Zeitung. Bei den Banken sei dies bereits der Fall. Das funktioniere aber nur, wenn Verstöße streng bestraft werden würden. Bisher müssen Händler bei Beträgen über 10 000 Euro einen Ausweis verlangen, Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Anschrift notieren und aufbewahren.

Eine Alternative ist die Meldepflicht

Aus Sicht von Gräßle sollte auch die Eurostaatsanwaltschaft, die 2020 die Arbeit aufnimmt, mehr Befugnisse bekommen, um grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Vorgesehen ist, dass sie bei Fällen von mindestens zehn Millionen Euro tätig werden kann, Die Vorsitzende der Landesfrauenunion plädiert für eine Grenze von einer Million.

– Die Frau, die Europa kontrolliert