Menschenrechtsbericht

Menschenrechtsbericht 2018

Am 05. Dezember 2018 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen dritten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.

Der dritte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.

Die Themen

Die Datenerhebung

Die Darstellung der Menschenrechtssituation beruht auf verschiedenen Datenquellen. Teilweise wurden eigene qualitative Untersuchungen durchgeführt. Außerdem haben wir öffentlich verfügbare Daten, Statistiken und Studien ausgewertet, darunter Drucksachen des Bundestages und der Länderparlamente. Darüber hinaus hat das Institut für einzelne Berichtsteile Interviews mit Betroffenen und Expert*innen geführt.

Die Publikationen

Schwere Arbeitsausbeutung und die Lohnansprüche betroffener Migrant*innen

Ein teil der Arbeitsmigrant*innen in Deutschland ist von schwerer Arbeitsausbeutung betroffen. Diese Menschen kommen aus osteuropa, aber auch aus Ländern außerhalb der EU. Das genaue Ausmaß ist nicht bekannt. Beratungsstellen in Deutschland, die von Arbeitsausbeutung betroffene Menschen unterstützen, haben seit Jahren einen hohen Zulauf. Die Betroffenen klagen über Löhne weit unterhalb des Mindestlohns, Arbeitgeber*innen führen keine Sozial abgaben für sie ab. Zum teil sind ihre Unterkünfte menschenunwürdig. Sie müssen eine Vielzahl unbezahlter Überstunden leisten und Arbeitgeber*innen halten sie mit Drohungen oder durch Gewalt davon ab, sich Hilfe zu suchen oder das Arbeitsverhältnis zu verlassen. Fälle von schwerer Arbeitsausbeutung sind aus vielen Branchen bekannt, beispielsweise der Baubranche, der Fleischproduktion, der Pflege oder der Prostitution.

Für die Betroffenen hat der ausbleibende Lohn existenzielle menschenrechtliche Folgen: Sie müssen trotz Erwerbsarbeit unter der Armutsgrenze leben, sind zum teil von Obdachlosigkeit bedroht und damit anfällig für erneute Ausbeutung. Zugleich haben die Menschen nur geringe Chancen, ihre Lohnansprüche arbeitsgerichtlich durchzusetzen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat für diesen Bericht eine qualitative Untersuchung durchgeführt, um zu erfahren, warum das so ist und welche Ansätze verfolgt werden könnten, damit mehr Betroffene den ihnen zustehenden Lohn erhalten. Dazu wurden Interviews mit 33 Arbeitsmigrant*innen geführt, die in den vergangenen fünf Jahren von Arbeitsausbeutung betroffen waren. Deren Schilderungen wurden ergänzt durch Aussagen von Expert*innen aus Fachberatungsstellen für mobile Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften sowie Rechtsanwält*innen.

Zwang in der allgemeinen Psychiatrie für Erwachsene

Alle Menschen möchten über ihre Gesundheit, über sich selbst und ihren Körper entscheiden können – dies gilt auch für Menschen mit psycho-sozialen Behinderungen. Diese Menschen können in allgemeinpsychiatrischen Einrichtungen verschiedenen Formen von Zwang ausgesetzt sein, etwa der Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung („Unterbringung“), der ärztlichen Zwangsbehandlung und weiterer Zwangsmaßnahmen wie der Fixierung am Bett, medikamentöser Sedierung oder Isolation. Diese Maßnahmen wurden in den letzten Jahren zunehmend kritisiert – sowohl von der Fachöffentlichkeit als auch von UN-Menschenrechtsgremien und Gerichten. Zwangsmaßnahmen sind erhebliche Eingriffe in die körperliche und seelische Unversehrtheit sowie in Freiheit und Autonomie eines Menschen. Unter den Menschen mit Psychiatrie-Erfahrungen ist die Meinung über die Anwendung von Zwang nicht einhellig – auch nicht unter denen, die Zwang am eigenen Leibe erlebt haben: Das Spektrum reicht von fundamentaler Gegnerschaft bezüglich Zwang über Ambivalenz bis hin zur Billigung, dass man sich im Einzelfall nicht anders zu helfen weiß. teilweise halten Psychiater*innen und Pflegekräfte Zwangsanwendungen in bestimmten Situationen für unvermeidbar, etwa um eine Behandlung zu ermöglichen, Selbstgefährdung der Betroffenen zu verhindern oder um sich selbst zu schützen. Gleichzeitig stellt eine neue Leitlinie für medizi-nisches Personal die Verhinderung von Zwang in den Vordergrund.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat für den Bericht zusammengefasst, was die grund- und menschenrechtlichen Anforderungen an die allgemeinpsychiatrische Versorgung sind, wie Zwangsmaßnahmen derzeit rechtlich in Deutschland ausgestaltet sind, welche Daten zum Ausmaß der Anwendung von Zwang in psychiatrischen Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung stehen und welche Ansätze in wissenschaft und Praxis diskutiert und erprobt werden, um psychiatrische Versorgung ohne Zwang oder jedenfalls mit deutlich weniger Zwangsanwendung zu gestalten.

Rüstungsexporte: Rolle der Menschenrechte im Genehmigungsverfahren

Deutschland gehörte 2017 zu den fünf größten Rüstungsexporteuren weltweit. Menschenrechtlich besonders brisant waren dabei die Waffenexporte an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), die 2017 die weltweit zweit- beziehungsweise viertgrößten Empfängerländer waren: In beiden Staaten ist die Menschenrechtssituation weiterhin besorgniserregend, insbesondere die Verfolgung von Minderheiten und oppositionellen. Beide Länder sind zudem seit 2015 in führender Rolle am Jemen-Konflikt beteiligt. Für Deutschland sind beide Länder ein wichtiger Absatzmarkt für Rüstungsexporte. Allein im Jahr 2017 hat die Bundesregierung Rüstungsexporte für Saudi-Arabien in Höhe von 254 Millionen und für die VAE in Höhe von 214 Millionen Euro genehmigt. Die meisten Waffen beziehen beide Länder jedoch aus anderen Quellen.

Bei dem für diesen Bericht untersuchten Beispiel – der Genehmigung von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate seit deren Eintritt in den Jemen-Konflikt 2015 – wird deutlich, wie problematisch die Intransparenz der Entscheidungsverfahren ist. Quellen internationaler Organisationen, wissenschaftliche Studien und Berichte zivilgesellschaftlicher Menschenrechtsorganisationen zeigen, dass Exporte nach Saudi-Arabien und die VAE nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Politischen Grundsätzen standen: In beiden Ländern werden die Menschenrechte systematisch verletzt, beide sind seit 2015 in einen bewaffneten Konflikt verwickelt und weder Saudi-Arabien noch die VAE erfüllen ihre Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht, wie etwa die Vermeidung bzw. Aufklärung von Militärschlägen, denen Zivilpersonen zum Opfer gefallen sind. Dennoch hat die damalige Bundesregierung weiter Rüstungsexport-genehmigungen erteilt.

Über den Bericht

Seit Dezember 2016 legt das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG (Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte, vom 16. Juli 2015) jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Er wird als Langfassung sowie als Kurzfassung (Deutsch/Englisch/Leichte Sprache) anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht.

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Claudia Engelmann

Stellvertretende Abteilungsleitung

Telefon: 030 259 359 - 471

E-Mail: engelmann(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Dr. Claudia Engelmann

Zum Seitenanfang springen