Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Überarbeitung der Richtlinie zu audiovisuellen Medien 

Abgestimmt wird über die Neufassung der Regeln für audiovisuelle Mediendienste. Ziel ist ein besserer Schutz für Kinder und ein Anteil europäischer Inhalte von 30% bei Videoabrufdiensten.

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften gelten wie bisher für Rundfunkanstalten, werden aber auf Video-On-Demand- und Video-Sharing-Plattformen wie Netflix, YouTube, Facebook und Videoplattformen mit Live-Streaming ausgeweitet.

Die neuen Regeln zum Schutz von Kindern verpflichten Online-Plattformen nun zu Maßnahmen gegen gemeldete Inhalte, die zu Gewalt, Hass und Terrorismus aufstacheln, und verschärfen die Vorschriften für Werbung und Produktplatzierung in Kinderprogrammen.

Neue Vorschriften für die Werbung

Außerdem werden neue allgemeine Regeln für die Werbung festgelegt. Die Werbung kann nur maximal 20% der täglichen Sendezeit zwischen 6:00 und 18:00 Uhr ausmachen, mit einem Prime-Time-Fenster zwischen 18:00 und 0:00 Uhr.

Abstimmung: Dienstag, den 2. Oktober

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren)

Pressekonferenz: Mittwoch, den 3. Oktober um 10:00 Uhr