Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Rechtsstaatlichkeit in Polen: Veränderungen dringend nötig 

Am Dienstag diskutieren die Abgeordneten mit Vertretern des Rates und der Kommission darüber, wie der anhaltenden Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit in Polen begegnet werden kann.

Infolge der jüngsten Entschließung des Parlaments zur anhaltenden Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn wird sich die Plenardebatte mit dem „Versäumnis des Rates, Artikel 7 EUV wirksam anzuwenden", sowie den jüngsten Entwicklungen in Polen hinsichtlich der Reform der Justiz befassen. Die Abgeordneten werden erwartungsgemäß auch wiederholen, dass ein EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte, wie vom Parlament vorgeschlagen, „dringend benötigt“ wird.


Hintergrundinformationen


Die Europäische Kommission forderte im Dezember 2017 ein Tätigwerden der EU angesichts der wahrgenommenen Bedrohung der Unabhängigkeit der Justiz in Polen. In einer im März 2018 verabschiedeten Entschließung unterstützte das Europäische Parlament die Bewertung und Forderung der Kommission, dass die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Justiz und die Grundrechte gefährdet seien.


Gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags kann der Rat nach diesen Aufforderungen feststellen, dass in den betreffenden Ländern die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte besteht. Bevor dies geschieht, hören die EU-Minister die Ansichten der nationalen Behörden an.


Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Europäische Rat einstimmig und mit Zustimmung des Parlaments feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte vorliegt. Dies könnte schließlich zu Sanktionen wie der Aussetzung des Stimmrechts im Rat führen.





Debatte: Dienstag, 11. Februar

Verfahren: Erklärungen des Rates und der Kommission mit anschließender Debatte