Umfrage Hunderttausende besitzen noch keine elektronische Gesundheitskarte
Hamburg - Der größte Unterschied ist das Foto des Versicherten, das das Kärtchen schmückt: Seit Anfang 2014 sollten gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Gesundheitskarte bei Arztbesuchen eigentlich vorlegen. Wie eine Umfrage jetzt zeigt, besitzen jedoch noch mehreren Hunderttausend keine neue Version der Krankenversichertenkarten.
Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), der Barmer GEK und der DAK sind derzeit jeweils zwischen drei und vier Prozent der Versicherten noch ohne elektronische Gesundheitskarte, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur AFP ergab. Allein bei der Barmer GEK betrifft dies 348.000 Versicherte, bei der AOK handelt es sich um rund 960.000 Versicherte.
Offizielle Einschätzung: Viele Versäumer, wenige Verweigerer
Laut einer früheren Umfrage des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besaßen Mitte Februar immer noch weit mehr als zwei Millionen Versicherte keine neue Karte. Nur ein kleiner Teil davon, etwa 120.000, waren "aktive Lichtbildverweigerer", wie eine GKV-Sprecherin sagte. Alle anderen hatten die alte Versichertenkarte zumeist noch nicht getauscht, weil sie dies bis dahin versäumt hatten oder ihnen die Umstellung noch immer nicht klar war.
Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind bislang nur die Versicherungsstammdaten gespeichert wie schon auf den bisherigen Karten. Neu ist das Lichtbild des Versicherten, das einen Missbrauch der Karte verhindern soll. Perspektivisch sollen auch Notfalldatensätze hinzukommen, außerdem soll die Kommunikation zwischen den Ärzten über Arztbriefe möglich werden. Ursprünglich geplante weitere Funktionen wie elektronische Patientenakten oder das Abwickeln von Rezepten wurden zunächst zurückgestellt.
Übergangsfrist für Nachzügler
Für Versicherte, die derzeit keine elektronische Gesundheitskarte haben, gilt bis Ende September noch eine Übergangsfrist. Arztbesuche und Behandlungen können in diesen Fällen über die alte Karte abgerechnet werden, sofern diese über den 31. Dezember 2013 hinaus gültig ist. Der Arzt oder Therapeut muss die alte Versichertenkarte allerdings nicht zwingend akzeptieren.
Laut Kassen-Verband wird kein Versicherter, der ohne Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt. Er muss aber binnen zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Behandlungskosten privat in Rechnung zu stellen. Erstattet werden die Kosten nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.
Detaillierte Informationen und Vereinbarungen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) lesen Sie hier im Bundesmantelvertrag (PDF) und auf dem Informationsportal gesundheitskarte.net .