Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit: Mitgliedstaaten droht Verlust von EU-Geldern 

Neue Regeln, die der EU erlauben, einem Mitgliedstaat EU-Mittel vorzuenthalten, wenn die Justiz behindert wird oder Betrug und Korruption straflos bleiben, stehen am Mittwoch zur Debatte.

Am Donnerstag wird über den entsprechenden Gesetzesvorschlag abgestimmt.


Wenn die EU-Kommission feststellt, dass "generelle Mängel in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip“ in einem EU-Land die Verwaltung von EU-Mitteln gefährden, könnte sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, darunter das Aussetzen von Zusagen bzw. Zahlungen oder die Verringerung von Vorfinanzierungen.


Die Mitglieder der Ausschüsse für den Haushalt und die Haushaltskontrolle unterstützten den Vorschlag der Kommission weitgehend und fügten zusätzliche Garantien hinzu, um sicherzustellen, dass die Regierungen weiterhin Zahlungen an Endbegünstigte wie Forscher oder Organisationen der Zivilgesellschaft leisten müssen, selbst wenn die EU-Finanzierung ausgesetzt wird.


Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten


Die Abgeordneten werden auch über die Aufstockung der Mittel für das Programm „Rechte und Werte“ für den Zeitraum 2021-2027 auf 1,834 Milliarden Euro diskutieren und abstimmen, was fast einer Verdreifachung des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Betrags (642 Millionen Euro) entspricht. Diese Mittel sollen der Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten in der gesamten EU dienen, einschließlich der finanziellen Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit diesen Themen befassen.


Die Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten fügten Bestimmungen hinzu, durch die an Rechtsstaatlichkeitsverfahren beteiligte EU-Länder das Recht verlieren könnten, die ihnen zu diesem Zweck zugewiesenen Mittel selbst zu verwalten. Sie verlangen ebenfalls ein beschleunigtes Verfahren zur Auszahlung von Mitteln zur Unterstützung des demokratischen Dialogs in jenen Mitgliedstaaten, in denen die Grundwerte der EU gefährdet sind.



Debatte: Mittwoch, den 16. Januar

Abstimmung: Donnerstag, den 17. Januar

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), erste Lesung