Coronavirus: Österreich und Israel setzen auf Handy-Tracking

In der Pandemie setzen immer mehr Staaten auf Handy-Überwachung, um Infizierte zu finden. Besonders weit geht jetzt Israel.

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Coronavirus: Österreich und Israel setzen auf Handy-Tracking

(Bild: creativeneko/TATSIANAMA/Shutterstock.com)

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Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 setzen nun auch westliche Demokratien auf Überwachung von Smartphones, um Ansteckungswege zu kontrollieren. So hat Österreichs größter Mobilfunkprovider A1 "aus eigenem Antrieb" heraus damit begonnen, Bewegungsprofile aller Handynutzer an die Regierung weiterzugeben. Das hat das Unternehmen gegenüber dem Standard bestätigt. Demnach würden die Daten "anonymisiert" und sollen im Vergleich zu früheren Bewegungsdaten verdeutlichen, ob soziale Kontakte dank der weitreichenden Einschränkungen tatsächlich abnehmen.

Wie die österreichische Tageszeitung weiter schreibt, sind die weitergegebenen Bewegungsdaten demnach nicht mit Kundendaten verknüpft. Außerdem würden diese nicht nach einzelnen Geräten aufgeschlüsselt, "sondern nur Gruppen ab 20 Menschen getrackt". Rechtlich sehe man bei A1 ob des Vorgehens keine Probleme. Ob das Vorgehen aber tatsächlich rechtmäßig ist, sei höchst fraglich, schreibt die Zeitung noch. Das Unternehmen betont demnach aber, die Weitergabe der Bewegungsdaten solle dabei helfen, die "Pandemie einzudämmen".

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Noch weiter geht derweil Israel, wo die Regierung einstimmig neue Notfallmaßnahmen beschlossen hat, wie die Haaretz berichtet. Denen zufolge dürfen die Handys von infizierten Patienten oder von Verdachtsfällen getrackt werden. Mit den so gesammelten Daten sollen demnach Personen gewarnt werden, die sich in der Nähe der Personen beziehungsweise deren Geräten aufgehalten haben und sich infiziert haben könnten. Das Parlament hat sich dem Bericht zufolge noch nicht abschließend mit der Regelung beschäftigt. Sie sei stattdessen mitten in der Nacht öffentlich gemacht worden. Anders als normalerweise nötig, sei für die Überwachung der Geräte noch nicht einmal ein richterlicher Beschluss nötig.

Bei der Vorstellung der Pläne habe die Regierung noch versprochen, dass alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Überwachung gesammelt werden, nach 30 Tagen gelöscht werden müssen. In der Anordnung stehe nun aber, dass die Daten gelöscht werden müssten, wenn die Regelung auslaufe. Darüber hinaus dürfe das Gesundheitsministerium die Daten 60 Tagen länger vorhalten, für eine "interne Überprüfung der Aktivitäten des Ministeriums". Zwar sei auch festgeschrieben, dass die Daten zu keinem anderen Zweck benutzt werden dürfen. Es werde aber keine Strafe für Verstöße festgelegt. Außerdem sei entgegen ursprünglicher Versprechen auch vorgesehen, dass anhand der Daten geprüft werden soll, ob sich Patienten an eine verhängte Quarantäne halten.

Vorbild für die Überwachungsmaßnahmen im Kampf gegen die Pandemie sind China und Südkorea, wo es offenbar gelungen ist, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Vor allem die chinesische Führung hat früh darauf gesetzt, die Bewegung von Infizierten mithilfe moderner Technik nachzuverfolgen, um möglicherweise Angesteckte zu finden. In Südkorea haben Behörden massenhaft Informationen über die Bewegung von Infizierten verschickt, um Mitmenschen zu warnen. An der Praxis hatte sich Kritik geregt, weil dadurch teilweise peinliche Informationen über Einzelpersonen öffentlich oder Spekulationen über deren Privatleben angeheizt wurden, hatte der Guardian berichtet.

Auch in Deutschland werden ähnliche Maßnahmen diskutiert und geprüft, beispielsweise vom Robert-Koch-Institut. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte bereits gewarnt, dass es sich um "einen massiven Eingriff in die Privatsphäre" handeln könnte, wenn Standortdaten von Handys etwa genutzt würden, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln. Derweil geht die Forschung an derartiger Technik weiter, etwa an der Medizinischen Hochschule Hannover: Mit einer Datenanalyseplattform und App soll das aktuelle Infektionsrisiko von Epidemien individuell ermittelt werden, indem infizierte Personen den von ihren Smartphones erhobenen Standortverlauf anonym zur Verfügung stellen. (mho)